Rechtsprechung
   BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 190/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,273
BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 190/73 (https://dejure.org/1973,273)
BAG, Entscheidung vom 19.07.1973 - 2 AZR 190/73 (https://dejure.org/1973,273)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 1973 - 2 AZR 190/73 (https://dejure.org/1973,273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7
    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG ) - Errechnung - Zeitpunkt - Tariferhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1973, 1756
  • AP ArbGG 1953 § 12 Nr. 20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.10.1968 - 4 AZR 130/68

    Berufungsurteil - Neufestsetzung des Streitwerts - Wert des Streitgegenstandes

    Auszug aus BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 190/73
    An diese vom LAG nicht geänderte Streitwertfestsetzung ist der Senat nach der ständigen Rechtsprechung des BAG gebunden, weil die Streitwertfestsetzung der Vorinstanz nicht offenkundig und auf den ersten Blick falsch ist (vgl. nur BAGE 21, 178).

    Der von der Revision vertretene Standpunkt, es müsse stets auf das Arbeitsentgelt abgestellt werden, das der Arbeitnehmer bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz erzielt haben würde, ist mit dem Grundsatz der Rechtsmittelklarheit (vgl. dazu BAGE 21, 178) nicht zu vereinbaren.

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 5 Ta 87/09

    Streitwertfestsetzung - Unwirksamkeit der Versetzung

    Die Beschwerde weist zutreffend darauf hin, dass nach § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (jetzt § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG n. F.) der nach dem streitigen Beendigungszeitpunkt folgende Zeitraum für die Ermittlung der Vergütung maßgeblich ist (vgl. BAG 19. Juli 1973 - 2 AZR 190/73 - AP ArbGG 1953 § 12 Nr. 20 = EzA ArbGG § 12 Nr. 1, zu II 1 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 20. Januar 2009 - 1 Ta 1/09 - MDR 2009, 454, zu I 1 der Gründe; LAG Baden-Württemberg 28. August 2009 - 5 Ta 55/09 -, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - allgemeiner

    Damit kann als Wert maximal der Betrag der Bruttovergütung für die drei Monate festgesetzt werden, die auf den Zeitpunkt folgen, in dem die Kündigung wirksam geworden wäre (BAG Beschluß vom 19. Juli 1973 - 2 AZR 190/73 - EzA § 12 ArbGG Nr. 1; anders noch Hess. LAG etwa in den Beschlüssen vom 27. April 1994 - 6 Ta 202/94 und vom 29. September 1993 - 6 Ta 392/93 - : maßgebend die letzten drei abgerechneten Monate).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 5 Ta 189/10

    Wertfestsetzung - Arbeitsentgelt i.S.d. § 42 Abs 3 S 1 GKG 2004

    a) Insoweit besteht Einigkeit, dass dasjenige Bruttoentgelt zugrunde zu legen ist, das der Arbeitnehmer bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in dem auf den streitigen Beendigungstermin folgenden Vierteljahr erzielen würde (vergl. BAG 19. Juli 1973 - 2 AZR 190/73 - AP ArbGG 1953 § 12 Nr. 20 = EzA ArbGG § 12 Nr. 1, zu II 1 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 20. Januar 2009 - 1 Ta 1/09 - MDR 2009, 454, zu II 1 der Gründe; LAG Baden-Württemberg 7. Dezember 2009 - 5 Ta 133/09 - zu II 2 b bb (2) der Gründe - www.LAG-Baden-Württemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog").
  • LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15

    Streitwert, Vergleichsmehrwert, Verschlechterungsverbot, Verbot der reformatio in

    Dabei kommt es für die Höhe der zugrunde zu legenden monatlichen Vergütung auf das Arbeitsentgelt an, das der Arbeitnehmer bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in den ersten drei Monaten nach dem streitigen Beendigungszeitpunkt hätte beanspruchen können (siehe BAG, Beschluss vom 19.07.1973 - 2 AZR 190/73 - ).
  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 440/94

