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   VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 9 K 16.02001   

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https://dejure.org/2018,2640
VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 9 K 16.02001 (https://dejure.org/2018,2640)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31.01.2018 - AN 9 K 16.02001 (https://dejure.org/2018,2640)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - AN 9 K 16.02001 (https://dejure.org/2018,2640)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Nichtausübung Vorkaufsrecht - Anspruch auf Erteilung eines Negativzeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Ansbach, 24.02.2016 - AN 9 K 16.00069

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 9 K 16.02001
    Mit Klage vom 18. August 2014 (AN 9 K 16.00069) erhoben die Kläger zu 1) und 2) hiergegen Klage und beantragten, das Schreiben, mit dem die Ausübung des Vorkaufsrechts erklärt wurde, aufzuheben.

    Er sei im Verwaltungsverfahren AN 9 K 16.00069 nicht beteiligt gewesen, so dass die Ausübung des Vorkaufsrechts ihm gegenüber wirksam geworden sei.

    Die rechtskräftige Entscheidung im Verfahren AN 9 K 16.00069 reiche nicht aus, um den entsprechenden Grundbuchvollzug (insbesondere Auflassung) grundbuchmäßig zu vollziehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1979 - VII A 2294/78
    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 9 K 16.02001
    Das von den Klägern begehrte Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts stellt einen (begünstigenden) Verwaltungsakt dar (vgl. OVG NRW, U.v. 24.4.1979 - VII A 2294/78 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 30.11.2009 - 4 B 52.09

    Zulässigkeit einer Klage gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts ohne

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 9 K 16.02001
    Es handelt sich hierbei um einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt (BVerwG, B.v. 30.11.2009 - 4 B 52/09 - juris Rn. 5).
  • VG München, 18.07.2018 - M 19 K 17.4841

    Negativzeugnis über Vorkaufsrecht im Naturschutzrecht

    Für die Annahme, dass es sich bei einem Negativzeugnis um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt, spricht bereits, dass dieses im Zusammenhang mit dem baurechtlichen Vorkaufsrecht nach § 28 BauGB allgemein so eingeordnet wird (vgl. OVG NW, U.v. 24.4.1979 - VII A 2294/78 - juris Rn. 22; VG Berlin, U.v. 17.5.2018 - 13 K 724.17 - juris Rn. 35; VG Ansbach, U.v. 31.1.2018 - AN 9 K 16.02001 - juris Rn. 14; VG München, U.v. 13.5.2013 - M 8 K 12.3486 - juris Rn. 74; Grziwotz in Spannowsky/Uechtritz, BeckOK BauGB, § 28 Rn. 8).
  • VG Würzburg, 07.03.2023 - W 4 K 21.1622

    Anfechtung eines Bescheides, mit dem ein gemeindliches Vorkaufsrecht ausgeübt

    Vielmehr hat die Klägerseite das Vorhandensein eines auch dem Kläger gegenüber wirksamen Verwaltungsaktes von Anfang an bestritten (vgl. bereits Seite 4 f. des Klageschriftsatzes, Blatt 5 GA, sowie S. 4 des klägerischen Schriftsatzes vom 16.3.2022, Bl. 73 GA), unabhängig von dem Umstand, dass der Klägerbevollmächtigte die Ausführungen im Urteil des VG Ansbach vom 31.1.2018 (Az.: AN 9 K 16.02001 - juris) wohl falsch interpretiert.
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