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   BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97   

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BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 (https://dejure.org/1999,537)
BAG, Entscheidung vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 (https://dejure.org/1999,537)
BAG, Entscheidung vom 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 (https://dejure.org/1999,537)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung einer Abmahnung - Personalakte - Widerruf - Feststellungsinteresse

  • hensche.de

    Abmahnung, Abmahnung: Widerruf

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 611; ; BGB § 1004; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, § 611, § 1004; ZPO § 91a, § 256
    Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242, § 611, § 1004; ZPO § 256
    Abmahnung: Zulässigkeit einer Klage auf Widerruf nach ihrer Entfernung aus der Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3576
  • NZA 1999, 1037
  • BB 1999, 1768
  • BB 1999, 2195
  • DB 1999, 1810
  • AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 22
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 15.08.1997 - 13 Sa 1365/96

    Widerruf einer bereits aus der Personalakte entfernten Abmahnung

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 13 Sa 1365/96 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. August 1997 - 13 Sa 1365/96 - wird zurückgewiesen.

  • BGH, 22.05.1989 - VIII ZR 192/88

    Wechsel des Hauptmieters

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
    Eine uneingeschränkte Revisionszulassung auch hinsichtlich der Kostenentscheidung für den erledigten Teil des Rechtsstreits ist für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ohne Bedeutung (vgl. BGH Urteil vom 22. Mai 1989 - VIII ZR 192/88 - BGHZ 107, 315).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG Urteil vom 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378 = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung, m.w.N.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl., § 46 Rz 42; Hauck, ArbGG, § 46 Rz 22).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
    Zwar kann ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände das Verlangen des Klägers, in die materiell-rechtliche Prüfung seines Anspruchs einzutreten, nicht schutzwürdig sein, wie das etwa der Fall ist bei einem Widerrufsbegehren gegenüber Sachvorbringen, das der Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung in einem laufenden gerichtlichen Verfahren dient (vgl. BGH Urteil vom 9. April 1987 - I ZR 44/85 - NJW 1987, 3138, m.w.N.).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 22 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 41).
  • LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16

    An das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe nach § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG

    Das Feststellungsinteresse ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG vom 06.11.2002 - 5 AZR 364/01-; BAG vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93-; BAG vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97-; BAG vom 09.05.2006 - 9 AZR 278/05-).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2009 - 7 Sa 84/08

    Abmahnung einer Erzieherin wegen Verletzung des Neutralitätsgebotes des § 7 Abs 6

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wovon abzuweichen die Berufungskammer keine Veranlassung hat, ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung, zu II 1 a der Gründe = Rn. 14; BAG, Urteil vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abmahnung, zu I 2 der Gründe = Rn. 16; BAG, Urteil vom 16.10.2007 - 9 AZR 110/07 - AP Nr. 3 zu § 241 BGB, zu A I 2 b aa der Gründe = Rn. 22).

    Deshalb kann der Arbeitnehmer sowohl auf der Grundlage der §§ 611, 241 Abs. 2 BGB als Folge eines Verstoßes gegen die arbeitsvertragliche Nebenpflicht (offen gelassen in BAG, Urteil vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 - AP Nr. 22 zu § 611 Abmahnung, zu I 3 a der Gründe = Rn. 19; siehe auch BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 9 AZR 865/07 - NZA 2009, 206, 209, zu A I der Gründe = Rn. 13, betrifft Entfernung einer Regelbeurteilung aus der Personalakte) als auch quasinegatorisch gem. §§ 1004, 242 BGB analog - die Analogie betrifft die Gleichsetzung des Persönlichkeitsrechts mit dem darin geregelten Eigentumsrecht - die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung alternativ formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - a. a. O., zu B I 2 a der Gründe mit zahlreichen Nachweisen = Rdnr. 16).

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Eine vom Sachverhalt "abstrahierende" Entscheidung liefe auf die Erstattung eines unzulässigen Gutachtens hinaus (vgl. BAG 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 22 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 41).
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 865/07

    Regelbeurteilung - Beurteilungsfrist

    Dahinstehen kann ferner, ob der Klägerin darüber hinaus ein quasinegatorischer Beseitigungsanspruch entsprechend §§ 12, 862, 1004 BGB zusteht (zu den denkbaren Anspruchsgrundlagen Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 110/07 - Rn. 30, aaO.; 12. September 2006 - 9 AZR 271/06 - Rn. 19 ff., BAGE 119, 238; BAG 19. August 1992 - 7 AZR 262/91 - zu III 2 der Gründe, BAGE 71, 110; 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 100 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 47; 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - zu I 3 a und b der Gründe, BAGE 50, 202; 25. April 1972 - 1 AZR 322/71 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 24, 247; offengelassen von Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 - zu I der Gründe, EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; BAG 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 - zu I 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 22 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 41).
  • LAG München, 22.09.2010 - 11 Sa 520/09

