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   BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 621/78   

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BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 621/78 (https://dejure.org/1980,1666)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1980 - 6 AZR 621/78 (https://dejure.org/1980,1666)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 (https://dejure.org/1980,1666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Weiterbeschäftigungsverlangen - Beendigung des Ausbildungsverhältnisses - Zeitpunkt der Erklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1980, 1213
  • DB 1980, 1648
  • AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 7
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 40/10

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

    Werde die Frist des § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG nicht gewahrt, habe das die gleiche Wirkung, als werde die Frist des § 5 Abs. 1 Satz 2 BBiG aF nicht eingehalten (vgl. BAG 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - zu II 4 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 78a Nr. 8) .

    Er soll sich nicht vorzeitig darauf festlegen, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis einzugehen (vgl. BAG 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - zu II 4 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 78a Nr. 8) .

  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 557/84

    Jugendvertreter - Weiterbeschäftigung - Fristberechnung

    Damit ist zugleich festgelegt, daß ein entsprechendes Verlangen vor dieser Zeit oder nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis nicht mehr zu begründen vermag (BAG Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - AP Nr. 7 zu § 78 a BetrVG 1972).

    Würde auf das vertraglich vorgesehene Ende der Ausbildungszeit abgestellt, so fielen die Dreimonatsfristen nach § 5 Abs. 1 BBiG und § 78 a Abs. 2 BetrVG auseinander (vgl. dazu BAG Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - AP Nr. 7 zu § 78 a BetrVG 1972).

    Auch das mit Schreiben vom 8. März 1983 begehrte Weiterbeschäftigungsverlangen konnte keine Rechtswirkungen haben, weil es außerhalb der Dreimonatsfrist der Beklagten zugegangen war (vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - AP Nr. 7 zu § 78 a BetrVG 1972).

    Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 2 BetrVG setzt jedenfalls zunächst eine entsprechende Erklärung des Auszubildenden voraus (BAG Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - aaO, zu II 1 der Gründe).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 15. Januar 1980, aaO, zu II 1 der Gründe) führt das Landesarbeitsgericht auch zutreffend aus, nach § 78 a Abs. 5 BetrVG komme es allein darauf an, daß der Jugendvertreter das Übernahmeverlangen rechtzeitig, d. h. innerhalb der Frist des § 78 a Abs. 2 BetrVG stellt (vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 78 a Rz 6; Galperin/Löwisch, aaO, § 78 a Rz 6; GK-Thiele, BetrVG, § 78 a Rz 26; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, § 78 a Rz 8; KR-Weigand, 2. Aufl., § 78 a BetrVG Rz 25; a. A. Dietz/Richardi, aaO, § 78 a Rz 19).

  • LAG Hamm, 01.04.2011 - 10 TaBV 109/10

    Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters; negativer

    Ein Weiterbeschäftigungsverlangen eines Mitglieds der Jugend- und Auszubilden-denvertretung, das außerhalb der Dreimonatsfrist des § 78 a Abs. 2 S. 1 BetrVG erklärt wird, bewirkt nicht die Fiktion des Entstehens eines Arbeitsverhältnisses (im Anschluss an BAG 15.01.1980 - 6 AZR 621/78 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 7).

    Andererseits bedarf diese Erklärung nicht früher als drei Monate vor Beendigung zugehen, sonst entsteht ein Arbeitsverhältnis kraft gesetzlicher Fiktion nicht (BAG 15.01.1980 - 6 AZR 621/78 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 7; BAG 31.10.1985 - 6 AZR 557/84 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 15; BVerwG 09.10.1996 - 6 P 20/94 - NZA-RR 1997, 239; ArbG Essen, 15.12.2009 - 2 BV 67/09 - LAGE BetrVG 2001 § 78 a Nr. 4; GK/Oetker, BetrVG, 9. Aufl., § 78 a Rn. 72 f.; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 78 a Rn. 10; Richardi/Thüsing, 112. Aufl., § 78 a Rn. 21; Däubler/Kittner/Klebe/Bachner, BetrVG, 11. Aufl., § 78 a Rn. 15; KR/Weigand, 9. Aufl., § 78 a BetrVG Rn. 27 a).

    Die Beschwerdekammer verkennt auch nicht, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15.01.1980 - 6 AZR 621/78 - darauf hingewiesen hat, dass die Frist des § 78 a Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Zusammenhang mit der Dreimonatsfrist nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BBiG (a.F.) steht und die Nichteinhaltung der Frist des § 78 a Abs. 2 BetrVG die gleiche Wirkung beigemessen werden müsse wie in § 5 BBiG (a.F.).

    Die Frist des § 78 a Abs. 2 Satz 1 BetrVG ist gerade durch das arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz vom 26.09.1996 trotz der bereits zu diesem Zeitpunkt bekannten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.01.1980 - 6 AZR 621/78 - nicht geändert worden.

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

    Er soll sich nicht vorzeitig darauf festlegen, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis einzugehen (vgl. BAG 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - zu II 4 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 78a Nr. 8) .
  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 207/85

    Betriebsverfassungsrecht: Nachwirkender Schutz des vorübergehend nachgerückten

    Allerdings begründen sie ihre Auffassung mit der vom Senat in den Urteilen vom 21. August 1979 - 6 AZR 789/77 - (AP Nr. 6 zu § 78a BetrVG 1972) und vom 15. Januar 1980 (aaO) abgelehnten Auslegung des Gesetzes, wonach der nachwirkende Schutz an die Amtszeit der Jugendvertretung als Organ gebunden sei.

