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   BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05   

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BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05 (https://dejure.org/2005,3407)
BAG, Entscheidung vom 27.10.2005 - 6 AZR 27/05 (https://dejure.org/2005,3407)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 (https://dejure.org/2005,3407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung durch den Personalrat bei einer Kündigung während der Probezeit; Anwendbarkeit der zu § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) entwickelten Grundsätze auf Personalräte hinsichtlich des Umfangs der Informationspflichten bei einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalratsbeteiligung bei Probezeitkündigung - Informationspflicht des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 808 (Ls.)
  • AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Es ist vielmehr von der Entscheidung des Zweiten Senats vom 29. September 1983 (- 2 AZR 179/82 - AP BPersVG § 79 Nr. 1) ausgegangen, wonach der Personalrat im Rahmen der bei der ordentlichen Kündigung vorgeschriebenen Mitwirkung Einwendungen jeglicher Art erheben kann und also nicht auf die in Abs. 1 Satz 3 des § 79 BPersVG aufgezählten Gründe beschränkt ist mit der Folge, dass das Mitwirkungsverfahren allemal nach § 72 Abs. 3 und 4 BPersVG fortzusetzen ist.

    (2) Demnach greift grundsätzlich die Entscheidung des Zweiten Senats vom 29. September 1983 (- 2 AZR 179/82 - AP BPersVG § 79 Nr. 1), nach der der Personalrat im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens bei ordentlicher Kündigung nicht auf die in § 79 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 - 5 BPersVG aufgeführten Punkte beschränkt ist, sondern auch andere Gründe wirksam vortragen kann.

  • BVerwG, 30.11.1994 - 6 P 11.93

    Personalrat - Mitbestimmung bei Angestelltenkündigung - Probearbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Speziell für eine Kündigung in der Probezeit hat das Berufungsgericht angenommen, der Personalrat könne geltend machen, dass Kündigungsschutzbestimmungen nicht beachtet seien, die Verlängerung der Probezeit möglich sei oder eine andere Möglichkeit der Weiterbeschäftigung bestehe oder aber, dass andere außerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn liegende Gründe gegen die Kündigung sprächen; für diese Ansicht hat es sich auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1994 (- 6 P 11.93 - BVerwGE 97, 154) berufen.

    (3) Nun hat sich allerdings das Landesarbeitsgericht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1994 (- 6 P 11.93 - BVerwGE 97, 154) berufen.

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Hier ist anerkannt, dass der Betriebsrat konkret darlegen muss, auf welchem freien Arbeitsplatz eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in Betracht kommt; hierbei muss der Arbeitsplatz zumindest in bestimmbarer Weise angegeben und der Bereich bezeichnet werden, in dem der Arbeitnehmer anderweitig beschäftigt werden kann (BAG 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11; vgl. nur Kittner in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 9. Aufl. § 102 Rn. 201).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Die pauschale Umschreibung des Kündigungsgrundes durch ein Werturteil, zB nicht hinreichende Arbeitsleistungen, erfüllt ausnahmsweise dann die Anforderungen der Mitteilungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber seine Motivation nicht mit konkreten Tatsachen belegen kann (vgl. BAG 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136; 16. September 2004 - 2 AZR 511/03 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 142 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 10, zu B I der Gründe).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Die pauschale Umschreibung des Kündigungsgrundes durch ein Werturteil, zB nicht hinreichende Arbeitsleistungen, erfüllt ausnahmsweise dann die Anforderungen der Mitteilungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber seine Motivation nicht mit konkreten Tatsachen belegen kann (vgl. BAG 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136; 16. September 2004 - 2 AZR 511/03 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 142 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 10, zu B I der Gründe).
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99

    Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    a) Die Auslegung von Gesetzen hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Gesetzesgeschichte und dem Normzweck auszurichten, soweit er im Gesetz erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216, zu II 1 der Gründe mwN).
  • LAG Berlin, 14.10.2004 - 18 Sa 1508/04
    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 14. Oktober 2004 - 18 Sa 1508/04 - aufgehoben.
  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens -

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Die Darlegung einer Rechtsauffassung oder der Vortrag von Tatsachen, aus denen sich ersichtlich kein Verweigerungsgrund ergibt, kann rechtlich nicht anders behandelt werden als das Fehlen einer Begründung (BVerwG 4. April 1985 - 6 P 37.82 - PersV 1987, 155).
  • BVerwG, 17.08.1998 - 6 PB 4.98
    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
    Auf die Mitbestimmtheit der Probezeitkündigung übertragen bedeutet dies, dass nur solche Einwendungen beachtlich sind, die die Unwirksamkeit der Probezeitkündigung immerhin als möglich erscheinen lassen - "Möglichkeitstheorie" (BVerwG 17. August 1998 - 6 PB 4.98 -) -, also etwa ein Verstoß gegen § 242 BGB, § 138 BGB, Vorschriften besonderen Kündigungsschutzes wie SGB IX usw.
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Ihre Vorüberlegungen, die zu ihrer Entscheidung geführt haben, das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Wartezeit zu kündigen, musste sie dem Betriebsrat deshalb nicht mitteilen (vgl. bereits BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 27; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 40) .
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Vielmehr sind die zu § 102 BetrVG entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden (Senat 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 35, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29; BAG 24. August 1989 - 2 AZR 592/88 - ZTR 1990, 34, 35).
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

    Der Arbeitgeber hat den maßgebenden Sachverhalt unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, grundsätzlich so zu umschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).

    Es kann deshalb bei einer solchen Kündigung ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbare Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

    Nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens hat der Arbeitgeber den Betriebsrat insbesondere über die Art der beabsichtigten Kündigung - als ordentliche oder außerordentliche - zu unterrichten (BAG 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 13, BAGE 130, 369 [zur Beteiligung des Personalrats nach § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 NPersVG]; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 36) .
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Dies ergibt die Auslegung der Satzung, die den Regeln über die Auslegung von Normen folgt: Sie hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Entstehungsgeschichte und dem Normzweck, soweit er in der Norm erkennbaren Ausdruck gefunden hat, auszurichten (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151).
  • BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 800/08

    Personalratsbeteiligung bei Probezeitkündigung

    Ob dies nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen beachtlich war (BVerwG 30. November 1994 - 6 P 11.93 - BVerwGE 97, 154; BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 58/06 - Rn. 22, BAGE 123, 175; vgl. auch Senat 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 28 f., AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29), etwa weil sich dem Schreiben entnehmen ließe, der Personalrat habe einwenden wollen, das beklagte Land habe seinem Kündigungsentschluss einen unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt (zur Beachtlichkeit eines solchen Einwands auch bei Ermessens- und Beurteilungsspielräumen des Arbeitgebers Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber BPersVG Stand Oktober 2007 § 69 Rn. 60; vgl. BVerwG 27. März 1990 - 6 P 34.87 - AP BPersVG § 77 Nr. 3 für eine Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG), kann dahinstehen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2023 - 5 Sa 127/22

    Ordnungsgemäße Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer

    Beachtlich sind nur solche Einwendungen des Personalrats, die die Unwirksamkeit einer Wartezeitkündigung immerhin als möglich erscheinen lassen, also etwa ein Verstoß gegen § 242 BGB , gegen § 138 BGB , gegen Vorschriften des besonderen Kündigungsschutzes etc. (BAG, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 29, juris = EzBAT § 53 BAT Beteiligung des Personalrats Nr. 29; LAG Thüringen, Urteil vom 8. März 2022 - 5 Sa 62/22 - Rn. 31, juris = ZTR 2022, 565 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 9 Sa 983/07

    Zur Beteiligung des Personalrats nach dem PersVG BE 2004 bei einer

    § 242 BGB, § 138 BGB, Vorschriften besonderen Kündigungsschutzes wie SGB IX usw. (im Anschluss an BAG, Urt. v. 27.10.05 - 6 AZR 27/05 - AP Nr. 151 zu § 102 BetrVG 1972).