    Widerruf von Abmahnungen und Kündigungen

    Der Kläger hat vorgetragen, die Anspruchsgrundlage für die streitbefangenen Anträge ergäbe sich aus den Entscheidungsgründen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.1999, 7 AZR 716/97.

    a) Sowohl für den begehrten modifizierten Widerruf als auch für die darauf aufbauende Bekanntgabe ist Voraussetzung für den geltend gemachten Klageanspruch, dass der Kläger durch die rechtskräftig festgestellten unwirksam erklärten Abmahnungen und Kündigungen von der Beklagten rechtswidrig in seinem beruflichen Fortkommen oder seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist und ihm deswegen ein schuldrechtlicher (§ 611 BGB i. V. m. § 242 BGB) oder ein quasinegatorischer Anspruch aus § 1004 BGB analog zusteht (vgl. BAG v. 15.04.1999, 7 AZR 716/97 - zit. n. Juris).

    a) Da ein Widerrufsanspruch dem Schutz des Betroffenen vor einer anhaltenden Beeinträchtigung seiner Rechte dient, setzt er neben dem Vorliegen entsprechender Rechtsverletzungen auch voraus, dass diese Rechtsbeeinträchtigungen andauern (vgl. BAG v. 15.04.1999, aaO).

    Es fehlt letztlich - bei unterstellter Rechtsverletzung - auch an dem erforderlichen Merkmal, dass die Rechtsbeeinträchtigung durch den begehrten Widerruf auch hinreichend beseitigt werden könnte (vgl. BAG v. 15.04.1999, aaO; BGHZ 14, 163 (173); BGHZ GS 34, 99 (102)).

  • LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10

    Begrenzung der Zahl der Teilzeitansprüche in der Elternzeit

    Das BAG hat in einer vergleichbaren Konstellation entschieden (09.05.2006 - 9 AZR 278/05 - AP Nr. 47 zu § 15 BErzGG, juris): "Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 22 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 41).
  • ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 11553/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf des Vorwurfs

    aus jüngerer Zeit etwa BAG 15.4.1999 - 7 AZR 716/97 - AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 22 = EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 41 = NZA 1999, 1037 [Leitsatz und I.3 a.]: "Auch nach der Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte ist der Arbeitnehmer nicht gehindert, einen Anspruch auf Widerruf der in der Abmahnung abgegebenen Erklärungen gerichtlich geltend zu machen"; "[I.3 a)] Ein Widerrufsanspruch dient dem Schutz des Betroffenen vor einer anhaltenden Beeinträchtigung seiner Rechte.

    Er setzt neben dem Vorliegen entsprechender Rechtsverletzungen voraus, dass diese Rechtsbeeinträchtigungen andauern und durch den begehrten Widerruf auch beseitigt werden können".S. aus jüngerer Zeit etwa BAG 15.4.1999 - 7 AZR 716/97 - AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 22 = EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 41 = NZA 1999, 1037 [Leitsatz und I.3 a.]: "Auch nach der Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte ist der Arbeitnehmer nicht gehindert, einen Anspruch auf Widerruf der in der Abmahnung abgegebenen Erklärungen gerichtlich geltend zu machen"; "[I.3 a)] Ein Widerrufsanspruch dient dem Schutz des Betroffenen vor einer anhaltenden Beeinträchtigung seiner Rechte.

    81) S. aus jüngerer Zeit etwa BAG 15.4.1999 - 7 AZR 716/97 - AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 22 = EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 41 = NZA 1999, 1037 [Leitsatz und I.3 a.]: "Auch nach der Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte ist der Arbeitnehmer nicht gehindert, einen Anspruch auf Widerruf der in der Abmahnung abgegebenen Erklärungen gerichtlich geltend zu machen"; "[I.3 a)] Ein Widerrufsanspruch dient dem Schutz des Betroffenen vor einer anhaltenden Beeinträchtigung seiner Rechte.

  • LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1303/08

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Küchenhilfe bei verweigerter

    Die unberechtigte Abmahnung ist geeignet, den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen (BAG vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung; vom 15.4.1999, 7 AZR 716/97, AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abmahnung Rn. 19).

    Die unberechtigte Abmahnung ist geeignet, den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen (BAG vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung; vom 15.4.1999, 7 AZR 716/97, AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abmahnung Rn. 19).

