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   BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 299/98   

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BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 299/98 (https://dejure.org/1999,1790)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1999 - 6 AZR 299/98 (https://dejure.org/1999,1790)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 6 AZR 299/98 (https://dejure.org/1999,1790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Firmentarifvertrag

  • Judicialis

    Tarifvertrag und Vergütungsordnung für das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin vom 1. Dezember 1982 § 1; ; Tarifvertrag und Vergütungsordnung für das Annedore-Leber-Berufsbild... ungswerk Berlin vom 1. Dezember 1982 § 2; ; Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) vom 10. Dezember 1990 § 1; ; TVG § 1 Auslegung; ; TVG § 4 Abs. 3; ; BGB § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Firmentarifvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag und Vergütungsordnung für das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin vom 1. 12. 1982 §§ 1, 2; Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschrif... ten - (BAT-O) vom 10. 12. 1990 § 1; TVG § 1, § 4 Abs. 3; BGB § 134
    Neue Bundesländer: Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vergütung nach Westtarif, obwohl das Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet begründet ist; hier: Firmentarifvertrag

  • nomos.de PDF, S. 28 (Kurzinformation)

    Zur Vergütung nach BAT oder BAT-O

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 56 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1, 2 TV und VergütungsO für das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin v. 1.12.1982; § 1 BAT-O; §§ 1, 4 Abs. 3 TVG; § 134 BGB
    Geltung von Tarifrecht Ost oder West/Firmentarifvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 63
  • NZA 2000, 1167
  • NJ 2000, 555
  • BB 2000, 1351
  • BB 2000, 312
  • DB 2000, 1718
  • DB 2000, 51
  • AP BAT-O § 1 Nr. 14
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Berlin, 01.07.1997 - 5 Sa 31/97

    Anspruch von Personen mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern auf Vergütung nach

    Auszug aus BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 299/98
    Landesarbeitsgericht Berlin - 5 Sa 31/97 -.

    6 AZR 299/98 5 Sa 31/97 Berlin .

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. Juli 1997 - 5 Sa 31/97 - aufgehoben.

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 299/98
    a) Nach dem eindeutigen Wortlaut des Tarifvertrags, von dem bei der Tarifauslegung in erster Linie auszugehen ist (st. Rspr. vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung mwN), gilt der BAT für alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer des Beklagten und damit auch für die Kläger.

    Ob die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage auf tarifliche Inhaltsnormen anwendbar ist oder ob sich dies wegen des normativen Charakters dieser Bestimmungen verbietet und es in einem solchen Fall den Tarifvertragsparteien obliegt, den Tarifvertrag, ggf. außerordentlich, zu kündigen (vgl. dazu BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 49; Däubler Tarifvertragsrecht 3. Aufl. Rn. 1443; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 365; Otto in FS Kissel S 787, 797), mag dahinstehen.

    Diese Anpassung haben jedoch ausschließlich die Tarifvertragsparteien auf Grund der ihnen nach Art. 9 Abs. 3 GG zustehenden autonomen Regelungsmacht vorzunehmen (BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - aaO; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 49; Däubler aaO Rn 1443; Löwisch/Rieble aaO Rn. 365).

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 299/98
    Seit diesem Zeitpunkt erfaßt der TV Berufsbildungswerk auch die Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die in den im Beitrittsgebiet gelegenen Betriebsstätten des Beklagten beschäftigt sind (so im Ergebnis auch BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972 zur Erstreckung einer Gesamtbetriebsvereinbarung auf die im Beitrittsgebiet gelegenen Betriebe des Arbeitgebers; einschränkend wohl: Däubler Tarifvertragsrecht 3. Aufl. Rn. 1774; Gaul BB 1990 Beilage 37 S 29).
  • BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 225/72

    Änderung des Geltungsbereichs

    Auszug aus BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 299/98
    Auch Änderungen des Tarifvertrags sind formbedürftig (vgl. BAG 21. März 1973 - 4 AZR 225/72 - BAGE 25, 114; Wiedemann TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 234; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 376, jeweils mwN).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 299/98
    Die Unwirksamkeit einer vertraglichen Regelung kann der Wegfall der Geschäftsgrundlage nur dann zur Folge haben, wenn ein Festhalten am Vertrag zu untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnissen führen würde (st. Rspr., vgl. BGH 29. April 1982 - III ZR 154/80 - BGHZ 84, 1, 9; Palandt BGB 59. Aufl. § 242 Rn. 132 mwN).
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 648/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Nachtschichtzuschläge

    Die staatlichen Gerichte dürfen keinesfalls der Einschätzung der Tarifvertragsparteien vorgreifen und die Tarifregelung in einem bestimmten Sinne modifizieren (BAG 10. Februar 1988 - 4 AZR 538/87 - AP BAT § 33 Nr. 12; 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt Nr. 5; 9. Dezember 1999 - 6 AZR 299/98 - BAGE 93, 63, 69 f.; mit unterschiedlicher Begründung im Ergebnis ebenso Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 819 ff., § 4 Rn. 60 ff.; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 365 ff.; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 45 ff., 49 alle mwN; vgl. auch BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330, 336; 21. Oktober 1998 - 5 AZR 155/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Klempnerhandwerk Nr. 1 = EzA EntgeltfortzG § 4 Tarifvertrag Nr. 16, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14

    Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge

    Dementsprechend ist ein unternehmensweit geltender Firmentarifvertrag, der seinerseits den BAT in Bezug nimmt, auch auf solche Betriebe anzuwenden, die nach 1990 auf dem Gebiet der neuen Bundesländer zu dem Unternehmen hinzukamen, obwohl - wie das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich festgehalten hat - "beim Abschluss des [Tarifvertrags] im Jahr 1982 weder die Herstellung der Einheit Deutschlands noch die Existenz unterschiedlicher Tarifgebiete im öffentlichen Dienst absehbar waren" (BAG 9. Dezember 1999 - 6 AZR 299/98 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 93, 63; so auch Wiedemann/Wank aaO § 4 Rn. 123; ebenso für eine vergleichbare Konstellation BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - zu B II 2 der Gründe) .
  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 50/99

    Rückforderung von Krankenbezügen

    bb) Dies ändert jedoch nichts daran, daß nach der tariflichen Regelung in § 37 Abs. 2 Unterabs. 5 Buchst. b BAT die über den Zeitpunkt des Rentenbeginns hinaus gezahlten Bezüge in voller Höhe als Vorschüsse auf die Rente gelten und deshalb vom Angestellten zurückzuzahlen sind (BAG 9. Dezember 1999 - 6 AZR 299/98 - AP BAT-O § 1 Nr. 14 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 13; 25. Februar 1993 aaO).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01

    Tarifvertragliche Übergangsversorgung

    Es bleibt vielmehr in derartigen Fällen den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen (BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 49 mwN; Wank in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 821; offengelassen in BAG 9. Dezember 1999 - 6 AZR 299/98 - BAGE 93, 63).
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06

    Sonderzahlung - Bezugnahme in einem Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag

    Erst durch solche Zusätze wird der Wille deutlich, eine dynamische Verweisung vornehmen zu wollen (vgl. BAG 9. Dezember 1999 - 6 AZR 299/98 - BAGE 93, 63).
  • LAG Nürnberg, 13.04.2010 - 6 Sa 9/10

    Anwendbarkeit eines Firmentarifvertrags auf ein Arbeitsverhältnis nach

    Die Anwendbarkeit dieses Tarifwerkes kann daher Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BAG vom 19.05.2010, 4 AZR 796/08; vom 22.10.2008, 4 AZR 784/07; vom 17.10.2001, 4 AZR 637/00; vom 09.12.1999, 6 AZR 299/98; ähnlich auch BAG vom 24.04.2007, 1 ABR 27/06, Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    Eine generelle Einschränkung dahingehend, dass Firmentarifverträge nicht für Betriebe oder Betriebsteile gelten würden, die im Zeitpunkt ihres Abschlusses noch nicht zum Unternehmen gehören, gibt es nicht (vgl. auch BAG vom 09.12.1999, 6 AZR 299/98, zitiert nach juris).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Tarifparteien die Möglichkeit solcher später hinzukommenden Einheiten bedacht haben (so auch im Fall des BAG vom 09.12.1999, 6 AZR 299/98, zitiert nach juris, Rn. 28).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 6/03

    Krankengeldbezug nach BAT - Übergangsregelung

    Der BAT und der BAT-O schließen sich wegen ihrer unterschiedlichen Geltungsbereiche gegenseitig aus (BAG 9. Dezember 1999 - 6 AZR 299/98 - BAGE 93, 63, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2010 - 4 TaBV 2/10

    Geltung eines Firmentarifvertrages auf neu hinzugekommene Betriebe -

    In seinem Urteil vom 9. Dezember 1999 (6 AZR 299/98 - AP BAT-O § 1 Nr. 14) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein im Jahr 1982 abgeschlossener Firmentarifvertrag, der die Anwendung des BAT bestimme, seit dem 3. Oktober 1990 mangels anderweitiger tariflicher Bestimmung auch für diejenigen Arbeitnehmer gelte, die in Betriebsstätten des Arbeitgebers im Beitrittsgebiet beschäftigt seien.
  • BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 243/98

    Feststellungsinteresse in Bezug auf Anrechenbarkeit von bestimmten

    Für eine solche Klage besteht das erforderliche Feststellungsinteresse, weil die Beschäftigungszeit den Status oder Besitzstand des Angestellten im öffentlichen Dienst prägt und für eine große Anzahl von Ermessensentscheidungen des Arbeitgebers, wie die dienstliche Verwendung, die Heranziehung zu Vertretungen oder die Zuteilung des Arbeitsplatzes, bedeutsam ist (BAG 4. November 1965 - 2 AZR 65/65 - AP BAT § 19 Nr. 1 mit zust. Anm. v. Spiertz; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 380/94 - AP BAT-O § 19 Nr. 2; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1 [BAG 15.05.1997 - 6 AZR 40/96]; 11. Dezember 1997 - 6 AZR 281/96 - AP BAT-O § 1 Nr. 14).
  • LAG Köln, 11.07.2006 - 1 Sa 237/06

    Anwendung des sogenannten Riester-Korrekturfaktors auf eine betriebliche

    Ob das Rechtsinstitut vom Wegfall der Geschäftsgrundlage auf tarifliche Inhaltsnormen anwendbar ist oder ob sich dies wegen des normativen Charakters dieser Bestimmungen verbietet und es in einem solchen Fall den Tarifvertragsparteien obliegt, den Tarifvertrag, ggf. außerordentlich, zu kündigen, ist umstritten (BAG vom 09.12.1999 - 6 AZR 299/98 = AP Nr. 14 zu § 1 BAT-O; Henssler, aaO, § 1 TVG Rnr. 34).
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