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   BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83   

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https://dejure.org/1984,12
BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 (https://dejure.org/1984,12)
BAG, Entscheidung vom 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 (https://dejure.org/1984,12)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 (https://dejure.org/1984,12)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Diebstahls von Brotaufstrich

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Bagatell-Kündigungen: Neuer Trend?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bienenstichfall: Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von wenigen Cent verzehrt, kann fristlos gekündigt werden - Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer ist gestört - Fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Bienenstichfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 284
  • NZA 1985, 91
  • DB 1984, 2702
  • AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 14
 
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Wird zitiert von ... (190)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund

    Auszug aus BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
    Im Gegensatz hierzu hat der Senat in dem Urteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - (AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) den gegenüber einer Kassiererin bestehenden schwerwiegenden Verdacht, einen Betrag in Höhe von 1, 00 DM weniger gebont und entwendet zu haben, als einen Sachverhalt anerkannt, der, von den Besonderheiten des Einzelfalles abgesehen, geeignet sei, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben.

    An der dem Senatsurteil vom 24. März 1958 (aaO) zugrunde liegenden Ansicht, daß auch die Entwendung von im Eigentum des Arbeitgebers stehenden geringwertigen Sachen an sich geeignet ist, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben, und es somit immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt, ob ein solches Verhalten die fristlose Kündigung rechtfertigt, ist festzuhalten.

  • LAG Düsseldorf, 23.02.1981 - 20 Sa 1539/80
    Auszug aus BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
    Instanzentscheidungen mit gleicher Ansicht zur Entwendung geringwertiger Sachen: LArbG Düsseldorf Urteil vom 06.11.1973 11 Sa 561/73 = DB 1974, 928: Entwendung von 1, 00 DM aus einem Kunden-Kfz durch einen Auszubildenden; LArbG Düsseldorf Urteil vom 13.01.1976 11 Sa 845/75 = DB 1976, 680: Entnahme von 20, 00 DM durch eine Kassiererin; LArbG Düsseldorf Urteil vom 23.02.1981 20 Sa 1539/80 = nicht veröffentlicht: Entwendung von 2 kleinen Sektflaschen zum Preis von je 4, 98 DM; LArbG Hamm Urteil vom 21.01.1981 14 Sa 1066/80 = nicht veröffentlicht: der "mehr als dringende Verdacht gegenüber einer Ersten Verkäuferin der Beklagten, nach Eintippen eines geringeren als des tatsächlichen Verkaufspreises 4, 00 DM entwendet zu haben.

    Dieselbe Ansicht hat insbesondere das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in mehreren Entscheidungen vertreten (DB 1974, 928: Entwendung von 1, 00 DM aus einem Kunden-Kfz durch einen Auszubildenden; DB 1976, 680: Entnahme von 20, 00 DM durch eine Kassiererin auch bei glaubhafter Absicht, den Betrag demnächst zurückzuerstatten; Urteil vom 23. Februar 1981 - 20 Sa 1539/80 - n.v.: Entwendung von zwei kleinen Sektflaschen zum Preis von je 4, 98 DM durch einen Auslieferungsfahrer der Beklagten trotz glaubhafter Einlassung des Arbeitnehmers, er habe die Flaschen für Werbeartikel mit einem Wert von etwa 2, 00 DM gehalten; ebenso LAG Hamm, Urteil vom 21. Januar 1981 - 14 Sa 1066/80 -, n.v.: Der "mehr als dringende" Verdacht gegenüber einer Ersten Verkäuferin der Beklagten, nach Eintippen eines geringeren als des tatsächlichen Verkaufspreises 4, 00 DM entwendet zu haben).

  • BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77

    Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG

    Auszug aus BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist dieser Antrag zulässig, weil er, wie sich aus dem Gesamtzusammenhang des Vorbringens der Beklagten eindeutig ergibt, im Hinblick auf die umgedeutete ordentliche Kündigung gestellt worden ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77 - AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969, zu A II 1 der Gründe).
  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
    Eine vorwerfbare Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund unverschuldeten Rechtsirrtums sein Tun für berechtigt gehalten hat (vgl. BAG Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht; KR-Hillebrecht, aaO, Rz 107, 108 m.w.N.).
  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

    Auszug aus BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
    Da es sich vorliegend um eine Störung im Vertrauensbereich handelt, ist eine vorherige Abmahnung als Teil des Kündigungsgrundes nur dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen, etwa aufgrund einer unklaren Regelung oder Anweisung, annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 1983 -2 AZR 524/81 - zu A IV 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 90 a; KR- Hillebrecht, § 626 BGB Rz 100).
  • LAG Hamm, 17.03.1977 - 8 Sa 1348/76

