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   BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08   

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https://dejure.org/2010,2374
BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08 (https://dejure.org/2010,2374)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2010 - 5 AZR 986/08 (https://dejure.org/2010,2374)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 5 AZR 986/08 (https://dejure.org/2010,2374)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung - Zwischenfeststellungsklage

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung - Zwischenfeststellungsklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Nr 2 TV-L, § 90 Abs 1 BG BW, § 612 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung - Zwischenfeststellungsklage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorgreiflichkeit als Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Zwischenfeststellungsklage; Umfang der Arbeitszeit einer angestellten Lehrkraft; Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung

  • bag-urteil.com

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung - Zwischenfeststellungsklage

  • rewis.io

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung - Zwischenfeststellungsklage

  • ra.de
  • rewis.io

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung - Zwischenfeststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorgreiflichkeit als Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Zwischenfeststellungsklage; Umfang der Arbeitszeit einer angestellten Lehrkraft; Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 840 (Ls.)
  • AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 187
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04

    Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -,

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08
    Die älteren Lehrern gewährte Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung führt deshalb zu keiner Kürzung der von der Lehrkraft insgesamt geschuldeten wöchentlichen Arbeitszeit (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 - Rn. 41, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21; für beamtete Lehrer ebenso BVerwG 23. Juni 2005 - 2 C 21/04 - BVerwGE 124, 11).

    Zusätzlicher Unterricht eines Lehrers ist kein Schaden im Sinne des Schadensersatzrechts (für beamtete Lehrer ebenso: BVerwG 23. Juni 2005 - 2 C 21/04 - BVerwGE 124, 11).

  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05

    Altersteilzeit - Pflichtstundenermäßigung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08
    Für das Arbeitsverhältnis der Klägerin als angestellte Lehrkraft gelten nach Nr. 3 Satz 2 SR 2l I BAT und § 44 Nr. 2 TV-L hinsichtlich Arbeitszeit und Überstundenvergütung die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten (zur Wirksamkeit der tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht, vgl. BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - ZTR 2008, 558; Senat 30. April 2008 - 5 AZR 502/07 - BAGE 126, 316; BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21).

    Die älteren Lehrern gewährte Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung führt deshalb zu keiner Kürzung der von der Lehrkraft insgesamt geschuldeten wöchentlichen Arbeitszeit (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 - Rn. 41, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21; für beamtete Lehrer ebenso BVerwG 23. Juni 2005 - 2 C 21/04 - BVerwGE 124, 11).

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07

    Mehrarbeitsvergütung angestellter Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08
    Für das Arbeitsverhältnis der Klägerin als angestellte Lehrkraft gelten nach Nr. 3 Satz 2 SR 2l I BAT und § 44 Nr. 2 TV-L hinsichtlich Arbeitszeit und Überstundenvergütung die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten (zur Wirksamkeit der tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht, vgl. BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - ZTR 2008, 558; Senat 30. April 2008 - 5 AZR 502/07 - BAGE 126, 316; BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21).

    Daneben besteht die sonstige Arbeitszeit einer Lehrkraft aus Unterrichtsvor- und -nachbereitung, Korrektur von Klassenarbeiten, Gesprächen mit Eltern, Teilnahme an Konferenzen usw. (vgl. BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 19, ZTR 2008, 558; Senat 8. November 2006 - 5 AZR 5/06 - Rn. 17, BAGE 120, 97, 100).

  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08
    Die nach § 256 Abs. 2 ZPO für die Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage erforderliche Vorgreiflichkeit fehlt, weil die Klage zur Hauptsache unabhängig von der begehrten Feststellung abweisungsreif ist (vgl. BGH 15. Juni 2005 - XII ZR 82/02 - zu II 1 der Gründe, MDR 2005, 1398; 16. Juli 2004 - V ZR 222/03 - zu II 4 der Gründe, NJW 2004, 3330; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann 68. Aufl. § 256 ZPO Rn. 115; Zöller/Greger 28. Aufl. § 256 ZPO Rn. 25).
  • BGH, 15.06.2005 - XII ZR 82/02

    Anforderungen an die Darlegung der Einbeziehung einer Baubeschreibung in einen

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08
    Die nach § 256 Abs. 2 ZPO für die Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage erforderliche Vorgreiflichkeit fehlt, weil die Klage zur Hauptsache unabhängig von der begehrten Feststellung abweisungsreif ist (vgl. BGH 15. Juni 2005 - XII ZR 82/02 - zu II 1 der Gründe, MDR 2005, 1398; 16. Juli 2004 - V ZR 222/03 - zu II 4 der Gründe, NJW 2004, 3330; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann 68. Aufl. § 256 ZPO Rn. 115; Zöller/Greger 28. Aufl. § 256 ZPO Rn. 25).
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 5/06

    Arbeitszeit von Lehrkräften - Bandbreitenregelung

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08
    Daneben besteht die sonstige Arbeitszeit einer Lehrkraft aus Unterrichtsvor- und -nachbereitung, Korrektur von Klassenarbeiten, Gesprächen mit Eltern, Teilnahme an Konferenzen usw. (vgl. BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 19, ZTR 2008, 558; Senat 8. November 2006 - 5 AZR 5/06 - Rn. 17, BAGE 120, 97, 100).
  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07

    Arbeitspflicht der Lehrer - Lernstundenaufsicht

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08
    Für das Arbeitsverhältnis der Klägerin als angestellte Lehrkraft gelten nach Nr. 3 Satz 2 SR 2l I BAT und § 44 Nr. 2 TV-L hinsichtlich Arbeitszeit und Überstundenvergütung die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten (zur Wirksamkeit der tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht, vgl. BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - ZTR 2008, 558; Senat 30. April 2008 - 5 AZR 502/07 - BAGE 126, 316; BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21).
  • BAG, 06.12.2006 - 5 AZR 737/05

    Arbeitsvergütung - C 3-Professor

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08
    Diese Bestimmung ist vielmehr auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (Senat 6. Dezember 2006 - 5 AZR 737/05 -; 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 612 Nr. 66).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.11.2008 - 3 Sa 10/08
    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13. November 2008 - 3 Sa 10/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.01.2003 - 5 AZR 703/01

    Arbeitsvergütung; Zusatzvergütung eines Redakteurs für das Anfertigen von

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08
    Diese Bestimmung ist vielmehr auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (Senat 6. Dezember 2006 - 5 AZR 737/05 -; 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 612 Nr. 66).
  • BVerwG, 10.01.2006 - 6 P 10.04

    Arbeitszeit; Altersermäßigung; Pflichtstunden; Lehrer; Hebung der

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07

    Keine Nachzahlung von Besoldung für die Vergangenheit

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 675/05

    Lehrkräfte - Anzahl der Unterrichtspflichtstunden

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Zum anderen fehlt es an der nach § 256 Abs. 2 ZPO für die Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage erforderlichen Vorgreiflichkeit, weil die Klagen zur Hauptsache unabhängig von den begehrten Feststellungen abweisungsreif sind (dazu BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 986/08 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

    Diese ist nur hinsichtlich der Unterrichtsstunden zeitlich exakt messbar, während die übrige Arbeitszeit, die vor allem mit erforderlicher Vor- und Nachbereitung verbracht wird, lediglich grob pauschalierend geschätzt werden kann (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BAT SR 2l Nr. 16; 20. Januar 2010 - 5 AZR 986/08 - Rn. 15 mwN, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 187 = EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 2) .

    Das kann nur daran liegen, dass vollbeschäftigte Lehrkräfte eine feste monatliche Vergütung unabhängig von der Höhe des Unterrichtsdeputats erhalten (vgl. zur entsprechenden Vertragsgestaltung des beklagten Landes bei einer vollbeschäftigten Gymnasiallehrerin, BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 986/08 - Rn. 2, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 187 = EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 2) .

