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   BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90   

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https://dejure.org/1991,849
BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90 (https://dejure.org/1991,849)
BAG, Entscheidung vom 12.03.1991 - 3 AZR 102/90 (https://dejure.org/1991,849)
BAG, Entscheidung vom 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 (https://dejure.org/1991,849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch - Anspruchsvoraussetzungen auf Ruhegeld bei Insolvenz des Unternehmens - Anteilige Kürzung der Betriebsrente bei fehlender Vollendung vorausgesetzter Dienstzeit - Vergleichbarkeit von Erwerbsunfähigrente und ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BetrAVG § 6; BetrAVG § 7
    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1, § 2 Abs. 1, Abs. 2, § 7 Abs. 2, 6
    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 301
  • NZA 1991, 771
  • VersR 1992, 474
  • BB 1991, 1420
  • DB 1991, 1784
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 9
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85

    Ausnahme von der Subsidiarität der Feststellungsklage - Zahlung einer

    Auszug aus BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90
    Der nach § 2 Abs. 2 BetrAVG gegen die Insolvenz des Arbeitgebers geschützte Teil der Versorgungsanwartschaft eines Arbeitenhmers wird nicht durch eine verschlechternde Betriebsvereinbarung geschmälert, wenn nachträglich ein Insolvenzfall eintritt (Bestätigung von BAGE 56, 138 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 1 BetrAVG Besitzstand).

    Durch Urteil vom 22. September 1987 (BAGE 56, 138 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Besitzstand) entschied der Senat, der PSV müsse die im Zeitpunkt der Ablösung (1. Juni 1981) erdienten unverfallbaren Anwartschaften sichern; der Insolvenzschutz werde im Falle einer verschlechternden Betriebsvereinbarung mit nachfolgender Insolvenz des Arbeitgebers nicht dadurch geschmälert, daß nach der Neuregelung nur eine geringere Vollrente erreicht werden könne.

  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 338/89

    Zeitanteilige vorzeitige Altersrente

    Auszug aus BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90
    Maßgebliche Bezugsgröße für die zeitanteilige Kürzung ist damit die im vorzeitigen Versorgungsfall erreichbare Rente und nicht die mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreichbare Rente (Bestätigung des Senatsurteils vom 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Ausgehend von der Annahme, daß die Klägerin Kleinowski seit der Vollendung ihres 60. Lebensjahres Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und gemäß § 6 BetrAVG berechtigt ist, das betriebliche Altersruhegeld vorzeitig, d.h. vor der in der RGE auch für Frauen vorgesehenen Altersgrenze von 65 Jahren in Anspruch zu nehmen, hätte der Arbeitgeber ihre Altersrente in entsprechender Anwendung der Grundsätze des § 2 BetrAVG ratierlich kürzen können (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 -, zu II 2b der Gründe, m.w.N., zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 306/87

    Betriebliche Altersversorgung: Höhe einer Invalidenrente

    Auszug aus BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90
    Für den Fall der Invalidenrente hat der Senat diese Berechnung durch Urteil vom 14. März 1989 (- 3 AZR 306/87 - nicht veröffentlicht) bereits ausdrücklich gebilligt (zu 2a der Gründe).
  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83

    Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60.

    Auszug aus BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90
    Mit dem Merkmal "feste" Altersgrenze bezeichnet das Gesetz die erreichbare Höchstdauer des Arbeitsverhältnisses, die als Grundlage der Vollrente vorausgesetzt wird, also den Zeitpunkt, in dem die Vollrente ohne zeitanteilige Kürzung erreicht ist (ständige Rechtsprechung des Senats, statt aller BAGE 50, 130, 133 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu I 1 der Gründe, mit Anm. von Blomeyer).
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Bei der Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers darf die fehlende Betriebstreue zwischen dem vorgezogenen Ruhestand und der in der Versorgungsordnung festgelegten festen Altersgrenze grundsätzlich nicht zweifach mindernd berücksichtigt werden (insoweit Aufgabe der Rechtsprechung des Senats Urteile vom 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.).

    Die so ermittelte Betriebsrente bei Erreichen des besonderen Versorgungsfalles nach § 6 BetrAVG im Betrieb war dann im Verhältnis der tatsächlich erreichten zu der bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres erreichbaren Betriebsrente zu kürzen (BAG 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.; 29. Juli 1997 - 3 AZR 134/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 24 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 20).

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Der Senat hat aber seit jeher zwischen der festen Altersgrenze iSd. § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG und dem Alter, in dem der Arbeitnehmer die Rente vorgezogen iSd. § 6 BetrAVG in Anspruch nehmen kann, unterschieden (vgl. etwa BAG 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - zu II 1 der Gründe; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 67, 301) .
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    In diesem Falle scheidet eine weitere mindernde Berücksichtigung der fehlenden Betriebstreue zwischen dem vorgezogenen Ruhestand und der in der Versorgungsordnung festgelegten festen Altersgrenze grundsätzlich aus (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - DB 2001, 1887 = ZIP 2001, 1971; Aufgabe der Senatsrechtsprechung vom 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.).

    Die Beklagte hat die vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschiedenen Klägers in den Rechenschritten ermittelt, die der Senat in seiner früheren Rechtsprechung für einen solchen Fall für richtig gehalten hat (vgl. BAG 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.; 29. Juli 1997 - 3 AZR 134/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 24 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 20).

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