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   BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 137/79   

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BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 137/79 (https://dejure.org/1980,1215)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1980 - 3 AZR 137/79 (https://dejure.org/1980,1215)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 (https://dejure.org/1980,1215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrenten - Versorgungszusage - Widerruf der Versorgungszusage - Treuepflichtverletzung - Berufung auf Pflichtverletzung - Rechtsmißbrauch - Rechtsmißbräuchliches Verhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 188
  • ZIP 1980, 1018
  • VersR 1981, 244
  • DB 1980, 2143
  • AP BetrAVG § 1 Treuebruch Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78

    Widerruf - Versorgungszusage - Zusage - Treuepflichtverletzung - Verletzung der

    Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 137/79
    Der Widerruf von VersorgungsZusagen wegen Treupflichtverletzungen ist nur insoweit zu lässig, wie die Berufung des Arbeitnehmers auf die VersorgungsZusage rechtsmißbräuchlich ist (Bestätigung der auch zum Abdruck in der Amt lichen Sammlung bestimmten Entscheidung des Senats vom 18. Oktober 1979 - 3 AZR 550/78 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treubruch).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 1979 - 3 AZR 550/78 - ([demnächst] AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treubruch = nur auszugsweise abgedruckt in DB 1980, 500 = BB 1980, 470, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen unter der Geltung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19» Dezember 1974- Versorgungszusagen wegen grober Treupflichtverletzungen des Arbeitnehmers widerrufen werden können.

  • BGH, 07.01.1971 - II ZR 23/70

    Ruhegehalt und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 137/79
    Der Senat hat im Anschluß an BGHZ 55» 274 = AP Nr. 151 zu § 242 BGB Ruhegehalt ausgesprochen und näher begründet, daß Verstöße eines Arbeitnehmers die Verweigerung von Versorgungsleistungen nur noch dann rechtfertigen können, wenn wegen ihrer Schwere die Berufung auf die Versorgungszusage arglistig ist.
  • LAG Düsseldorf, 28.11.1978 - 8 Sa 517/78
    Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 137/79
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. November 1978 - 8 Sa 517/78 - auf gehoben und das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26. Juni 1978 - 11 Ca 2266/78 - wie folgt geändert:.
  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 756/95

    Betriebsrenten - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

    Diese Überlegung rechtfertigt nur die vom Landesarbeitsgericht angezogene Rechtsprechung, wonach eine Versorgungszusage im Regelfall nicht in vollem Umfang widerrufen werden kann, sondern wonach der Umfang des Widerrufs davon abhängt, in welchem Umfang die Betriebstreue des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber aufgrund von dessen unerlaubten Handlungen wertlos geworden ist (BAGE 32, 139 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAGE 41, 338 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAGE 41, 333 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAG, Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 444/10

    Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch

    Das setzt bei einem Vermögensschaden allerdings eine existenzgefährdende Schädigung voraus (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88 - zu III 2 a der Gründe, aaO; 24. April 1990 - 3 AZR 497/88 - aaO; 16. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Treuebruch Nr. 2 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 85) .

    Eine "Vertuschung" in diesem Sinne kann auch darin liegen, dass sich der Arbeitnehmer seine Stellung in der Betriebshierarchie und die damit verbundene "Abhängigkeit" anderer Mitarbeiter zunutze macht, um seine Pflichtverletzungen zu verschleiern (BAG 29. Januar 1991 - 3 AZR 85/90 - zu III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 13; 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88 - zu III 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Treuebruch Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Rechtsmissbrauch Nr. 3; 24. April 1990 - 3 AZR 497/88 - zu II 2 a der Gründe, ZIP 1990, 1615; 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Treuebruch Nr. 2 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 85; 18. Oktober 1979 - 3 AZR 550/78 - zu III 1 b der Gründe, BAGE 32, 139) .

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Das kann nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig sein (vgl. z.B. zum Widerruf von Versorgungszusagen wegen grober Treupflichtverletzungen BAG, AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteil des Senats vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • LG Saarbrücken, 31.03.2006 - 13 B S 112/05

    Voraussetzungen für die Kündigung eines Mietvertrags aufgrund eines

    Mössner zitiert als Beleg für seine Auffassung den - auch von den Beklagten hierzu angeführten - Rechtsentscheid des OLG Frankfurt vom 02.11.1981 (NJW 1981, 188), in welchem in der Tat ausgeführt wird, "auf ein dreistöckiges Gebäude" sei "die Vorschrift" (des § 564b Abs. IV S. 1 BGB a.F.) "nicht anzuwenden"'.

    Namentlich besteht die von den Beklagten behauptete Divergenz zu dem von ihnen zitierten Rechtsentscheid des OLG Frankfurt vom 02.11.1981 (NJW 1981, 188), welches sich mit gänzlich anderen Fragen auseinandersetzt, nicht.

  • BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79

    Leitender Angestellter - Schaden - Widerruf - Versorgungszusage -

    Verstöße des Arbeitnehmers gegen die Treuepflicht können, wie der Senat mehrfach ausgeführt hat, den Widerruf einer Versorgungszusage nur dann rechtfertigen, wenn Art und Schwere des Verstoßes eine Berufung auf die Zusage als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (BAG 32, 139 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, im Anschluß an BGHZ 55, 274 = AP Nr. 151 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

    Schwerwiegende Pflichtverletzungen Dr. E s gegenüber der ÖAT müssen sich daher auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versorgungsber.echtigten und der Beklagten auswirken (vgl. auch die Rechtsprechung zum Widerruf von Versorgungsleistungen durch Unterstützungskassen: BAG 22, 189, 195 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt- Unterstützungskassen, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 9.

