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   BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06   

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https://dejure.org/2007,2389
BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06 (https://dejure.org/2007,2389)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2007 - 9 AZR 557/06 (https://dejure.org/2007,2389)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 9 AZR 557/06 (https://dejure.org/2007,2389)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Bestehens eines Zurückbehaltungsrechts der Arbeitsleistung aufgrund permanenter Mobbing-Attacken; Anforderungen an den Klageantrag bei der zivilprozessualen Feststellungsklage

  • Judicialis

    ZPO § 253; ; ZPO § 256; ; BGB § 273; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 § 256; BGB § 273 § 611
    Feststellungsklage; Zurückbehaltungsrecht; Mobbing

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellungsklage betreffend Zurückbehaltungsrecht wegen Mobbing ? Tatsachen müssen konkret angegeben werden, aus denen eine ?Mobbing-Situation? abgeleitet wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wegen "Mobbing-Attacken" zu Hause geblieben Das ist nur berechtigt, wenn der Arbeitnehmer seine Vorwürfe konkretisieren kann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1166
  • DB 2007, 1420
  • DB 2007, 1876
  • AP BGB § 611 Mobbing Nr. 4
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 273/93

    Arbeitsrecht; Arbeitsverweigerung bei Asbestbelastung

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06
    Die Feststellungsklage ist die einzige Möglichkeit, mit Rechtskraftwirkung die zwischen den Parteien bestehende rechtliche Ungewissheit über das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechtes zu beseitigen (BAG 2. Februar 1994 - 5 AZR 273/93 -BAGE 75, 332).
  • BAG, 24.01.2001 - 7 ABR 2/00

    Bestimmtheit eines Antrags im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06
    Bei Feststellungsanträgen ist erforderlich, dass sich dann, wenn dem Antrag in der Sache stattgegeben wird, der objektive Umfang der Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung hinreichend feststellen lässt (BAG 24. Januar 2001 - 7 ABR 2/00 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 50 = EzA ZPO § 253 Nr. 20).
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr. vgl. Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen mwN).
  • BAG, 03.04.2001 - 9 AZR 301/00

    Insolvenzrechtliches Vorzugsrecht der BA

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06
    Auch das Revisionsgericht ist zur Auslegung von Klageanträgen befugt (Senat 3. April 2001 - 9 AZR 301/00 - BAGE 97, 241).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2006 - 6 Sa 20/06

    Zurückbehaltungsrecht und Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Januar 2006 - 6 Sa 20/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 557/06 - Rn. 14, AP BGB § 611 Mobbing Nr. 4) .

    Die Feststellungsklage bezieht sich damit auf eine Folge des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses (vgl. zu einem Zurückbehaltungsrecht: BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 557/06 - Rn. 14, AP BGB § 611 Mobbing Nr. 4) .

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Insoweit ist bei Feststellungsanträgen erforderlich, dass sich für den Fall der Klagestattgabe der objektive Umfang der Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung hinreichend feststellen lässt (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 557/06 - AP BGB § 611 Mobbing Nr. 4) .
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Das gilt auch im Revisionsverfahren (Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 557/06 - Rn. 20, AP BGB § 611 Mobbing Nr. 4; 3. April 2001 - 9 AZR 301/00 - BAGE 97, 241, zu I 1 a der Gründe).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben

    Das gilt auch im Revisionsverfahren (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 557/06 - Rn. 20) .
  • ArbG Berlin, 25.04.2014 - 28 Ca 17463/13

    Geldentschädigung - Verletzung des sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Das ist von den Gerichten für Arbeitssachen bereits wiederholt zutreffend zu bedenken gegeben worden 148 S. dazu etwa Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Das Wort ,mobbing' kann aus Gründen des Prozessrechts nicht Teil des Tenors der Entscheidung eines deutschen Gerichts sein"; im selben Sinne BAG 23.1.2007 - 9 AZR 557/06 - AP § 611 BGB Mobbing Nr. 4 = NZA 2007, 1166 = ZTR 2007, 465 [Leitsatz 2.]: "Ergibt die Auslegung, dass die Arbeitnehmerin sich nicht mehr in der Lage sieht, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, weil ihr auf Grund von,Mobbing-Attacken' gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen, folgt daraus, dass sie nicht ein auf unbestimmte Dauer gerichtetes Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nimmt, sondern nur ein solches für die Zeit, während der die sogenannte,Mobbing-Situation' besteht.

