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   BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92   

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https://dejure.org/1993,604
BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92 (https://dejure.org/1993,604)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1993 - 4 AZR 149/92 (https://dejure.org/1993,604)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 (https://dejure.org/1993,604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulage bei Heimerziehung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-Diakonie) § 12, Anlage 1a Anm. 1 zu Einzelgruppenplan (EGP) Ziff. 21; BGB § 242
    II. Fehlerhafte Zahlung (hier: einer Heimzulage) über längeren Zeitraum allein begründet noch keine betriebliche Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialdienst - Heimzulage - Betriebliche Übung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 513
  • BB 1993, 1664
  • DB 1993, 2601
  • AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 260/91

    Heimzulage

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92
    Weder der Wortlaut der Anmerkung noch der Gesamtzusammenhang der AVR-Diakonie, die bei deren Auslegung maßgebend zu berücksichtigen sind, lassen den Schluß zu, daß auch solche Mitarbeiter eine Zulage erhalten sollen, die außerhalb eines Heimes tätig sind (vgl. hierzu BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 2 a der Gründe).

    Ein Mitarbeiter in einem Heim kann nur ein Arbeitnehmer sein, der im Heim und damit in der Heimerziehung mitarbeitet (vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1993, aaO.).

  • BAG, 29.07.1960 - 5 AZR 532/59

    Künftige Lohnzahlungen - Revisionsinstanz - Entziehung der rechtzeitigen Leistung

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92
    Die Klage auf künftige Lohnzahlung ist vorliegend auch nicht gem. § 259 ZPO zulässig, denn eine Klage gem. § 259 ZPO ist nur dann zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, daß die Beklagte sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG Urteil vom 29. Juli 1960 - 5 AZR 532/59 - AP Nr. 2 zu § 259 ZPO , zu 1 der Gründe).
  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92
    Eine Klage auf künftige Geldforderungen ist nach § 257 ZPO nur zulässig, wenn sie nicht von einer Gegenforderung abhängen (BAGE 24, 63, 66 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , § 46 Rz 47).
  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92
    Die Bindungswirkung tritt nur ein, wenn die Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen durften, die Leistung solle auch für die Zukunft gewährt werden (BAGE 52, 33, 49 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT , zu 5 der Gründe; BAG Urteil vom 7. September 1982, BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost, zu III 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP Nr. 27 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92
    Die Bindungswirkung tritt nur ein, wenn die Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen durften, die Leistung solle auch für die Zukunft gewährt werden (BAGE 52, 33, 49 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT , zu 5 der Gründe; BAG Urteil vom 7. September 1982, BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost, zu III 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP Nr. 27 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 567/83

    Bereitschaftsdienst: Schulhausmeister - übertarifliche Leistungen bei Belegung

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92
    Die Bindungswirkung tritt nur ein, wenn die Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen durften, die Leistung solle auch für die Zukunft gewährt werden (BAGE 52, 33, 49 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT , zu 5 der Gründe; BAG Urteil vom 7. September 1982, BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost, zu III 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP Nr. 27 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    a) Nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Vertragstheorie werden durch eine betriebliche Übung vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf die üblich gewordenen Leistungen begründet (vgl. 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - DB 2009, 463; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 80 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 8; 26. September 2007 - 5 AZR 808/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 13; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360, 369; 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 470/01

    Tarifliche Urlaubsberechnung

    Die Bindungswirkung tritt nur ein, wenn die Arbeitnehmer auf Grund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen durften, die Leistung solle auch für die Zukunft gewährt werden (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - nv.; BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28).

    Geht demgegenüber der Arbeitnehmer davon aus, eine gewährte Leistung stünde ihm bereits ohnehin zu, kann nicht auf ein Angebot des Arbeitgebers geschlossen werden (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - nv.; BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - aaO, für Zahlungen).

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04

    Teilzeitanspruch

    Eine Ausnahme wird aber zugelassen, wenn eine Änderung vorliegt, die nach § 264 ZPO nicht als Klageänderung anzusehen ist und auch der Neuantrag auf unstreitiges oder festgestelltes tatsächliches Vorbringen gestützt werden kann (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28; Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 272/01 - BAGE 105, 123, 126).
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