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   BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99   

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BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 (https://dejure.org/2000,578)
BAG, Entscheidung vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 (https://dejure.org/2000,578)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 (https://dejure.org/2000,578)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit - Wahlvorstand - Betriebsrat - Einsichtnahme

  • Judicialis

    BetrVG § 19 Abs. 1; ; BetrVG § 19 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsichtnahme in mit Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste; Freiheit der Wahl; geheime Wahl; Chancengleichheit der Wahlbewerber; Funktion der Wählerliste; gemeinsame Posteingangsstelle mehrerer Gerichte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einblick in Wählerliste mit Stimmabgabevermerken während Betriebsratswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Einblick in Wählerliste mit Stimmabgabevermerken während Betriebsratswahl

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einblick in Wählerliste mit Stimmabgabevermerken während Betriebsratswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 326
  • MDR 2001, 880
  • DB 2000, 2533
  • DB 2001, 1422
  • DB 2001, 2533
  • JR 2002, 220
  • AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Hamburg, 01.06.1999 - 2 TaBV 1/99

    Zur Wahlanfechtung berechtigender Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 2 TaBV 1/99 - Beschluß vom 1. Juni 1999.

    7 ABR 34/99 2 TaBV 1/99.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. Juni 1999 - 2 TaBV 1/99 - aufgehoben, soweit der Beschluß des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Oktober 1998 - 17 BV 8/98 - abgeändert und die Wahl des Betriebsrats für unwirksam erklärt wurde.

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung - Mangelnde persönliche

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
    b) Allerdings ist der bei einer gemeinsamen Eingangsstelle mehrerer Gerichte eingegangene Schriftsatz mit der Einreichung bei dieser Eingangsstelle bei dem Gericht eingereicht, an das er gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1983, 123, zu II 2 b der Gründe; BGH NJW 1990, 990, zu II 2 der Gründe; BGH NJW-RR 1993, 254, zu II 1 der Gründe; BGH NJW-RR 1996, 443, zu II 1 der Gründe; vgl. auch BAG 13. September 1995 - 2 AZR 995/94 - nv., zu II 1 der Gründe).

    Für Telefaxe gilt entsprechendes (BGH NJW 1990, 990, zu II 2 der Gründe; BAG 13. September 1995, aaO).

  • BGH, 10.01.1990 - XII ZB 141/89

    Rechtsmittelschrift - Berufung - Telefax - Gemeinsame Einlaufstelle

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
    b) Allerdings ist der bei einer gemeinsamen Eingangsstelle mehrerer Gerichte eingegangene Schriftsatz mit der Einreichung bei dieser Eingangsstelle bei dem Gericht eingereicht, an das er gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1983, 123, zu II 2 b der Gründe; BGH NJW 1990, 990, zu II 2 der Gründe; BGH NJW-RR 1993, 254, zu II 1 der Gründe; BGH NJW-RR 1996, 443, zu II 1 der Gründe; vgl. auch BAG 13. September 1995 - 2 AZR 995/94 - nv., zu II 1 der Gründe).

    Für Telefaxe gilt entsprechendes (BGH NJW 1990, 990, zu II 2 der Gründe; BAG 13. September 1995, aaO).

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
    Hierzu gehört auch der unzulässige Druck von seiten anderer Bürger oder gesellschaftlicher Gruppen (BVerfG 10. April 1984 - 2 BvC 2/83 - BVerfGE 66, 369, 380 mwN).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
    Sie ist bei Betriebsratswahlen nicht nur durch Art. 5 Abs. 1 GG, sondern für Koalitionen auch durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt (vgl. BVerfG 30. November 1965 - 2 BvR 54/62 - BVerfGE 19, 303 = AP GG Art. 9 Nr. 7, zu B I 2 d der Gründe; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 20 Rn. 6; Däubler/Kittner/Klebe-Schneider BetrVG 7. Aufl. § 20 Rn. 23 ff.).
  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87

    Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (vgl. BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 ff. = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1, zu B IV 2 der Gründe; BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B IV 6 a der Gründe).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66

    Wahlprüfung bei kleinen Geschenksendungen durch den Wahlkreiskandidaten

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
    Nach ihm soll jeder Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen haben (vgl. zur Chancengleichheit der Parteien bei Bundestagswahlen BVerfGE 47, 198, 225, 226; BVerfGE 21, 196, 199).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (vgl. BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 ff. = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1, zu B IV 2 der Gründe; BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B IV 6 a der Gründe).
  • BGH, 04.11.1992 - XII ZB 120/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist durch

