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   BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10   

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BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10 (https://dejure.org/2013,8233)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2013 - 3 AZR 705/10 (https://dejure.org/2013,8233)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 (https://dejure.org/2013,8233)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung - Eingriff in die erdiente Dynamik - Eingriff in dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung; Eingriff in die erdiente Dynamik; Eingriff in dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung - Eingriff in die erdiente Dynamik - Eingriff in dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 256 ZPO
    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung - Eingriff in die erdiente Dynamik - Eingriff in dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Eingriff in dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung - Eingriff in die erdiente Dynamik - Eingriff in dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung; Eingriff in die erdiente Dynamik; Eingriff in dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Eingriff in dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1168
  • BB 2013, 1396
  • JR 2014, 44
  • AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 59
  • NZA-RR 2013, 376
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10
    Dabei können die zu § 16 BetrAVG vom Senat entwickelten Regeln, bei deren Erfüllung eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers verweigert werden kann, als Orientierungsmaßstab dienen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - zu I 3 b aa der Gründe, BAGE 100, 105; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 71, 372; 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - zu B 2 der Gründe, BAGE 61, 273) .

    Es geht bei der Prüfung, ob ein triftiger Grund für einen Eingriff vorlag, also um die Frage, ob dem Versorgungsschuldner im Interesse einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung seines Unternehmens eine Entlastung im Bereich der Versorgungsverbindlichkeiten verwehrt werden darf (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - aaO; 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - aaO) .

    Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Konzernobergesellschaft und der engen Einbindung der Beklagten als Vertriebsgesellschaft für die Konzernobergesellschaft und andere Gesellschaften in den Konzern könnte eine mögliche schlechte wirtschaftliche Lage der Konzernobergesellschaft im Rahmen der Beurteilung des Vorliegens sachlich-proportionaler Gründe berücksichtigt werden (vgl. BAG 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - zu B 3 b der Gründe, BAGE 61, 273; 19. April 2005 - 3 AZR 468/04 - zu B II 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 43) .

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10
    In diesen Fällen kann regelmäßig erst zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis beurteilt werden, welche Versorgungsordnung sich als günstiger erweist (vgl. für einen Eingriff in die erdiente Dynamik BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - BAGE 100, 105) .

    Dabei können die zu § 16 BetrAVG vom Senat entwickelten Regeln, bei deren Erfüllung eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers verweigert werden kann, als Orientierungsmaßstab dienen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - zu I 3 b aa der Gründe, BAGE 100, 105; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 71, 372; 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - zu B 2 der Gründe, BAGE 61, 273) .

    Es geht bei der Prüfung, ob ein triftiger Grund für einen Eingriff vorlag, also um die Frage, ob dem Versorgungsschuldner im Interesse einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung seines Unternehmens eine Entlastung im Bereich der Versorgungsverbindlichkeiten verwehrt werden darf (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - aaO; 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - aaO) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10
    Dass der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist, ist unerheblich (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 20, DB 2012, 1756; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu A III 2 der Gründe, BAGE 79, 236) .

    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 25, DB 2012, 1756) .

    Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 26, DB 2012, 1756; 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 36, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 53) .

  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 468/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10
    Ebenso wenig ist es notwendig, dass Maßnahmen zur Kosteneinsparung ausgeschöpft sind, bevor Eingriffe in künftige Zuwächse vorgenommen werden (vgl. BAG 19. April 2005 - 3 AZR 468/04 - zu B II 2 b dd der Gründe, AP BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 43) .

    Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Konzernobergesellschaft und der engen Einbindung der Beklagten als Vertriebsgesellschaft für die Konzernobergesellschaft und andere Gesellschaften in den Konzern könnte eine mögliche schlechte wirtschaftliche Lage der Konzernobergesellschaft im Rahmen der Beurteilung des Vorliegens sachlich-proportionaler Gründe berücksichtigt werden (vgl. BAG 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - zu B 3 b der Gründe, BAGE 61, 273; 19. April 2005 - 3 AZR 468/04 - zu B II 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 43) .

