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   BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05   

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BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05 (https://dejure.org/2006,631)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2006 - 9 AZR 226/05 (https://dejure.org/2006,631)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 (https://dejure.org/2006,631)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung - Konkurrentenklage

  • openjur.de

    Beschäftigungsanspruch; vorübergehende Übertragung; kommissarisch wahrzunehmende Aufgabe einer stellvertretenden Schulleiterin; Konkurrentenklage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage im Rahmen der Bewerbung auf eine Stelle als stellvertretende Schulleitung; Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung nach Maßgabe der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen; Abgrenzung zwischen Lehrkraft und stellvertretender Schulleitung; ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; BAT-O § 24; ; BGB §§ ... 145 ff.; ; BGB § 315; ; SchulG vom 3. Juli 1991 § 41; ; SchulG vom 3. Juli 1991 § 42; ; VertretungsVO der Sächsischen Staatsregierung vom 27. Dezember 1999 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorübergehende Übertragung der Aufgaben einer stellvertretenden Schulleiterin aufgrund tariflichen Weisungsrechts - keine Aufgabenübertragung durch Verwaltungsakt gegenüber angestellten Lehrern - umgesetzter Verwaltungsakt als Inhalt des Arbeitsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1064 (Ls.)
  • AP BAT-O § 24 Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Die Tarifvertragsparteien setzen damit aber die Zulässigkeit derartiger Zuweisungen als ungeschriebene Regel voraus (st. Rspr., vgl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91).

    (2) Dieser Maßstab ist auch anzuwenden, wenn es um die nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten geht (BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91, unter Aufgabe der Rechtsprechung zum Prüfmaßstab "Rechtsmissbrauch", dazu BAG 26. März 1997 - 4 AZR 604/95 - ZTR 1997, 413).

    Unter Berücksichtigung von § 12 BAT-O, der die Versetzung des Angestellten an dienstliche oder betriebliche Gründe bindet, kommen alle Erwägungen in Betracht, die mit der Besetzung der Stelle sachlich zusammenhängen (vgl. hierzu BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - aaO; 18. Juni 1997 - 4 AZR 728/95 - AP BAT-O § 24 Nr. 1).

    Handelt es sich um die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten außerhalb eines schon bestehenden Gesamtkonzepts, so muss auch das deutlich werden (BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - aaO).

    Weitere Folge einer solchen Übertragung ist gemäß § 22 BAT die Eingruppierung des Angestellten in die Vergütungsgruppe der höherwertigen Tätigkeit (BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91).

    Die Befugnis des Arbeitgebers, dem Angestellten vorübergehend höherwertige Aufgaben zu übertragen, ist grundsätzlich zeitlich nicht beschränkt (BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 -BAGE 101, 91; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 474/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Der Antrag auf "Neubescheidung" der Bewerbung entspricht den vom Senat in ständiger Rechtsprechung als zulässig beurteilten Klagen in sog. arbeitsrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten (vgl. 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295).

    Er ist an die Rechtsauffassung des Gerichts gebunden (st. Rspr. des Senats, vgl. 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295).

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich die Billigkeit der Personalmaßnahme iSv. § 106 GewO iVm. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB ergeben soll, liegen bei dem zur Leistungsbestimmung berechtigten Arbeitgeber (vgl. BAG 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 -AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49).

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat allerdings entschieden, für eine nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nach § 24 BAT-O bestehe nach mehr als vier Jahren regelmäßig kein sachlicher Grund mehr (16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49).

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 181/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Schulleiterin trotz Widerrufs der

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    (2) Bei Beamten erfolgt die Zuweisung der Stelle auf der Grundlage öffentlichen Rechts, bei Angestellten auf der Grundlage des Privatrechts (vgl. BAG 16. September 1998 - 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376).

    (5) Die Klägerin beruft sich schon aus diesem Grund vergeblich auf die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 1998 (- 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376).

  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98

    Widerruf des Auftrags, die Geschäfte eines Schulleiters wahrzunehmen

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Es ist deshalb regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft, wenn Funktionsstellen zunächst bis zum Abschluss des Besetzungsverfahrens vorübergehend übertragen werden (BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Dagegen führen Fehler des Arbeitgebers bei der Auswahl der Bewerber allenfalls zu einem Anspruch auf rechtsfehlerfreie Wiederholung der Auswahl (st. Rspr., vgl. Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 307/02 - BAGE 104, 264).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Es gilt insoweit nichts anderes als für die Überprüfung befristeter Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 - AP BGB § 307 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 1 B 1133/01

    Stellenausschreibung eines Beförderungsdienstpostens; Verbindlichkeit des

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Der öffentliche Arbeitgeber hat daher das Recht, Bewerbungen zurückzuweisen, wenn das Bewerbungsverfahren schon weit fortgeschritten ist (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 5. April 2002 - 1 B 1133/01 - NVwZ-RR 2003, 52).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Für die Kontrolle sind die Umstände zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich (BAG 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - BAGE 112, 13).
  • BVerwG, 31.03.2005 - 2 B 83.04

    Ausscheiden einer gesundheitlich amtsärztlich für geboten erachteten heimatnahmen

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
    Die Beurteilungsgrundsätze der Norm sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann heranzuziehen, wenn die Stelle ausgeschrieben wird und die Auswahl unter Leistungsaspekten erfolgen soll (31. März 2005 - 2 B 83.04 - 24. November 2004 - 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 474/04

    Eingruppierung - Mitarbeiter einer Ratsfraktion

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95

    Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 559/01

    Altersteilzeitanspruch sächsischer Grundschullehrer; gesetzliche Vertretung des

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 598/99

    Aufwandsentschädigung - Hochschullehrer

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 604/95

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung einer tariflich geringer bewerteten Tätigkeit

  • LAG Sachsen, 23.11.2004 - 7 Sa 406/04
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Der dabei in Ausfüllung der Begriffe "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" dem Dienstherrn eröffnete Beurteilungsspielraum (vgl. Rn. 31 und 47) unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfG 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - Rn. 77; 27. Mai 2013 - 2 BvR 462/13 - Rn. 14 mwN; 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - Rn. 10 mwN; vgl. auch BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 62) .
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Dazu gehört nicht nur, dass er darlegt und ggf. beweist, dass seine Entscheidung billigem Ermessen entspricht (Senat 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - AP BAT-O § 24 Nr. 6), sondern auch, dass die Versetzung im Rahmen der gesetzlichen, arbeitsvertraglichen und kollektivrechtlichen Grenzen erfolgt ist (vgl. HWK/Lembke 2. Aufl. § 106 GewO Rn. 132 mwN).
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Für die Kontrolle sind dabei die Umstände zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich (Senat 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 62, AP BAT-O § 24 Nr. 6).
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