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   BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75   

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BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75 (https://dejure.org/1976,671)
BAG, Entscheidung vom 25.11.1976 - 2 AZR 751/75 (https://dejure.org/1976,671)
BAG, Entscheidung vom 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 (https://dejure.org/1976,671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung - Außerordentliche Kündigung eines Berufsbildungsvertrag - Nachholung - Wirksame Erklärung gegenüber den Eltern des minderjährigen Auszubildenden - Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1977, 868
  • AP BBiG § 15 Nr. 4
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.02.1972 - 2 AZR 205/71

    Abschluss und Kündigung eines Berufsausbildungsvertrags

    Auszug aus BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75
    Entgegen der Auffassung der Revision ist daran festzuhalten, daß die außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses nach § 15 Abs. 2 und 3 BBiG zugleich auch die schriftliche Angabe der Kündigungsgründe erfordert und die Kündigung nach § 125 BGB nichtig ist, wenn die schriftliche Begründung fehlt oder nicht ausreicht (vgl. das Urteil des Senates vom 22. Februar 1972 - 2 AZR 205/71 - BAG 24-, 133 - AP Nr. 1 zu § 15 BBiG- mit zustimmender Anmerkung von Söldner = SAE 1973, 108 mit zustimmender Anmerkung von Monjau = ArbuR 1973, 92 mit kritischer Anmerkung von Frey, soweit es die Kündigung durch den Auszubildenden betrifft; Degen-Spiertz, Berufsbildungsrecht, Anm. zu § 15 BBiG [108]; Herkert, BBiG, § 15 Anm. 8; Natzel, Das Berufsausbildungsverhältnis, 2. Aufl., 8.108, 109; Rumpff-Kuhfuhs, AR-Blattei "Berufsausbildung II" Abschn. D I? 1 b und c ; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 2. Aufl", S. 38 Rdnr. 62 und Weber, BBiG, § 15 Anm. 3).

    a) Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 22. Februar 1972 (aaO) entschieden hat, sind bei der fristlosen Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses die für die Kündigung maßgebenden Tatsachen anzugeben.

    Her im Streitfall zu beurteilende Sachverhalt ist ähnlich gelagert wie der, der der Entscheidung des Senates vom 22. Februar 1972 (aaO) zugrunde lag.

    Das angefochtene Urteil ist auch insoweit rechtsfehlerfrei, wie es in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Senates vom 22. Februar 1972 (aaO) ausgeführt hat, daß die unzureichende Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben vom 28. August 1974- durch eine spätere Nachholung der Begi-ündung nicht geheilt worden ist.

  • BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 3/62

    Zurechnung der Kenntnis des Vertreters in Fällen gesetzlicher Vertretung

    Auszug aus BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75
    Danach ist für die Kenntnis oder das Kennen müssen von rechtserheblichen Umständen nicht die Person des Vertretenen, sondern die des Vertreters maßgebend (vgl. Erman-Westermann, BGB, 6. Aufl., § 166 Anm. 3 und 55 Stau dinger-Coing , aaO, § 166 Anm. 2 und 8; BGHZ 38, 65 [671) Der Grundsatz des § 1 6 6 Abs. 1 BGB, der es für die Kenntnis oder das Kennenmüssen von Tatsachen allein auf die Person des Vertreters abstellt, gilt nach § 166 Abs. 2 BGB nur dann nicht, wenn im Falle einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht (Vollmacht) der Vertreter nach bestimmten Weisungen des Vollmachtgebers gehandelt hat.

    Diese Einschränkung ist allerdings auf die Fälle der gesetzlichen Vertretung nur dann entsprechend anzuwenden, wenn der gesetzliche Vertreter in allen wesentlichen Punkten dem nach Weisungen handelnden Bevollmächtigten des § 166 Abs. 2 BGB gleichzustellen ist (vgl. BGHZ 38, 65 CO]).