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10
    Zur Rechtfertigung des Eingriffs bedarf es auch weder der sachverständigen Feststellung einer insolvenznahen wirtschaftlichen Notlage noch eines ausgewogenen, die Sanierungslasten angemessen verteilenden Sanierungsplans (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 61, BAGE 133, 181) .

    Allenfalls offensichtliche und ergebnisrelevante Fehler oder die Erstellung der Bilanz entgegen den anerkannten Regeln können dann der Annahme entgegenstehen, ein Eingriff zu Sanierungszwecken sei nicht willkürlich erfolgt (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 62, BAGE 133, 181) .

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10
    Danach löst eine neue Betriebsvereinbarung eine ältere grundsätzlich auch dann ab, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist (st. Rspr., vgl. ua. BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 103, 187) .

    Deshalb unterliegen Betriebsvereinbarungen, die Versorgungsansprüche aus einer früheren Betriebsvereinbarung einschränken, einer entsprechenden Rechtskontrolle (vgl. BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - aaO; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 99, 75) .

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10
    Sie kann sich vielmehr, wie vorliegend, auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 12, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6) .

    Soweit in bestehende Besitzstände eingegriffen wird, sind die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 18, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6) .

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10
    Dabei können die zu § 16 BetrAVG vom Senat entwickelten Regeln, bei deren Erfüllung eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers verweigert werden kann, als Orientierungsmaßstab dienen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - zu I 3 b aa der Gründe, BAGE 100, 105; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 71, 372; 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - zu B 2 der Gründe, BAGE 61, 273) .
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10
    a) Unter sachlich-proportionalen Gründen sind willkürfreie, nachvollziehbare und anerkennenswerte Gründe zu verstehen, die auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen können (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 c bb der Gründe, BAGE 91, 310) .
  • BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10
    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

  • LAG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - 14 Sa 81/09

    Höhe des Ruhegeldes bei Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung;

  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    a) Ein Urteil unterliegt der Aufhebung, wenn die Urteilsformel nicht hinreichend bestimmt iSv. § 313 Abs. 1 Nr. 4 iVm. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 573/12 - Rn. 16; 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 12; BGH 4. Mai 2005 - I ZR 127/02 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Beruft sich der Arbeitgeber darauf, wirtschaftliche Schwierigkeiten hätten ihn veranlasst, die Kosten zu reduzieren, stehen ihm sachlich-proportionale Gründe zur Seite, wenn die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung in der eingetretenen wirtschaftlichen Situation nicht unverhältnismäßig waren (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) .

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, müssen einleuchtend sein (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Der Senat hat das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf die Revision der Beklagten mit Urteil vom 15. Januar 2013 (- 3 AZR 705/10 -) aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Dies hat der Senat im Urteil vom 15. Januar 2013 (- 3 AZR 705/10 - Rn. 12 ff.) bereits verbindlich entschieden; die neue Rechtsprechung des Senats betrifft diesen Punkt nicht.

    Die BV Neuordnung lässt den unter Geltung der RO B im Vertrauen auf deren Inhalt bereits erdienten und nach den Grundsätzen des § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG ermittelten Teilbetrag der Versorgungsanwartschaft der Klägerin zum Ablösungsstichtag 31. Dezember 2004 unberührt (vgl. ausführlich BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 23) .

    Die ursprünglich gegebene Zusage eines Ruhegeldes, das zusammen mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Gesamtversorgung iHv. 75 vH des letzten ruhegeldfähigen Einkommens erreicht, besteht damit nicht mehr (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 25) .

    Beruft sich der Arbeitgeber darauf, wirtschaftliche Schwierigkeiten hätten ihn veranlasst, die Kosten zu reduzieren, stehen ihm sachlich-proportionale Gründe zur Seite, wenn die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung in der eingetretenen wirtschaftlichen Situation nicht unverhältnismäßig waren (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) .

