Rechtsprechung
BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einheitliches Arbeitsverhältnis
Verfahrensgang
- LAG München, 18.10.1977 - 1 Sa 586/76
- BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78
Papierfundstellen
- BAGE 37, 1
- NJW 1984, 1703
- ZIP 1982, 984
- DB 1982, 1569
- AP BGB § 611 Arbeitgebergruppe Nr. 1
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80
Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die …
Auszug aus BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78
Überdies können nach der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung übernommenen Lehre von den Vertragsverbindungen auch Vertragsbeziehungen zwischen mehreren Personen zu einem einheitlichen Vertrag zusammengezogen werden (vgl. zuletzt BGHZ 76, 43, 49; BGHZ 78, 346, jeweils mit weiteren Nachweisen).Ähnlich wie in anderen Fragenbereichen, in denen es auf das Vorliegen eines einheitlichen Rechtsverhältnisses ankommt (…vgl. etwa zu § 139 BGB die Nachweise bei StaudingerDilcher, BGB, 12. Aufl.,§ 139 Rz. 15;… zu § 313 BGB StaudingerWufka, BGB, 12. Aufl., § 313 Rz. 148 ff.), können auch hier derartige Umstände des Vertragsschlusses allenfalls als Indiz neben anderen gewertet werden: Mehrere Urkunden sprechen für getrennte Rechtsgeschäfte, nur eine Urkunde für ein einheitliches Rechtsgeschäft (BGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt BGHZ 78, 346, 349).
Ebenso wie im allgemeinen Vertragsrecht handelt es sich hierbei in erster Linie um die gemäß §§ 133, 157 BGB vorzunehmende Auslegung des Vertragswerks insgesamt , d. h. aller Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien oder zwischen diesen und Dritten (vgl. z. B. BGH NJW 1976, 1931 mit weiteren Nachweisen; BGHZ 76, 43, 49; BGHZ 78, 346, 349), hinsichtlich derer Anhaltspunkte für einen rechtlichen Zusammenhang bestehen (…zur Lehre von den Vertragsverbindungen bzw. zusammengesetzten Verträgen vgl. z. B. Ballhaus im BGB -- RGRK, 12. Aufl., 1976, Rz. 26 ff. vor § 305;… MünchKomm-Söllner, § 305 BGB Rz. 43, 44).
daß sie miteinander "stehen und fallen", d. h. Teile eines Gesamtgeschäfts sein sollen (z. B. BGH LM Nr. 34 zu § 139 BGB; BGH MDR 1971, 468; BGH NJW 1976, 1931; BGHZ 78, 346, 349).
Dabei genügt es, wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen hatte, dieser aber dem anderen Partner erkennbar war und von ihm gebilligt oder zumindest hingenommen wurde (RGZ 103, 295, 299; BGH MDR 1971, 468; BGH NJW 1976, 1931; BGHZ 76, 43, 49; BGHZ 78, 346, 349).
- BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71
Anforderungen an die Kündigung bei einem Gruppenarbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78
Ebenso wie auf Arbeitnehmerseite (BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis) können auch auf Arbeitgeberseite mehrere natürliche oder juristische Personen bzw. mehrere rechtlich selbständige Gesellschaften an einem Arbeitsverhältnis beteiligt sein.a) Ebenso wie auf Arbeitnehmerseite (BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis) können auch auf Arbeitgeberseite mehrere rechtlich selbständige Personen an einem Arbeitsverhältnis beteiligt sein.
Auch läßt sich diese Abhängigkeit hier ebenso wenig wie dort durch die Annahme einer wechselseitigen Bedingtheit der einzelnen Vertragsbeziehungen angemessen lösen (vgl. dazu auch Hanau, Anmerkung zu AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis)... In aller Regel und jedenfalls für den Streitfall muß deshalb gelten, daß im einheitlichen Arbeitsverhältnis eine Kündigung zumindest mangels ausdrücklich abweichender Vereinbarung nur insgesamt sowie von und gegenüber allen auf einer Seite Beteiligten erfolgen kann.
a) Ähnlich wie bei einer Beteiligtenmehrheit auf Arbeitnehmerseite (BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis) können sich allerdings Kündigungsgründe, die zunächst nur im Verhältnis des Arbeitnehmers zu einem der Arbeitgeber bestehen, auch auf das Verhältnis des Arbeitnehmers zu dem anderen Arbeitgeber auswirken .
- BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/76
Einheitlichkeit eines Rechtsgeschäfts
Auszug aus BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78
Ebenso wie im allgemeinen Vertragsrecht handelt es sich hierbei in erster Linie um die gemäß §§ 133, 157 BGB vorzunehmende Auslegung des Vertragswerks insgesamt , d. h. aller Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien oder zwischen diesen und Dritten (vgl. z. B. BGH NJW 1976, 1931 mit weiteren Nachweisen; BGHZ 76, 43, 49; BGHZ 78, 346, 349), hinsichtlich derer Anhaltspunkte für einen rechtlichen Zusammenhang bestehen (…zur Lehre von den Vertragsverbindungen bzw. zusammengesetzten Verträgen vgl. z. B. Ballhaus im BGB -- RGRK, 12. Aufl., 1976, Rz. 26 ff. vor § 305;… MünchKomm-Söllner, § 305 BGB Rz. 43, 44).daß sie miteinander "stehen und fallen", d. h. Teile eines Gesamtgeschäfts sein sollen (z. B. BGH LM Nr. 34 zu § 139 BGB; BGH MDR 1971, 468; BGH NJW 1976, 1931; BGHZ 78, 346, 349).
Dabei genügt es, wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen hatte, dieser aber dem anderen Partner erkennbar war und von ihm gebilligt oder zumindest hingenommen wurde (RGZ 103, 295, 299; BGH MDR 1971, 468; BGH NJW 1976, 1931; BGHZ 76, 43, 49; BGHZ 78, 346, 349).
- BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78
Formbedürftigkeit eines Bauvertrages
Auszug aus BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78
Überdies können nach der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung übernommenen Lehre von den Vertragsverbindungen auch Vertragsbeziehungen zwischen mehreren Personen zu einem einheitlichen Vertrag zusammengezogen werden (vgl. zuletzt BGHZ 76, 43, 49; BGHZ 78, 346, jeweils mit weiteren Nachweisen).Ebenso wie im allgemeinen Vertragsrecht handelt es sich hierbei in erster Linie um die gemäß §§ 133, 157 BGB vorzunehmende Auslegung des Vertragswerks insgesamt , d. h. aller Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien oder zwischen diesen und Dritten (vgl. z. B. BGH NJW 1976, 1931 mit weiteren Nachweisen; BGHZ 76, 43, 49; BGHZ 78, 346, 349), hinsichtlich derer Anhaltspunkte für einen rechtlichen Zusammenhang bestehen (…zur Lehre von den Vertragsverbindungen bzw. zusammengesetzten Verträgen vgl. z. B. Ballhaus im BGB -- RGRK, 12. Aufl., 1976, Rz. 26 ff. vor § 305;… MünchKomm-Söllner, § 305 BGB Rz. 43, 44).
Dabei genügt es, wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen hatte, dieser aber dem anderen Partner erkennbar war und von ihm gebilligt oder zumindest hingenommen wurde (RGZ 103, 295, 299; BGH MDR 1971, 468; BGH NJW 1976, 1931; BGHZ 76, 43, 49; BGHZ 78, 346, 349).
- RG, 07.12.1921 - V 141/21
Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften
Auszug aus BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78
Dieser rechtliche Zusammenhang ist anzunehmen, wenn nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die einzelnen Vereinbarungen nur gemeinsam gelten und zusammen durchgeführt werden sollen (vgl. etwa RGZ 103, 295, 298;… Ballhaus, aaO, Rz. 28) bzw., wie der BGH in ständiger Rechtsprechung formuliert, derart voneinander abhängen.Dabei genügt es, wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen hatte, dieser aber dem anderen Partner erkennbar war und von ihm gebilligt oder zumindest hingenommen wurde (RGZ 103, 295, 299; BGH MDR 1971, 468; BGH NJW 1976, 1931; BGHZ 76, 43, 49; BGHZ 78, 346, 349).
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19
Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
aa) Es kann dahinstehen, ob zwischen einem Arbeitnehmer und mehreren Gesellschaften, die sich nicht ihrerseits zu einem neuen Rechtssubjekt zusammengeschlossen haben, das alleiniger Arbeitgeber geworden ist, ein - "einheitliches" - Arbeitsverhältnis bestehen kann (vgl. § 351 BGB sowie BAG 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - BAGE 37, 1; zustimmend Lange NZA 2012, 1121 ff.; König Arbeitgebermehrheiten S. 49 ff.) oder ob es zwischen verschiedenen Rechtssubjekten so viele Rechtsbeziehungen geben muss, wie - auf derselben Seite - Rechtspersönlichkeiten beteiligt sind, und deshalb allenfalls mehrere Arbeitsverhältnisse - in einem jeweils durch Auslegung zu ermittelnden Umfang - voneinander abhängig gemacht werden können (vgl. Wiedemann Anm. AP BGB § 611 Arbeitgebergruppe Nr. 1) .Die einzelnen Vereinbarungen "standen und fielen" nicht miteinander (vgl. BAG 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 37, 1) .
- BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung - …
a) Ebenso wie auf Arbeitnehmerseite (BAG 21. Oktober 1971 - 2 AZR 17/71 - AP BGB § 611 Gruppenarbeitsverhältnis Nr. 1 mit Anm. Hanau = EzA KSchG § 1 Nr. 23) können auf Arbeitgeberseite mehrere rechtlich selbständige Personen an demselben Arbeitsverhältnis beteiligt sein (BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 692/10 - Rn. 30, DB 2012, 1690; 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 37, 1 = AP BGB § 611 Arbeitgebergruppe Nr. 1 mit Anm. Wiedemann = SAE 1983, 288 mit Anm. Schulin; Schwerdtner ZIP 1982, 900; Linck in v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 75; ErfK/Preis 12. Aufl. § 611 BGB Rn. 191) .Erforderlich ist ein rechtlicher Zusammenhang der arbeitsvertraglichen Beziehungen des Arbeitnehmers zu den einzelnen Arbeitgebern, der es verbietet, diese Beziehungen rechtlich getrennt zu behandeln (…BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 692/10 - aaO; 5. März 1987 - 2 AZR 623/85 - zu B III 5 der Gründe, BAGE 55, 117; 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - aaO;… Linck Rn. 76 aaO;… ErfK/Preis aaO) .
Der rechtliche Zusammenhang kann sich insbesondere aus einer Auslegung des Vertragswerks der Parteien ergeben (…BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 692/10 - aaO; 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - zu I 2 b der Gründe, aaO) .
Ist dies zu bejahen, kann ein solches einheitliches Arbeitsverhältnis im Regelfall nur von und gegenüber allen auf einer Vertragsseite Beteiligten gekündigt werden (BAG 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - zu II 1 der Gründe, aaO;… ErfK/Preis aaO) .
Die Auflösung durch Urteil (§ 9 KSchG) kann im einheitlichen Arbeitsverhältnis mit mehreren Arbeitgebern grundsätzlich nur insgesamt erfolgen (BAG 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - zu II 4 der Gründe, BAGE 37, 1) .
Ausreichend ist im Regelfall ein Auflösungsgrund, der für oder gegen einen der Arbeitgeber vorliegt (BAG 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - zu II 4 a der Gründe, aaO) .
Bemessungsgrundlage ("Monatsverdienst" iSd. § 10 Abs. 3 KSchG) sind die Bezüge, die dem Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis insgesamt zustehen (BAG 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 37, 1) .
- BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem …
Der rechtliche Zusammenhang kann sich insbesondere aus einer Auslegung des Vertragswerks der Parteien ergeben (… BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - aaO; 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 37, 1) .Ist dies zu bejahen, kann ein solches einheitliches Arbeitsverhältnis im Regelfall nur von und gegenüber allen auf einer Vertragsseite Beteiligten gekündigt werden (… BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - aaO; 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - zu II 1 der Gründe, aaO) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 9 Sa 445/18
Kündigung - Organschaftliche Stellvertretung - BGB-Gesellschaft - Vollmacht - …
Folge eines solchen ist eine gesamtschuldnerische Haftung dieser Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 -, BAGE 37, 1-19; kritisch hierzu Schwerdtner, ZIP 1982, 900;… Thüsing in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Aufl. 2018, § 611a BGB, Rn. 139; Lange, NZA 2012, 1121ff;s. zum einheitlichen Arbeitsverhältnis BAG…, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 -, Rn. 16, juris). - BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15
Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses
Auch die unter Bezugnahme auf die Senatsentscheidung vom 27. März 1981 (- 7 AZR 523/78 - BAGE 37, 1) erfolgten Ausführungen der Klägerin zum Vorliegen eines "einheitlichen" Arbeitsverhältnisses zwischen ihr und den Beklagten zu 1. - LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20
Überstundenvergütung, Vergütungserwartung, Fahrtzeit, gesetzliche …
Im Zivilrecht sind derartige Rechtsverhältnisse durchaus geläufig (BAG vom 27.03.1981 - 7 AZR 523/78, AP BGB § 611 Arbeitgebergruppe Nr. 1;… offengelassen in BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 147/19, NGZ 2020, 623, Rn. 14). - BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 211/05
Übergang eines Handwerksbetriebs - Gemeinschaftsbetrieb
Bilden beteiligte Unternehmen zur einheitlichen Leitung eines gemeinsamen Betriebs eine BGB-Gesellschaft, werden allein dadurch die Unternehmen nicht Arbeitgeber aller in diesem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. BAG 26. August 1999 - 8 AZR 588/98 - 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - BAGE 37, 1, 10 ff. = AP BGB § 611 Arbeitgebergruppe Nr. 1 = EzA BGB § 611 Nr. 25, zu I 1 c der Gründe; 5. März 1987 - 2 AZR 623/85 - BAGE 55, 117, 130 ff. = AP KSchG 1969 § 15 Nr. 30 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 38, zu B III der Gründe).Dieser rechtliche Zusammenhang kann sich aus einer Auslegung des Vertragswerks der Parteien, aber auch aus zwingenden rechtlichen Wertungen ergeben (BAG 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - BAGE 37, 1 = AP BGB § 611 Arbeitgebergruppe Nr. 1 = EzA BGB § 611 Nr. 25; 5. März 1987 - 2 AZR 623/85 - BAGE 55, 117 = AP KSchG 1969 § 15 Nr. 30 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 38).
- BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97
Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine …
Ob vorliegend ein "einheitliches Arbeitsverhältnis" i.S. des Urteils des Siebten Senats des BAG vom 27. März 1981 (- 7 AZR 523/78 - BAGE 37, 1 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitgebergruppe) anzunehmen ist, kann dahinstehen. - BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01
Kündigungsschutzklage - Insolvenz
Diese sind im Regelfall hieran mit jeweils ausschließlich eigenen Arbeitnehmern beteiligt (…BAG 5. März 1987 aaO; 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - BAGE 37, 1 ff.; 26. August 1999 - 8 AZR 588/98 - nv.).Zu dessen Begründung bedarf es vielmehr einer Änderung der Arbeitsverträge und damit einer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern (…BAG 5. März 1987 aaO), denn das einheitliche Arbeitsverhältnis zu mehreren Arbeitgebern setzt voraus, daß der Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern in arbeitsvertraglichen Beziehungen steht (BAG 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - BAGE 37, 1 ff.).
- LAG Hessen, 05.03.2007 - 19 Sa 686/06
Arbeitgebergruppe - einheitliches Arbeitsverhältnis - gemeinsamer Betrieb
Die Konstruktion eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses mit einer Arbeitgebergruppe (BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitgebergruppe) ist rechtlich i.d.R. nicht erforderlich.Nach einem Urteil des BAG vom 27.3.1981 (7 AZR 523/78, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitgebergruppe) können in einem einheitlichen Arbeitsverhältnis mehrere Arbeitgeber hinsichtlich der Beschäftigungspflicht Gesamtschuldner sein, dann obliegt ihnen auch die Vergütungspflicht als Gesamtschuldner.
Trotz deutlicher Kritik in der rechtswissenschaftlichen Literatur (Schwerdtner, ZIP 1982, 900; Schulin, SAE 1983, 294; Wiedemann, Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitgebergruppe) hat das BAG an der rechtlichen Konstruktion eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses festgehalten (BAG 5, 3.1987 - 2 AZR 623/85, EzA Nr. 38 zu § 15 KSchG n.F.; BAG 16.2.2006 - 8 AZR 211/05, EzA Nr. 47 zu § 613a BGB 2002), ohne allerdings in diesen Entscheidungen das Vorliegen eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses noch einmal zu bejahen.
Aus einer Gesamtgläubigerschaft mehrerer Arbeitgeber in Bezug auf die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers folgt nur eine gesamtschuldnerische Beschäftigungspflicht, nicht jedoch notwendig eine Gesamtschuld der Arbeitgeber in Bezug auf die Vergütung (so aber BAG 27.3.1981, a.a.O).
Das BAG hat bislang nicht erwogen, bereits bei Vorliegen eines gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen ein einheitliches Arbeitsverhältnis anzunehmen (vgl. BAG 27.3.1981, a.a.O).
Da die Kammer in ihrer Entscheidung möglicherweise vom Urteil des BAG vom 27.3.1981 (AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitgebergruppe) abweicht und die Frage der Haftung für Vergütungsansprüche in einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen vom BAG bislang nicht entschieden ist, wird die Revision für die unterlegenen Parteien gemäß § 72 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 ArbGG zugelassen.
- LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin
- ArbG Siegen, 05.03.2020 - 1 Ca 568/19
- BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85
Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen …
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 588/98
Arbeitsverhältnis: gemeinsamer von mehreren juristischen Personen geführter …
- LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20
Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Keine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGB …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 9 Sa 307/04
Gesamtschuld bei mehreren Arbeitgebern
- BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 162/99
Betriebsübergang
- LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst"; …
- LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 Sa 1569/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
- LAG München, 25.10.2012 - 3 Sa 306/12
Einheitliches Arbeitsverhältnis; unzulässige Teilkündigung nur eines Arbeitgebers
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 600/98
- LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (12) Sa 1851/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
- LAG Hessen, 03.01.2007 - 8 Sa 689/06
Zur Kündigungsberechtigung in einem einheitlichen Arbeitsverhältnis
- LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (14) Sa 1838/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 601/98
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 599/98
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 598/98
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 593/98
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1199/15
Schadensersatz wegen Auflösungsverschulden
- BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 498/02
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 596/98
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 592/98
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 597/98
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 590/98
- BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 86.83
Soldatenversorgung - Ruhensregelung - Beschäftigung bei einer Gesellschaft des …
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 594/98
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 591/98
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 589/98
- ArbG Oberhausen, 15.05.1996 - 2 Ca 34/96
Sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts im Falle der Kündigung eines …
- LAG Köln, 20.06.2007 - 8 Sa 1287/06
Gemeinschaftsbetrieb; einheitliches Arbeitsverhältnis; Kündigung; Vollmacht; …
- BFH, 20.07.2006 - XI B 148/05
Freibetrag nach § 3 Nr. 9 EStG
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 6 Sa 265/15
Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich - Maßregelungsverbot - einheitliches …
- LAG Hessen, 20.07.2004 - 13 Sa 1992/03
Wirksamkeit einer Kündigung beiÜbergang eines Betriebs oder Betriebsteils; …
- BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90
Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche …
- LAG Berlin, 23.11.2001 - 8 Sa 545/01
Kammerübergreifende Verbindung der Berufungsverfahren; Vertretungsbefugnis des …
- LAG Düsseldorf, 03.07.1998 - 11 (15) Sa 1839/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis im gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
- LAG Hessen, 25.09.2000 - 16 Sa 2080/99
Betriebsbedingte Kündigung; Wiederholte Berufung; Streitgegenstand einer …
- ArbG Hagen, 02.03.2021 - 5 Ca 1093/20
Zu den Voraussetzungen für einen Betrieb-(teil-)übergang
- ArbG Hagen, 16.02.2021 - 5 Ca 753/20
Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit einer evtl. Betriebserwerberin
- LAG Düsseldorf, 06.03.1998 - 11 (15) Sa 1839/97
Bestand arbeitsrechtlicher und haftungsrechtlicher Beziehungen; Zulässigkeit …
- BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 482/83
- ArbG Hagen, 23.02.2021 - 5 Ca 994/20
Zu den Voraussetzungen für einen Betriebs-(teil-)übergang
- ArbG Hagen, 25.02.2021 - 1 Ca 1081/20
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch bei Betriebsübergang
- BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83
- LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 1132/00
Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung; Verpflichtung zur …
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 595/98
- ArbG Hamburg, 14.01.2004 - 18 Ca 81/03
Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitnehmer einer BGB-Gesellschaft
- LAG Hessen, 11.07.1985 - 12 Sa 721/83
Zurechenbarkeit sogenannter Ketten-Privatdienstverträge mit Hochschullehrern …
- LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16
Voraussetzungen der Eröffnung des betrieblichen Geltungsbereichs des KSchG
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2007 - L 2 R 194/05