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   BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94   

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https://dejure.org/1996,467
BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94 (https://dejure.org/1996,467)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1996 - 4 AZR 976/94 (https://dejure.org/1996,467)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1996 - 4 AZR 976/94 (https://dejure.org/1996,467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer Umsetzung eines aufsichtführenden Kesselwärters - Zuweisung einer anderen Tätigkeit ohne Änderungskündigung - Erstreckung des Direktionsrechts im öffentlichen Dienst auf alle Tätigkeiten, die die Merkmale der Vergütungsgruppe erfüllen - Beteiligung ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2
    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 104
  • BB 1996, 1944
  • AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 49
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94
    Das Direktionsrecht des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes erlaubt es diesem nicht, dem Arbeiter eine Tätigkeit zu übertragen, die geringerwertigen Merkmalen entspricht und nur im Wege des Bewährungsaufstiegs die Eingruppierung in die für den Arbeiter maßgebliche Lohngruppe ermöglicht (im Anschluß an die Rechtsprechung des Ersten Senats, Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - NZA 1996, 440).

    Es kann einzelvertraglich oder auch durch tarifliche Regelung innerhalb bestimmter Grenzen erweitert werden, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht (vgl. BAG Urteil vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW, zu I 1 a der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - NZA 1996, 440 = EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 14, zu II 1 der Gründe).

    Unerheblich ist dabei, ob aus der einschlägigen Fallgruppe dieser Vergütungsgruppe ein Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe möglich ist oder nicht (BAG Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 -, aaO, mit zahlreichen Nachweisen, auch aus der Rechtsprechung des Senats, unter II 1 der Gründe).

    Darin folgt der Senat der Entscheidung des Ersten Senats in der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 30. August 1995 (- 1 AZR 47/95 -, aaO).

    Der Arbeitgeber kann deshalb dem Arbeitnehmer auch dann keine niedriger zu bewertende Tätigkeit zuweisen, wenn er dennoch die höhere Vergütung fortzahlt, die der bisherigen Tätigkeit entspricht (BAG Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 -, aaO, unter II 2 b der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

    Aus der vergütungsrechtlichen Bewertung einer Tätigkeit kann, wie der Erste Senat (Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 -, aaO, unter II 2 c bb der Gründe) zutreffend ausgeführt hat, nur insoweit auf den Umfang des Direktionsrechts geschlossen werden, als sie Wertungen der Verkehrsanschauung zum Ausdruck bringt und damit auf den Vertragswillen schließen läßt.

  • BVerwG, 30.01.1979 - 6 P 66.78

    Mitbestimmungsrecht bei der Zuordnung zu einer anderen Fallgruppe derselben

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94
    Die Frage, ob in einem solchen Fall der personalvertretungsrechtliche Tatbestand der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit im Sinne von § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG vorliegt, bei deren Bejahung wohl eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorläge (z. B. BVerwGE 57, 260), die zu einer Anrufung des Gemeinsamen Senats Anlaß gäbe, bleibt unentschieden.«.

    Bei Einordnung des vorliegenden Falles unter das personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG dürfte allerdings eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegen (z. B. BVerwG, Beschluß vom 30. Januar 1979 - 6 P 66.78 - BVerwGE 57, 260), die zu einer Anrufung des Gemeinsamen Senats Anlaß gäbe.

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88

    Öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg - Persönliche Qualifikation -

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94
    Der Bewährungsaufstieg im öffentlichen Dienst ist kein reiner Zeitaufstieg und knüpft nicht nur an die beanstandungsfreie Leistung der vertraglichen Pflichten an, sondern dient auch dem Erwerb von erhöhtem und vertieftem Erfahrungswissen, wodurch die persönliche Qualifikation nach dem jeweils festgelegten Zeitraum erhöht wird und eine Höhergruppierung rechtfertigt (vgl. Senatsurteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 - BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 185/92

    Mitbestimmung des Personalrats bei Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94
    Es kann einzelvertraglich oder auch durch tarifliche Regelung innerhalb bestimmter Grenzen erweitert werden, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht (vgl. BAG Urteil vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW, zu I 1 a der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - NZA 1996, 440 = EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 14, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 Sa 51/15

    Arbeitsvertragliche Versetzungsklausel - Inhaltskontrolle - unangemessene

    Die echte Erweiterung des Direktionsrechts ist Restriktionen unterworfen und umfasst insbesondere nicht die Befugnis des Arbeitgebers zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit einer geringwertigeren Tätigkeit, und zwar auch dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird (BAG 24. April 1996 - 4 AZR 976/94, juris).
  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 Sa 326/19

    Direktionsrecht; Zuweisung anderer Tätigkeit; Gleichwertigkeit; örtliche

    Der Arbeitgeber kann deshalb dem Arbeitnehmer auch dann keine niedriger zu bewertende Tätigkeit zuweisen, wenn er dennoch die höhere Vergütung zahlt, die der bisherigen Tätigkeit entspricht (vgl. BAG, Urteil vom 24. April 1996 - 4 AZR 976/94, zu II 2.2 der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 49 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 17; BAG, Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95, zu II 2 b der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 2. Juni 2015 - 1 Sa 452c/14, Rn. 54, juris); dies wäre allenfalls durch eine sog. Änderungskündigung iSv. § 2 KSchG möglich.
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

    Es kann einzelvertraglich oder auch durch tarifliche Regelung innerhalb bestimmter Grenzen erweitert werden, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht (vgl. § 106 GewO; siehe auch: BAG 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP LPVG NW § 72 Nr. 6; 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14; 24. April 1996 - 4 AZR 976/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 49 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 17; 21. November 2002 - 6 AZR 82/01 - BAGE 104, 16; 27. Mai 2004 - 6 AZR 192/03 - EzBAT BAT § 8 Direktionsrecht Nr. 56).
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