Rechtsprechung
   BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 594/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,354
BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 594/74 (https://dejure.org/1975,354)
BAG, Entscheidung vom 18.09.1975 - 2 AZR 594/74 (https://dejure.org/1975,354)
BAG, Entscheidung vom 18. September 1975 - 2 AZR 594/74 (https://dejure.org/1975,354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitteilung der Kündigungsabsicht - Schweigen des Betriebsrats - Anhörungspflicht - Fristablauf - Verletzung der Anhörungspflicht - Unterrichtung - Nachträgliche Unterrichtung von den Kündigungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 102 Abs. 2
    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Anhörungsverfahren, Schweigen des Betriebsrats

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 273
  • NJW 1976, 536 (Ls.)
  • BB 1976, 227
  • DB 1976, 344
  • AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Unter Hinweis auf seine früheren Urteile vom 18. September 1975 (BAGE 27, 273 = AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972) und vom 22. September 1983 (2 AZR 136/82 -, n.v.) hat der Senat in der genannten Entscheidung für den Fall, daß eine Kündigung, zu der der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört worden sei und der er ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt habe, wegen fehlenden Zugangs an den Kündigungsgegner unwirksam war, ausgesprochen, daß vor einer erneuten Kündigung eine nochmalige Anhörung des Betriebsrates dann entbehrlich sei, wenn sie in engem zeitlichen Zusammenhang ausgesprochen und auf denselben Sachverhalt gestützt werde.
  • BAG, 22.09.1983 - 2 AZR 136/82
    Abgeschlossen ist das Anhörungsverfahren dann ordnungsgemäß, sobald dem Arbeitgeber eine endgültige Stellungnahme des Betriebsrates zur beabsichtigten Kündigung vorliegt oder, falls sich der Betriebsrat nicht äußert, die Fristen des § 102 Abs. 2 Satz 1 und 3 BetrVG abgelaufen sind (BAG 27, 273; 28, 81).

    Die vor Ablauf der Drei-Tages-Frist des § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG am 26. Februar 1981 erfolgte außerordentliche Kündigung ist da her auch deswegen (nicht nur nach § 171 BGB, wie die Vorinstanzen zutreffend erkannt haben) unwirksam (BAG 27, 273; 27, 331; 28, 81).

    Abgesehen davon widerspräche es auch der Schutzfunktion des Anhörungsverfahrens, wenn die Anhörung auch wirksam zu einer Kündigung erfolgen könnte, für die es gar nicht eingeleitet worden ist (BAG 27, 273 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 17, mit insoweit kritischen Anmerkungen von Schlüter).

    Schon in der Entscheidung vom 18. September 1975 - 2 AZR 594/74 - (BAG 27, 273 = AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 17, mit kritischen Anmerkungen von Schlüter) hat der Senat diese seinerzeit erwogene Möglichkeit allerdings wieder verworfen.

    Auch wenn davon abgesehen wird, daß auch bei gleichem Kündigungssachverhalt eine unterschiedliche Beurteilung durch den Betriebsrat nicht auszuschließen ist (BAG 27, 273)> ist im Hinblick auf die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Streitfall eine wesentliche Änderung des zur Beurteilung anstehenden Kündigungssachverhalts ein getreten.

  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    In einem solchen Fall liegt eine ordnungsgemäße Anhörung nicht vor (vgl. den Fall BAG AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Die dargelegte Auffassung stimmt übrigens auch mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Erfordernis der Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungen durch den Arbeitgeber gemäß § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15. Januar 1972 (BGBl. I. S. 13) überein (vgl. BAGE 26, 27 ff; 27, 273 ff; vgl. auch BAG, Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 36/75 - [AP Nr. 57 zu § 4 TVG Ausschlußfristen]).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

    Das bloße Schweigen des Betriebsrats reicht danach nicht aus; in diesem Fall wird das Anhörungsverfahren erst nach Ablauf der Fristen des § 102 Abs. 2 BetrVG abgeschlossen (BAGE 27, 273; 29, 114 = AP Nr. 6 und 11 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 b bzw. 3 der Gründe).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89

    Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung aus demselben Grund

    In dem Urteil vom 18. September 1975 - 2 AZR 594/74 - (BAGE 27, 273 = AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972) hat der Senat die früher (BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972) erwogene Möglichkeit verworfen, die nachträgliche Stellungnahme des Betriebsrats zu einer nach § 102 Abs. 1 BetrVG unwirksamen Kündigung könne je nach den Umständen geeignet sein, das Anhörungsverfahren für eine neue Kündigung zu ersetzen.
  • BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78

    Wichtiger Grund, Vorbereitung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit, Abgrenzung

    Es wäre darzulegen gewesen, weshalb dies eine bloß ungenaue Ausdrucksweise gewesen sein soll und nicht die Zustimmung zu einer tatsächlich bereits ausgesprochenen Kündigung eingeholt worden war, was ebenfalls zur Unwirksamkeit der Kündigung geführt hätte (vgl. BAG 27, 273 [276] = AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972 [zu I 3 der Gründe]).
  • LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06

    Beteiligung des Betriebsrates im Rahmen seines Restmandats im Falle der

    § 102 BetrVG hat mithin eine kollektiv- und individualrechtliche Schutzfunktion (BAG vom 18.09.1975 - 2 AZR 594/74 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2021 - 1 A 4946/18

    Beteiligung der Personalvertretung bei der Versetzung eines Beamten in den

    Auch die Berufung des Klägers auf die von ihm angeführten Urteile des Bundesarbeitsgerichts, BAG, Urteile vom 16. September 1993- 2 AZR 267/93 -, juris, vom 18. September 1975- 2 AZR 594/74 -, juris, und vom 28. Februar 1974- 2 AZR 455/73 -, juris, ist nicht geeignet, zu einer von dem Vorstehenden abweichenden Bewertung zu gelangen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 TaBV 885/08

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Meinungsäußerungen

    Ein Anhörungsverfahren genügt der Vorschrift des § 102 BetrVG und der Vorschrift des § 103 BetrVG, wenn der Betriebsrat weiß, dass es wegen einer noch auszusprechenden Kündigung eines bestimmten Arbeitnehmers eingeleitet wird (vgl. zu § 102 BetrVG BAG, Urteil vom 18.9.1975 - 2 AZR 594/74 = DB 1976, 346).
  • LAG Niedersachsen, 06.03.2006 - 17 Sa 85/06

    Rechtwirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; Beteiligung des Betriebsrats vor

  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2011 - 18 Sa 6/11

    Wirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme - Tarifvertrag zugunsten Dritter

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2011 - 18 Sa 7/11

    Wirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme - Tarifvertrag zugunsten Dritter

  • LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 8 Sa 79/10

    Wirksamkeit einer Versetzung und einer Änderungskündigung - Auslegung der

  • LAG Köln, 11.03.1999 - 10 (2) Sa 889/98

    Personalratsanhörung; Änderungskündigung; Auflösungsantrag

  • LAG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 12 Sa 52/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen ohne Anhörung des Betriebsrates erfolgten

  • BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 619/78
  • ArbG Frankfurt/Main, 14.06.2006 - 7 Ca 9875/05

    Nach Krankheit unterdurchschnittliche Leistung - Kündigung?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht