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   BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87   

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BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87 (https://dejure.org/1989,745)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1989 - 1 ABR 72/87 (https://dejure.org/1989,745)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 (https://dejure.org/1989,745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat Verträge mit Fremdfirmen sowie an den Werkstoren geführten Kontrolllisten zur Verfügung zu stellen - Unterrichtung des Betriebsrates nach § 80 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Überwachungsrechte und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG §§ 80, 92
    Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Fremdfirmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 80 Abs. 2, §§ 92, 79, 106; AÜG Art. 1 § 14 Abs. 3
    Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung: Pflicht des Arbeitgebers, dem Betriebsrat Verträge mit Fremdfirmen und an den Werkstoren geführte Zugangskontrollisten zur Verfügung zu stellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 932
  • BB 1989, 1346
  • BB 1989, 1693
  • DB 1989, 1693
  • DB 1989, 982
  • AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 33
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84

    Anspruch eines Betriebsrats in der Elektroindustrie auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87
    Das hat der Senat wiederholt entschieden und im einzelnen begründet (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senatsvom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972, vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972 undvom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87
    Die den Arbeitgeber anläßlich der Beteiligung des Betriebsrats bei einer personellen Einzelmaßnahme obliegenden Unterrichtungspflichten lassen aber die aufgrund anderer Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere die sich aus § 80 Abs. 2 BetrVG ergebenden Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers unberührt (vgl. Beschluß des Senatsvom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87
    Wenn der Arbeitgeber darauf verweist, daß es für die Frage, ob es sich um Arbeitnehmerüberlassung oder um die Erfüllung von Dienst- oder Werkleistungen aufgrund eines entsprechenden Vertrages handelt, nicht auf die vertragliche Vereinbarung, sondern in erster Linie auf die tatsächliche Handhabung ankommt (so die Entscheidung des Senats vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972), so folgt daraus doch nicht, daß die Vorlage der entsprechenden Verträge nicht erforderlich wäre.
  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86

    Betriebsrat - Aufkunftsanspruch

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87
    Das hat der Senat wiederholt entschieden und im einzelnen begründet (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senatsvom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972, vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972 undvom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87
    Das hat der Senat wiederholt entschieden und im einzelnen begründet (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senatsvom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972, vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972 undvom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Dies hat der Senat dahin formuliert, daß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben des Betriebsrats genüge (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluß vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972).

    Für diesen Fall hat der Senat einen Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats gem. § 80 Abs. 2 BetrVG bejaht, um die Prüfung zu ermöglichen, ob eine Eingliederung und damit eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG vorliegt (Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972; s. dazu auch Jedzig, DB 1989, 978).

    Der geltend gemachte Unterrichtungsanspruch ist daher zur Erfüllung von Aufgaben des Betriebsrats im Sinne des § 80 Abs. 2 BetrVG erforderlich (vgl. auch ArbG Frankfurt Beschluß vom 26. September 1985 - 5 BV 14/85 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 5; zum Unterrichtungsanspruch hinsichtlich von Mitarbeitern von Fremdfirmen s. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972).

    Ein entsprechender Vorschlag des Betriebsrats nach § 92 Abs. 2 BetrVG kann auch dahin gehen, die Erledigung im Betrieb anfallender Arbeiten Fremdfirmen zu übertragen; umgekehrt kann vorgeschlagen werden, gegenwärtig von Arbeitnehmern solcher Fremdfirmen geleistete Arbeiten durch Arbeitnehmer des Betriebes, ggf. auch durch neu einzustellende Arbeitnehmer, verrichten zu lassen (Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972, unter II 2 der Gründe; s. auch Senatsbeschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP Nr. 94 zu § 99 BetrVG 1972, unter II 3 c der Gründe).

    Ob es sinnvoll und überhaupt erwägenswert ist, statt dessen eigene Arbeitnehmer einzusetzen oder neue Arbeitnehmer einzustellen, kann der Betriebsrat nur beurteilen, wenn ihm der Umfang und auch die Art der Arbeiten bekannt sind, die durch freie Mitarbeiter erledigt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 -, aaO).

    Damit sind die Interessen der Arbeitgeberin hinreichend geschützt (Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972, unter B I 3 der Gründe).

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    Die den Arbeitgeber anlässlich der Beteiligung des Betriebsrats bei einer personellen Einzelmaßnahme obliegenden Unterrichtungspflichten lassen die aufgrund anderer Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere die sich aus § 80 Abs. 2 BetrVG ergebenden Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers, grundsätzlich unberührt (BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 34) .
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 43/17

    Vorlageanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung

    Hierzu gehören auch solche zur Änderung einer bestehenden und vom Arbeitgeber praktizierten Personalplanung (vgl. BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - zu B II 2 der Gründe) .
  • BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90

    Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung

    Das hat der Senat im Beschluß vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972) bereits entschieden.

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrats auch durch Überlassung der erforderlichen Unterlagen den Betriebsrat in die Lage versetzen soll, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden soll (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972, vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972, vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972, vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 20. September 1990 - 1 ABR 74/89 - nicht veröffentlicht).

    Der Senat hat erstmals mit Beschluß vom 31. Januar 1989 (aaO) entschieden, daß der Betriebsrat bei Beschäftigung von Arbeitnehmern einer Fremdfirma Anspruch auf Vorlage der diese Beschäftigung regelnden Verträge hat.

    Im Beschluß vom 31. Januar 1989 (aaO, zu B II 2 der Gründe) hat der Senat die Vorlage von Kontrollisten, die die Namen der im Betrieb des Arbeitgebers tätigen Fremdfirmen sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Betriebes durch die jeweiligen Arbeitnehmer der Fremdfirmen enthielten, für erforderlich angesehen, um dem Betriebsrat die Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte bei der Personalplanung zu ermöglichen.

  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

    Entsprechend hat der Senat als Gegenstand einer Personalplanung jedenfalls auch personelle Maßnahmen, die zur Dek- kung des gegenwärtigen oder künftigen Personalbedarfs erforderlich werden, angesehen (Beschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit insoweit zustimmenden Anmerkungen von Jedzig, DB 1989, 978, 980 und Plander, AiB 1990, 19, 21; kritisch Koffka, SAE 1990, 71, 73), die z. B. in Stellenplänen niedergelegt werden können (vgl. Beschluß vom 19. Juni 1984, BAGE 46, 142, 146 [BAG 19.06.1984 - 1 ABR 6/83] = AP Nr. 2 zu § 92 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe).

    Ein eventuelles Interesse des Arbeitgebers an der Geheimhaltung der Personalplanung oder einzelner Teile davon ist durch § 79 BetrVG geschützt, wonach die Mitglieder des Betriebsrats verpflichtet sind, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten (so für die parallele Problematik beim allgemeinen Informationsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG bereits Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B I 3 der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 01.06.2016 - 13 TaBV 13/15

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats zur Personalplanung der Arbeitgeberin;

    Solche Vorschläge haben nur dann Aussicht, vom Arbeitgeber in Erwägung gezogen und mit dem Betriebsrat beraten zu werden, wenn sie von tatsächlichen Gegebenheiten ausgehen und fundiert erscheinen ( vgl. BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87 - juris Rn. 24; 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 - juris Rn. 40 ).

    Dem Betriebsrat sind hierzu nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen ( vgl. Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 28. Aufl., § 92 Rn. 36; DKKW-Homburg, BetrVG, 14.Aufl. § 92 Rn. 47; wohl auch BAG 15.12.1998, a.a.O., Rn. 37; vgl. auch BAG 31.01.1989, a.a.O., Rn. 21 ff; ferner GK-Raab, a.a.O., § 92 Rn. 36 ).

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Die den Arbeitgeber anlässlich der Beteiligung des Betriebsrats bei einer personellen Einzelmaßnahme obliegenden Unterrichtungspflichten lassen die aufgrund anderer Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere die sich aus § 80 Abs. 2 BetrVG ergebenden Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers, grundsätzlich unberührt (BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 34) .
  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14

    Personalplanung - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Hierzu gehören auch solche zur Änderung einer bestehenden und vom Arbeitgeber praktizierten Personalplanung (vgl. BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - zu B II 2 der Gründe) .
  • LAG Hessen, 05.07.2007 - 9 TaBV 216/06

    Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber - Zurverfügungstellung von

    1989 - 1 ABR 72/87 - EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 34; BAG Beschluss vom 15. Dez. 1998 - 1 ABR 9/98 - EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 43; LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 14. Juli 2006 - 5 TaBV 6/05 - Juris).

