Rechtsprechung
BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung
- openjur.de
Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Errechnung der Betriebsrente im Rahmen einer beamtenähnlich ausgestalteten Versorgungszusage unter Berücksichtigung der zufließenden Sozialversicherungsrente; Eintritt einer Doppelversorgung aufgrund des Wechsels aus einem rentenversicherungspflichtigen ...
- Betriebs-Berater
Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1 (Auslegung); BeamtVG § 55
Betriebsrentenrecht - Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Beamtenähnliche Versorgung ? Anrechnung der gesetzlichen Renten ? Keine Anwendung des § 55 BeamtVG bei Wechsel vom Beamten- in ein Angestelltenverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 19.10.2004 - 17 Ca 11013/03
- LAG München, 30.06.2005 - 4 Sa 14/05
- BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05
Papierfundstellen
- DB 2008, 536
- AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20
- NZA-RR 2008, 320
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften
Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05
Das Hinzutreten gesetzlicher Rentenansprüche kann zu einer - gemessen am Versorgungsziel - überhöhten Gesamtversorgung führen (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -).Etwas anderes folgt auch nicht aus den von der Revision angeführten Entscheidungen des Senats vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4 und - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3) und dem in der mündlichen Verhandlung erwähnten Urteil vom 19. Dezember 2000 (- 3 AZR 511/99 -).
- BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 511/99
Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften
Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05
Das Hinzutreten gesetzlicher Rentenansprüche kann zu einer - gemessen am Versorgungsziel - überhöhten Gesamtversorgung führen (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -).Etwas anderes folgt auch nicht aus den von der Revision angeführten Entscheidungen des Senats vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4 und - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3) und dem in der mündlichen Verhandlung erwähnten Urteil vom 19. Dezember 2000 (- 3 AZR 511/99 -).
- BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99
Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften
Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05
Etwas anderes folgt auch nicht aus den von der Revision angeführten Entscheidungen des Senats vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4 und - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3) und dem in der mündlichen Verhandlung erwähnten Urteil vom 19. Dezember 2000 (- 3 AZR 511/99 -).
- BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwenrente nach Scheidung einer Zweitehe
Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05
Sie kommt nur zum Zuge, wenn nach Ausschöpfen der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel am Inhalt des Geregelten bestehen bleibt (vgl. BAG 16. April 1997 - 3 AZR 28/96 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 5, zu II 2 der Gründe). - BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02
Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung
Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05
Da die Grundlagen zur Berechnung der Leistung im Rahmen des bezifferten Feststellungsantrages auch nicht in Rechtskraft erwachsen, dient der Feststellungsantrag insoweit auch nicht der prozesswirtschaftlichen Erledigung der zwischen den Parteien bestehenden Streitpunkte (vgl. zu diesem Aspekt BAG 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 -, zu A der Gründe mwN). - BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00
Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit
Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05
Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob es sich bei den arbeitsvertraglichen Bestimmungen um individuelle Willenserklärungen, die revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbar sind, oder um typische Vereinbarungen handelt, deren Auslegung einer uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (dazu BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 334/00 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 11 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 80, zu I 2 a aa der Gründe). - BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 431/02
Zusatzversorgung im Bäckerhandwerk
Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05
Antragsänderungen können zwar aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 -, zu A der Gründe; 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 39, zu III der Gründe; 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 - BAGE 107, 197, zu A der Gründe). - BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03
Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und …
Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05
Antragsänderungen können zwar aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 -, zu A der Gründe; 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 39, zu III der Gründe; 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 - BAGE 107, 197, zu A der Gründe). - LAG München, 30.06.2005 - 4 Sa 14/05
Beamtenähnliche Versorgung
Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Juni 2005 - 4 Sa 14/05 - wird zurückgewiesen. - BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten - …
Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05
Antragsänderungen können zwar aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 -, zu A der Gründe; 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 39, zu III der Gründe; 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 - BAGE 107, 197, zu A der Gründe).
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08
Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung
Sie ist aber aus prozessökonomischen Gründen zuzulassen, wenn der neue Sachantrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 320; 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - zu A der Gründe, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10). - BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13
Spätehenklausel - Gleichbehandlung
Antragsänderungen können allerdings aus prozessökonomischen Gründen jedenfalls zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14; 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 - Rn. 13; 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - zu III der Gründe; 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 - zu A der Gründe, BAGE 107, 197) . - BGH, 23.05.2017 - II ZR 6/16
Betriebliche Versorgung von Organmitgliedern einer Kapitalgesellschaft: …
Von den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes kann zum Nachteil von Organen einer Kapitalgesellschaft nach § 17 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG abgewichen werden, soweit auch den Tarifvertragsparteien Abweichungen erlaubt sind (vgl. BAG, AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung Rn. 45).Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 29. Mai 2000 - II ZR 380/98, ZIP 2000, 1311, 1313; Urteil vom 3. Juli 2000 - II ZR 381/98, ZIP 2000, 1452, 1454;… Urteil vom 16. März 2009 - II ZR 68/08, ZIP 2009, 880 Rn. 10) nichts Gegenteiliges, wie schon das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat (BAG, AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung Rn. 46).
- BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08
Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht
Bei der arbeitsvertraglichen Regelung handelt es sich um eine typische Vereinbarung, die der Senat uneingeschränkt selbst auslegen kann (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 27, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .Die Verweisung ist dabei dynamisch auf die jeweils geltenden Grundsätze des Beamtenrechts bezogen und nicht statisch auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder des Versorgungsfalls bestehenden Grundsätze (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A I der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17; 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 3 und 28, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .
(4) Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 21. April 2009 (- 3 AZR 285/07 - Rn. 32, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) etwas anderes angenommen hat, hält er daran nicht mehr fest.
Ein ausreichender Schutz des Versorgungsempfängers vor unangemessenen Eingriffen wird dadurch gewährleistet, dass der Gesetzgeber des Beamtenversorgungsrechts seinerseits an die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden ist und der Versorgungsempfänger insoweit nur verfassungsmäßige Einschränkungen hinzunehmen hat (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 38, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .
Sie gelten nicht bei dem mit der Verweisung auf das Beamtenrecht geregelten Fall des Ausscheidens wegen des Eintritts in den Ruhestand, sondern lediglich für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer und während des Zeitraums zwischen dem vorzeitigen Ausscheiden und dem Eintritt des Versorgungsfalls (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 37, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .
Dies ist deshalb nicht Streitgegenstand des vorliegenden Rechtsstreits (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 19, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .
- BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08
Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat
Eine entsprechende Prüfung wäre nur veranlasst, wenn wegen der Rüge einer Partei eine Vorabentscheidung des Arbeitsgerichts geboten gewesen wäre (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 16, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20; 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - Rn. 24, BAGE 121, 36).Die Zulässigkeit der von den Klägern im Berufungsverfahren vorgenommenen Klageänderung unterliegt nach § 268 ZPO ebenso keiner Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 20, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20; BGH 25. Oktober 2007 - VII ZR 27/06 - zu II 2 der Gründe, NJW-RR 2008, 262).
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
Antragsänderungen können zwar aus prozessökonomischen Gründen dann zugelassen werden, wenn es sich um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 320) . - BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 711/08
Betriebsrente - Entgeltentwicklung - Ausgangsrente
Die Rechte der Versorgungsempfänger gehen nicht weiter als die Versorgungszusage, die an die Änderung der Einkommen anknüpft (vgl. für Verweis auf Beamtenversorgungsrecht: BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 38, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .Tarifliche Regelungen beruhen auf einem Verhandlungsmechanismus, der regelmäßig zu ausgewogenen Ergebnissen führt (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 45, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .
Dies ist deshalb nicht Streitgegenstand im vorliegenden Verfahren (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 19, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .
- BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08
Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht
Demgegenüber sind Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren, grundsätzlich inhaltlich zu kontrollieren (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 32, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20; 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - Rn. 34 mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 60 = EzA BetrAVG § 1b Entgeltumwandlung Nr. 1) .Soweit der Senat in seinem Urteil vom 21. April 2009 (- 3 AZR 285/07 - Rn. 32, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) etwas anderes vertreten hat, hält er daran nicht mehr fest.
- LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15
Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 1 Abs. 1 S.1 BetrAVG
Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört es, dass die Vertragsauslegung in erster Linie den von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarungen und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen zu berücksichtigen hat (vgl. BGH 3. Dezember 2001 - II ZR 372/99 - BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 -) . - BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz
Da der maßgebliche Sachverhalt feststeht, kann der Senat die Auslegung selbst nachholen (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 23, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20). - BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14
Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer …
- BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen
- LAG Hessen, 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12
Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfung der Anpassung einer Betriebsrente in …
- BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 528/10
Dienstordnungsangestellter - Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen …
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 648/07
Erhöhung eines tarifvertraglichen Übergangsgeldes
- BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07
Streitgegenstand
- BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 30/07
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz
- BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 492/09
Eingruppierung in der Flugsicherung
- LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15
Rechtsfolgen des vorzeitigen Ausscheidens eines Arbeitnehmers auf Grund …
- LAG Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 13 Ta 20/14
Rechtsweg bei Klage eines Arbeitnehmers gegen den Geschäftsführer der …
- BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 1059/06
Streitgegenstand
- BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 623/06
Streitgegenstand
- LAG München, 15.04.2010 - 4 Sa 850/09
DO-Angestellter, Versorgungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- LAG Köln, 09.02.2022 - 11 Sa 564/21
Betriebliche; beamtenähnliche Altersversorgung