    Vergleichswert bei Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juli 1973 (- 2 AZR 190/73 - AP Nr. 20 zu § 12 ArbGG 1953) ist für die Wertberechnung nach § 12 Abs. 7 ArbGG bei Klagen, die das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses über einen bestimmten Zeitpunkt hinaus zum Gegenstand haben, das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in den ersten drei Monaten nach dem streitigen Beendigungszeitpunkt beanspruchen könnte (siehe auch GK-ArbGG-Wenzel, Stand Februar 1995, § 12 Rz 140).
  • LAG Hamburg, 25.03.1998 - 5 Sa 72/97

    Prozeßunfähigkeit bei anwaltlicher Vertretung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 22.05.1984 - 2 AZB 25/82

    Vorliegen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit

    Das Arbeitsgericht hat seiner Wertberechnung zutreffend die für die auf den Ausspruch der fristlosen Kündigung folgenden, noch in das erste Ausbildungsjahr fallenden drei Monate vertraglich geschuldete Ausbildungsvergütung von 230, 00 DM zugrunde gelegt (BAG Beschluß vom 19. Juli 1973 - 2 AZR 190/73 - AP Nr. 20 zu § 12 ArbGG 1953).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2004 - 3 Ta 88/04

    Streitwert bei Kumulation einer Klage nach § 4 KSchG und/oder § 256 ZPO mit

    Maßgeblich ist für die Bewertung nach § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG das auf den Kündigungstermin folgende Vierteljahr (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 19. Juli 1973 - 2 AZR 190/73 - AP ArbGG 1953 § 12 Nr. 20).
  • LAG Berlin, 30.01.2004 - 17 Ta 6147/03

    Zur Berechnung des Arbeitsentgelts i.S.d. § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG

    Die Höhe dieses Entgelts richtet sich grundsätzlich nach der Vergütung, die der Arbeitnehmer bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in den ersten drei Monaten nach dem streitigen Beendigungszeitpunkt hätte beanspruchen können (BAG AP Nr. 20 zu § 12 ArbGG 1953).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.03.2005 - 2 Ta 35/05

    Wert, Kündigung, Elternzeit

    In der Regel bemisst sich die Höhe des der Streitwertfestsetzung zu Grunde liegenden Arbeitsentgelts nach dem Verdienst, den der Arbeitnehmer regulär im ersten Quartal nach Ablauf der Frist der streitigen Kündigung erzielen würde (BAG Beschluss vom 19.7.1973 - 2 AZR 190/73 - EzA § 12 ArbGG Nr. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 5 Ta 1/11

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigungsantrag - Absichtserklärung

  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11

    Streitwert - Beschlussverfahren betreffend die Feststellung gemäß § 78a Abs 4 Nr

  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 699/98

    Streitwert: Kündigung - begrenzter Zeitumfang

  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 5 Ta 133/09

    Streitwert - Reduzierung der Arbeitszeit und Verteilung auf einzelne Wochentage -

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2014 - 3 Ta 147/14

    Streitwert, Gegenstandswert, Zustimmungsersetzung, Kündigung,

  • LAG Hamburg, 12.08.1991 - 1 Ta 6/91

    Gegenstandswert; Streitige Abmahnung; Bruttomonatsverdienst

  • LAG Baden-Württemberg, 28.08.2009 - 5 Ta 55/09

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Kündigung des Arbeitsverhältnisses -

  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 5 Ta 151/09

    Streitwertfestsetzung - Ermittlung des Bruttovierteljahresentgelts

  • LAG Düsseldorf, 28.06.1990 - 7 Ta 93/90

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG ) - Errechnung -

  • LAG Hamburg, 28.10.1987 - 1 Ta 4/87

    Streitwertbeschwerdeverfahren; Rechtsgrundsatz; Verbot der reformatio in peius

  • LAG Bremen, 20.11.1980 - 4 Ta (5 H) 42/80

    Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

  • LAG Hessen, 16.05.1998 - 6 Ta 430/97

    Streitwert: mehrere Kündigungen - zeitnahe Folgekündigungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht