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   BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79   

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BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79 (https://dejure.org/1980,163)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1980 - 1 ABR 45/79 (https://dejure.org/1980,163)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 (https://dejure.org/1980,163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzung der leitenden Angestellten - Rechtsstaatliches Gebot der Normklarheit - Oberbegriff - Aufgaben mit besonderer Bedeutung - Unternehmerische Tätigkeiten - Wesentliche Eigenverantwortung - Erheblicher Entscheidungsspielraum - Gegnerbezug

  • dgb.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wie wird der leitende Angestellte abgegrenzt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 381
  • NJW 1980, 2665
  • NJW 1980, 2724
  • BB 1980, 1374
  • DB 1980, 1545
  • DB 1983, 1597
  • AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 22
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79
    Gesetzlich Vorschriften müssen so formuliert sein, daß die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfG AP Nr. 17 zu Art. 14 GG; BVerfGE 27, 1 [8]; 27, 195 [210]; 34, 139 [146]; 35, 348 [358]; 37, 132 [142]).

    Das BVerfG hat jedoch entschieden, daß die Auslegungsbedürftigkeit einer Norm und die Notwendigkeit einer Konkretisierung noch nicht ausreichen, einer Vorschrift die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit zu nehmen (BVerfGE 21, 209 [215]; 21, 245 [261]; 31, 255 [264]; 35, 348 [359]).

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79
    Generalklauseln und unbestimmte, der Ausfüllung bedürftige Rechtsbegriffe sind zulässig und insbesondere dann geboten, wenn sich die Vielfalt der zu erfassenden Lebenssachverhalte nicht in klar umrissene Begriffe fassen läßt und die Verwendung allgemeiner Regeln zu Differenzierungen führt, die im Einzelfall eine gerechte Entscheidung erst möglich machen (BVerfGE 3, 225 [243]; 8, 274 [326]).

    Eine gesetzgeberische Entscheidung, die ohne Willkür getroffen wird, kann aus Verfassungsgründen nicht beanstandet werden (BVerfGE 3, 225 [237f]; 7, 89 [92]; 22, 322 [329]; 25, 269 [290f.]).

  • BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 52/73

    Leitende Angestellte: Wirtschaftsprüfer in einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79
    Insbesondere gewinne das Merkmal des Gegnerbezuges bzw. der Interessenpolarität eine zu große Bedeutung, wenn man es nicht nur als Hilfsmerkmal und Indiz, sondern als selbständiges Begriffsmerkmal betrachte und seinen Nachweis in jedem Einzelfall verlange (Beuthien, SAE 1974, 173; Beuthien/Wehler, SAE 1978, 13; Buchner, SAE 1975, 192; G. Hueck, SAE 1977, 77 [79]; Kraft in Anm. zu EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 7, 9 und 10; Richardi, SAE 1976, 182 [183]; Rüthers, JZ 1974, 625 [626f.]; Wiedemann/Wank in Anm. zu AP Nr. 1, 2, 3 und 6 zu § 5 BetrVG 1972; Zöllner in Anm. zu AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972).

    Auch im Schrifttum besteht überwiegend Einigkeit darüber, daß das BAG den Begriff des leitenden Angestellten weder einschränken wollte noch eingeschränkt hat (Beuthien, SAE 1974, 173 [177, zu IlI) und sich um eine" mittlere Linie" bemüht (Zöllner in Anm. zu AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972 [zu 4]).

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Die in § 5 Abs. 3 BetrVG enthaltene Umschreibung des Personenkreises der leitenden Angestellten genügt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot (BVerfG 24. November 1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104; vgl. auch BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381) .
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05

    Voraussetzung für die Einstufung als leitender Angestellter im

    Daran hat das Gericht später unter Bestätigung seiner Rechtsprechung im Übrigen nicht festgehalten (vgl. Beschluss vom 29. Januar 1980 1 ABR 45/79 BAGE 32, 381, 386 ff.).

