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   BAG, 27.04.1960 - 4 AZR 584/58   

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https://dejure.org/1960,663
BAG, 27.04.1960 - 4 AZR 584/58 (https://dejure.org/1960,663)
BAG, Entscheidung vom 27.04.1960 - 4 AZR 584/58 (https://dejure.org/1960,663)
BAG, Entscheidung vom 27. April 1960 - 4 AZR 584/58 (https://dejure.org/1960,663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsvertrag - Vereinbarte Arbeitsleistung - Direktionsrecht - Vertraglich geschuldete Leistung - Weisungsbefugnis - Arbeiter des öffentlichen Dienstes - Stellenmangel - Arbeitsort - Arbeitsbezirk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1960, 779
  • DB 1960, 846
  • AP BGB § 615 Nr. 10
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 338/55

    Lohnfortzahlung im Arbeitskampf - Betriebsrisiko

    Auszug aus BAG, 27.04.1960 - 4 AZR 584/58
    den Grundsätzen über die Tragung des sogenannten Betriebsrisikos zu entscheiden, weil weder den Kläger noch den Beklagten ein Verschulden an der Unfähigkeit des ersteren zur Fortsetzung seiner bisherigen Tätigkeit als "Wachoer im Vechselöienst" treffe» Die Revision übersieht nämlich hieihej, daß diese Grundsätze nur für solche Bälle gelten, in denen der Arbeitnehmer zwar zur Arbeilfänig und bereit ist, der Arbeitgeber ihn aber aus Gründen, die im Betrieb liege;;, nicht beschäftigen kann, ohne daß den Arbeitgeber ein Verschulden trifft (vgl.. RAG ARS 41, 43; 42, lu2 13 ö j \ -BAG 3, 346; BAG AP Nr» 3 zu § 615 - Betriebsrisiko; Hueck- ilipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Aufl», Bä» I, § 44 IV 1)« Ein solcher Pall liegt hier jedoch nicht vor» Aber auch die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, der Beklagte habe sich seit dem 7. Januar 1958 in Annahmeverzug befunden und sei deshs.lb nach § 615 BGB verpflicntet, dem Kläger den verlangten Lohn zu zahlen, ist irrig« Der Arbe j.« geber gerät in AnnahmeVerzug, wenn er den Arbeitnehmer xrouz ordnungsgemäßen Angebots der Arbeitsleistung nicht beschäftigt« Voraussetzung dafür ist aber gemäß §§''294, 295 BGB, daß die vertraglich ge schui de te Leistung angeboten wird» Das iot "e d ocb hier nicht gescheher.i».
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Mit der Ausübung des Direktionsrechts wird die vertraglich geschuldete Tätigkeit näher bestimmt und ist ab diesem Zeitpunkt bis zur - wirksamen - Neuausübung des Direktionsrechts die konkret geschuldete Leistung (so schon BAG 27. April 1960 - 4 AZR 584/58 - AP BGB § 615 Nr. 10).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 336/11

    Verzugslohn - eingeschränkte Leistungsfähigkeit - Freistellung von der Arbeit -

    Mit der Ausübung des Direktionsrechts wird die vertraglich geschuldete Tätigkeit näher bestimmt und ist ab diesem Zeitpunkt bis zur - wirksamen - Neuausübung des Direktionsrechts die konkret geschuldete Leistung (BAG Urt. v. 27.04.1960 - 4 AZR 584/58 -, AP Nr. 10 zu § 615 BGB).
  • BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 431/88

    Betriebsübergang: Wesentliche Änderung des Leistungsortes

    Wird der Betrieb innerhalb eines Ortes verlegt oder handelt es sich um eine nur geringfügige Ortsverlagerung, so wird der Arbeitgeber in der Regel im Wege der Ausübung des Direktionsrechtes die Beschäftigung des Arbeitnehmers an dem neuen Arbeitsort verlangen können, so beispielsweise, wenn der neue Arbeitsplatz im Bereich der Verwaltung liegt, in deren Diensten der Arbeitnehmer steht (vgl. BAG Urteil vom 27. April 1960 - 4 AZR 584/58 - AP Nr. 10 zu § 615 BGB, mit Anm. von A. Hueck).
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