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

    Deshalb sind die Unterrichtsdeputate, die zwar nur einen Teil der Arbeitszeit einer Lehrkraft - nämlich den genau messbaren - betreffen (BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 986/08 - Rn. 15 mwN) , gleichwohl aber Inhalt und Umfang der Tätigkeit einer Lehrkraft wesentlich prägen, miteinzubeziehen.
  • LAG Köln, 04.03.2020 - 3 Sa 218/19

    Rufbereitschaft; Bereitschaftsdienst; Vergütung

    Dabei kommt § 612 Abs. 1 BGB nicht nur dann zum Tragen, wenn keine Vergütung vereinbart wurde, sondern die Vorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht wurden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.2003 - 5 AZR 703/01, AP Nr. 66 zu § 612 BGB; BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 5 AZR 986/08, AP Nr. 187 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; ErfK/Preis, 19. Aufl., § 612 BGB Rn. 2).
  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

    Diese Bestimmung ist auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 986/08 - Rn. 16 mwN, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 187 = EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 2) .
  • LAG Köln, 20.08.2015 - 7 Sa 1165/14

    Überstundenvergütung; Leistungsprämie; Besserverdienende; Beitrags-

    Nach der auch vom Kläger in Betracht gezogenen sogenannten Besserverdienenden-Rechtsprechung des BAG kann nicht ohne weiteres von einer nach § 612 Abs. 1 BGB geschützten Erwartung ausgegangen werden, dass jede Überstunde gesondert zu bezahlen ist, wenn der Arbeitnehmer Dienste höherer Art zu leisten hat oder sogar als leitender Angestellter beschäftigt ist, und hierfür bereits eine Vergütung erhält, deren Höhe oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung liegt (z.B. BAG vom 22.2.2012, NZA 2012, 861; BAG vom 21.9.2011, NZA 2012, 145; BAG vom 20.01.2010, AP § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 187; BAG vom 17.08.2011, NZA 2011, 1335).
  • LAG Hessen, 10.07.2020 - 3 Sa 927/18

    1) Grundsätzlich sind Umkleidezeiten (und dadurch veranlasste Wegezeiten) für das

    Die nach § 256 Abs. 2 ZPO für die Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage erforderliche Vorgreiflichkeit fehlt, weil die Klage zur Hauptsache unabhängig von der begehrten Feststellung abweisungsreif ist (vgl. z.B. BAG 20. Januar 2010 -5 AZR 986/08- Rn. 21, AP Nr. 187 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 13.10.2011 - 11 Sa 556/11

    Arbeitsentgelt; Vergütung für zusätzlich erteilte Unterrichtsstunden durch eine

    Durch das Ausbleiben der Ermäßigungsstunde sei die vertraglich geschuldete Arbeitszeit der Lehrerin nicht überschritten worden, die älteren Lehrern gewährte Ermäßigungsstunde führe zu keiner Kürzung der von der Lehrkraft insgesamt geschuldeten Arbeitszeit ( BAG 20.01.2010 AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 187 ).
  • SG Berlin, 26.08.2010 - S 185 AS 24298/10

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II; Sanktion wegen Aufgabe eines selbst

    Selbst wenn die Schilderung des Antragstellers zutreffen sollte, so wäre es dem Antragsteller zuzumuten gewesen, die geforderten Überstunden, die im Arbeitsvertrag vom 4. Mai 2010 grundsätzlich angelegt waren, zu leisten und das ihm hierfür jedenfalls nach § 612 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gebührende Entgelt erforderlichenfalls gerichtlich einzuklagen (vgl. dazu, dass der Arbeitnehmer auch unabhängig von einer vertraglichen Regelung einen Anspruch auf Vergütung von Sonderleistungen unmittelbar aus § 612 Abs. 1 BGB hat, zuletzt nur Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 5. Januar 2010, 5 AZR 986/08, Rn. 15 - zit nach juris).
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