    Die vom beklagten Land für dessen Rechtsansicht angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (6 AZR 27/05) sei nicht einschlägig, wenn aber doch, dann erfülle die Ablehnungsbegründung auch die dort gestellten Anforderungen.

    Deshalb wird nicht nur eine begründungslose Zustimmungsverweigerung, sondern auch die Darlegung von Gründen, aus denen sich ersichtlich kein Verweigerungsgrund ergibt, als unbeachtlich angesehen (BAG vom 27.10.2005 - 6 AZR 27/05 - AP Nr. 151 zu § 102 BetrVG 1972 unter Hinweis auf BVerwG vom 04.04.1985 - 6 P 37/82 - PersV 1987, 155).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2007 - PL 15 S 388/05

    Mitbestimmung bei auf Eignungsmängel gestützter Probezeitkündigung

    Die ordentliche Kündigung von Arbeitnehmern unterliegt nach § 77 Abs. 1 Satz 1 LPVG der Mitwirkung durch den Personalrat; auch eine Kündigung während der Probezeit kann eine ordentliche Kündigung sein, wie § 622 Abs. 3 BGB zeigt (BAG, Urteil vom 27.10.2005 - 6 AZR 27/05 -, Juris RdNr. 15).

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich ebenfalls, dass solche Einwendungen der Personalvertretung beachtlich sind, die sich - jedenfalls auch - auf einen oder mehrere derjenigen Gründe stützen, welche von dem allein dem Dienstherrn vorbehaltenen Beurteilungsspielraum nicht umfasst werden, nämlich ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. auch Beschluss des Senats vom 17.03.1998 - PL 15 S 774/97 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.1994, PersR 1994, 334 und vom 24.11.1999, PersR 2000, 288; Lautenbach, PersV 2007, 259, 266; jeweils zur Rechtslage bei der Mitbestimmung); auch in diesem rechtlichen Zusammenhang wird allerdings vorausgesetzt werden müssen, dass das Vorbringen des Personalrats aus der Sicht eines sachkundigen Dritten die Unwirksamkeit der Probezeitkündigung zumindest als möglich erscheinen lässt (vgl. BAG, Urteil vom 27.10.2005 a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 17.08.1998 - 6 PB 4.98 -, Juris RdNr. 5, "Möglichkeitstheorie").

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10

    Kündigung einer Auszubildenden in der Probezeit

    4.3.4 Das Fehlen gesetzlicher Verweigerungsgründe hat für die Mitbestimmung bei Kündigungen während der Probezeit zur Folge, dass nur solche Einwendungen beachtlich sind, die die Unwirksamkeit der Kündigung als möglich erscheinen lassen (vgl. BAG Urteil vom 27.10.2005 - 6 AZR 27/05 - in AP Nr. 151 zu § 102 BetrVG ).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2018 - 1 Sa 447/17

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Kündigung,

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11

    Probezeitkündigung eines Arbeitsvermittlers im Optionsmodell; unbegründete

  • LAG Niedersachsen, 11.02.2008 - 8 Sa 1368/07

    Höchstdauer einer Befristung für wissenschaftliches und künstlerisches Personal

  • LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 62/22

    Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 778/06

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung für angestellten Hochschulprofessor

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17

    Unterrichtung des Personalrats vor einer Probezeitkündigung - Abgrenzung zwischen

  • LAG Nürnberg, 09.09.2008 - 2 Sa 83/07

    Kündigung - Personalratsanhörung - Probezeit - Mitteilungspflicht

  • LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 65/22

    Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1529/11

    Probezeitkündigung eines Arbeitsvermittlers im Optionsmodell; unbegründete

  • VG Gera, 14.02.2020 - 1 K 764/17

    Schadensersatzanspruch wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen eines ehemaligen

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