    Dabei ist unbeachtlich, ob der Angestellte die maßgebenden Entscheidungen selbst trifft (Linienfunktion) oder in Ausfüllung einer Stabsfunktion nur die Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung nicht vorbeigehen kann (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 384).

    Feststellungen zum quantitativen Anteil dieser Aufgabenzuweisung sind allerdings verzichtbar (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 25. Oktober 1989 a.a.O. S. 205; Beschluss vom 11. Januar 1995 7 ABR 33/94 BAGE 79, 80, 92).

    Wie viele Angestellte unternehmerische Aufgaben mit erheblichem Entscheidungsspielraum wahrnehmen, hängt davon ab, wie stark die Unternehmensleitung zentralisiert oder dezentralisiert ist (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394).

    Je nach der Delegationsbereitschaft des Unternehmens können noch auf der vierten Leitungsebene Entscheidungen zu treffen sein, die in manchen Konzernunternehmen nicht einmal Vorstandsmitgliedern vorbehalten sind (BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 384).

    35 gg) Da die Eigenschaft als leitender Angestellter allein von dessen Funktion zu bestimmen ist, entzieht sie sich der Festlegung durch Einkommensgrenzen oder zahlenmäßig fixierte Sachverantwortung (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 6 f.).

    Die Einsatzlenkung von Arbeitnehmern zur Erfüllung oder Gewährleistung arbeitstechnischer Abläufe nach vorgegebenen Daten kann nur dann als unternehmerische Teilaufgabe eingeschätzt werden, wenn der andere Arbeitnehmer führende Angestellte als Vorgesetzter auch eigenverantwortlich, d.h. mit erheblichem Entscheidungsspielraum versehen, verbindliche Entscheidungen auf personellem und sozialem Gebiet trifft, die eine Beteiligung des Betriebsrats erforderlich machen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 8 f.).

    Die Vorschrift verstieß insbesondere nicht gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1981 2 BvL 4/80 BVerfGE 59, 104, 114 ff.; BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 396 ff.).

    Sinn und Zweck des Gesetzes verlangen eine einschränkende Interpretation, wonach formale Rechtsbefugnisse nur dann die Eigenschaft als leitender Angestellter begründen, wenn ihnen ein entsprechend bedeutendes Aufgabengebiet zugrunde liegt (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 388; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

    Die Anwendung der in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBG SH enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385, 395 f.; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. S. 82 f.; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Durch die vorübergehende Wahrnehmung der Vertretung eines leitenden Angestellten wird ein Arbeitnehmer nicht zum leitenden Angestellten i. S. von § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG (Im Anschluß an BAG 32, 381 ff.).

    Die Regelung verstößt nicht gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot und ermöglicht eine justitiable Abgrenzung des Personenkreises der leitenden Angestellten (BAG Beschluß vom 29. Januar 1980, BAG 32, 381 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972).

    Das Landesarbeitsgericht hat im Ausgangspunkt die Grundsätze beachtet, die der Erste Senat zuletzt zur Abgrenzung der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG entwickelt hat (BAG 32, 381 ff.; vgl. auch BAG 36, 291 = AP Nr. 1 zu § 117 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe).

    Zur Konkretisierung der generalklauselartigen gesetzlichen Umschreibung des Begriffs leitender Angestellter hat der Erste Senat weiterhin ausgeführt, daß einerseits bei einer funktionsbezogenen Abgrenzung der leitenden Angestellten nicht die schlichte Vorgesetzteneigenschaft genügt, andererseits die Verantwortung für eine bedeutende Zahl von Arbeitnehmern ohne Entscheidungsspielraum und ohne eigenverantwortliche Identifikation mit unternehmerischen Zielsetzungen kaum denkbar sei (BAG 32, 381, 394, zu IV 1 der Gründe; relativierend dagegen noch BAG Beschluß vom 8. Februar 1977 - 1 ABR 22/76 -, AP Nr. 16 zu § 5 BetrVG 1972; vgl. auch BAG 36, 291, zu B II 2 der Gründe).

    Der erkennende Senat schließt sich der mit der Entscheidung des Ersten Senats vom 29. Januar 1980 (BAG 32, 381 ff.) modifizierten Rechtsprechung an.

    Bestimmungspunkt für die unternehmerische Teilaufgabe des leitenden Angestellten ist das Unternehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt BAG vom 29. Januar 1980, BAG 32, 381, 387, zu B II 3 a der Gründe und AP Nr. 24 zu § 5 BetrVG, zu B I 2 b der Gründe).

    Der erkennende Senat ist in Übereinstimmung mit dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG 32, 381, 394) der Auffassung, daß die Übertragung einer bedeutenden Sachverantwortung ohne nennenswerte Entscheidungskompetenz als Merkmal für die Feststellung der Eigenschaft eines leitenden Angestellten nicht maßgeblich sein kann.

    Andererseits kann auch nicht ohne weiteres vom Umfang der Personalverantwortung, insbesondere in Abhängigkeit von der Zahl der unterstellten Arbeitnehmer, auf Entscheidungsspielraum und eigenverantwortliche Identifikation mit unternehmerischen Zielsetzungen geschlossen werden, wozu der Erste Senat im Beschluß vom 29. Januar 1980 (BAG 32, 381) neigt (kritisch dazu Tenckhoff in DB 1984, 2035, 2039; zurückhaltend insoweit auch BAG 36, 291, 302, zu B II 2 der Gründe; a. A. wohl Hanau in BB 1980, 169; Hromadka in Anm. BAG SAE 1981, 27; Martens in NJW 1980, 2665), sofern nicht die Tatbestandsmerkmale des § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG gegeben sind.

    Die gesetzliche Verweisung in § 3 Abs. 3 Nr. 2 MitbestG auf § 5 Abs. 3 BetrVG läßt es nicht zu, Folgerungen für die Definition des leitenden Angestellten im Betriebsverfassungsrecht zu ziehen (BAG 32, 381, 390, zu B III 2 a der Gründe; Fitting/-Wlotzke/Wißmann, MitbestG, 2. Aufl. 1978, § 3 Rz 28 f.; Wißmann, NJW 1978, 2071, 2074; a.A. Rüthers in Festschrift 25 Jahre BAG, S. 455, 463 und Martens, Die Gruppenabgrenzung der leitenden Angestellten nach dem Mitbestimmungsgesetz, 1979, S. 23 ff.; ders., Das Arbeitsrecht der leitenden Angestellten, 1982, 277 f.).

  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05

    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter;

    Daran hat das Gericht später - unter Bestätigung seiner Rechtsprechung im Übrigen - nicht festgehalten (vgl. Beschluss vom 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381, 386 ff.).

    Dabei ist unbeachtlich, ob der Angestellte die maßgebenden Entscheidungen selbst trifft (Linienfunktion) oder in Ausfüllung einer "Stabsfunktion" nur die Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung nicht vorbeigehen kann (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 384).

    Feststellungen zum quantitativen Anteil dieser Aufgabenzuweisung sind allerdings verzichtbar (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 25. Oktober 1989 a.a.O. S. 205; Beschluss vom 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 92).

    Wie viele Angestellte unternehmerische Aufgaben mit erheblichem Entscheidungsspielraum wahrnehmen, hängt davon ab, wie stark die Unternehmensleitung zentralisiert oder dezentralisiert ist (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394).

    Je nach der Delegationsbereitschaft des Unternehmens können noch auf der vierten Leitungsebene Entscheidungen zu treffen sein, die in manchen Konzernunternehmen nicht einmal Vorstandsmitgliedern vorbehalten sind (BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 384).

    gg) Da die Eigenschaft als leitender Angestellter allein von dessen Funktion zu bestimmen ist, entzieht sie sich der Festlegung durch Einkommensgrenzen oder zahlenmäßig fixierte Sachverantwortung (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 6 f.).

