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   BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08   

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https://dejure.org/2009,2529
BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08 (https://dejure.org/2009,2529)
BAG, Entscheidung vom 05.11.2009 - 2 AZR 609/08 (https://dejure.org/2009,2529)
BAG, Entscheidung vom 05. November 2009 - 2 AZR 609/08 (https://dejure.org/2009,2529)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung des Kündigungsschutzprozesses durch Eröffnung des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens; Abschluss eines Arbeitsvertrags mit weiterem Arbeitgeber als (außerordentlicher) Kündigungsgrund

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Verbraucherinsolvenz

  • Betriebs-Berater

    Kündigungsschutzprozess bei Verbraucherinsolvenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung des Kündigungsschutzprozesses durch Eröffnung des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens; Abschluss eines Arbeitsvertrags mit weiterem Arbeitgeber als [außerordentlicher] Kündigungsgrund

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Unterbrechung des Kündigungsschutzprozesses durch Verbraucherinsolvenz des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen mehrerer Arbeitsverhältnisse und abgelehnten Aufhebungsvertrages

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Darf ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber arbeiten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Zweitarbeitsverhältnisses und der Nebentätigkeit

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abschluss eines Zweitarbeitsverhältnisses (allein) kein Kündigungsgrund die Nebentätigkeit im Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 955
  • NZA 2010, 277
  • NZI 2010, 25
  • NZI 2010, 318
  • NZI 2010, 55
  • BB 2010, 372
  • DB 2010, 286
  • JR 2011, 321
  • AP BGB § 626 Nr. 224
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Kündigenden unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (st. Rspr. Senat 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - Rn. 19, BAGE 118, 104; 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - Rn. 21, BAGE 115, 195).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Kündigenden unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (st. Rspr. Senat 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - Rn. 19, BAGE 118, 104; 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - Rn. 21, BAGE 115, 195).
  • LAG Saarland, 12.12.2007 - 1 Sa 105/07
    Auszug aus BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 12. Dezember 2007 - 1 Sa 105/07 - aufgehoben.
  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    Er betrifft nicht die Insolvenzmasse, sondern einen höchstpersönlichen Anspruch des Klägers (vgl. für die Kündigungsschutzklage: BAG 5. November 2009 - 2 AZR 609/08 - Rn. 10) .
  • BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14

    Verbraucherinsolvenz - Abfindungsvergleich

    Die Entscheidung über eine Klage gegen eine Arbeitgeberkündigung und die Prozessführungsbefugnis verbleiben beim Insolvenzschuldner (vgl. insgesamt dazu: BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 789/11 - Rn. 15 ff. mwN; 5. November 2009 - 2 AZR 609/08 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21

    Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

    Dagegen tritt keine Unterbrechung ein, wenn der Rechtsstreit höchstpersönliche Streitigkeiten betrifft (BAG 5. November 2009 - 2 AZR 609/08 - Rn. 10) oder wenn der gesamte streitige Anspruch nicht zur Insolvenzmasse gehört (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 19, aaO) .
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