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   BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99   

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BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 (https://dejure.org/2000,348)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 (https://dejure.org/2000,348)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 (https://dejure.org/2000,348)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied - Begrenzung von Lohnkosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied - Begrenzung von Lohnkosten

  • Judicialis

    BetrVG § 103 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 2 Satz 1; ; KSchG § 15 Abs. 1; ; BGB § 626; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied (Begrenzung von Lohnkosten)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 103 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 2, § 2 Satz 1, § 15 Abs. 1; BGB § 626; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Keine Kürzung überdurchschnittlicher Bezüge durch Änderungskündigung (hier: gegenüber Betriebsratsmitglied) aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zustimmungsersetzungsverfahren wegen einer beabsichtigten außerordentlichen Änderungskündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zustimmungsersetzungsverfahren wegen einer beabsichtigten außerordentlichen Änderungskündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 592
  • BB 2000, 308
  • BB 2000, 981
  • DB 2000, 1666
  • DB 2000, 284
  • JR 2001, 308
  • AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
    Da der Gesetzgeber in § 626 BGB geregelt hat, unter welchen Voraussetzungen eine "Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist" gerechtfertigt ist, sind die in § 626 BGB enthaltenen und daraus abgeleiteten Regeln zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung auch im Rahmen des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG anzuwenden (vgl. BAG 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 35, zu II 1 der Gründe, mwN; BAG 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, 189).

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Beschwerdegericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen von § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BAG 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, 189, mwN).

    Zwar ist der wichtige Grund einer außerordentlichen Kündigung nicht unabhängig vom Änderungsangebot, aber - auf Seiten des Arbeitgebers - im ersten Prüfungsabschnitt zunächst unabhängig von den Auswirkungen der Änderungen für den Arbeitnehmer zu prüfen (BAG 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, 190, mwN).

    c) Anders als in dem der Entscheidung BAGE 80, 185 zugrundeliegenden Fall will hier die Arbeitgeberin mit der beabsichtigten Vertragsänderung nicht den Erfordernissen einer geänderten Betriebsorganisation Rechnung tragen, sondern lediglich durch Änderung der arbeitsvertraglichen Regelung zur Anrechnung von Tariferhöhungen betriebliche Lohnkosten begrenzen.

    Anders als in dem der Entscheidung BAGE 80, 185 zugrundeliegenden Fall geht es hier nicht um eine Herausnahme von Frau S. aus der tariflichen Vergütungsautomatik bei geänderter Tätigkeit.

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
    Die Gleichbehandlung mit anderen Arbeitnehmern stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG dar, das die Verschlechterung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsregelung im Wege der Änderungskündigung bedingen kann (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - BB 1999, 2562, mwN); auch daß sich der Arbeitgeber auf eine die angestrebte Neuregelung vorgebende (Gesamt-)Betriebsvereinbarung berufen kann, erleichtert die Änderungskündigung nicht.

    Der Senat hat deshalb schon in seinem Urteil vom 1. Juli 1999 (- 2 AZR 826/98 - BB 1999, 2562) die genannten Grundsätze angewandt, obwohl dem von der Änderungskündigung betroffenen Arbeitnehmer eine Besitzstandssicherung gewährt werden sollte.

    Insoweit gehen die Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG; vgl. Senatsurteil vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - BB 1999, 2562, 2564, mwN) und § 15 Abs. 1 KSchG vor.

  • LAG Hamm, 04.05.1999 - 13 (3) TaBV 141/98

    Recht zur Kündigung wegen Vereinbarung der Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
    Landesarbeitsgericht Hamm - 13 (3) TaBV 141/98 - Beschluß vom 4. Mai 1999.

    2 ABR 40/99 13 (3) TaBV 141/98.

    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Mai 1999 - 13 (3) TaBV 141/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
    Zur Verschlechterung arbeitsvertraglicher Vergütungsregelungen mittels ordentlicher Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung erkannt, die Änderung könne sozial gerechtfertigt sein, wenn die Unrentabilität des Betriebes einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen entgegenstehe, wenn also durch die Senkung der Personalkosten die Stillegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden könne und solle und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken seien (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; BAG 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50; BAG 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - AP, aaO, Nr. 51).