    Die Einsatzlenkung von Arbeitnehmern zur Erfüllung oder Gewährleistung arbeitstechnischer Abläufe nach vorgegebenen Daten kann nur dann als unternehmerische Teilaufgabe eingeschätzt werden, wenn der andere Arbeitnehmer führende Angestellte als Vorgesetzter auch eigenverantwortlich, d.h. mit erheblichem Entscheidungsspielraum versehen, verbindliche Entscheidungen auf personellem und sozialem Gebiet trifft, die eine Beteiligung des Betriebsrats erforderlich machen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 8 f.).

    Die Vorschrift verstieß insbesondere nicht gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104, 114 ff.; BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 396 ff.).

    Die Anwendung der in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBG SH enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385, 395 f.; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 10; Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. S. 82 f.; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-)Aufgaben, so dass grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 35).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    aa) Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-) Aufgaben, sodaß grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. nur BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.).

    dd) Den Tatsachengerichten ist bei der Gesamtwertung der für die Charakterisierung eines leitenden Angestellten maßgebenden Merkmale ein Beurteilungsspielraum einzuräumen (BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381, 385; 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 39, 59 f.; zuletzt 25. Oktober 2001 aaO).

    In der Revisionsinstanz ist nur noch nachzuprüfen, ob der Sachverhalt fehlerfrei festgestellt wurde, die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind und die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Punkte vertretbar erscheint (BAG 29. Januar 1980 aaO).

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Nunmehr habe der Erste Senat in einem weiteren Beschluß vom 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - seine Rechtsprechung zu § 5 BetrVG überprüft.

    Maßgebliche Abgrenzungsmerkmale für diese Gesamtwürdigung seien also u. a.: Entscheidungsfreiheit, Entscheidungsvorbereitung, Entscheidungsvorwegnahme, Entscheidungskontrolle, Eigenverantwortung, Unternehmerfunktion/Arbeitgeberfunktion im Hinblick auf einen Interessengegensatz des leitenden Angestellten zur Arbeitnehmerschaft und zum Betriebsrat im Rahmen einer Entscheidungsbefugnis über Beteiligungsrechte des Betriebsrats (vgl. BAG, AP Nr. 1, 2, 11 zu § 5 BetrVG 1972; BAG, NJW 1980, S. 2724 ff.).

    Unklarheiten über den Status einzelner Angestellter werden nur in Ausnahmefällen so stark ins Gewicht fallen, daß sie sich auf das Ergebnis der Wahlen zum Betriebsrat oder - im Rahmen des Mitbestimmungsgesetzes - zum Aufsichtsrat auswirken und deshalb eine Anfechtung rechtfertigen könnten (vgl. BAG, NJW 1980, S. 2724 [2728]).

    Das Bundesarbeitsgericht hat der Vorschrift des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG auf der Grundlage ihrer Entstehungsgeschichte keine grundsätzliche Erweiterung des Personenkreises der leitenden Angestellten entnommen, sondern mit Hilfe der anerkannten Methoden der Auslegung und Lückenschließung, insbesondere mit dem Rückgriff auf "den geschichtlich gewordenen und funktionell bestimmten Sachverhalt" (BAG, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, Bl. 8 R; dazu vgl. G. Müller, ArbuR 1977, S. 129 [133]; Hromadka, Das Recht der leitenden Angestellten, 1979; Eichenhofer, "Leitende Angestellte" als Begriff des Unternehmensrechts, 1980) sowie auf den dem Zusammenhang des Gesetzes zu entnehmenden Sinn und Zweck der Vorschrift, die bis 1972 geltende Abgrenzung auf einer "mittleren Linie" fortgesetzt (vgl. BAG, NJW 1980, S. 2724 [2725]; Wiedemann/ Wank, Anm. zu BAG, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972; Zöllner, Anm. zu BAG, AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972).

