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   BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76   

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https://dejure.org/1977,265
BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76 (https://dejure.org/1977,265)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1977 - 2 AZR 201/76 (https://dejure.org/1977,265)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 (https://dejure.org/1977,265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe - Änderung des Kündigungssachverhalt in der Zwischenzeit - Erneute Anhörung - Zeitspanne zwischen Anhörung und Ausspruch der Kündigung - Wiederholte Erkrankung - Voraussichtliche Entwicklung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 603
  • BB 1978, 96
  • DB 1977, 2455
  • AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 14
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
    § 1 KSchG, BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; seitdem in ständiger Rechtsprechung).

    b) Die Interessenabwägung ist auch nicht deshalb fehlerhaft, weil das Landesarbeitsgericht nicht geprüft hat ob die Beklagte aufgrund ihrer Fürsorgepflicht gehalten war, die Kündigung durch eine Umsetzung und anderweitige Beschäftigung des Klägers in ihrem Betrieb zu vermeiden (vgl. BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG 2o, 35 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit; sowie die schon genannten Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 19. August 1976 und Io. März 1977)« Dazu bestand nach dem Vortrag der Parteien keine Veranlassung.

  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
    Vielmehr kommt es darauf an, ob nach den Gegebenheiten im Augenblick der Kündigung weiterhin mit sich wiederholenden Erkrankungen zu rechnen ist, die sich belastend auf den Betrieb auswirken (Bestätigung des Urteils vom Io. März 1977 - 2 AZR 79/76 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des BAG bestimmt).

    Das hat der Senat nunmehr in seinem Urteil vom Io. März 1977 (2 AZR 79/76 11.

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
    Es handelt sich bei der Frage nach der Sozialwidrigkeit einer Kündigung um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die grundsätzlich nur darauf nachgeprüft werden kann, ob der Rechts begriff der Sozialwidrigkeit selbst verkannt ist, oder ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Lenkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu Io.
  • LAG Hamm, 20.05.1974 - 2 Sa 252/74

    Kündigungsschutzprozeß; Nachschieben von Kündigungsgründen; Kenntnis

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
    Das korrespondiert mit der im Schrifttum überwiegend vertretenen Ansicht, nach der der Arbeitgeber auch die ihm während des Laufs des AnhörungsVerfahrens oder danach, aber noch vor Ausspruch der Kündigung bekannt werdenden Kündigungsgründe dem Betriebsrat mitzuteilen hat, sofern er die Kündigung auch auf sie stützen will (vgl. Dietz-Richardi, BetrVG, 5 Aufl., § 1o2 Anm. 55 f.; Galperin Löwisch, BetrVG, 5« Aufl., § 1o2 Anm. 3o, mit weiteren Nachweisen; LAG Hamm, Urteil vom 2o. Mai 1974, DB 1974, 1344).
  • BAG, 10.06.1969 - 2 AZR 94/68

    Chronische Erkrankung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
    In der Revisionsinstanz kann nur nachgeprüft werden ob der Ermessensrahmen für die Pehlzeiten durch geradezu sachwidrige Erwägungen gegen jede vernünftige Relation zu weit gezogen worden ist (vgl. BAG 22, 81=AP Kr. 2 zu § 1 KSchG Krankheit [unter II der Gründe] mit zust. Anm. von Gitter).
  • BAG, 06.10.1959 - 3 AZR 313/56

    Zeitpunkt des Beginns des Kündigungsschutzes Schwerbeschädigter

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
    Allerdings sind an die soziale Rechtfertigung einer solchen Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BAG 8, 123 = AP Nr. 19 zu § 14 SchwBeschG; BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Dienstzeiten [unter 5]; BAG 2o, 345 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit; Urteil des Dritten Senats vom 19« August 1976 - 3 AZR 512/75 - [zum Abdruck im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt]).
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
    Allerdings sind an die soziale Rechtfertigung einer solchen Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BAG 8, 123 = AP Nr. 19 zu § 14 SchwBeschG; BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Dienstzeiten [unter 5]; BAG 2o, 345 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit; Urteil des Dritten Senats vom 19« August 1976 - 3 AZR 512/75 - [zum Abdruck im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt]).
  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75

    Ausschlußfristen - Kündigung - Angestellter des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
    d) Der Senat kann offen lassen, ob unter der Geltung des § 1o2 BetrVG 1972 bei einer längeren Zeitspanne zwischen Anhörung des Betriebsrats und Ausspruch der Kündigung auch auf den "einheitlichen Kündigungswillen" des Arbeitgebers abzustellen, also zu prüfen ist, ob der Arbeitgeber seine ursprüngliche Kündigungsabsicht, zu der er den Betriebsrat angehört hatte, beibehalten oder inzwischen einen neuen Kündigungsentschluß gefaßt hat, der möglicherweise ein neues Anhörungsverfahren nötig macht (vgl. BAG AP Nr. 26 zu § 66 BetrVG [1952]; ferner das Urteil des Dritten Senats vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 36/75 - [zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk bestimmt] unter II 3 b der Gründe).
  • BAG, 05.12.1963 - 2 AZR 148/63

    Dienstunfall - Erkrankung - Krankheit - Errechnung der Dienstzeit - Öffentlicher

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
    Allerdings sind an die soziale Rechtfertigung einer solchen Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BAG 8, 123 = AP Nr. 19 zu § 14 SchwBeschG; BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Dienstzeiten [unter 5]; BAG 2o, 345 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit; Urteil des Dritten Senats vom 19« August 1976 - 3 AZR 512/75 - [zum Abdruck im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt]).
  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
    Behauptet dieser -wie hier die Beklagte - allgemein, keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit zu haben, so muß der Arbeitnehmer darlegen, wie er sich seine weitere Beschäftigung vorstellt (vgl. das Urteil des Dritten Senats vom 5. August 1976 - 3 AZR 11o/75 - [zu 3 b der Gründe] und das Urteil des Senats vom 3« Februar 1977 - 2 AZR 4-76/75 C zu II 2 der Gründe], beide zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk bestimmt; vgl. ferner BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung C zu I 3 b der Gründe]).
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall dann konkret darlegen, wie er sich eine Änderung des bisherigen Arbeitsplatzes oder eine andere Beschäftigungsmöglichkeit - an einem anderen Arbeitsplatz - vorstellt, die er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ausüben kann (BAG 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 30).
  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Der Arbeitnehmer muss sodann konkret darlegen, wie er sich eine Änderung des bisherigen Arbeitsplatzes oder eine Beschäftigung - an einem anderen Arbeitsplatz - vorstellt, die er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ausüben könne (Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 43, BAGE 123, 234; 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - zu II 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 30) .

    Dem Grundsatz, dass einer Partei nicht ein ihr unmöglicher Grad an Konkretisierung ihres Vortrags abverlangt werden darf, ist dadurch Rechnung getragen, dass der Arbeitnehmer lediglich konkret darlegen muss, wie er sich die anderweitige Beschäftigung vorstellt; von ihm wird nicht verlangt, dass er dazu ganz bestimmte Arbeitsplätze im Betrieb oder Unternehmen benennt (Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 43, BAGE 123, 234; 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - zu II 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 30) .

    Aus dem Sachvortrag des Arbeitnehmers muss sich allerdings ergeben, dass er die seinen Vorstellungen entsprechende Tätigkeit trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ausüben kann (Senat 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - zu II 4 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Erst danach muß der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung auf einen entsprechenden freien Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (Senatsurteile vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 24. März 1983, BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
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