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, müssen einleuchtend sein (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Dabei können die zu § 16 BetrAVG vom Senat entwickelten Grundsätze, bei deren Erfüllung eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers verweigert werden kann, als Orientierungsmaßstab dienen (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 37 mwN) .

    Es geht bei der Prüfung, ob ein triftiger Grund für einen Eingriff vorlag, um die Frage, ob dem Versorgungsschuldner im Interesse einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung seines Unternehmens eine Entlastung im Bereich der Versorgungsverbindlichkeiten verwehrt werden darf (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - aaO) .

  • LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 1 Abs. 1 S.1 BetrAVG

    Es geht nur darum, die Willkürfreiheit des Eingriffs in noch nicht erdiente Zuwächse zu belegen (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 -, Rn. 40; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 73) .

    Allenfalls offensichtliche und ergebnisrelevante Fehler oder die Erstellung der Bilanz entgegen den anerkannten Regeln können dann der Annahme entgegenstehen, ein Eingriff zu Sanierungszwecken sei nicht willkürlich erfolgt (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41; 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 62, BAGE 133, 181) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Beruft sich der Arbeitgeber darauf, wirtschaftliche Schwierigkeiten hätten ihn veranlasst, die Kosten zu reduzieren, stehen ihm sachlich-proportionale Gründe zur Seite, wenn die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung in der eingetretenen wirtschaftlichen Situation nicht unverhältnismäßig waren (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) .

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, müssen einleuchtend sein (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären ( BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 38 ; BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 864/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

    Es geht nur darum, die Willkürfreiheit des Eingriffs in noch nicht erdiente Zuwächse zu belegen (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 -, Rn. 40; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 73) .

    Allenfalls offensichtliche und ergebnisrelevante Fehler oder die Erstellung der Bilanz entgegen den anerkannten Regeln können dann der Annahme entgegenstehen, ein Eingriff zu Sanierungszwecken sei nicht willkürlich erfolgt (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41; 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 62, BAGE 133, 181) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Beruft sich der Arbeitgeber darauf, wirtschaftliche Schwierigkeiten hätten ihn veranlasst, die Kosten zu reduzieren, stehen ihm sachlich-proportionale Gründe zur Seite, wenn die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung in der eingetretenen wirtschaftlichen Situation nicht unverhältnismäßig waren (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) .

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, müssen einleuchtend sein (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären ( BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 38 ; BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

    Die ursprünglich gegebene Zusage eines Ruhegeldes, das zusammen mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Gesamtversorgung iHv. 75 vH des letzten ruhegeldfähigen Einkommens erreicht, besteht damit nicht mehr (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 25) .

    Beruft sich der Arbeitgeber darauf, wirtschaftliche Schwierigkeiten hätten ihn veranlasst, die Kosten zu reduzieren, stehen ihm sachlich-proportionale Gründe zur Seite, wenn die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung in der eingetretenen wirtschaftlichen Situation nicht unverhältnismäßig waren (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) .

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, müssen einleuchtend sein (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 865/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

    Es geht nur darum, die Willkürfreiheit des Eingriffs in noch nicht erdiente Zuwächse zu belegen (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 -, Rn. 40; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 73) .

    Allenfalls offensichtliche und ergebnisrelevante Fehler oder die Erstellung der Bilanz entgegen den anerkannten Regeln können dann der Annahme entgegenstehen, ein Eingriff zu Sanierungszwecken sei nicht willkürlich erfolgt (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41; 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 62, BAGE 133, 181) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Beruft sich der Arbeitgeber darauf, wirtschaftliche Schwierigkeiten hätten ihn veranlasst, die Kosten zu reduzieren, stehen ihm sachlich-proportionale Gründe zur Seite, wenn die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung in der eingetretenen wirtschaftlichen Situation nicht unverhältnismäßig waren (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) .

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, müssen einleuchtend sein (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären ( BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 38 ; BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

    Es geht nur darum, die Willkürfreiheit des Eingriffs in noch nicht erdiente Zuwächse zu belegen (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 -, Rn. 40; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 73) .