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
    b) Allerdings ist der bei einer gemeinsamen Eingangsstelle mehrerer Gerichte eingegangene Schriftsatz mit der Einreichung bei dieser Eingangsstelle bei dem Gericht eingereicht, an das er gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1983, 123, zu II 2 b der Gründe; BGH NJW 1990, 990, zu II 2 der Gründe; BGH NJW-RR 1993, 254, zu II 1 der Gründe; BGH NJW-RR 1996, 443, zu II 1 der Gründe; vgl. auch BAG 13. September 1995 - 2 AZR 995/94 - nv., zu II 1 der Gründe).
  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
    Diese soll allein auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG 24. Februar 1999 - 1 BvR 123/93 - AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 18, zu II 2 b cc der Gründe; Däubler/Kittner/Klebe-Schneider BetrVG 7. Aufl. § 20 Rn. 1; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 20 Rn. 12).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

  • BGH, 12.10.1995 - VII ZR 8/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung infolge unzutreffender

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

  • LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06

    Betriebsratswahl

    Wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht sind der allgemeine Grundsatz der freien Wahl sowie der ungeschriebene Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber, weil sie der Integrität einer demokratischen Wahl dienen (vgl. BAG vom 6. Dezember 2000 (7 ABR 34/99 - AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972).

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2000 (a. a. O.) ausdrücklich ausführt, ist Wahlwerbung zulässig und bei Betriebratswahlen nicht nur durch Art. 5 Abs. 1 GG, sondern für Koalitionen auch durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt.

    Nach der bereits erwähnten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2000 (a. a. O.) hat der allgemeine Grundsatz der freien Wahl im Betriebsverfassungsrecht dem Verbot der Wahlverhinderung und Wahlbeeinflussung in § 20 Abs. 1 und 2 BetrVG seinen Ausdruck gefunden.

    Allerdings kann nicht übersehen werden, dass nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1978 (2 BvR 523/75, 2 BvR 958/76 und 2 BvR 977/76 - BVerfGE 47, 198), auf die der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2000 (a. a. O.) Bezug nimmt, für den Bereich der Bundestagswahl als Adressaten des Grundsatzes der Chancengleichheit die "öffentliche Gewalt" nennt.

    Das Arbeitsgericht habe die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2000 (7 ABR 34/99 - AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972) verkannt.

    Dies hat auch das Arbeitsgericht in der angegriffenen Entscheidung unter Verweisung auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2000 (7 ABR 34/99 - AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972) erkannt.

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2000 (a. a. O.) ausdrücklich ausführt, ist Wahlwerbung zulässig und bei Betriebratswahlen nicht nur durch Art. 5 Abs. 1 GG, sondern für Koalitionen auch durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt.

    Nach der bereits erwähnten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2000 (a. a. O.) hat der allgemeine Grundsatz der freien Wahl im Betriebsverfassungsrecht dem Verbot der Wahlverhinderung und Wahlbeeinflussung in § 20 Abs. 1 und 2 BetrVG seinen Ausdruck gefunden.

    Allerdings kann nicht übersehen werden, dass nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1978 (2 BvR 523/75, 2 BvR 958/76 und 2 BvR 977/76 - BVerfGE 47, 198), auf die der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2000 (a. a. O.) Bezug nimmt, für den Bereich der Bundestagswahl als Adressaten des Grundsatzes der Chancengleichheit die "öffentliche Gewalt" nennt.

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (vgl. BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 16 Nr. 6, zu B IV 2 der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 6 a der Gründe; 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 - BAGE 96, 326 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 40, zu B II 8 a der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 26.02.2016 - 13 TaBV 27/15

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Stimmabgabevermerken eines auch als Wahlbewerber

    Zu einer gemäß Artikel 5 Abs. 1, 9 Abs. 3 GG geschützten Wahlwerbung bei Betriebsratswahlen gehört es hingegen, wenn Wahlberechtigte - auch noch während des laufenden Wahlvorgangs - generell oder auch individuell dazu aufgefordert werden, ihr Wahlrecht auszuüben, solange keine unzulässigen Mittel verwandt werden ( vgl. BAG v. 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - juris Rn. 24 f) .

    Nach ihm soll jeder Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimme haben ( vgl. BAG v. 06.12.2000, aaO. Rn. 29 ).

    Eine unzulässige Drucksituation in dem unter aa) geschilderten Sinne entsteht, wenn die Aufforderung an den Wahlberechtigten, sein Wahlrecht auszuüben, mit dem gezielten Hinweis und dem Vorhalt verbunden werden kann, der Wahlberechtigte habe, wie sich aus den Wahlunterlagen ergebe, von seinem Wahlrecht noch keinen Gebrauch gemacht ( im Einzelnen BAG v. 06.12.2000 - 7 ABR 34/99, juris Rn. 26 ).

