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   BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90   

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BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90 (https://dejure.org/1991,545)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1991 - 3 AZR 489/90 (https://dejure.org/1991,545)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 (https://dejure.org/1991,545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf betriebliche Invaliditätsrente - Von der Allgemeinen Versorgungsordnung nicht vorgesehene Invaliditätsrente - Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes - Abgrenzung des begünstigten Personenkreises einer betrieblichen Invaliditätsrente von den übrigen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 Gleichbehandlung
    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1
    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung bei Gewährung einer nicht in der Versorgungsordnung vorgesehenen Invaliditätsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 837
  • BB 1992, 1216
  • BB 1992, 1358
  • DB 1992, 1432
  • AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 17
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68

    Zusage einer Altersversorgung - Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung -

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90
    Sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Altersversorgung zu, die eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbringen soll, so schuldet er die Erfüllung seiner Zusage, wenn die Versorgungseinrichtung die Versorgung nicht gewährt (BAGE 22, 92 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; für die Versorgung über eine Unterstützungskasse BAG Urteil vom 12. Februar 1971 - 3 AZR 83/70 - AP Nr. 3 zu § 207 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).

    Lassen Satzung und Versorgungseinrichtung die vom Arbeitnehmer geforderte Versorgung nicht zu, so kann er diese auch nicht vom Arbeitgeber verlangen (BAGE 22, 92 = AP, aaO).

  • BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 166/89

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90
    Gewährt ein Arbeitgeber einer Anzahl von Arbeitnehmern betriebliche Altersrenten und erhebt ein Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung ebenfalls Anspruch auf diese Betriebsrente, so muß der Arbeitgeber zunächst einmal darlegen, wie in den begünstigten Personenkreis abgegrenzt hat und warum der klagende Arbeitnehmer nicht dazu gehört (BAG Urteil vom 12. Juni 990 - 3 AZR 166/89 -, zu I 2a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; LAG München, Urteil vom 13. August 1987 - 6 (7) Sa 868/86 - BB 1988, 1824).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90
    Der benachteiligte Arbeitnehmer wird ohne eine solche Offenbarung der Differenzierungsgründe durch den Arbeitgeber häufig nicht in der Lage sein, sich darüber ein Bild zu machen, ob er gerecht behandelt wurde (BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 12.02.1971 - 3 AZR 83/70

    Ruhegeld - Altersversorgung - Versorgungseinrichtung - Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90
    Sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Altersversorgung zu, die eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbringen soll, so schuldet er die Erfüllung seiner Zusage, wenn die Versorgungseinrichtung die Versorgung nicht gewährt (BAGE 22, 92 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; für die Versorgung über eine Unterstützungskasse BAG Urteil vom 12. Februar 1971 - 3 AZR 83/70 - AP Nr. 3 zu § 207 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).
  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 308/87

    Betriebliche Altersversorgung: Verbot des Ausschlusses bei nachrangigem

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90
    Zum anderen wird eine sachfremde Gruppenbildung untersagt (BAGE 60, 350, 353 [BAG 10.01.1989 - 3 AZR 308/87] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu II 2a der Gründe, m.w.N.).
  • LAG München, 13.08.1987 - 6 (7) Sa 868/86

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und einer willkürfreien

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90
    Gewährt ein Arbeitgeber einer Anzahl von Arbeitnehmern betriebliche Altersrenten und erhebt ein Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung ebenfalls Anspruch auf diese Betriebsrente, so muß der Arbeitgeber zunächst einmal darlegen, wie in den begünstigten Personenkreis abgegrenzt hat und warum der klagende Arbeitnehmer nicht dazu gehört (BAG Urteil vom 12. Juni 990 - 3 AZR 166/89 -, zu I 2a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; LAG München, Urteil vom 13. August 1987 - 6 (7) Sa 868/86 - BB 1988, 1824).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    ff) Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - BAGE 22, 92) , 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Zwar hat der Senat sowohl in seinem Urteil vom 27. Juni 1969 (3 AZR 297/68 - zu I 1 der Gründe, aaO) , als auch in seinem Urteil vom 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 - zu 2 a der Gründe) ausgeführt, der Arbeitgeber, der eine Altersversorgung zusage, die über eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbracht werden soll, verspreche dem Arbeitnehmer lediglich eine Versorgung nach Maßgabe der in der Satzung oder in den Versorgungsrichtlinien des Versorgungsträgers gegebenen Möglichkeiten.

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Der Arbeitnehmer hat dann darzulegen, dass er die vom Arbeitgeber vorgegebenen Voraussetzungen der Leistung erfüllt (Senat 29. September 2004 - 5 AZR 43/04 -, zu II 3 a der Gründe; 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 52, zu II 3 a der Gründe; BAG 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 1, zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (Urteil des Senats vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 60, 350, 353 [BAG 10.01.1989 - 3 AZR 308/87] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - BB 1992, 1358 = DB 1992, 1432).

    Die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes läßt sich nur überprüfen, wenn die Darlegungs- und Beweislast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sachgerecht verteilt wird (BAG Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - BB 1992, 1358 = DB 1992, 1432).

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Eine Differenzierung ist dann sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (st. Rspr. des BAG vgl. zuletzt Senat vom 12.11.1991 - 3 AZR 489/90).

    Eine Differenzierung ist dann sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 112 I 5 und II, S.862 ff.,m. w. N.).

    Dagegen greift das Gebot der Gleichbehandlung immer dann ein, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem erkennbaren Prinzip in Gestalt abstrakter Regelungen gewährt (BAGE 45, 66, 73 = AP Nr. 66 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu I 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989, BAGE 63, 181, 185 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG, zu II 2 der Gründe: der Sache nach ebenso Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - zu 3 a und b der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteil des Senats vom 12. Juni 1990 - 3 AZR 166/89 - AP Nr. 25 zu § 1 BetrAVG, zu I 2 a und b der Gründe).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Dementsprechend kann der von der Leistung ausgeschlossene Arbeitnehmer entweder die Abgrenzungskriterien oder ihre Anwendung angreifen (vgl. ua. BAG 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 1, zu 3 b der Gründe).

    Der Arbeitgeber muß zunächst darlegen, wie er den begünstigten Personenkreis abgegrenzt hat und warum der klagende Arbeitnehmer nicht dazugehört (vgl. ua. BAG 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 1).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    ff) Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - BAGE 22, 92) , 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Zwar hat der Senat sowohl in seinem Urteil vom 27. Juni 1969 (3 AZR 297/68 - zu I 1 der Gründe, aaO) , als auch in seinem Urteil vom 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 - zu 2 a der Gründe) ausgeführt, der Arbeitgeber, der eine Altersversorgung zusage, die über eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbracht werden soll, verspreche dem Arbeitnehmer lediglich eine Versorgung nach Maßgabe der in der Satzung oder in den Versorgungsrichtlinien des Versorgungsträgers gegebenen Möglichkeiten.

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung führt dazu, daß der Arbeitgeber dem benachteiligten Arbeitnehmer das Ruhegeld zahlen muß, das er einem vergleichbaren begünstigten Arbeitnehmer schuldet (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 615/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    ff) Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - BAGE 22, 92) , 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Zwar hat der Senat sowohl in seinem Urteil vom 27. Juni 1969 (3 AZR 297/68 - zu I 1 der Gründe, aaO) , als auch in seinem Urteil vom 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 - zu 2 a der Gründe) ausgeführt, der Arbeitgeber, der eine Altersversorgung zusage, die über eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbracht werden soll, verspreche dem Arbeitnehmer lediglich eine Versorgung nach Maßgabe der in der Satzung oder in den Versorgungsrichtlinien des Versorgungsträgers gegebenen Möglichkeiten.