    Während die Frist des § 9 Abs. 1 BPversVG dazu dient, den Auszubildenden rechtzeitig darauf hinzuweisen, sich anderenorts um eine Arbeitsstelle zu bemühen, wollte der Gesetzgeber mit der Drei-Monats-Frist des § 9 Abs. 2 BPersVG den Auszubildenden dagegen vor einer vorzeitigen Bindung an seinen Arbeitgeber schützen (BAG Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - AP Nr. 7 zu § 78a BetrVG 1972).

  • BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05

    Weiterbeschäftigungsverlangen des Jugendvertreters; befristeter Arbeitsvertrag;

    Dies ist der Fall, wenn das Verhalten darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung seines Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die hieraus dem Auszubildenden entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und deren Abwendung dem Arbeitgeber möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4 S. 5; Beschluss vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 20.94 - BVerwGE 102, 100, 104 f.; Fischer/Goeres, a.a.O., Rn. 20; Faber, a.a.O., Rn. 29; zu § 78 a BetrVG: BAG, Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - AP Nr. 7 zu § 78 a BetrVG 1972 Bl. 748; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79, 83 f.; Fitting u.a., a.a.O., Rn. 16 und 23).
  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 381/85

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach Beendigung eines

    Allerdings begründen sie ihre Auffassung mit der vom Senat in den Urteilen vom 21. August 1979 - 6 AZR 789/77 - (AP Nr. 6 zu § 78 a BetrVG 1972) und vom 15. Januar 1980 (aaO) abgelehnten Auslegung des Gesetzes, wonach der nachwirkende Schutz an die Amtszeit der Jugendvertretung als Organ gebunden sei.

    Während die Frist des § 9 Abs. 1 BPersVG dazu dient, den Auszubildenden rechtzeitig darauf hinzuweisen, sich anderenorts um eine Arbeitsstelle zu bemühen, wollte der Gesetzgeber mit der Drei-Monats-Frist des § 9 Abs. 2 BPersVG den Auszubildenden dagegen vor einer vorzeitigen Bindung an seinen Arbeitgeber schützen (BAG Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - AP Nr. 7 zu § 78 a BetrVG 1972).

  • VGH Hessen, 28.01.2014 - 22 A 229/13

    Weiterbeschäftigungsverlangen eines Mitglieds der Jugend und

    Dementsprechend geht sie nach allem mit Recht davon aus, dass das Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf dieses Tages beendet worden ist (vgl. BAG, Urteile vom 5. April 1984 - 2 AZR 54/83 -, EzB BBiG § 14 Abs. 2 Nr. 18, juris Rn. 20, und vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 -, DB 1980, 1648, juris Rn. 17).

    Hierüber hinaus kann die Vorschrift vorliegend aber nicht zugrunde gelegt werden, da sie ihrem Inhalt nach auf die Berechnung eines Fristendes bei feststehendem Beginn der Frist abstellt (vgl. auch BAG, Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 -, a. a. O.), hier indes der Beginn der Frist nicht feststand, das Ende der Frist mit dem Bestehen der Abschlussprüfung am 18. Juni 2012 hingegen feststeht und (lediglich) zu klären war, wann genau am 18. Juni 2012 die Dreimonatsfrist endete.

  • ArbG Gelsenkirchen, 17.11.2010 - 3 BV 17/10

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses nach Beendigung des

    Von daher muss das vor der Drei-Monats-Frist zugegangene Weiterbeschäftigungsverlangen innerhalb der drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses noch einmal schriftlich wiederholt bzw. bestätigt werden, wenn es wirksam werden soll (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.1980, 6 AZR 621/78).

    Damit ist zugleich festgelegt, dass ein entsprechendes Verlangen vor dieser Zeit oder nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis nicht mehr zu begründen vermag (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.1980, 6 AZR 621/78).

  • VG Meiningen, 09.02.2011 - 3 P 50020/10

    Weiterbeschäftigungsverlangen eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

    gleichen Vorschrift des § 78a BetrVG (BAG, Urteil vom 15.01.1980 - 6 AZR 621/78 - DB 1980, 1648; zitiert nach Juris), die ein dem § 9 BPersVG im Wesentlichen vergleichbares Schutzniveau aufweist, besteht der Schutzzweck der für das Weiterbeschäftigungsverlangen geltenden Drei-Monats-Frist in erster Linie darin, die Auszubildenden vor einer übereilten vertraglichen Bindung an Arbeitgeber und Ausbildungsstelle zu schützen.

    Daraus, so das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 15.01.1980 - a.a.O. -), sei zu schließen, dass auch einseitig der Auszubildende sich nicht früher als drei Monate vor Ablauf des Berufsausbildungsverhältnisses durch eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber binden könne.

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2010 - 12 TaBV 23/10

    Auflösung des gesetzlichen Arbeitsverhältnisses mit Vorsitzenden der

  • ArbG Essen, 15.12.2009 - 2 BV 67/09
  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 246/87

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden: Voraussetzung für die Durchsetzung des

  • LAG Hamm, 14.03.2017 - 7 Sa 1191/16

    Jugend- und Auszubildendenvertreter, Übernahme in ein Arbeitsverhältnis,

  • BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters

  • BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 70/83

    Beschlußverfahren

  • BAG, 10.02.1988 - 7 AZR 607/86

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Rechtsweg zur Geltendmachung des Anspruchs eines

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 32/84
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