    Allenfalls offensichtliche und ergebnisrelevante Fehler oder die Erstellung der Bilanz entgegen den anerkannten Regeln können dann der Annahme entgegenstehen, ein Eingriff zu Sanierungszwecken sei nicht willkürlich erfolgt (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41; 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 62, BAGE 133, 181) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Beruft sich der Arbeitgeber darauf, wirtschaftliche Schwierigkeiten hätten ihn veranlasst, die Kosten zu reduzieren, stehen ihm sachlich-proportionale Gründe zur Seite, wenn die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung in der eingetretenen wirtschaftlichen Situation nicht unverhältnismäßig waren (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) .

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, müssen einleuchtend sein (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären ( BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 38 ; BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 391/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Die ursprünglich gegebene Zusage eines Ruhegeldes, das zusammen mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Gesamtversorgung iHv. 75 vH des letzten ruhegeldfähigen Einkommens erreicht, besteht damit nicht mehr (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 25) .

    Beruft sich der Arbeitgeber darauf, wirtschaftliche Schwierigkeiten hätten ihn veranlasst, die Kosten zu reduzieren, stehen ihm sachlich-proportionale Gründe zur Seite, wenn die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung in der eingetretenen wirtschaftlichen Situation nicht unverhältnismäßig waren (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) .

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, müssen einleuchtend sein (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 390/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 427/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 17/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 549/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 315/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 317/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 326/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 20/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 29/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 26/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 23/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 22/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 553/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 551/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 425/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 394/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 318/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 325/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 327/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 18/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 393/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 392/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 324/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 28/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 27/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 25/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 21/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 15/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 552/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 550/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 426/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 316/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 319/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 19/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 16/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 24/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 392/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 395/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 391/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 394/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • ArbG Würzburg, 01.09.2015 - 10 Ca 1105/14

    Ablösung von Versorgungsbestimmungen durch eine neue Betriebsvereinbarung - Kein

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 332/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 8 Sa 365/14

    Betriebliche Altersrente - vorzeitiges Ausscheiden - Bezug ungekürzter

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 501/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 363/20

    Auslegung eines Bestandsschutztarifvertrags - VAP-Satzung

  • LAG Hessen, 15.03.2017 - 6 Sa 657/14

    Bestimmung der für einen Arbeitnehmer geltenden Versorgungsordnung

  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2015 - 17 Sa 2/15

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 280/20

    Zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste, Sozialplan,

  • LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 692/19

    Zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste, Sozialplan,

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1273/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13

    Betriebsübergang und Verdrängung durch Versorgungstarifvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 Sa 55/15

    Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag - Anpassungsprüfung - Prognose -

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1326/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1336/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2014 - 14 Sa 34/13

    Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung -

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1334/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Hamburg, 12.04.2018 - 7 Sa 102/17

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer individuellen Zusage

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1327/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1335/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1279/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1330/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1320/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1292/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1291/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 20.11.2018 - 3 Sa 496/16

    Wirksamkeit der Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14

    Betriebsvereinbarung, Ablösung, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz,

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 3 Sa 96/14

    Wirksamkeit einer ablösenden Betriebsvereinbarung - Verkürzung der Ruhezeit in

  • ArbG Düsseldorf, 19.04.2013 - 11 Ca 5757/12

    Stichwörter: Dienstordnungsangestelltenverhältnis, Entlassung auf Verlangen,

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 3 Sa 126/14

    Wirksamkeit einer ablösenden Betriebsvereinbarung - Verkürzung der Ruhezeit in

  • ArbG Bochum, 12.01.2022 - 3 Ca 553/21
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 93/14

    Betriebsvereinbarung, Ablösung, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz,

  • ArbG Würzburg, 05.11.2015 - 2 Ca 904/14

    Anspruch auf betriebliche Hinterbliebenenrente

  • ArbG Bochum, 03.09.2020 - 1 Ca 101/20
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