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   BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83   

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BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83 (https://dejure.org/1984,180)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1984 - 2 AZR 391/83 (https://dejure.org/1984,180)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 (https://dejure.org/1984,180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen bzw. ordentlichen Kündigung - Nichtigkeit eines Betriebsratsbeschlusses - Ordnungsgemäße Einberufung der Sitzungen - Ausschluss des Stimm- und Teilnahmerechts - Nachrücken eines Ersatzmitglieds - Vertrauensschutz des Arbeitgebers - ...

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Mitglied des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BetrVerfG § 103

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 258
  • NJW 1985, 1976 (Ls.)
  • NZA 1985, 254
  • BB 1985, 335
  • DB 1985, 554
  • JR 1986, 264
  • AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 17
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78

    Ordnungsmäßigkeit des Zustimmungsverfahrens bei Mängeln im Bereich des

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83
    Bereits in seinen Entscheidungen vom 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - (EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 23) und vom 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 - (nicht veröffentlicht) hat der Senat Bedenken gegen die Übertragung der Grundsätze, die beim Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG für die Abgrenzung zwischen dem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Betriebsrats und des Arbeitgebers gelten, auf Mängel im Regelungsbereich des § 103 BetrVG geäußert; er hat die Frage jedoch in beiden Entscheidungen letztlich dahinstehen lassen können.

    Der Senat teilt diese Auffassung, die er schon in seiner Entscheidung vom 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - (EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 23) angedeutet hat.

  • BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79

    Kündigung - Betriebsratszustimmung

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83
    Dagegen hält die überwiegende Meinung aufgrund der gewichtigen sachlichen Unterschiede zwischen dem Anhörungs- und dem Zustimmungsverfahren die Anwendung der zu § 102 BetrVG entwickelten Grundsätze auf das Verfahren nach § 103 BetrVG für nicht zulässig (Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 103 Rz 25; KR-Etzel, 2. Aufl., § 103 BetrVG Rz 107; Hueck, aaO, § 15 Rz 50 a; Hanau, AR-Blattei, D Betriebsverfassung IX, Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder, zu B II 2; Stahlhacke, aaO, Rz 786 unter Aufgabe seiner in der Vorauflage vertretenen Auffassung; Bieback, AuR 1977, 321, 323; Klebe/Schumann, DB 1978, 1591 f.; Lepke, BB 1973, 894 f.; Bulla, Anm. zu BAG Urteil vom 1. Dezember 1977 - 2 AZR 426/76 - in SAE 1978, 293 f. und Peterek, Anm. zu BAG Urteil vom 17. September 1981 - 2 AZR 402/79 - SAE 1982, 314, 316).

    Sinn und Zweck des § 103 BetrVG ist es, Arbeitnehmern, die ein betriebsverfassungsrechtliches Amt ausüben, im Interesse einer unbefangenen Amtsausübung und der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Betriebsverfassungsorgans vor unbegründeten außerordentlichen Kündigungen des Arbeitgebers zu schützen (BAG 37, 44 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972, zu I 2 b der Gründe m.w.N.).

  • BAG, 02.04.1976 - 2 AZR 513/75

    Anhörungsverfahren - Mangel im Zuständigkeitsbereich - Zuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83
    Mängel bei der Anhörung, die in den Zuständigkeitsbereich und Verantwortungsbereich des Betriebsrats fallen, berühren die Ordnungsmäßigkeit des Anhörungsverfahrens im Sinne von § 102 Abs. 1 BetrVG nicht und wirken sich daher auch nicht auf die Rechtswirksamkeit der Kündigung aus, selbst wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung weiß oder vermuten kann, daß die Behandlung der Angelegenheit durch den Betriebsrat nicht fehlerfrei gewesen ist (BAG 27, 209, 213 f. = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 3 c der Gründe).

    Im Unterschied zum Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG (BAG Urteil vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 der Gründe) sind im Regelungsbereich des § 103 BetrVG nach dem Willen des Gesetzgebers dem Arbeitnehmer neben dem individualrechtlich gestalteten Kündigungsschutz auch die kollektiven Interessen des Betriebsrates und der Belegschaft an der weiteren Amtstätigkeit des betroffenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG 26, 219, 226).

  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83
    Mängel bei der Anhörung, die in den Zuständigkeitsbereich und Verantwortungsbereich des Betriebsrats fallen, berühren die Ordnungsmäßigkeit des Anhörungsverfahrens im Sinne von § 102 Abs. 1 BetrVG nicht und wirken sich daher auch nicht auf die Rechtswirksamkeit der Kündigung aus, selbst wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung weiß oder vermuten kann, daß die Behandlung der Angelegenheit durch den Betriebsrat nicht fehlerfrei gewesen ist (BAG 27, 209, 213 f. = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 3 c der Gründe).

    So hat der Senat in seiner Entscheidung vom 4. August 1975 (BAG 27, 209, 215) ausgeführt, der Arbeitnehmer habe dann, wenn der Betriebsrat auf die Mitteilung des Arbeitgebers schweigt, kraft der gesetzlichen Fiktion der Zustimmung die Folgen des Verhaltens des Betriebsrats zu tragen, da der Arbeitgeber nach Fristablauf ohne Rücksicht auf das Beteiligungsrecht kündigen könne.