    26 Bereits vor der Gesetzesänderung war anerkannt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Betriebsrat die mit diesen Firmen abgeschlossenen Werkverträge zur Verfügung zu stellen (vgl. BAG Beschluss vom 31. Jan. 1989 - 1 ABR 72/87 - EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 34 mit weiteren Nachw.).

    1989 - 1 ABR 72/87 - EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 34; BAG Beschluss vom 15. Dez. 1998 - 1 ABR 9/98 - EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 43; LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 14. Juli 2006 - 5 TaBV 6/05 - Juris).

  • BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 41/91

    Maßnahmen der Berufsbildung

    Das Landesarbeitsgericht ist von der ständigen Rechtsprechung des Senats ausgegangen, wonach die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrates - auch durch das Überlassen der erforderlichen Unterlagen - den Betriebsrat in die Lage versetzen soll, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben, und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden soll (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972 und Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972).
  • LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung, Rechtsverhältnis,

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 74/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Produktionszetteln

  • LAG Hamm, 13.02.2009 - 10 TaBV 131/08

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats; Einsatz von Mitarbeitern von Fremdfirmen;

  • LAG Hamburg, 21.11.2002 - 1 TaBV 3/02

    Umfang von Informationsrechten des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber

  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 38/90

    Bestehen von Auskunftsansprüchen und Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats -

  • LAG Baden-Württemberg, 14.07.2006 - 5 TaBV 6/05

    Umfang des Unterrichtungsanspruches des Betriebsrates nach § 80 Abs 2 S 1 BetrVG

  • LAG Berlin, 06.08.1997 - 13 TaBV 3/97

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Vertragsunterlagen über die Veräußerung von

  • LAG Niedersachsen, 10.11.2014 - 8 TaBV 120/13

    Mitbestimmung bei der Personalplanung in psychiatrischen Kliniken; Überlassung

  • LAG Hessen, 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12

    Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Unterrichtung des Betriebsrats über

  • LAG Niedersachsen, 21.11.2001 - 15 TaBV 104/00

    Beteiligungsrecht ; Betriebsrat; Arbeitskampfbedingte Maßnahmen ;

  • ArbG Karlsruhe, 17.04.2013 - 7 BV 2/12

    Unterrichtung des Betriebsrats über den Einsatz von Werkunternehmern gemäß § 80

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2011 - 3 TaBV 46/10

    Informationsrecht des Betriebsrats - Einsichtnahme in den Mietvertrag einer

  • LAG Hessen, 30.08.2005 - 18 TaBV 67/05

    Androhung - grobe Pflichtverletzung - Unterlagenvorlage - Zwangsgeld

  • LAG Baden-Württemberg, 22.11.1991 - 12 TaBV 8/91

    Betriebsrat: Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.02.2019 - 2 TaBV 14/18

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats - Übergabe oder Einsichtnahme in

  • LAG München, 01.08.2002 - 3 TaBV 80/01

    Auskunftsanspruch und Informationsanspruch des Betriebsrates auf Mitteilung über

  • LAG Hessen, 20.02.1990 - 5 TaBV 70/89

    Betriebsrat: Umgehung des Mitbestimmungsrechts

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.05.2006 - 0124/M6

    Mitarbeitervertretungsrecht

  • ArbG Hamburg, 06.03.1997 - 7 BV 8/96

    Umfang der Informationsrechte des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber in

  • LAG Baden-Württemberg, 13.06.1989 - 14 TaBV 11/88

    Beschlussverfahren bei Streit um Arbeitnehmereigenschaft als Angelegenheit aus

  • OVG Berlin, 22.11.1991 - PV Bln 11.89

    Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung der Personalvertretung zur Durchführung

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.05.2006 - KGH.EKD II-0124/M6
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.08.2010 - KGH.EKD II-0124/R28
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