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   BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00   

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https://dejure.org/2001,217
BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00 (https://dejure.org/2001,217)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2001 - 2 AZR 217/00 (https://dejure.org/2001,217)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2001 - 2 AZR 217/00 (https://dejure.org/2001,217)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bag-urteil.com

    Fristlose Verdachtskündigung - aufschiebende Bedingung im Aufhebungsvertrag

  • Judicialis

    BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; StPO § 170 Abs. 2
    Außerordentliche Kündigung; Wichtiger Grund; Verdachtskündigung ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund Aufhebungsvertrages bald endet und der Kläger unwiderruflich von der Arbeit freigestellt ist? Verdachtskündigung; Suspendierung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626
    Verdachtskündigung nach Suspendierung: Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung trotz abgeschlossenen Aufhebungsvertrags mit unwiderruflicher längerer Freistellung von der Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verdachtskündigung und Suspendierung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung und Suspendierung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verdachtskündigung nach Suspendierung, Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung trotz abgeschlossenen Aufhebungsvertrags mit unwiderruflicher längerer Freistellung von der Tätigkeit, Abwägung der während der Suspendierung bedeutungsvollen Zumutbarkeitsgesichtspunkte, ...

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 626 BGB
    Außerordentliche Verdachtskündigung nach Freistellung von der Arbeitsleistung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Individualarbeitsrecht, Verdachtskündigung bei suspendiertem Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3068
  • NZA 2001, 837
  • BB 2001, 1536
  • BB 2001, 2062
  • BB 2001, 989
  • DB 2001, 1941
  • AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 34
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    § 626 Abs. 1 BGB läßt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BAG 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7; 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 - AP aaO Nr. 32 = EzA aaO Nr. 9).

    Geht die Staatsanwaltschaft bei einem bestimmten Verfahrensstand davon aus, die Straftat sei dem verdächtigten Arbeitnehmer jedenfalls nicht beweisbar, so hindert dies den Arbeitgeber nicht, im Arbeitsgerichtsverfahren den Beweis für eine vollendete Straftat oder zumindest einen entsprechenden Tatverdacht zu führen (Senat 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7).

  • LAG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 Sa 1047/99

    Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    2 AZR 217/00 2 Sa 1047/99.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 1999 - 2 Sa 1047/99 - aufgehoben.

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    § 626 Abs. 1 BGB läßt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BAG 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7; 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 - AP aaO Nr. 32 = EzA aaO Nr. 9).

    Entscheidend ist der objektiv durch bestimmte, im Zeitpunkt der Kündigung vorliegende Indiztatsachen begründete Verdacht, der zum Verlust der Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers führt und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (Senat 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18).

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    Eine fristlose Kündigung ist deshalb regelmäßig nicht schon deshalb unwirksam, weil für den Arbeitgeber die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung seiner Bezüge bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder der vereinbarten Beendigung freizustellen (Senat 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176).
  • BAG, 04.11.1957 - 2 AZR 57/56

    Verdacht eines Geschäftsdiebstahls - Fristgemäße Kündigung - Schuldhaftes

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    Ein schwerwiegender Verdacht kann das für die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstören (Senat 4. November 1957 - 2 AZR 57/56 - AP KSchG § 1 Nr. 39).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    § 626 Abs. 1 BGB läßt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BAG 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7; 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 - AP aaO Nr. 32 = EzA aaO Nr. 9).
  • BAG, 17.02.1982 - 7 AZR 663/79
    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    In dem vergleichbaren Fall eines ruhenden Arbeitsverhältnisses hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG 17. Februar 1982 - 7 AZR 663/79 - nv.), daß ein Kündigungsgrund unter Umständen während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses ein geringeres Gewicht hat als während des vollzogenen Arbeitsverhältnisses.
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    Löst später eine außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis vor dem vorgesehenen Auflösungszeitpunkt auf, wird der Aufhebungsvertrag einschließlich einer darin vereinbarten Abfindungszahlung gegenstandslos (Senat 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - BAGE 85, 114).
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Ein schwerwiegender Verdacht einer Pflichtverletzung kann zum Verlust der vertragsnotwendigen Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers und damit zu einem Eignungsmangel führen, der einem verständig und gerecht abwägenden Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (für eine ordentliche Kündigung vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 34, BAGE 146, 303; für eine außerordentliche Kündigung vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - zu II 3 d der Gründe; 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 78, 18; siehe auch BVerfG 15. Dezember 2008 - 1 BvR 347/08 - zu II 1 a der Gründe, BVerfGK 14, 507) .
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO tritt ein Strafklageverbrauch sogar überhaupt nicht ein - das Verfahren kann jederzeit auch bei gleicher Sach- und Rechtslage wieder aufgenommen werden (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 35; 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - zu II 2 c der Gründe; Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur StPO 7. Aufl. § 170 Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    § 626 Abs. 1 BGB lässt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. etwa Senat 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 -BAGE 78, 18; 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 34 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10, zu II 1 der Gründe).
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