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   VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00969   

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https://dejure.org/2015,42944
VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00969 (https://dejure.org/2015,42944)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.10.2015 - AN 6 K 15.00969 (https://dejure.org/2015,42944)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - AN 6 K 15.00969 (https://dejure.org/2015,42944)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Auszug aus VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00969
    Das Gericht schließt sich der Auffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs an (BayVerfGH E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u. Vf. 24-VII-12).

    Der Freistaat Bayern hat mit der Zustimmung zu den vom Kläger beanstandeten Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags von seiner Gesetzgebungskompetenz aus Art. 70 Abs. 1 GG Gebrauch gemacht, ohne dabei die durch die Finanzverfassung des Grundgesetzes gezogenen Grenzen zu überschreiten (BayVerfGH E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u. Vf. 24-VII-12 - Rn. 69 ff.).

    Sie ist sowohl im privaten wie auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht "voraussetzungslos" geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben (BayVerfGH E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u. Vf. 24-VII-12 - Rn. 72).

    Indem der Gesetzgeber für jede selbstbewohnte Wohnung (§ 3 Abs. 1 RBStV) deren Inhaber (§ 2 Abs. 2 RBStV) ohne weitere Unterscheidung einen einheitlichen Rundfunkbeitrag auferlegt, verstößt er entgegen der Ansicht der Klägerseite nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 118 Abs. 1 BV (BayVerfGH E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u. Vf. 24-VII-12 - Rn. 101 ff.).

    Mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung muss sich eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lassen (BayVerfGH E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u. Vf. 24-VII-12 - Rn.92).

  • LG Tübingen, 19.05.2014 - 5 T 81/14

    Vollstreckungsersuchen wegen Rundfunkbeitrag muss Vollstreckungsgläubigerin

    Auszug aus VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00969
    Ferner beruft sich die Klägerseite auf eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen (B. v. 19.5.2014 - 5 T 81/14).

    Soweit sich die Klägerseite auf die von ihr zitierte Entscheidung des Landgerichts Tübingen (B. v. 19.5.2014 - 5 T 81/14) beruft, kann dies zu keinem anderen Ergebnis führen (s. Urteile der Kammer v. 17.9.2015 - AN 6 K 15.00614 sowie AN 6 K 15.00619).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZB 64/14

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Auszug aus VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00969
    Schließlich wurde die Entscheidung des Landgerichts Tübingen vom 19. Mai 2014 mittlerweile vom Bundesgerichtshof bereits aufgehoben (B. v. 11.6.2015 - I ZB 64/14).
  • BFH, 30.08.1989 - I R 215/85

    Bindung des BFH - Tatsachenwürdigung des FG - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00969
    Wer allerdings eine Wohnung von vornherein in der Absicht nehme, sie nur vorübergehend (weniger als sechs Monate) beizubehalten und zu benutzen, begründe dort gerade keinen Wohnsitz (BFH-Urteil v. 30.08.1989, I R 215/85, BStBl II S. 956), Ziffer 4 AEAO zu § 8 AO.
  • VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00969
    Der Gesetzgeber wird allerdings durch das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BayVerfGH E. vom 24.2.1988 VerfGHE 41, 17/24 m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 4 LA 230/15

    Äquivalenzprinzip; Beherbergungsstätte; Ferienwohnung; Kleingarten;

    Auszug aus VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00969
    Da es Ziel des Gesetzgebers war, die für derartige Einzelfallprüfungen noch nach alter Rechtslage erforderlichen Ermittlungen durch den Beitragsservice in der Privatsphäre mit der Neuregelung des RBStV möglichst zu vermeiden und den Verwaltungsvollzug in einem Massenverfahren zu erleichtern sowie gegen Umgehungsmöglichkeiten oder Missbrauch abzusichern (vgl. BayVerfGH, E. v. 15.5.2014 a. a. O., Rn. 116; OVG Lüneburg, B. v. 23.9.2015 - 4 LA 230/15 - juris, Rn. 7), geben die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 RBStV bestimmte Personenkreise vor, die als Inhaber im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 RBStV zu vermuten sind.
  • BVerfG, 10.04.2019 - 1 BvR 2036/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

    Der Bescheid des Bayerischen Rundfunks vom 3. Januar 2014 - ... -, der Widerspruchsbescheid des Bayerischen Rundfunks vom 20. Mai 2014 - ... - und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. Oktober 2015 - AN 6 K 15.00969 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. Oktober 2015 - AN 6 K 15.00969 - wird aufgehoben.

  • VG Arnsberg, 25.09.2019 - 5 K 6878/17
    vgl. VG Ansbach, Urteil vom 1. Oktober 2015 - AN 6 K 15.00969 -, juris Rn. 68.
  • VG Leipzig, 12.08.2016 - 1 K 1691/15

    Rechtmäßige Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen für ein Wochenendhaus

    Denn anderenfalls entstünde zwischen dem weit gefassten Wohnungsbegriff und dem Begriff des Bewohnens ein unauflöslicher Widerspruch (in diese Richtung auch VG Ansbach, Urt. v. 1.10.2015 - AN 6 K 15.00969-, [...], Rn. 54ff.).
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