Rechtsprechung
BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Feststellung, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis ein unbefristetes sei - Befristung auf Wunsch des Arbeitnehmers - Zulässigkeit der Befristung - Zeitliche Unterbrechungen von einzelnen befristeten Arbeitsverträgen bei dem selben Arbeitgeber - Interesse des ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Befristung des Arbeitsvertrages bei Daueraufgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 20.10.1983 - 7 Ca 5040/83
- LAG Düsseldorf, 16.03.1984 - 4 Sa 1994/83
- BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
Papierfundstellen
- BB 1985, 2045
- DB 1985, 2566
- AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 91
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80
Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …
Auszug aus BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG 31, 40; BAG 32, 85; BAG 37, 283; BAG 37, 305) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung vorgelegen haben.Allgemeine Umstände, die sich nicht auf das jeweilige Arbeitsverhältnis konkret auswirken, sind nicht geeignet, die Befristung sachlich zu rechtfertigen (vgl. BAG 37, 283 und BAG 37, 305 = AP Nr. 64 und 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Für diese Tarifbestimmung hat der Zweite Senat (Urteil vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - BAG 37, 283 = AP Nr. 64 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) entschieden, sie diene der Rechtssicherheit und Klarheit.
- BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG 31, 40; BAG 32, 85; BAG 37, 283; BAG 37, 305) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung vorgelegen haben.Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann zwar der Wunsch des Arbeitnehmers die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich rechtfertigen (vgl. BAG 10, 65, 72 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 3 der Gründe; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 39, 39 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 13. März 1985 - 7 AZR 42/84 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 b cc der Gründe).
Das gilt etwa dann, wenn der Arbeitgeber seinem wirksam gekündigten Arbeitnehmer zur Überwindung von Übergangsschwierigkeiten aus sozialen Gründen einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag anbietet und der Arbeitnehmer hierauf eingeht (BAG GS 10, 65, 72 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 3 der Gründe) oder wenn dies zu dem genannten Zweck im Anschluß an ein auslaufendes wirksam befristetes Arbeitsverhältnis geschieht, um dem Arbeitnehmer das Finden eines neuen Arbeitsplatzes zu erleichtern (BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 5 der Gründe; BAG 36, 171, 178 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 3 der Gründe; BAG Urteil vom 3. Oktober 1984 - 7 AZR 132/83 -, zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 132/83
Arbeitsverhältnis: Befristung aus sozialen Gründen
Auszug aus BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
Wird ein Volljurist nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung von einer Behörde im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen mit ständig anfallenden und nicht aufschiebbaren Sachbearbeiteraufgaben beschäftigt (hier: Bearbeitung von Widersprüchen in der Arbeitsverwaltung), so kann in der Regel nicht angenommen werden, daß die sozialen Belange des Arbeitnehmers für den Abschluß der Zeitverträge maßgeblich gewesen sind (Bestätigung des zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Senatsurteils vom 3. Oktober 1984 - 7 AZR 132/83 -).Das gilt etwa dann, wenn der Arbeitgeber seinem wirksam gekündigten Arbeitnehmer zur Überwindung von Übergangsschwierigkeiten aus sozialen Gründen einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag anbietet und der Arbeitnehmer hierauf eingeht (BAG GS 10, 65, 72 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 3 der Gründe) oder wenn dies zu dem genannten Zweck im Anschluß an ein auslaufendes wirksam befristetes Arbeitsverhältnis geschieht, um dem Arbeitnehmer das Finden eines neuen Arbeitsplatzes zu erleichtern (BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 5 der Gründe; BAG 36, 171, 178 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 3 der Gründe; BAG Urteil vom 3. Oktober 1984 - 7 AZR 132/83 -, zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81
Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer
Auszug aus BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
Da diese jedoch bei einem Arbeitsverhältnis, das noch nicht länger als sechs Monate gedauert hat, nicht eingreifen (§ 1 Abs. 1 KSchG), bedarf ein befristeter Arbeitsvertrag von nicht mehr als sechs Monaten nur dann eines sachlichen Grundes, wenn durch die Befristung ein besonderer Bestandsschutz objektiv umgangen wird (vgl. BAG Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 41, 381 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil des erkennenden Senats vom 7. September 1983 - 7 AZR 130/82 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 der Gründe).Für die Frage, ob ein der gerichtlichen Befristungskontrolle unterliegendes Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten anzunehmen ist, sind die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG aufgestellten Grundsätze heranzuziehen (vgl. BAG Urteil vom 11. November 1982, aaO, BAG 41, 381 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 208/81
Rechtmäßigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages
Auszug aus BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