    Auch Wahlbewerber, die aufgrund ihrer Funktion als Mitglied des Wahlvorstandes berechtigterweise während der laufenden Wahl Einsicht in die mit Stimmabgabevermerken versehenen Wählerliste nehmen können, sind verpflichtet, diese Kenntnis nicht dahin auszunutzen, Wahlberechtigte auf ihr noch nicht ausgeübtes Wahlrecht anzusprechen ( vgl. BAG vom 06.12.2000, aaO. Rn. 27 ).

    Damit liegt der Fall nicht anders, als bei einem Wahlbewerber, der nicht Mitglied des Wahlvorstandes ist und von diesem während des laufenden Wahlvorgangs Einsicht in die mit einem Stimmabgabevermerk versehenen Wählerliste erhält ( vgl. dazu BAG v. 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 -) bzw. bei einem Wahlbewerber, der als Mitglied des Wahlvorstandes mit einer Namensliste der noch nicht zur Wahl erschienenen Personen vor Abschluss der Wahl das Wahllokal verlässt ( vgl. hierzu LAG Köln, v. 20.02.2015 - 4 TaBV 79/14 - juris ).

    Damit wäre das Gebot der Chancengleichheit der Wahlbewerber berührt ( vgl. BAG v. 06.12.2000 - 7 ABR 34/99, juris Rn. 29) .

  • BAG, 27.07.2005 - 7 ABR 54/04

    Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl

    Aus der in § 19 WO normierten Pflicht des Betriebsrats, die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren, ergibt sich jedoch grundsätzlich ein Anspruch des Arbeitgebers auf Einsichtnahme in die Wahlakten (vgl. etwa Fitting BetrVG 22. Aufl. § 19 WO 2001 Rn. 2; GK-BetrVG/Kreutz/Oetker 7. Aufl. § 19 WO Rn. 3; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 19 WO 2001 Rn. 2; ebenso DKK/Schneider BetrVG 9. Aufl. § 19 WO 2001 Rn. 4, soweit die Einsichtnahme im Rahmen eines Wahlanfechtungsverfahren benötigt wird; so auch Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schladmann/Rehak/Faber BPersVG Stand: Mai 2005 § 24 WO Rn. 3 zu der inhaltsgleichen Regelung in § 24 WO BPersVG; aA Grabendorf/Ilbertz/Widmeier BPersVG 9. Aufl. § 24 WO Rn. 4, die ein Recht auf Einsichtnahme in die Wahlakten auch außerhalb eines Wahlanfechtungsverfahrens befürworten; vgl. auch BAG 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 - BAGE 96, 326 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 40, zu B II 2 b der Gründe).
  • ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Auflösung des Betriebsrats; Ausschluss

    Dabei ist selbstverständlich, dass die Wahl insbesondere frei und geheim zu sein hat (BAG, Beschl. v. 6.12.2000 - 7 ABR 34/99, AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972).

    Diese soll allein auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, Beschl. v. 24.2.1999 - 1 BvR 123/93, AP Nr. 18 zu § 20 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 6.12.2000 - 7 ABR 34/99, AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972).

    Jeder Verstoß gegen diese Grundsätze ist ein schwerer Fehler, der allerdings nicht zwangsläufig die Wahl nichtig macht (vgl. BAG, Beschl. v. 6.12.2000 - 7 ABR 34/99, AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlvorstand - Neutralitätspflicht

    Diese soll allein auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG 24. Februar 1999 - 1 BvR 123/93 - BAG 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 -).

    Für die Ansprache und Beeinflussung der Wahlberechtigten dürfen aber keine unzulässigen Mittel verwandt werden (BAG 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 -).

    Der Wahlvorstand hat das Gebot der Chancengleichheit der Wahlbewerber zu beachten und zu sichern, und zwar unabhängig davon, ob ihm über die Beachtung der Chancengleichheit hinaus eine (erweiterte) Neutralitätspflicht obliegt (BAG 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 -).

  • LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06

    Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratswahl im Falle einer Wahlbeobachtung

    Das Bundesarbeitsgericht habe mit Beschluss vom 06.12.2000 (- 7 ABR 34/99 -) entschieden, es sei unzulässig, dass Wahlbewerber Einblick in die Wählerliste während des Wahlvorgangs erhielten, weil diese Information über die Wahlbeteiligung genutzt werden könnte, um unzulässigen Druck auf Wahlberechtigte auszuüben.

    In die Wahlakten besteht ein Einsichtsrecht, und zwar sowohl der Arbeitnehmer wie des Arbeitgebers, aber auch jeder im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, weil sich daraus unter Umständen die Begründung einer Wahlanfechtung ergibt (BAG vom 6.12.2000 - 7 ABR 34/98 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48).

    Der Verneinung eines Verstoßes der Arbeitgeberin gegen § 20 BetrVG steht die vom Betriebsrat herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.2000 (7 ABR 34/99 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48) nicht entgegen.

  • LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07

    Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen des Verstoßes gegen das Verbot der

    Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93 - AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 18 zu Ziffer II 2 b cc der Gründe ; Schneider in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 11. Aufl. § 20 Rd 1; Richardi, BetrVG 7. Aufl. § 20 Rd 12; BAG vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972 = EZA § 19 BetrVG 1972 Nr. 40 Rd 24 = Ziffer II 3 a der Gründe; LAG München 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06 - Rd 27 und LAG Niedersachsen vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 - Rd 51).

    Sie ist bei Betriebsratswahlen nicht nur durch Art. 5 Abs. 1 GG, sondern für Koalitionen auch durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt (BAG vom 06.12.2000 aaO. Rd 25).

    Die hiermit verbundene Ansprache und Beeinflussung des Wahlberechtigten ist, solange keine unzulässigen Mittel verwandt werden, Bestandteil eines demokratischen Wahlverfahrens (BAG vom 06.12.2000 a.a.O. Rd 25, LAG München vom 27.02.2007 a.a.O. Rd 77).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2023 - 5 TaBV 5/23

    Betriebsratswahl - Anfechtung - wahlberechtigter Arbeitnehmer - Ausscheiden -

    Das Bundesarbeitsgericht hat es bisher dahinstehen lassen, ob den Wahlvorstand auch eine über die Pflicht zur Beachtung der Wahlvorschriften des BetrVG, der Wahlordnung und die allgemeinen Wahlgrundsätze hinausgehende, ungeschriebene Neutralitätspflicht trifft (vgl. BAG 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - Rn. 29 mwN; vgl. auch LAG Baden-Württemberg 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19 - Rn. 21 mwN).

    Nach ihm soll jeder Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen haben (vgl. BAG 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - Rn. 29).

  • ArbG Bonn, 10.04.2019 - 2 BV 37/18

    Anfechtung der Betriebsratswahlen - wesentliche Wahlvorschrift - Wahlumschlag

    Jeder Wahlbewerber soll die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen haben (ArbG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26.06.2014 - 6 BV 11/14, juris, Rn. 25; vgl. ferner BAG, Beschluss vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99, juris, Ls., Rn. 29).

    Die Freiheit der Wahl besteht auch darin, seine Wahlberechtigung nicht auszuüben und Wahlen fern zu bleiben (BAG, Beschluss vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99, juris, Rn. 24).

    Auch bei dieser Entscheidung darf der Wahlberechtigte keinem unzulässigen Druck ausgesetzt werden (BAG, Beschluss vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99, juris, Rn. 24).

  • LAG Köln, 06.10.2023 - 9 TaBV 14/23

    Wahlanfechtung; Grundsatz der Chancengleichheit

  • LAG Düsseldorf, 29.09.2004 - 12 TaBV 44/04

    Recht auf Einsicht in die Wahlakten

  • LAG Hamm, 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04

    Anfechtung einer Betriebsratswahl Wahlbeeinflussung durch den Wahlvorstand

  • BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03

    Anfechtung einer Personalratswahl; Wahlanfechtungsfrist; Bekanntgabe des

  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06

    Anfechtung; Betriebsratswahl; Briefwahl; Freiumschlag; Stimmzettel

  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 87/06

    Anfechtung; Betriebsratswahl; Briefwahl; Freiumschlag; Stimmzettel

  • ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Leistungen, Gewerkschaft, Arbeitsvertrag,

  • ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18

    1. Die Verwendung der Dienstpost zur Wahlwerbung durch einen Bewerber für die

  • LAG München, 27.01.2010 - 11 TaBV 22/09

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17

    Wahl (hier zur Schwerbehindertenvertretung) in einem Betrieb mit überwiegender

  • ArbG Köln, 26.01.2023 - 11 BV 101/22
  • ArbG Köln, 24.10.2014 - 5 BV 117/14
  • LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung Grundsatz der

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22

    Einreichung eines Schriftsatzes durch Syndikusrechtsanwältin per beA zulässig;

  • LAG Hamm, 25.06.2004 - 10 TaBV 61/04

    Einstweilige Verfügung auf Zutritt eines Betriebsrats-, Ersatzmitglieds zum

  • LAG Hamm, 12.10.2007 - 10 TaBV 9/07

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Wahlberechtigung und Wählbarkeit von leitenden

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14

    Anfechtung; Wahl Arbeitnehmervertreter; Chancengleichheit; Briefwahl

  • LAG Köln, 20.02.2015 - 4 TaBV 79/14

    Anfechtung der Wahl zum Betriebsrat wegen Fertigung einer Liste mit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 15 TaBVGa 34/10

    Kein Abbruch einer Betriebsratswahl im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • ArbG Hamburg, 08.01.2008 - 19 Ca 281/07

    Keine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung beim Abhängigmachen der Kündigungsart

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.09.2019 - 24 BV 615/18
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