    Ein solcher in diesem Sinne ausgelegter Feststellungsantrag ist nicht hinreichend bestimmt i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO".S. dazu etwa Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Das Wort ,mobbing' kann aus Gründen des Prozessrechts nicht Teil des Tenors der Entscheidung eines deutschen Gerichts sein"; im selben Sinne BAG 23.1.2007 - 9 AZR 557/06 - AP § 611 BGB Mobbing Nr. 4 = NZA 2007, 1166 = ZTR 2007, 465 [Leitsatz 2.]: "Ergibt die Auslegung, dass die Arbeitnehmerin sich nicht mehr in der Lage sieht, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, weil ihr auf Grund von,Mobbing-Attacken' gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen, folgt daraus, dass sie nicht ein auf unbestimmte Dauer gerichtetes Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nimmt, sondern nur ein solches für die Zeit, während der die sogenannte,Mobbing-Situation' besteht.

    148 ) S. dazu etwa Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Das Wort ,mobbing' kann aus Gründen des Prozessrechts nicht Teil des Tenors der Entscheidung eines deutschen Gerichts sein"; im selben Sinne BAG 23.1.2007 - 9 AZR 557/06 - AP § 611 BGB Mobbing Nr. 4 = NZA 2007, 1166 = ZTR 2007, 465 [Leitsatz 2.]: "Ergibt die Auslegung, dass die Arbeitnehmerin sich nicht mehr in der Lage sieht, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, weil ihr auf Grund von,Mobbing-Attacken' gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen, folgt daraus, dass sie nicht ein auf unbestimmte Dauer gerichtetes Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nimmt, sondern nur ein solches für die Zeit, während der die sogenannte,Mobbing-Situation' besteht.

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Das gilt auch im Revisionsverfahren (BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - aaO; 23. Januar 2007 - 9 AZR 557/06 - Rn. 20, AP BGB § 611 Mobbing Nr. 4) .
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10

    Altersteilzeit - Teilzeitmodell

    Auch das Revisionsgericht ist noch zur Auslegung von Klageanträgen befugt (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 557/06 - Rn. 20, AP BGB § 611 Mobbing Nr. 4) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.08.2019 - 6 Sa 379/18

    Schadensersatz, Compliance, Korruption, Pflichtverletzung, Schaden

    Ein Feststellungsantrag genügt dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn er das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen festgestellt werden soll, so genau bezeichnet, dass über die Identität und den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsausspruchs keinerlei Ungewissheit bestehen kann (vgl. z. B. BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06 - BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02 -).
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 242/10

    Feststellungsklage - Bestimmtheit und Feststellungsinteresse

    Das gilt auch im Revisionsverfahren (BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 16, BAGE 126, 26; 23. Januar 2007 - 9 AZR 557/06 - Rn. 20, AP BGB § 611 Mobbing Nr. 4) .
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2022 - 15 U 9/21

    Ansprüche aus einem Patentübertragungsvertrag; Vorliegen einer Bruttopreisabrede;

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG, Urt. v. 02.02.1994 - 5 AZR 273/93, BeckRS 9998, 150396 NZA 2007, 1166 Rn. 14).

    Insoweit kommt auch eine Feststellungsklage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Zurückbehaltungsrechts in Betracht (vgl. BAG, Urt. v. 02.02.1994 - 5 AZR 273/93, BeckRS 9998, 150396; BAG, NZA 2007, 1166).

  • LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06

    Antragsbestimmtheit, Einigungsstelle, Mobbing

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 333/09

    Bestimmtheit einer Feststellungsklage

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.10.2008 - 3 Sa 196/08

    Schmerzensgeld, Schadensersatzanspruch, Mobbing, Persönlichkeitsverletzung,

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 244/10

    Feststellungsklage - hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 10 TaBV 25/11

    Bestimmtheitserfordernis - Antrag des Betriebsrats auf Einrichtung einer

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2011 - 5 Sa 269/10

    Versetzung der Redakteurin einer Tageszeitung in eine andere Lokalredaktion

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09

    Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mobbing, Darlegungslast des Arbeitnehmers,

  • LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11

    Auskunftsanspruch gegen den ein Konkurrenzverhältnis während des

  • LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung eines Klinikmitarbeiters bei

  • LAG Düsseldorf, 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07

    Dynamische Bezugnahme auf räumlich nicht "einschlägigen" Tarifvertrag;

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 243/10

    Feststellungsklage - hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags -

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2009 - 5 Sa 406/08

    Dienstliche Beurteilung, Öffentlicher Dienst, Beurteilungsvermerk, Berichtigung,

  • LG Saarbrücken, 04.03.2009 - 5 T 40/09

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses: Streitwertfestsetzung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 26 Sa 1991/08

    Arbeitszeit - Wachpolizist - Pause - An- und Ablegen der Uniform/Dienstwaffe -

  • LAG Hessen, 09.12.2013 - 17 Sa 406/12

    Benachteiligung wegen des Alters

  • ArbG Aachen, 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07

    Rechtmäßige Weisung des Arbeitgebers zum Tragen von Sicherheitsschuhen

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13

    Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mobbing, Schwerbehinderte, Wäscherin,

  • ArbG Frankfurt/Main, 23.01.2014 - 12 Ca 5064/13
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