Da diese jedoch bei einem Arbeitsverhältnis, das noch nicht länger als sechs Monate gedauert hat, nicht eingreifen (§ 1 Abs. 1 KSchG), bedarf ein befristeter Arbeitsvertrag von nicht mehr als sechs Monaten nur dann eines sachlichen Grundes, wenn durch die Befristung ein besonderer Bestandsschutz objektiv umgangen wird (vgl. BAG Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 41, 381 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil des erkennenden Senats vom 7. September 1983 - 7 AZR 130/82 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 der Gründe).Für die Frage, ob ein der gerichtlichen Befristungskontrolle unterliegendes Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten anzunehmen ist, sind die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG aufgestellten Grundsätze heranzuziehen (vgl. BAG Urteil vom 11. November 1982, aaO, BAG 41, 381 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81
Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer - …
Auszug aus BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG 31, 40; BAG 32, 85; BAG 37, 283; BAG 37, 305) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung vorgelegen haben.Allgemeine Umstände, die sich nicht auf das jeweilige Arbeitsverhältnis konkret auswirken, sind nicht geeignet, die Befristung sachlich zu rechtfertigen (vgl. BAG 37, 283 und BAG 37, 305 = AP Nr. 64 und 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75
Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren …
Auszug aus BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
Auf die Wartezeit nach sind die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG 28, 252, 258 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit). - BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72
Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer …
Auszug aus BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann zwar der Wunsch des Arbeitnehmers die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich rechtfertigen (vgl. BAG 10, 65, 72 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 3 der Gründe; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 39, 39 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 13. März 1985 - 7 AZR 42/84 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 b cc der Gründe). - BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79
Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
Das gilt etwa dann, wenn der Arbeitgeber seinem wirksam gekündigten Arbeitnehmer zur Überwindung von Übergangsschwierigkeiten aus sozialen Gründen einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag anbietet und der Arbeitnehmer hierauf eingeht (BAG GS 10, 65, 72 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 3 der Gründe) oder wenn dies zu dem genannten Zweck im Anschluß an ein auslaufendes wirksam befristetes Arbeitsverhältnis geschieht, um dem Arbeitnehmer das Finden eines neuen Arbeitsplatzes zu erleichtern (BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 5 der Gründe; BAG 36, 171, 178 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 3 der Gründe; BAG Urteil vom 3. Oktober 1984 - 7 AZR 132/83 -, zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82
Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses …
Auszug aus BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
In dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmten Urteil vom 6. Juni 1984 (- 7 AZR 458/82 -) hat der Senat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und klargestellt, daß nach der Nr. 2 der Sonderregelungen 2 a zum MTA im Arbeitsvertrag nur anzugeben sei, welche der drei in den Sonderregelungen vorgesehenen Grundformen des befristeten Arbeitsvertrages vorliegen soll (Zeitangestellter, Angestellter für Aufgaben von begrenzter Dauer oder Aushilfsangestellter). - BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung - …
- BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 130/82
- BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84
- BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77
Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen …
- BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77
Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund
- BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 236/15
Befristung - Altersgrenze 60. Lebensjahr - Wunsch des Arbeitnehmers
Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer auch bei einem Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Vertrags nur ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart hätte (BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 36, BAGE 150, 366; 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - zu II 2 a aa der Gründe; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 101, 262; 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - zu 3 der Gründe; 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - zu III 3 b der Gründe) . - LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14
Arbeitnehmerwunsch nach zeitlich begrenzter Beschäftigung - Arbeitgeberangebot - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - juris Rn. 51, 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - juris Rn. 14, 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - juris Rn. 38) und der allgemeinen Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur (…etwa APS-Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 350 ff., EK-Müller-Glöge 15. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 61, Staudinger/Preis[2012] § 620 BGB Rn. 147) kann der Wunsch des Arbeitnehmers nach einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung als Unterfall der in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe die Befristung des Arbeitsvertrages sachlich rechtfertigen.Als Indiz für das objektive Interesse des Arbeitnehmers kann der Umstand herangezogen werden, dass der Arbeitnehmer von sich aus die Vereinbarung einer Befristung gewünscht hat (BAG 26. April 1985 aaO Rn. 51).
- BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 409/16
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
An einem sozialen Beweggrund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags fehlt es, wenn die Interessen des Betriebs oder der Dienststelle und nicht die Berücksichtigung der sozialen Belange des Arbeitnehmers für den Abschluss des Arbeitsvertrags ausschlaggebend waren (ausführlich BAG 21. Januar 2009 - 7 AZR 630/07 - Rn. 9; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des TzBfG BAG 12. Dezember 1985 - 2 AZR 9/85 - zu II 4 b der Gründe; 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - zu III 3 c aa der Gründe) .
- BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86
Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter
Werden Arbeitnehmern nur bestimmte ungünstige Arbeitszeiten angeboten, wird die Vereinbarung dieser Arbeitszeiten häufig nicht dem "Wunsch" des Arbeitnehmers entsprechen (vgl. zur entsprechenden Fallgestaltung bei befristeten Arbeitsverträgen BAG Urteil vom 13. Mai 1982, 2 AZR 87/80 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - AP Nr. 91 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag;… KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 620 BGB Rz 141). - BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Anknüpfend an die Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverträgen darf auch die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit als arbeitsvertragliches Gestaltungsmittel nicht funktionswidrig verwendet werden (vgl. BAGE 55, 1, 5 [BAG 16.01.1987 - 7 AZR 487/85] = AP Nr. 111 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - AP Nr. 91 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 630/07
Befristung - soziale Gründe
An einem sozialen Beweggrund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags fehlt es, wenn die Interessen des Betriebs oder der Dienststelle und nicht die Berücksichtigung der sozialen Belange des Arbeitnehmers für den Abschluss des Arbeitsvertrags ausschlaggebend waren (BAG 12. Dezember 1985 - 2 AZR 9/85 - zu II 4 b der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 96 = EzA BGB § 620 Nr. 77; 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - zu III 3 c aa der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 91 = EzA BGB § 620 Nr. 74). - BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin
Das Bundesarbeitsgericht geht zwar in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Wunsch des Arbeitnehmers auf eine befristete Beschäftigung die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann (BAG Urteil vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - AP Nr. 91 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N.). - BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95
Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages
Dies hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seinem oben erwähnten Beschluß vom 12. Oktober 1960 angedeutet, und es ist in der Folgezeit zur ständigen Rechtsprechung geworden (vgl. z. B. BAG Urteile vom 2. Dezember 1984 - 7 AZR 204/83 -, vom 3. Oktober 1984, BAGE 47, 44 [BAG 03.10.1984 - 7 AZR 132/83] , vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - und vom 12. Dezember 1985 - 2 AZR 9/85 - AP Nr. 85, 88, 91 und 96 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 25.09.1987 - 7 AZR 315/86
Vorrang der SR 2y BAT vor Art 1 § 1 BeschFG 1985
Dabei hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl Gründe aus der Arbeitgebersphäre (z. B. saisonale Gründe, betriebliche Sonderaufgaben) als auch solche aus der Arbeitnehmersphäre (z. B. Wunsch des Arbeitnehmers) als sachliche Gründe anerkannt (…vgl. BAGE 10, 65, 72, aaO, zu C 3 der Gründe; BAG Urteil vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - AP Nr. 91 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BGH, 25.07.2002 - III ZR 207/01
Zulässigkeit der Befristung des Anstellungsvertrags des Hauptgeschäftsführers …
Er kann darum hieraus auch keinen Bestandsschutz für seinen Anstellungsvertrag herleiten (zur Zulässigkeit einer Befristung bei fehlendem gesetzlichen Kündigungsschutz vgl. etwa BAG, Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81, AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84, AP Nr. 91 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 14.02.1990 - 7 AZR 68/89