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 620/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    ff) Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - BAGE 22, 92) , 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Zwar hat der Senat sowohl in seinem Urteil vom 27. Juni 1969 (3 AZR 297/68 - zu I 1 der Gründe, aaO) , als auch in seinem Urteil vom 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 - zu 2 a der Gründe) ausgeführt, der Arbeitgeber, der eine Altersversorgung zusage, die über eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbracht werden soll, verspreche dem Arbeitnehmer lediglich eine Versorgung nach Maßgabe der in der Satzung oder in den Versorgungsrichtlinien des Versorgungsträgers gegebenen Möglichkeiten.

  • BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05

    Dynamische Blankettverweisung auf Betriebsvereinbarungen eines anderen

    Daher musste der Kläger davon ausgehen, dass sich der Versorgungsanspruch inhaltlich nach dem jeweiligen Satzungsrecht der ZVK richtet (vgl. BAG 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 1, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 618/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung -

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 614/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 619/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 616/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Maßregelungsverbot - Betriebsrentenrecht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 15 Sa 355/07

    Tarifauslegung - Eingruppierung von zu Baumkontrollen eingesetzten kommunalen

  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Köln, 18.12.1992 - 14 Sa 977/91

    Auskunftsanspruch: Durchsetzung von Ansprüchen auf Gleichbehandlung am

  • LAG Düsseldorf, 11.08.2006 - 9 Sa 172/06

    Verlängerung der Arbeitszeit und Höhe der Vergütung

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 553/91

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00

    Zusatzversorgung im Rahmen der Refinanzierung

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte - Anspruch auf monatliche Rente im

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 175/92

    Anspruch auf Rentenzahlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 176/92
  • BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 350/92

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung mit zwei verschiedenen Betriebsrenten

  • LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92

    Verstoß einer Eingruppierung gegen EWG-Vertrag; Eingruppierung einer Lehrkraft an

  • LAG Köln, 01.12.1995 - 13 Sa 378/95

    Versorgungsanspruch: Entstehen aufgrund betrieblicher Übung; betriebliche Übung:

  • LAG Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 3 Sa 9/02

    Gleichbehandlung bei tariflicher Eingruppierung einer Rundfunkredakteurin

  • LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03

    Sonderzahlung / Weihnachtsgeld / Betriebsübung / negative Betriebsübung /

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 219/16

    Betriebsrente - Berechnung - vorzeitiges Ausscheiden - vorzeitige Inanspruchnahme

  • ArbG Frankfurt/Main, 15.09.2011 - 11 Ca 2347/11

    Betriebliche Altersversorgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2002 - 9 Sa 1367/00

    Gewährung und Rückforderung von Weihnachtsgeld.

  • LAG Bremen, 14.10.1994 - 4 Sa 115/94
  • BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 462/93

    Arbeitnehmerüberlassung und Nachversicherung - Abgrenzung selbstständiger und

  • LAG Hamm, 03.08.2011 - 4 Sa 68/11
  • LAG München, 10.02.2011 - 2 Sa 763/10

    Bonus

  • ArbG Hagen, 14.06.2007 - 3 Ca 2176/06

    Arbeitsverhältnis, Werkvertrag, Abgrenzung, Entfristung, Altersversorgung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.06.1995 - 5 Sa 27/95

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zusatzversorgung; Übertragung

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 495/92
  • LAG Hamm, 12.02.1993 - 10 Sa 1337/92

    Teilzeit; Zusatzversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ArbG Hamburg, 21.11.2002 - 1 Sa 27/02

    Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes durch die

  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 55/95
  • LAG Hamburg, 30.11.1993 - 2 Sa 35/93

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Vergütungsanspruch; Feststellungsklage;

  • LAG Hessen, 06.10.1994 - 3 Sa 1523/93

    Anspruch einer studentischen Teilzeitkraft auf Leistungen nach einer

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