    Allerdings hat der Senat entschieden, daß auch fortgesetzter Betrug unter Umständen nur ausreichen könne, die Zeit der Treuepflichtverletzungen bei der Berechnung der Versorgungshöhe unberücksichtigt zu lassen (BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu II 2 der Gründe; ablehnend dazu Birk, Anmerkung zu EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 85).

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

    Dem stehen die Urteile des Senats vom 19. Juni 1980 (- 3 AZR 137/79 - zu II 2 der Gründe) und vom 11. Mai 1982 (- 3 AZR 1239/79 - zu 4 der Gründe) nicht entgegen.
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 152/88

    Widerruf der Betriebsrente bei Rechtsmißbrauch

    Über die Frage, ob ein grob treuwidriges Verhalten eines versorgungsberechtigten Arbeitnehmers den Arbeitgeber lediglich zu einem Teilwiderruf berechtigen kann, ist deshalb nicht zu entscheiden (vgl. hierzu BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 85, mit insoweit ablehnender Anmerkung von Birk sowie BAG Urteil vom 8. Februar 1983, BAGE 41, 333 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu 3 der Gründe, mit Anmerkung von Herschel).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 466/11

    Teilwiderruf einer arbeitsvertraglichen Versorgungszusage wegen Pflichtverletzung

    In der Entscheidung des BAG vom 19.06.1980 (- 3 AZR 137/79 - = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch) wurde die Aufstellung genereller Regeln abgelehnt und betont, dass es auf die Umstände des Einzelfalles ankomme.

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage bisher offen gehalten (zuletzt BAG 08.05.1998 - 3 AZR 152/88 -) jedoch gegenüber früherer Rechtsprechung (vgl. BAG vom 19.06.1980 - 3 AZR 137/79 und vom 08.02.1983 - 3 AZR 463/80) Bedenken geäußert.

  • BGH, 22.06.1981 - II ZR 146/80

    Rechtmäßigkeit eines vertraglich geregelten Hinfälligwerdens der

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 1979 (aaO; vgl. ferner Urteil vom 19.6.1980 - 3 AZR 137/79, ZIP 1980, 1018) behandelt den Fall eines Angestellten, der nach Erwerb einer Versorgungsanwartschaft gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG im Alter von 47 Jahren aus den Diensten der Arbeitgeberin ausgeschieden war und festgestellt wissen wollte, daß ihm und seinen Angehörigen bei Erreichen der Altersgrenze, Invalidität oder Tod Versorgungsleistungen zustünden.

    Die Sache ist daher wegen der bis zum 5. Oktober 1990 geforderten Rente erneut an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, damit dieses nunmehr abschließend feststellt, ob die Vorwürfe der Beklagten gegen den Kläger objektiv wie subjektiv begründet und nach Art und Gewicht geeignet sind, unter den gesamten Umständen die Ablehnung oder auch eine Kürzung (vgl. BAG, Urteil vom 19.6.1980 aaO) der versprochenen Rentenleistungen zu rechtfertigen, bevor der volle Schutz des Betriebsrentengesetzes eingreift.

  • LAG Düsseldorf, 16.10.2012 - 17 Sa 461/11

    Betriebliche Altersversorgung; Rechtsmissbrauch der Anspruchstellung nach

    Es kann auch eine teilweise Versagung der Versorgungsansprüche mit dem Inhalt gerechtfertigt sein, dass die Zeit der Treuepflichtverletzung für die Versorgungshöhe unberücksichtigt bleibt (BAG Urteil vom 19.06.1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG; BAG Urteil vom 08.02.1983 - 3 AZR 463/80 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch); zuletzt aber offen gelassen: BAG Urteil vom 08.05.1990 - 3 AZR 152/88 - AP Nr. 10 zu § 1BetrAVG (hier: 33 Jahre korrekte Vertragserfüllung im Verhältnis zu Pflichtverletzungen über fünf Jahre).

    Auch ein teilweiser Widerruf kann mit dem Inhalt gerechtfertigt sein, dass die Zeit der Treuepflichtverletzung für die Versorgungshöhe unberücksichtigt bleibt (BAG Urteil vom 19.06.1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG; BAG Urteil vom 08.02.1983 - 3 AZR 463/80 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; zuletzt aber offen gelassen BAG Urteil vom 08.05.1990 - 3 AZR 152/88 - aaO.; dagegen LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.01.2012 - 6 Sa 466/11 - juris.de).

  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 211/89

    Widerruf der Betriebsrente bei Wettbewerb des Arbeitnehmers

  • OLG München, 04.02.2009 - 7 U 3686/08

    GmbH: Herabsetzung oder Widerruf der Betriebspension eines ausgeschiedenen

  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 497/88

    Versorgungswiderruf wegen groben Treuebruchs

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - L 7 AS 2311/13

    Verurteilung wegen Sozialleistungsbetrug mit der Bewährungsauflage der

  • LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03

    unzulässige Rechtsausübung, Mitverschulden

  • BGH, 19.12.1983 - II ZR 71/83

    Umfang der Pensionszusage einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) -

  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80

    Versorgungsanwartschaft

  • LAG Hessen, 31.05.2000 - 8 Sa 2900/98

    Betriebliche Altersversorgung: Widerruf einer Versorgungszusage

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 9.81

    Freiwillige Leistung - Anrechnung von Einkünften - Unterhaltshilfe - Relative

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