  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83
    Zum anderen gehören ganz allgemeine Tatsachenfeststellungen, die nicht im Tatbestand, sondern in den Entscheidungsgründen wiedergegeben werden, rechtstechnisch zum Tatbestand im Sinne des § 314 ZPO (BAG 19, 342).
  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 437/80

    Beschlußunfähigkeit des Betriebsrats - Mitbestimmungsrechte des Restbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83
    Mängel bei der Anhörung, die in den Zuständigkeitsbereich und Verantwortungsbereich des Betriebsrats fallen, berühren die Ordnungsmäßigkeit des Anhörungsverfahrens im Sinne von § 102 Abs. 1 BetrVG nicht und wirken sich daher auch nicht auf die Rechtswirksamkeit der Kündigung aus, selbst wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung weiß oder vermuten kann, daß die Behandlung der Angelegenheit durch den Betriebsrat nicht fehlerfrei gewesen ist (BAG 27, 209, 213 f. = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 3 c der Gründe).
  • BAG, 01.12.1977 - 2 AZR 426/76

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat - Fehlen der Stellungnahme des

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83
    Dagegen hält die überwiegende Meinung aufgrund der gewichtigen sachlichen Unterschiede zwischen dem Anhörungs- und dem Zustimmungsverfahren die Anwendung der zu § 102 BetrVG entwickelten Grundsätze auf das Verfahren nach § 103 BetrVG für nicht zulässig (Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 103 Rz 25; KR-Etzel, 2. Aufl., § 103 BetrVG Rz 107; Hueck, aaO, § 15 Rz 50 a; Hanau, AR-Blattei, D Betriebsverfassung IX, Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder, zu B II 2; Stahlhacke, aaO, Rz 786 unter Aufgabe seiner in der Vorauflage vertretenen Auffassung; Bieback, AuR 1977, 321, 323; Klebe/Schumann, DB 1978, 1591 f.; Lepke, BB 1973, 894 f.; Bulla, Anm. zu BAG Urteil vom 1. Dezember 1977 - 2 AZR 426/76 - in SAE 1978, 293 f. und Peterek, Anm. zu BAG Urteil vom 17. September 1981 - 2 AZR 402/79 - SAE 1982, 314, 316).
  • LAG Hamm, 09.07.1975 - 2 Sa 612/75
    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83
    Eine zeitweilige Verhinderung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG liegt nämlich nicht nur dann vor, wenn das Betriebsratsmitglied aus tatsächlichen Gründen an der Ausübung seines Amtes verhindert ist, sondern auch dann, wenn es aus rechtlichen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen ist (Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 25 Rz 12; GK-Thiele, aaO, § 25 Rz 12 f.; Kammann/Hess/Schlochauer, aaO, § 25 Rz 8; Galperin/Löwisch, aaO, § 25 Rz 13; LAG Hamm, DB 1975, 1851; Bickel, Anm. zu AP Nr. 13 zu § 103 BetrVG 1972, alle m.w.N.).
  • BAG, 22.03.1979 - 2 AZR 361/77
    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83
    Bereits in seinen Entscheidungen vom 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - (EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 23) und vom 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 - (nicht veröffentlicht) hat der Senat Bedenken gegen die Übertragung der Grundsätze, die beim Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG für die Abgrenzung zwischen dem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Betriebsrats und des Arbeitgebers gelten, auf Mängel im Regelungsbereich des § 103 BetrVG geäußert; er hat die Frage jedoch in beiden Entscheidungen letztlich dahinstehen lassen können.
  • BAG, 26.08.1981 - 7 AZR 550/79

    Betriebsratsmitglied - Abstimmungsteilnahme

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83
    Nach der überwiegenden Meinung ist das selbstbetroffene Betriebsratsmitglied jedenfalls im Rahmen des Zustimmungsverfahrens nach § 103 Abs. 1 BetrVG auch gehindert, an der der Abstimmung vorausgehenden B e r a t u n g teilzunehmen (BAG 36, 72 = AP Nr. 13 zu § 103 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 33 Rz 26; GK-Wiese, aaO, § 33 Rz 19; Galperin/Löwisch, aaO, § 103 Rz 14; KR-Etzel, 2. Aufl., § 103 BetrVG Rz 74; a.A.: Dietz/Richardi, aaO, § 25 Rz 14 und Bieback, AuR 1977, 321, 327).
  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 163/75

    Arbeitsverhältnis: Ordentliche Kündigung aller Betriebsratsmitglieder,

  • BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75

    Betriebsrat: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds,

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

  • LAG Hamm, 08.12.2017 - 13 TaBV 72/17

    Unwirksame Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung von

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 23.08.1984 - 2 AZR 391/83 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 17; 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7) ist die Ladung aller Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 BetrVG eine wesentliche Voraussetzung für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses.
  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    b) Eine zeitweilige Verhinderung in diesem Sinne liegt vor, wenn ein Betriebsratsmitglied aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben (BAG 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 46, 258) .
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verhinderung

    Es kann Fälle geben, in denen die Erkrankung den Arbeitnehmer zwar außerstande setzt, seine Arbeitspflichten zu erfüllen, nicht aber sein Betriebsratsamt wahrzunehmen (vgl. BAG 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 46, 258) .
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