Rechtsprechung
VG Ansbach, 12.07.2006 - AN 9 K 05.01969 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,78033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 28.09.2016 - AN 9 K 15.01468
Kein Anspruch für Werbeanlage bei Bahnübergang
Auch wenn mit Rücksicht auf die Fülle der Eindrücke im städtischen Straßenverkehr Werbeanlagen in der Regel keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit im Sinne einer verkehrsgefährdenden Ablenkung ausüben mögen, sind sie in einer Verkehrssituation, in der die Verkehrsteilnehmer besonders gefordert sind und die mit einer generellen Gefährlichkeit einhergeht, bei einer entsprechenden Beeinträchtigung als unzulässig anzusehen (vgl. VG Ansbach, U. v. 12.7.2006 - AN 9 K 05.01969 - juris, Rn. 21).