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   BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99   

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https://dejure.org/2000,1549
BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99 (https://dejure.org/2000,1549)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 7 AZR 483/99 (https://dejure.org/2000,1549)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 7 AZR 483/99 (https://dejure.org/2000,1549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BeschFG § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2; ; BeschFG § 1 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeschFG § 1 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3 S. 1
    Befristung nach dem BeschFG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeschFG § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 1 Abs. 3 Satz 1
    IV. Verlängerung einer Befristung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1996 nur vor Befristungsablauf (Bestätigung der Rspr.)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 659
  • BB 2001, 526
  • DB 2001, 874
  • AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99
    Eine Verlängerung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG setzt voraus, daß der Verlängerungsvertrag vor Ablauf des zu verlängernden Vertrags geschlossen wird (Bestätigung von BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - zVv.).

    a) Eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG setzt voraus, daß der Verlängerungsvertrag vor Ablauf des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und auch die bisherigen Vertragsbedingungen unverändert läßt (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu III 1 und 2 der Gründe).

    Den einmal abgelaufenen Vertrag konnten die Parteien nicht mehr iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG verlängern (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - zVv., zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 546/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99
    Ein Ausgangsvertrag, der wegen Verstoßes gegen das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschF nicht auf § 1 Abs. 1 Satz 1 BeschFG gestützt werden durfte, kann auch nicht nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG wirksam verlängert werden (Bestätigung von BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99 - zVv.).

    Ist dies der Fall, kann auch die in dem Verlängerungsvertrag vereinbarte Befristung nicht auf § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG gestützt werden (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99 - zVv., zu B II 1 der Gründe).

    Da nach der ständigen Senatsrechtsprechung für die Frage, ob ein Vertrag nach dem BeschFG befristet ist, der Wille der Arbeitsvertragsparteien maßgeblich ist (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B IV 2 b der Gründe; BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - zVv., zu B II 2 b der Gründe; BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99- zVv., zu B I 2 a der Gründe ), kommt es vorliegend nicht darauf an, ob die in dem Vertrag vom 26. November 1996 vereinbarte Befristung von lediglich gut 1 1/2 Monaten objektiv überhaupt einer Rechtfertigung bedurfte.

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99
    Darüber hinaus kommt eine Verlängerung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG nur in Betracht, wenn der vorherige Vertrag nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - befristet war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist 4, zu B II 1 a der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B IV 2 a der Gründe).

    Da nach der ständigen Senatsrechtsprechung für die Frage, ob ein Vertrag nach dem BeschFG befristet ist, der Wille der Arbeitsvertragsparteien maßgeblich ist (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B IV 2 b der Gründe; BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - zVv., zu B II 2 b der Gründe; BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99- zVv., zu B I 2 a der Gründe ), kommt es vorliegend nicht darauf an, ob die in dem Vertrag vom 26. November 1996 vereinbarte Befristung von lediglich gut 1 1/2 Monaten objektiv überhaupt einer Rechtfertigung bedurfte.

  • LAG Köln, 27.04.1999 - 13 Sa 897/98

    Befristung; Beschäftigungsförderungsgesetz; Verlängerung; Unterbrechung

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99
    7 AZR 483/99 13 Sa 897/98.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. April 1999 - 13 Sa 897/98 - aufgehoben.

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 256/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99
    Da nach der ständigen Senatsrechtsprechung für die Frage, ob ein Vertrag nach dem BeschFG befristet ist, der Wille der Arbeitsvertragsparteien maßgeblich ist (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B IV 2 b der Gründe; BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - zVv., zu B II 2 b der Gründe; BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99- zVv., zu B I 2 a der Gründe ), kommt es vorliegend nicht darauf an, ob die in dem Vertrag vom 26. November 1996 vereinbarte Befristung von lediglich gut 1 1/2 Monaten objektiv überhaupt einer Rechtfertigung bedurfte.
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99
    Darüber hinaus kommt eine Verlängerung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG nur in Betracht, wenn der vorherige Vertrag nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - befristet war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist 4, zu B II 1 a der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B IV 2 a der Gründe).
  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

    Eine Vertragsverlängerung iSv. § 2 Abs. 1 Satz 4 WissZeitVG setzt - anders als eine Vertragsverlängerung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG und nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1996 (vgl. hierzu etwa BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 786/06 - Rn. 9; zu § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1996 25. Oktober 2000 - 7 AZR 483/99 - zu B II 1 der Gründe) nicht voraus, dass die Verlängerungsvereinbarung noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags getroffen wird und sich die Laufzeit des Verlängerungsvertrags unmittelbar an den zu verlängernden Vertrag anschließt (Krause in Geis Hochschulrecht in Bund und Ländern Stand September 2015 § 2 WissZeitVG Rn. 14; ErfK/Müller-Glöge 15. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 7; Preis WissZeitVG § 2 Rn. 13, 23; APS/Schmidt 4. Aufl. § 2 WZVG Rn. 23; KR/Treber 10. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 44; MüKoBGB/Hesse 6. Aufl. § 23 TzBfG Rn. 40; Schlachter in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. Anh. G § 2 Rn. 13) .
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 98/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Er wurde vor Ablauf des zu verlängernden, zum 30. September 1997 befristeten Vertrags geschlossen und ließ dessen Vertragsbedingungen unverändert (vgl. BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - NJW 2001, 532 f., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 1 und 2 der Gründe; BAG 25. Oktober 2000 - 7 AZR 483/99 - zVv., zu B II 1 a der Gründe).