  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Auszug aus BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75
    Eine Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäftes setzt jedoch einen Bestätigungswillen, d.h. die Kenntnis der Fehlerhaftigkeit des zu bestätigenden unwirksamen Rechtsgeschäftes oder zumindest das Bewußtsein voraus, daß es fehlerhaft sein könnte (vgl. RGZ 138, 52 [56]; BGHZ 11, 59 [60] und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmte Urteil des Senates vom 13. November 1975 - 2 AZR 610/74 -, [demnächst] AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 [unter 4 der Gründe]).
  • BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52

    Bestätigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75
    Eine Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäftes setzt jedoch einen Bestätigungswillen, d.h. die Kenntnis der Fehlerhaftigkeit des zu bestätigenden unwirksamen Rechtsgeschäftes oder zumindest das Bewußtsein voraus, daß es fehlerhaft sein könnte (vgl. RGZ 138, 52 [56]; BGHZ 11, 59 [60] und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmte Urteil des Senates vom 13. November 1975 - 2 AZR 610/74 -, [demnächst] AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 [unter 4 der Gründe]).
  • LAG Düsseldorf, 14.05.1970 - 3 Sa 73/70
    Auszug aus BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75
    Das waren gemäß § 1626 BGB die Eltern der Klägerin, die allein zur Entgegennahme der Kündigung befugt waren (vgl. Haase- Richard-Wagner, BBiG, § 15 Anm. 1; Herkert, aaO, § 15 Anm. 5; Staudinger-Coing, aaO, § 131 Anm. 4 und 5; Natzel, aaO, S. 108, und LAG Düsseldorf, DB 1970, 1135)" b) Da nur die gesetzlichen Vertreter bei Ausspruch der Kündigung darüber entscheiden können, ob die Kündigung hingenommen oder angegriffen werden soll, ergibt sich schon aus dem Zweck des Begründungszwanges, daß ihnen die Kündigungsgründe in verständlicher und aufschlußreicher Form mitzuteilen sind (vgl. Natzel, aaO, S. 108).
  • RG, 13.10.1932 - VIII 292/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist Zahlung in ausländischer Währung als

    Auszug aus BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75
    Eine Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäftes setzt jedoch einen Bestätigungswillen, d.h. die Kenntnis der Fehlerhaftigkeit des zu bestätigenden unwirksamen Rechtsgeschäftes oder zumindest das Bewußtsein voraus, daß es fehlerhaft sein könnte (vgl. RGZ 138, 52 [56]; BGHZ 11, 59 [60] und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmte Urteil des Senates vom 13. November 1975 - 2 AZR 610/74 -, [demnächst] AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 [unter 4 der Gründe]).
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Der Kündigende muss dabei die Tatsachen mitteilen, die für die Kündigung maßgebend sind (vgl. zu § 15 Abs. 3 BBiG aF BAG 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 1 a der Gründe) .
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    Die zunächst unzulässige Klage wird in einem solchen Fall nach Beendigung des Verfahrens vor dem Ausschuss zulässig (vgl. BAG 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A I 2 der Gründe) .
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09

    Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

    Dies ergebe sich zwingend aus deren gesetzlicher Vertretungsmacht, die durch § 131 BGB für den Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen konkretisiert werde (Senat 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 3 a, b der Gründe, AP BBiG § 15 Nr. 4 = EzA BBiG § 15 Nr. 3) .
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06

    Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

    Die nach § 111 Abs. 2 ArbGG erforderliche Anrufung eines bestehenden Schlichtungsausschusses ist eine von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung für arbeitsgerichtliche Klagen in Ausbildungsstreitigkeiten (BAG 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - AP BBiG § 15 Nr. 4 = EzA BBiG § 15 Nr. 3).

    Der Mangel der Nichtanrufung des Schlichtungsausschusses kann auch noch nach Klageeinreichung geheilt werden, wenn das Schlichtungsverfahren gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG nachgeholt wird (BAG 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - aaO).

  • BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86

    Kündigung - Berufsausbildungsvertrag

    Der Kläger hat vor Einreichung der Klageschrift (vgl. BAGE 27, 279 = AP Nr. 2 zu § 111 ArbGG 1953 und Urteil vom 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - AP Nr. 4 zu § 15 BBiG), den bei der IHK Berlin gebildeten Ausschuß zur Beilegung von Streitigkeiten von Berufsausbildungsverhältnissen angerufen.
  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 994/13

    Werkstattvertrag - Kündigung - Schriftform

    Trotzdem hat das Bundesarbeitsgericht die Vorgängerregelung § 15 Abs. 3 BBiG aF in ständiger Rechtsprechung derart verstanden (BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe mwN; 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 1 der Gründe; 22. Februar 1972 - 2 AZR 205/71 - zu 2 a der Gründe, BAGE 24, 133) .