    Anforderungen an die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes;

    Auszug aus BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat auch in dem von Schwerdtner für seine Auffassung zitierten Urteil vom 17. März 1977 (BB 1977, 849 = DB 1977, 2002) die einmalige Entwendung von einigen Zigaretten aus einer für Besucher des Arbeitgebers bestimmten Zigarettendose nicht für absolut ungeeignet gehalten, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
  • LAG Hamm, 05.12.1975 - 9 Sa 1149/75
    Auszug aus BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
    Dieselbe Ansicht hat insbesondere das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in mehreren Entscheidungen vertreten (DB 1974, 928: Entwendung von 1, 00 DM aus einem Kunden-Kfz durch einen Auszubildenden; DB 1976, 680: Entnahme von 20, 00 DM durch eine Kassiererin auch bei glaubhafter Absicht, den Betrag demnächst zurückzuerstatten; Urteil vom 23. Februar 1981 - 20 Sa 1539/80 - n.v.: Entwendung von zwei kleinen Sektflaschen zum Preis von je 4, 98 DM durch einen Auslieferungsfahrer der Beklagten trotz glaubhafter Einlassung des Arbeitnehmers, er habe die Flaschen für Werbeartikel mit einem Wert von etwa 2, 00 DM gehalten; ebenso LAG Hamm, Urteil vom 21. Januar 1981 - 14 Sa 1066/80 -, n.v.: Der "mehr als dringende" Verdacht gegenüber einer Ersten Verkäuferin der Beklagten, nach Eintippen eines geringeren als des tatsächlichen Verkaufspreises 4, 00 DM entwendet zu haben).
  • LAG Düsseldorf, 13.01.1976 - 11 Sa 845/75

    Wichtiger Grund, Unterschlagung von Inkassobeiträgen

    Auszug aus BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
    Instanzentscheidungen mit gleicher Ansicht zur Entwendung geringwertiger Sachen: LArbG Düsseldorf Urteil vom 06.11.1973 11 Sa 561/73 = DB 1974, 928: Entwendung von 1, 00 DM aus einem Kunden-Kfz durch einen Auszubildenden; LArbG Düsseldorf Urteil vom 13.01.1976 11 Sa 845/75 = DB 1976, 680: Entnahme von 20, 00 DM durch eine Kassiererin; LArbG Düsseldorf Urteil vom 23.02.1981 20 Sa 1539/80 = nicht veröffentlicht: Entwendung von 2 kleinen Sektflaschen zum Preis von je 4, 98 DM; LArbG Hamm Urteil vom 21.01.1981 14 Sa 1066/80 = nicht veröffentlicht: der "mehr als dringende Verdacht gegenüber einer Ersten Verkäuferin der Beklagten, nach Eintippen eines geringeren als des tatsächlichen Verkaufspreises 4, 00 DM entwendet zu haben.
  • LAG Düsseldorf, 06.11.1973 - 11 Sa 561/73
    Auszug aus BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
    Instanzentscheidungen mit gleicher Ansicht zur Entwendung geringwertiger Sachen: LArbG Düsseldorf Urteil vom 06.11.1973 11 Sa 561/73 = DB 1974, 928: Entwendung von 1, 00 DM aus einem Kunden-Kfz durch einen Auszubildenden; LArbG Düsseldorf Urteil vom 13.01.1976 11 Sa 845/75 = DB 1976, 680: Entnahme von 20, 00 DM durch eine Kassiererin; LArbG Düsseldorf Urteil vom 23.02.1981 20 Sa 1539/80 = nicht veröffentlicht: Entwendung von 2 kleinen Sektflaschen zum Preis von je 4, 98 DM; LArbG Hamm Urteil vom 21.01.1981 14 Sa 1066/80 = nicht veröffentlicht: der "mehr als dringende Verdacht gegenüber einer Ersten Verkäuferin der Beklagten, nach Eintippen eines geringeren als des tatsächlichen Verkaufspreises 4, 00 DM entwendet zu haben.
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (Senat 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 16, 17, AP BGB § 626 Nr. 210 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 20; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 92, 184; 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 14 = EzA BGB § 626 nF Nr. 90).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Senat 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 14 = EzA BGB § 626 nF Nr. 90; 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118; 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Als erschwerend hat es der Senat gewertet, wenn die Straftat mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängt, der Arbeitnehmer eine sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Obhutspflicht verletzt und das Delikt innerhalb seines konkreten Aufgabenbereiches bei Gelegenheit der Arbeitsleistung verübt (BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184; 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlungen Nr. 14 = EzA BGB § 626 nF Nr. 90).
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