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

    Zweck dieser Regelung ist es, die Angelegenheiten derjenigen Arbeitnehmer der Einwirkung des Betriebsrats zu entziehen, die der Unternehmensleitung wegen ihrer Tätigkeit und der Bedeutung ihrer Funktion nahestehen (BAG 25. Oktober 1989 - 7 ABR 60/88 - BAGE 63, 200, 204; 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381).

    Die in Nr. 1 aufgeführte formale Befugnis kann den Status als leitender Angestellter nur begründen, wenn ihr auch ein entsprechend bedeutsames Aufgabengebiet zugrunde liegt (st. Rspr. BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381, 386 ff.; 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.; ErfK-Eisemann 2. Aufl. § 5 BetrVG Rn. 32; Fitting aaO § 5 Rn. 341 f.).

    a) Die unternehmerische Bedeutung der Personalverantwortung kann einmal aus der Anzahl der Arbeitnehmer folgen, auf die sich die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis bezieht (BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - aaO und 11. März 1982 - 6 AZR 136/79 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 41).

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Formale Rechtsbefugnisse konnten allerdings nur dann den Status des leitenden Angestellten begründen, wenn ihnen ein entsprechend bedeutsames Aufgabengebiet zugrunde lag (BAG Beschlüsse vom 28. Januar 1975, BAGE 27, 13, 21 f. = AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 4 der Gründe und vom 29. Januar 1980, BAGE 32, 381, 388 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21

    Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter

    Hiernach vermag die in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG aufgeführte formale Befugnis den Status als leitender Angestellter nur zu begründen, wenn ihr auch ein entsprechend bedeutsames Aufgabengebiet zugrunde liegt (ausf. BAG 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - zu B III der Gründe, BAGE 101, 53; grundlegend BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 32, 381) .

    Der die Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes rechtfertigende natürliche Interessengegensatz zwischen dem Unternehmer und der Arbeitnehmerschaft wird vielmehr erst durch die unternehmerische Funktion der leitenden Angestellten begründet, weshalb er für sich gesehen kein selbständiges Abgrenzungsmerkmal bilden kann (vgl. BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 32, 381) .

  • BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93

    Leitende Angestellte, Ressortleiter einer Tageszeitung

  • BAG, 11.03.1982 - 6 AZR 136/79

    Arbeitnehmerbefugnisse

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer

  • BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 33/93
  • LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08

    Beschlussverfahren; leitender Angestellter; Status eines Chefarztes

  • BAG, 27.04.1988 - 7 ABR 5/87

    Kriterien für den betriebsverfassungsrechtlichen Status eines Prokuristen als

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

  • BAG, 27.04.1988 - 7 ABR 77/86

    Klassifizierung eines mit Gesamtprokura ausgestatteten Firmenkundenbetreuers

  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 206/79
  • BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14

    Bindungswirkung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts

  • LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01

    Leitende Angestellte - Bereichsleiterin einer Spielbank

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 24/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 TaBV 1/20

    Leitender Angestellter - Personelle Veränderung - Anspruch auf Vorlage von

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88

    Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben

  • LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09

    Mitbestimmungswidrige Einstellung des Leiters der Revisionsabteilung einer

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2001 - 18 L 3683/99

    Geschäftsstellenleiter; Herabstufung; leitender Angestellter; Mitbestimmung;

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 49/78

    Technischer Überwachungsverein - Abteilungsleiter - Räumlicher Tätigkeitsbereich

  • LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03

    Angleichung der Beurlaubungsbezüge und des Weihnachtsgeldes an

  • LAG Berlin, 05.03.1990 - 9 TaBV 6/89

    Arbeitnehmerstatus: Feststellungsinteresse bei leitendem Angestellten

  • BFH, 15.05.1981 - VI R 23/77

    Bergmannsprämie - Gewährung der Bergmannsprämie - Leitender Angestellter

  • BAG, 21.10.1980 - 6 AZR 640/79

    Beteiligungsrecht bei Kündigung eines einmalig im Ausland tätigen Arbeitnehmers

  • LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07

    Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen des Verstoßes gegen das Verbot der