    Jedenfalls aber müssen die Gründe im Kündigungsschreiben so genau bezeichnet sein, dass der Erklärungsempfänger genügend klar erkennen kann, was gemeint ist und welche konkreten tatsächlichen Vorfälle zum Kündigungsentschluss geführt haben (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe; 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 2 a der Gründe) .Bloße Werturteile oder pauschale Angaben, wie etwa der Verweis auf "mangelhaftes Benehmen" sowie die "Störung des Betriebsfriedens" (vgl. BAG 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 2 der Gründe) , auf "Vorkommnisse" (vgl. LAG Nürnberg 23. September 1976 - 1 Sa 322/76 -) , auf "häufiges Zuspätkommen" oder "sonstige Unzuverlässigkeiten" (vgl. Pepping in Wohlgemuth BBiG § 22 Rn. 82) oder auf "ständige Beleidigungen" (vgl. HK-ArbR/Herrmann 3. Aufl. § 22 BBiG Rn. 24 mwN) , genügen nicht .

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98

    Begründung einer Kündigung nach BMT-G II

    Werden bei einer Kündigung nach § 15 Abs. 3 BBiG die Kündigungsgründe nicht schriftlich mitgeteilt, ist sie gem. § 125 Satz 1 BGB nichtig (BAG Urteil vom 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - AP Nr. 4 zu § 15 BBiG).

    Auch im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 BBiG (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - AP Nr. 4 zu § 15 BBiG, m.w.N.) sind grundsätzlich die für die Kündigung maßgebenden Tatsachen anzugeben, pauschale Schlagworte und Werturteile genügen nicht.

    Dagegen würde es dem genannten Gesetzeszweck widersprechen, wenn auch die bloße Bezugnahme auf ein Gespräch als ausreichend angesehen würde, bei dem die Kündigungsgründe mündlich erläutert wurden (vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1/8 Sa 710/81 - EZA § 15 BBiG Nr. 5; LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 31. Januar 1984 - 7 Sa 1339/83 - n.v.; Gedon/Spiertz, BBiG, Stand: November 1998, § 15 Rz 84; Kliemt, Formerfordernisse im Arbeitsverhältnis, S. 111 f., 316 f.; Natzel, Anm. AP Nr. 4 zu § 15 BBiG; Söllner, Anm. EzA § 15 BBiG Nr. 3; KR-Weigand, 5. Aufl., §§ 14, 15 BBiG Rz 95).

    Ist die Kündigung mangels hinreichender Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben formnichtig, kann dieser Mangel auch nicht durch Nachholung der schriftlichen Begründung der Kündigung - etwa in Schriftsätzen im Kündigungsschutzprozeß - geheilt werden (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1976, aaO, m.w.N.).

  • ArbG Essen, 27.09.2005 - 2 Ca 2427/05

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Auszubildenden; Anforderungen

    Gemäß § 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG handelt es sich bei dieser vorgeschalteten Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss um eine Prozessvoraussetzung für die Klage (vgl. BAG vom 25. November 1976 2 AZR 751/75 AP Nr. 4 zu § 15 BBiG).

    Werden im Kündigungsschreiben lediglich pauschale Werturteile anstatt nachprüfbarer Tatsachen genannt, ist die Kündigung wegen Formmangels gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig (vgl. BAG vom 25. November 1976 2 AZR 751/75 AP Nr. 4 zu § 15 BBiG; BAG vom 29. November 1984 2 AZR 354/83 AP Nr. 6 zu § 13 KSchG 1969, zu I 2 b der Gründe; BAG vom 17. Juni 1998 2 AZR 741/97 EzB BBiG § 15 Abs. 3 = RzK IV 3 a Nr. 30).

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 848/98

    Schriftform der Kündigung unter Angabe des Grundes gemäß § 54 BMT-G-O

    Werden bei einer Kündigung nach § 15 Abs. 3 BBiG die Kündigungsgründe nicht schriftlich mitgeteilt, ist sie gem. § 125 Satz 1 BGB nichtig (BAG Urteil vom 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - AP Nr. 4 zu § 15 BBiG).

    Auch im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 BBiG (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - AP Nr. 4 zu § 15 BBiG, m.w.N.) sind grundsätzlich die für die Kündigung maßgebenden Tatsachen anzugeben, pauschale Schlagworte und Werturteile genügen nicht.

    Dagegen würde es dem genannten Gesetzeszweck widersprechen, wenn auch die bloße Bezugnahme auf ein Gespräch als ausreichend angesehen würde, bei dem die Kündigungsgründe mündlich erläutert wurden (vgl. auch Senatsurteil vom 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; LAG Köln, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1/8 Sa 710/81 - EzA § 15 BBiG Nr. 5; LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 31. Januar 1984 - 7 Sa 1339/83 - n.v.; Gedon/Spiertz, BBiG, Stand: November 1998, § 15 Rz 84; Kliemt, Formerfordernisse im Arbeitsverhältnis, S. 111 f., 316 f.; Natzel, Anm. AP Nr. 4 zu § 15 BBiG; Söllner, Anm. EzA § 15 BBiG Nr. 3; KR-Weigand, 5. Aufl., §§ 14, 15 BBiG, Rz 95).

    Ist die Kündigung mangels hinreichender Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben formnichtig, kann dieser Mangel auch nicht durch Nachholung der schriftlichen Begründung der Kündigung - etwa in Schriftsätzen im Kündigungsschutzprozeß - geheilt werden (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1976, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 441/88

    Berufsausbildungsverhältnis - Klagefrist nach § 4 KSchG

    Gemäß § 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG handelt es sich bei dieser vorgeschalteten Verhandlung vor dem Ausschuß um eine Prozeßvoraussetzung für die Klage (BAG Urteil vom 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - AP Nr. 4 zu § 15 BBiG, zu A I 1 der Gründe, m. w. N.).

    Die zunächst unzulässige Klage wird dann nachträglich zulässig (BAG Urteil vom 25. November 1976, aaO, zu A I 2 der Gründe).

  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 61/85

    Beendigung des Ausbildungsverhältnisses wegen Lernunwilligkeit - Androhung der

  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 609/88

    Arbeitsgerichtsverfahren: Schlichtungsverhandlung nach BbiG als

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 741/97
  • ArbG Cottbus, 13.07.2007 - 2 Ca 861/07

    Außerordentliche Kündigung eines Auszubildenden bei Diebstahl?

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10

    Kündigung einer Auszubildenden in der Probezeit

  • LAG Hamm, 17.03.2011 - 17 Sa 2263/10

    Tarifliches Schriftformgebot für Kündigungsgründe; nichtige außerordentliche

  • LAG Hessen, 27.08.2007 - 17 Sa 518/07
  • LAG Berlin, 12.10.1998 - 9 Sa 73/98

    Kündigung während der Probezeit in einem Berufsausbildungsverhältnis;

  • LAG Köln, 08.01.2003 - 7 Sa 852/02

    Berufsausbildungsverhältnis; Kündigung, außerordentliche; Kündigungsgründe;

  • LAG Hamburg, 30.09.1994 - 3 Sa 39/94

    Nichtigkeit einer Kündigung mangels hinreichender Angabe der Kündigungsgründe im

  • BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 385/87

    Kündigung eines schwerbehinderten Auszubildenden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 8 Ta 137/11

    Unzulässigkeit einer Klage vor Abschluss des Schlichtungsverfahrens nach § 111

  • BAG, 29.11.1984 - 2 AZR 354/83

    Formnichtigkeit einer fristlosen Kündigung

  • LAG Köln, 08.01.2015 - 11 Ta 169/14

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Kündigungsschutzklage gegen die

  • BAG, 08.03.1977 - 4 AZR 700/75
  • LAG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 17 Sa 33/15

    Allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses

  • LAG Berlin, 22.10.1997 - 13 Sa 110/97

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.1989 - 14 Sa 46/89

    Begründungszwang bezüglich der Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aus

  • BAG, 24.10.1985 - 2 AZR 505/83
  • BVerwG, 07.08.1985 - 2 WD 16.85

    Unerlaubtes Fernbleiben von der Truppe durch einen Oberfeldwebel der Reserve -

  • LAG Düsseldorf, 08.08.1980 - 4 Sa 663/80
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