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   BAG, 25.07.1957 - 1 AZR 194/56   

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https://dejure.org/1957,294
BAG, 25.07.1957 - 1 AZR 194/56 (https://dejure.org/1957,294)
BAG, Entscheidung vom 25.07.1957 - 1 AZR 194/56 (https://dejure.org/1957,294)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 1957 - 1 AZR 194/56 (https://dejure.org/1957,294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung von direkter Streikarbeit - Unberechtigte Arbeitsverweigerung - Wilder Streik - Verschulden des Aussbruchs - Arbeitswillige Arbeitnehmer - Arbeitsentgelt

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1957, 922
  • JR 1958, 287
  • AP BGB § 615 Betriebsrisiko Nr. 3
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.01.1955 - GS 1/54

    Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes

    Auszug aus BAG, 25.07.1957 - 1 AZR 194/56
    Es ist aber nicht zu verkennen, daß das gleiche Ergebnis, zu dem der Senat gekommen ist, vielfach auch durch eine nach den Grundsätzen der Arbeitskampfentscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts BAG 1, 291 ff. zulässige suspendierende Aussperrung, erreicht werden wird.
  • BAG, 21.12.1954 - 2 AZR 5/53

    Revision: Zulassung nach Inkrafttreten des ArbGG 1953;

    Auszug aus BAG, 25.07.1957 - 1 AZR 194/56
    Der Senat lehnt - in Übereinstimmung mit dem Zweiten Senat, vgl. AP Nr. 2 zu § 611 BGB Lohnanspruch - auch jetzt die von Nikisch vertretene Ansicht ab, daß der Arbeitnehmer nur das Zurverfügungstellen seiner Arbeitskraft schulde.
  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16

    Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung

    Arbeitswillige Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, die Arbeitsleistung "direkt" auf Arbeitsplätzen zu erbringen, die durch die Streikteilnahme anderer Arbeitnehmer unbesetzt bleiben (vgl. BAG 25. Juli 1957 - 1 AZR 194/56 -) .
  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    Darüber hinaus hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 8. Februar 1957 (1 AZR 338/55) und vom 25. Juli 1957 (1 AZR 194/56), AP Nr. 2 u. 3 zu § 615 BGB Betriebsrisiko, auf die Solidarität der Arbeitnehmer untereinander hingewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.2013 - 4 Sa 18/13

    Unzulässigkeit dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung - Streikbruch durch

    Denn es ist einem Arbeitnehmer unzumutbar, sich gegenüber streikenden Kollegen unsolidarisch zu verhalten und diesen in den Rücken zu fallen (BAG 25. Juli 1957 - 1 AZR 194/56 - AP BGB § 615 Betriebsrisiko Nr. 3; Berg/Kocher/Platow/Schoof/Schumann Tarifvertragsgesetz und Arbeitskampfrecht 4. Aufl. Teil 3 Arbeitskampfrecht Rn. 305, 306, 506, 507; Däubler Arbeitskampfrecht 3. Aufl. § 19 Rn. 68; Kissel Arbeitskampfrecht § 42 Rn. 91; Otto Arbeitskampfrecht und Schlichtungsrecht § 12 Rn. 32).

    Durch eine Heranziehung zu "direkter Streikarbeit" werden die Aussichten eines Streiks unmittelbar beeinträchtigt, die den in den Kreisen der Arbeitnehmer mit Recht herrschenden Anschauungen widerspricht, wie auch umgekehrt die Arbeitgeber eine Verletzung der Solidarität in ihrem Bereich als ungerechtfertigt und anstößig empfinden würden (BAG 25. Juli 1957 aaO.).

  • BAG, 10.09.1985 - 1 AZR 262/84

    Einsatz von Beamten zu Streikarbeit

    a) Der Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, der zur Streikarbeit eingesetzt wird, kann diese verweigern (Urteil des Senats vom 25. Juli 1957 - 1 AZR 194/56 - AP Nr. 3 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; BGH Urteil vom 19. Januar 1978 - II ZR 192/76 - AP Nr. 56 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 18.82

    Streikarbeit

    Der Kläger war als Beamter nicht berechtigt, aus Solidarität mit den streikenden Arbeitnehmern den im übrigen zulässigen Einsatz auf einem bestreikten Arbeitnehmer-Dienstposten der Beklagten abzulehnen (vgl. dazu in bezug auf Arbeitnehmer BAG, Urteil vom 25. Juli 1957 - 1 AZR 194/56 - [AP Nr. 3 zu § 615 BGB Betriebsrisiko = JZ 1957, 762]).
  • LAG Hessen, 26.11.1993 - 9 Sa 500/93

    Vergütungsanspruch nicht streikender Arbeitnehmer für Zeit des Streikes;

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  • OLG Hamburg, 20.12.1996 - 1 U 171/95

    Anspruch auf Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung; Nichtöffnen einer

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  • BAG, 16.12.1981 - 2 AZR 1102/78
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Auffassung im Schrifttum (vgl. BAG Urteil vom 25. Juli 1957 - 1 AZR 194/56 - AP Nr. 3 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; BAG Urteil vom 14. Oktober I960 - 1 AZR 254/58 - AP Nr. 24 zu § 123 GewO; BAG Urteil vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 - AP Nr. 58 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 61 und 107 f .; Bleistein/Matthes, Einstellung, Urlaub, Krankheit, Kündigung, 1981, Rz 970, 971; Feichtinger, AR-Blattei ""Kündigung VIII" unter B II 2 e; Hueck, Kündigungsschutzgesetz, 10. Aufl., § 1 Rz 91J Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 4. Aufl., § 125 VII 6, S. 680; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rz 216 ff.), hat es in dem Verhalten des Klägers am 8. Oktober 1977, nämlich in dem Verlassen des Krankenhauses trotz seines Bereitschaftsdienstes und obwohl er vorher auf die arbeitsrechtlichen Konsequenzen vom Chefarzt Dr. F hingewiesen worden war, eine beharrliche Arbeitsvertragspflichtverletzung (beharrliche Arbeitsverweigerung) gesehen, die an sich zur fristlosen Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB berechtigt.
  • BGH, 14.02.1958 - VIII ZR 18/57

    Annahmeverzug setzt kein Vertreten müssen voraus, §§ 293 ff.

    Dieser Grundsatz hat in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung zu der Auffassung geführt, daß der Arbeitgeber für Störungen und Risiken einzustehen habe, die in der Sphäre seines Betriebes begründet sind (BAG Urt. vom 8. Februar 1957 NJW 1957, 687 und Urt. vom 25. Juli 1957 JZ 1957, 762).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 6 Sa 95/03

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung;

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  • LAG Berlin, 23.07.1963 - 5 Sa 61/63
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