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   BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02   

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https://dejure.org/2003,924
BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 (https://dejure.org/2003,924)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 (https://dejure.org/2003,924)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 (https://dejure.org/2003,924)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats; Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten zur Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos ist; Verweigerung der Zustimmung zur Eingruppierung; Kosten, die ...

  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 1; ; BetrVG § 26 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1 § 26 Abs. 2
    Betriebsverfassungsrecht - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers; Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Arbeitgebers für Kosten des Betriebsrats: Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten ? Umfang der Vertretung des Betriebsratsvorsitzenden im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 311
  • NZA 2003, 870
  • BB 2003, 1681
  • DB 2003, 1911
  • AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 77
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02
    Diese Aufgabe kann er nicht ordnungsgemäß erfüllen, wenn bei der Beschlußfassung die eigenen Interessen von Betriebsratsmitgliedern so stark sind, daß diese gegenüber den Interessen der Belegschaft in den Vordergrund treten (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - BAGE 92, 162 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7, zu B II 1 a der Gründe mwN).

    Liegt eine derartige Interessenkollision bei einem Betriebsratsmitglied vor, ist es gehindert, an der Beratung und Beschlußfassung teilzunehmen (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - aaO, zu B II 1 b der Gründe mwN).

    Dadurch soll verhindert werden, daß Gründe des Eigeninteresses zu einer dem Betriebsratsmitglied günstigen Entscheidung führen (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - aaO, zu B II 2 c der Gründe).

    (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - aaO, zu B II 3 b der Gründe mwN).

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02
    Hierzu gehören auch Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Geltendmachung von Rechten des Betriebsrats anfallen (BAG 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31, zu III 1 der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89, zu I 1 der Gründe).

    Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung des Betriebsrats von Kosten, die diesem durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstanden sind, besteht jedoch grundsätzlich nur dann, wenn der Betriebsrat bei pflichtgemäßer Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten und Würdigung aller Umstände, insbesondere auch der Rechtslage, die Führung eines Prozesses und die Beauftragung eines Rechtsanwalts für erforderlich halten konnte (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO zu B I 1 der Gründe; 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - BAGE 99, 208 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 71, zu B II 1 der Gründe).

    Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers entfällt, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos ist (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu I 1 und 2 der Gründe).

  • BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

    Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02
    Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung des Betriebsrats von Kosten, die diesem durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstanden sind, besteht jedoch grundsätzlich nur dann, wenn der Betriebsrat bei pflichtgemäßer Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten und Würdigung aller Umstände, insbesondere auch der Rechtslage, die Führung eines Prozesses und die Beauftragung eines Rechtsanwalts für erforderlich halten konnte (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO zu B I 1 der Gründe; 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - BAGE 99, 208 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 71, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02
    Das ist nur dann der Fall, wenn die Rechtslage unzweifelhaft ist und zu einem Unterliegen des Betriebsrats führen muß (BAG 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - BAGE 61, 340 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 29, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02
    Denn dies ist Voraussetzung für die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers (BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - BAGE 94, 42 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 76, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68; 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 5 zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85

    Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02
    Hierzu gehören auch Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Geltendmachung von Rechten des Betriebsrats anfallen (BAG 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31, zu III 1 der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01

    Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes im Rahmen des Zustimmungsverfahren bei

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. November 2001 - 11 TaBV 48/01 - aufgehoben.
  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02
    Der Betriebsratsvorsitzende handelt bei der Übermittlung der Beschlüsse des Betriebsrats an den Arbeitgeber nicht als Vertreter des Betriebsrats im Willen, sondern lediglich als dessen Vertreter in der Erklärung (BAG 17. Februar 1981 - 1 AZR 290/78 - BAGE 35, 80 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 11, zu II 1 a aa der Gründe).
  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02
    Denn dies ist Voraussetzung für die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers (BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - BAGE 94, 42 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 76, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68; 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 5 zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die

    Der Betriebsratsvorsitzende ist somit nicht Vertreter im Willen, sondern Vertreter in der Erklärung (BAG 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 311) .
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

    Die Übermittlung des gefassten Beschlusses und die Mitteilung der Zustimmungsverweigerungsgründe obliegen dann dem Vorsitzenden, der diese auf der Grundlage der vorangegangenen Willensbildung des Betriebsrats eigenständig formuliert (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 1 a aa der Gründe, BAGE 110, 252; 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 2 a, b der Gründe, BAGE 105, 311; Linsenmaier Festschrift Wissmann S. 378, 382 f.) .
  • BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19

    Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter

    Damit fungiert er nicht als Vertreter im Willen, sondern als Vertreter in der Erklärung (BAG 8. Februar 2022 - 1 AZR 233/21 - Rn. 27; 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 311) .
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