  • LAG Nürnberg, 14.06.2005 - 6 Sa 367/05

    Abmahnung - Frist - Verwirkung - Verzeihung

    Soweit man ihn als Antrag auf "Widerruf" auslegen kann, bestünde hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis nur, wenn die Abmahnung bzw. die Vorwürfe gegenüber Dritten in ehrverletzender Form ausgesprochen worden wären (ArbG Nürnberg vom 26.03.2002, 12 Ca 9620/01, nicht veröffentlicht; weitergehend wohl LAG Hessen vom 15.08.1997, 13 Sa 1365/96, zitiert nach juris) oder wenn der Kläger durch die Behauptung der Beklagten - trotz Rücknahme des Schreibens aus den Personalakten - in seinem beruflichen Fortkommen oder seinem Persönlichkeitsrecht fortdauernd beeinträchtigt wäre (so wohl BAG vom 15.04.1999, 7 AZR 716/97, EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 41).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 208/00

    Personalakte - Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte

  • LAG Hessen, 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02

    Zwischenzeugnis

  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 Sa 1407/08

    Unwirksamkeit von Abmahnungen; Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds; Einhaltung

  • ArbG Essen, 26.09.2007 - 6 Ca 1828/07

    Grenzen der rechtsmissbräuchlichen Zustimmungsverweigerung zur Veränderung eines

  • LAG München, 24.04.2007 - 6 Sa 1180/06

    Unbegründetes Teilzeitverlangen bei ausformuliertem Verteilungswunsch für

  • LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07

    einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2021 - 2 Sa 345/20

    Anspruch auf Widerruf einer Tatsachenbehauptung - Beweislast - Beweiswürdigung

  • LAG Hamm, 02.08.2002 - 10 TaBV 121/01

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nur bei deren tatsächlicher

  • LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 Sa 989/07

    Abmahnung; Teilbarkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 13 TaBV 4/12

    Geltendmachung eines individualrechtlichen Anspruchs durch den Betriebsrat -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11

    Klärung individualrechtlicher Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds -

  • LAG Hamm, 16.03.2007 - 10 Sa 1924/06

    Abmahnung u. a. wegen unzutreffender Führung eines Fahrtenbuches

  • LAG Nürnberg, 14.06.2005 - 6 Sa 582/04

    Abmahnung - Bestimmtheit - Antrag auf "Rücknahme" - Auslegung - Antrag auf

  • ArbG Frankfurt/Main, 22.01.2003 - 9 Ca 5820/02

    Werbung für Betriebsratswahl im Intranet

  • LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1304/08

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Küchenhilfe bei verweigerter

  • LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 Sa 991/07

    Abmahnung wegen Schlechtleistung

  • OLG Brandenburg, 18.02.2021 - 4 U 129/20

    Keine Aufklärungspflicht nach Mandantsende!

  • BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04

    Unzulässigkeit der Anfechtung einer vom Verwalter ausgesprochenen Abmahnung

  • ArbG Wesel, 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10

    Eingruppierung , § 7 ERTV für die Ziegelindustrie im Gebiet der Bundesrepublik

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 55/07

    Beschlussverfahren; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ein-, Umgruppierung

  • LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02

    Direktionsrecht im öffentlichen Dienst

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2011 - 7 Sa 2/11

    Schmerzensgeld wegen diskreditierender Äußerungen über einen ehemaligen

  • ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07

    Persönlichkeitsrecht, Schmerzensgeld, Videoüberwachung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2001 - 3 Sa 479/01

    Abmahnung

  • LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 Sa 1115/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 12 Sa 742/01

    Zulässigkeit einer Abmahnung gegenüber personalvertretungsrechtlichen bzw.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2011 - 6 Sa 135/11

    Fehlende Beschwer des Rechtsmittelklägers nach erstinstanzlicher Anerkennung des

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2000 - 6 Ta 168/00

    Streitwert im Verfahren auf Entfernung und Widerruf einer Abmahnung

  • ArbG Köln, 26.10.2016 - 4 BV 5/16

    Durchführungsanspruch des Gesamtbetriebsrates aus einer

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2004 - 9 Sa 687/03

    Erfassung von außerhalb des Betriebs geleisteter Betriebsratstätigkeit im

  • LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 1255/01

    Eignungsuntersuchung als Voraussetzung der Zulassung zur Fachausbildung; Anspruch

  • LAG Hamm, 08.03.2000 - 18 Sa 2009/99

    Wirksamkeit einer Abmahnung; Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der

  • ArbG München, 10.01.2023 - 40 Ca 4560/22

    Abmahnung wegen angeblicher Überschreitung der Grenzen der Lehrfreiheit -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 11 Sa 233/04

    Entfernung einer Abmahnung

  • ArbG Frankfurt/Main, 28.03.2006 - 18 Ca 9930/05

    Keine Abmahnung für unachtsamen Steward

  • ArbG Frankfurt/Main, 23.05.2000 - 4 Ca 8178/99

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Hinweisfunktion;

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