    Zu der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben und selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll (vgl. - allerdings für den Entschluß zur Stillegung einer Betriebsabteilung - BAG 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 -, aaO).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
    Zum anderen müßte wegen der Nähe der Entscheidung über eine dauerhafte Personalreduzierung ohne Änderung der Betriebsorganisation zum bloßen Kündigungsentschluß vom Arbeitgeber durch Tatsachenvortrag verdeutlicht werden, wie die Unternehmerentscheidung durchgeführt werden soll (vgl. Senatsurteile vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - und - 2 AZR 141/99 - AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102 und Nr. 101, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
    Zum anderen müßte wegen der Nähe der Entscheidung über eine dauerhafte Personalreduzierung ohne Änderung der Betriebsorganisation zum bloßen Kündigungsentschluß vom Arbeitgeber durch Tatsachenvortrag verdeutlicht werden, wie die Unternehmerentscheidung durchgeführt werden soll (vgl. Senatsurteile vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - und - 2 AZR 141/99 - AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102 und Nr. 101, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
    Was die Gesamtbetriebsvereinbarung angeht, folgt dies schon aus dem Günstigkeitsprinzip (vgl. BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 60).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
    Zur Verschlechterung arbeitsvertraglicher Vergütungsregelungen mittels ordentlicher Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung erkannt, die Änderung könne sozial gerechtfertigt sein, wenn die Unrentabilität des Betriebes einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen entgegenstehe, wenn also durch die Senkung der Personalkosten die Stillegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden könne und solle und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken seien (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; BAG 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50; BAG 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - AP, aaO, Nr. 51).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
    Zur Verschlechterung arbeitsvertraglicher Vergütungsregelungen mittels ordentlicher Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung erkannt, die Änderung könne sozial gerechtfertigt sein, wenn die Unrentabilität des Betriebes einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen entgegenstehe, wenn also durch die Senkung der Personalkosten die Stillegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden könne und solle und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken seien (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; BAG 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50; BAG 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - AP, aaO, Nr. 51).
  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung -

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
    Da der Gesetzgeber in § 626 BGB geregelt hat, unter welchen Voraussetzungen eine "Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist" gerechtfertigt ist, sind die in § 626 BGB enthaltenen und daraus abgeleiteten Regeln zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung auch im Rahmen des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG anzuwenden (vgl. BAG 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 35, zu II 1 der Gründe, mwN; BAG 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, 189).
  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

    Als solche milderen Mittel können etwa Rationalisierungsmaßnahmen und sonstige Einsparungen in Betracht kommen, wobei auch die Sanierungsfähigkeit des Betriebes und eigene Sanierungsbeiträge des Arbeitgebers bzw. Dritter (Banken) zu bewerten sind (Senat 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49; 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - aaO; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182).

    Ein zum Ausspruch einer außerordentlichen Änderungskündigung berechtigender wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen für den Arbeitgeber unabweisbar notwendig ist (Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49).

    Der Arbeitgeber muss allerdings insoweit darlegen, dass die Sanierung mit den Eingriffen in die Arbeitsverträge steht und fällt und alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausgeschöpft sind (vgl. zu § 15 KSchG: Senat 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49).

    Die Berufung des Arbeitgebers auf den Gleichbehandlungsgrundsatz stellt für sich allein kein dringendes betriebliches Bedürfnis für eine Änderungskündigung dar (Senat 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; BAG 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Zutreffend weist das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zur Einschränkung von Rechten von Arbeitnehmern führt (BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Auf Umstände, die nach der einschlägigen Senatsrechtsprechung zu einer vergütungsreduzierender Änderungskündigung berechtigen könnten (vgl. etwa BAG 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31; 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49), hat die Beklagte sich nicht berufen.
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