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82

    Angestelltenstatus - Tätigkeitsmerkmale eines leitenden Angestellten - Funktionen

  • LAG Hamburg, 19.01.2005 - 5 Sa 32/04

    Anpassung eines Tarifvertrages über betriebliche Altersversorgung

  • LAG Hamburg, 24.01.2005 - 8 Sa 74/04

    Unbegründete Klage wegen Einbußen in der Alterversorgung infolge Abkoppelung des

  • LAG Köln, 06.09.2019 - 9 TaBV 123/18

    Leitender Angestellter - Geschäftsleitungsassistent eines Baumarkts

  • LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03

    Wirksamkeit von Änderungstarifverträgen

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12

    Arbeitnehmer mit Generalvollmacht

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2009 - 17 Sa 97/09

    Unzulässige Beschwerde bei Versäumung der Beschwerdefrist

  • LAG Sachsen, 11.05.2021 - 3 TaBV 16/20

    Rechtsschutzbedürfnis für das Anfechtungsverfahren der Betriebsratswahl;

  • LAG Hessen, 27.09.2005 - 18 TaBV 77/05

    Leitender Angestellter - Qualitätsmanager

  • LAG Thüringen, 17.05.2016 - 1 Sa 327/15

    Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung - Wegfall Hierarchieebene - leitender

  • LAG Düsseldorf, 15.09.1999 - 12 Sa 970/99

    Witwenrente und "Haupternährer"-Klausel

  • ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14

    Aufhebung der Einstellung von Mitarbeitern mangels Zustimmung des Betriebsrates;

  • LAG Hamburg, 21.04.2004 - 5 Sa 2/04

    Höhe des Anspruchs auf monatliches Altersruhegeld und Weihnachtsgeld;

  • LAG Hessen, 31.05.1985 - 13 Sa 833/84

    Anwendbarkeit der Vorschriften über den Kündigungsschutz, wenn der Arbeitgeber

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 13 TaBV 8/13

    Leitende Angestellte - Leiterin eines Servicecenters

  • BAG, 17.11.1983 - 6 AZR 291/83
  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88

    Zulässigkeit des Auflösungsantrags des Arbeitgebers bei Kündigung wegen

  • BAG, 13.10.1981 - 1 ABR 35/79

    Arbeitnehmer im Flugbetrieb - Schwergewicht der arbeitsvertraglichen Tätigkeit -

  • LAG Niedersachsen, 19.06.1981 - 3 Sa 23/81

    Konkursrechtliche Privilegierung eines einzelvertraglichen Konkursanspruches;

  • LAG Hamburg, 26.04.1988 - 6 Sa 18/88

    Tarifvertrag; Rufbereitschaft; Ausschlußfrist; Verfall; Anspruch; Fälligkeit;

  • LAG Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 14 TaBV 1/91

    Leitender Angestellter: Abteilungsleiter des Finanz- und Rechnungswesens eines

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 38/78

    Unternehmen des Flugzeugbaus - Betreiben eines Großprojekts - Koordination des

  • LAG Hamburg, 04.07.1989 - 6 Sa 30/88

    Arbeitnehmerähnliche Person; Rechtsweg; Arbeitsgericht; Wirtschaftliche

  • VG Gießen, 11.09.1996 - 8 E 407/96

    Annahme eines Stadtverordnetenmandates durch einen leitenden Angestellten einer

  • BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 820/79
  • BAG, 21.11.1980 - 7 AZR 757/78
  • ArbG Hamburg, 02.03.2011 - 28 Ca 240/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Mitnahme geheimer Geschäftsunterlagen

  • VG Mainz, 08.06.2004 - 5 K 86/04

    Personalrat; Mitbestimmung; leitender Angestellter, Nachholung der Mitbestimmung

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