Befristeter Arbeitsvertrag unter sechs Monaten
- LAG Köln, 25.06.2020 - 8 Sa 1015/15
Befristung; soziale Gründe
- BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 9/85
Befristeter Arbeitsvertrag nach Ende der Berufsausbildung
- BAG, 20.02.1991 - 7 AZR 81/90
Angabe des Befristungsgrundes im Arbeitsvertrag
- BAG, 29.10.1986 - 7 AZR 204/85
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages bei Wahrnehmung ständiger …
- BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 466/88
Arbeitsverhältnis: Befristung infolge Haushaltsrecht
- BAG, 20.09.1989 - 7 AZR 558/88
Befristung bedarf eines sachlichen Grundes - Befristung des Arbeitsverhältnisse …
- BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 410/88
Arbeitsverhältnis: Befristung infolge Haushaltsrecht
- BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87
Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung
- BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 608/88
- BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 455/88
Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtsfertigung
- LAG Hamm, 11.02.2005 - 10 Sa 1658/04
Befristung auf Wunsch des Arbeitnehmers, Zweckbefristung, Betriebsübergang, …
- LAG Hamm, 10.07.2003 - 17 Sa 514/03
Unwirksame Vereinbarung eines auflösend bedingten Arbeitsverhältnisses
- BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 650/88
- ArbG Hagen, 04.08.1998 - 3 Ca 924/98
Bedendigung eines fünfmal verlängerten befristeten Arbeitsvertrags als …
- LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96
Arbeitsverhältnis: Befristung - frei werdende Haushaltsmittel
- LAG Berlin, 16.07.1990 - 9 Sa 43/90
Arbeitsvertrag: auflösende Bedingung - gesundheitliche Eignung
- BAG, 24.02.1988 - 7 AZR 454/87
Arbeitsverhältnis: Befristung, Abdingbarkeit, Rechtfertigung der Befristung
- LAG Hamm, 09.06.1988 - 17 Sa 2281/87
Arbeitsverhältnis; Beendigung; Auflösung; Befristung; Bundesanstalt für Arbeit; …
- BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 517/88
Befristung eines Arbeitsvertrages - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch …
- BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 779/95
Arbeitsverhältnis: Änderung eines unbefristeten in ein befristetes
- BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 717/85
Begriff des "anderen Ausbildungsverhältnisses" - Sachlicher Grund für die …
- LAG Baden-Württemberg, 12.02.1999 - 18 Sa 72/98
Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Wiedereinstellung
- LAG Bremen, 17.03.1995 - 4 Sa 195/94
Befristung - sachlicher Grund
- BAG, 13.03.1991 - 7 AZR 37/90
- LAG Hessen, 01.11.1990 - 12 Sa 328/90
Arbeitsverhältnis: Befristung - Beteiligung des Personalrats - Anwendbarkeit …
- BAG, 12.10.1988 - 7 AZR 628/87
Befristetes Arbeitsverhältnis mit einem Lehrer wegen eines mutterschaftsbedingten …
- SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Erteilung verbunden mit …
- LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 1437/97
Eingruppierung der Angestellten der Bundesanstalt für Arbeit; Eingruppierung in …
- BAG, 29.05.1991 - 7 AZR 228/90
Wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages (Lehrkraft in zeitlich begrenzter …
- BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 363/89
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Stellenbesetzung - …
- LAG Sachsen, 28.03.1996 - 6 Sa 1026/95
Ordentliche Kündigung einer Kindergärtnerin; Ausreichende Berücksichtigung …
- BAG, 18.09.1987 - 7 AZR 481/86
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Lektors für englische …
- LAG Hessen, 21.04.1999 - 2 Sa 1078/98
Wirksamkeit einer Befristungsabrede; Einigung über Befristungsgrundform; …
- LAG Niedersachsen, 05.12.1996 - 16a (16) Sa 1161/96
Zulässigkeit der Befristung eines mit einer Universität geschlossenen …
- LAG Hessen, 02.01.1986 - 12 Sa 860/85
Sachlich begründete Befristung des Arbeitsvertrages einer Koordinatorin eines …
- BAG, 25.05.1988 - 7 AZR 553/87
Befristeter Arbeitsvertrag einer Lektorin - Abschluss befristeter Arbeitsverträge …
- BAG, 24.02.1988 - 7 AZR 415/87
Befristung eines Arbeitsvertrages wegen zeitlich begrenztem Forschungsprogramm - …
- BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 225/86
Befristung einer Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters - Vorübergehende …