    Der vorherige Vertrag vom 9. Mai 1997 war ein Vertrag nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 25. Oktober 2000 - 7 AZR 483/99 - zVv., zu B II 1 a der Gründe mwN).

    Der zu verlängernde Ausgangsvertrag vom 9. Mai 1997 verstieß nicht gegen das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99 - BB 2000, 2418, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe; BAG 25. Oktober 2000 - 7 AZR 483/99 - zVv., zu B II 1 b der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01

    Befristung nach dem BeschFG

    Hiervon war jedenfalls bis zum Außerkrafttreten des § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG am 31.12.2000 auszugehen, wenn die erneute Befristung vor Ablauf des zu verlängernden Vertrages vereinbart worden war und den bisherigen Vertragsinhalt nicht änderte (vgl. näher BAG 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 - EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 19; BAG 25.10.2000 - 7 AZR 483/99 -EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 22; BAG 21.02.2001 - 7 AZR 98/00 - NZA 2001, 1141, 1143).
  • LAG Sachsen, 02.05.2005 - 3 Sa 924/04

    Arbeitsentgelt, Orientierungshilfe: Tarifliche Zuwendung im öffentlichen Dienst,

    Wiederholte, jeweils auf § 57 b Abs. 1 S. 2 HRG gestützte, Befristungen innerhalb der zulässigen Befristungsdauer des § 57 b Abs. 1 S. 4 HRG stellen lediglich jeweils eine Vertragsverlängerung, nicht aber einen Neuabschluss eines Arbeitsvertrages dar (im Anschluss an BAG, Urt. v. 25.10.00 - 7 AZR 483/99 - zu § 1 Abs. 1 S. 2 BeschFG).

    Bei einer derartigen Fallgestaltung handelt es sich auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht um den Neuabschluss eines Arbeitsvertrages (vgl. Urteil vom 25.10.2000 - 7 AZR 483/99 - in EzA Nr. 22 zu § 1 BeschFG 1985).

  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 648/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Handelt es sich bei dem der Befristungskontrolle unterliegenden Zeitvertrag um einen Verlängerungsvertrag iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1996, kommt es für die Prüfung des Anschlußverbots auf den Vertrag an, der dem auf das BeschFG 1996 gestützten und höchstens dreimal verlängerten Zeitvertrag vorausgeht (BAG 25. Oktober 2000 - 7 AZR 483/99 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 6 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 22, zu B II 1 b der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99 - BAGE 95, 250 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 5, zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Hamburg, 30.06.2022 - 3 Sa 19/21

    Gesetzliche Fiktion eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses nach § 15

    Zudem kann dem Wortsinn nach eine Verlängerung nur während des noch laufenden Arbeitsverhältnisses erfolgen; etwas Beendetes kann nicht mehr verlängert werden (vgl. etwa BAG vom 25. Oktober 2000, Az. 7 AZR 483/99, ErfKom/Müller-Glöge, § 14 TzBfG Rn. 88b m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.05.2006 - 2 Sa 1/06

    Anschlussbefristung - Verlängerung der Arbeitszeit - Wunsch der Arbeitnehmerin

    Eine Verlängerung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 -, AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1996; 25.10.2000 - 7 AZR 483/99 -, AP Nr. 6 zu § 1 BeschFG 1996; 19.02.2003 - 7 AZR 648/01 - nv), der sich die erkennende Kammer anschließt, dann nicht vor, wenn die bisherigen Vertragsbedingungen verändert werden.
  • BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach BeschFG 1996

    Nach der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.] und vom 25. Oktober 2000 - 7 AZR 483/99 - zVv.) setzt eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG voraus, daß sie vor Ablauf des zu verlängernden Zeitvertrags geschlossen wird und den bisherigen Vertragsinhalt nicht ändert.
  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 219/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Außerdem muß der zu verlängernde Vertrag nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz - in der jeweiligen Fassung - befristet gewesen sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 1 a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 15, zu B IV 2 a der Gründe) und darf nicht gegen das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG verstoßen (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99 - BB 2000, 2418 f. = NZA 2001, 263 f., zu B II 1 der Gründe; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 483/99 - BB 2001, 526 f., zu B II 1 b der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2002 - 13 Sa 742/02

    Prüfung der Wirksamkeit des Ausgangsvertrages bei Klage gegen den letzten

    Nach dem Urteil des BAG vom 25.10.2000, 7 AZR 483/99, EzA § 1 BeschFG 1985, Nr. 22, muss die Verlängerung eines sachgrundlosen Ausgangsvertrages im Sinne des § 1 Abs. 1, Satz 2 BeschFG vor Ablauf des zu verlängernden Vertrages vereinbart werden und die bisherigen Vertragsbedingungen unverändert lassen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.04.2001 - 3 Sa 12/01

    Voraussetzungen über die Wirksamkeit einer Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • ArbG Berlin, 27.11.2003 - 79 Ca 22206/03

    Mitteilung des Arbeitgebers über die Zweckerreichung als geschäftsähnliche

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