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   BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75   

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BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75 (https://dejure.org/1977,267)
BAG, Entscheidung vom 08.03.1977 - 1 ABR 33/75 (https://dejure.org/1977,267)
BAG, Entscheidung vom 08. März 1977 - 1 ABR 33/75 (https://dejure.org/1977,267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Bargeldlose Lohnzahlung - Einigungsstelle - Gebührentragung - Betriebsvereinbarung - Pauschalierung der Gebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 40
  • NJW 1978, 775 (Ls.)
  • BB 1977, 1199
  • DB 1977, 1464
  • AP BetrVG 1972 § 87 Auszahlung Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 16/72

    Mitbestimmungsrecht bei Werkmietwohnungen -; Unterscheidung zwischen formellen

    Auszug aus BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75
    Die früher vom Bundesarbeitsgericht generell und mit Anspruch auf Allgemeingültigkeit gemachte Unterscheidung dahingehend, ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bestehe nur für sogenannte formelle, nicht aber für materielle Arbeitsbedingungen, ist für das neue Gesetz nicht mehr aufrecht zu erhalten, wie der Senat für einzelne Tatbestände des Mitbestimmungsrechts nach § 87 BetrVG bereits entschieden hat (vgl. erstmals Beschluß vom 13. März 1975 - 1 ABR 16/72 - = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt [ zum Tatbestand der Nr. 91)- Es ist vielmehr jeder einzelne Mitbestimmungstatbestand hin sichtlich der Grenzen des Mitbestimmungsrechts aus sich heraus auszulegen, wie der Senat dies auch vorstehend getan hat (Biomeyer, aaO, will demgegenüber an der bisherigen Differenzierung festhalten und stimmt der angefochtenen Entscheidung mit der Begründung zu, es handele sich bei der Einführung der bargeldlosen Lohnzahlung heute nicht mehr ausschließlich um eine formelle Arbeitsbedingung; "infolge dessen" entfalle auch das obligatorische Mitbestimmungsrecht) .
  • BAG, 15.12.1976 - 4 AZR 531/75

    Arbeitsentgelt: Zulässigkeit bargeldloser Auszahlung

    Auszug aus BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75
    Wenn es heute weit gehend üblich ist, daß durch die bargeldlose Auszahlung der Arbeitsentgelte auf ein in diesem Fall notwendigerweise zu unterhaltendes Konto Gebühren entstehen, so lassen sich beide Fragen nicht trennen (vgl. auch Urteil des 4. Senats vom 15- Dezember 1976 - 4 AZR 531/75 zur Veröffentlichung in AP vorgesehen und in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 19.04.1963 - 1 ABR 6/62

    Steinkohlenbergbau - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Barauszahlung des

    Auszug aus BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75
    Die seinerzeit streitige Frage, ob auch die Einführung der bargeldlosen Lohnzahlung unter diese Vorschrift zu subsumieren sei, hat das Bundesarbeitsgericht mit der herrschenden Meinung bejaht (BAG 14, 164 [ 17o ff.] - AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung), da es sich im Sinne der damaligen Begriffsbildung des Senats um eine formelle Arbeitsbedingung handelte.
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Als eine Annexregelung, die ebenfalls dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterfällt, kann nur eine Regelung verstanden werden, die sich nicht von der Regelung der an sich mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit trennen läßt, weil beide notwendigerweise miteinander verbunden sind und die eine Regelung nicht ohne die andere getroffen werden kann (Beschluß vom 8. März 1977 - BAG 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

    Eine solche kommt allenfalls in Betracht, wenn die zu regelnde mitbestimmte Angelegenheit ohne die ergänzende Regelung nicht sinnvoll ausgestaltet werden kann (vgl. dazu auch BAG 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - BAGE 29, 40 = AP BetrVG 1972 § 87 Auszahlung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 87 Lohn und Arbeitsentgelt Nr. 6, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 AZR 551/99

    Betriebsvereinbarung über Beteiligung an Kantinenkosten

    Auch eine sog. Annexkompetenz zu der mitbestimmungspflichtigen Änderung der Nutzungsbedingungen der Kantine scheidet aus (vgl. dazu Senat 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - BAGE 29, 40; 5. März 1991 - 1 ABR 41/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Auszahlung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 87 Lohn und Arbeitsentgelt Nr. 15).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92

    Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung

    Der angezogenen Entscheidung des Senats vom 8. März 1977 (BAGE 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung) zur Mitbestimmung bei der Erstattung von Kontoführungsgebühren kann entgegen der Auffassung der Revision nicht entnommen werden, daß die Betriebspartner eine Annex-Kompetenz zur Regelung der Kostenverteilung hinsichtlich der bereitgestellten Arbeitskleidung hatten.

    Der Senat hat im Beschluß vom 8. März 1977 (aaO) zwar ausgeführt, das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG erstrecke sich auch auf eine Regelung der Kostentragung bei bargeldloser Lohnzahlung (so zuletzt auch Senatsbeschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 41/90 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).

    Der Betriebsrat kann das Mitbestimmungsrecht daher nur dahingehend ausüben, daß der Arbeitnehmer das ihm zustehende Arbeitsentgelt ungeschmälert erhält, wie es ansonsten bei der Barauszahlung der Fall ist (BAGE 29, 40, 45; ebenso Dietz/Richardi, aaO, § 87 Rz 29; Klebe in Däubler u. a., aaO, § 87 Rz 109; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 87 Rz 56).

    Der Arbeitgeber ist nämlich nach § 270 Abs. 1 BGB grundsätzlich verpflichtet, den Lohn auf seine Kosten dem Arbeitnehmer zu übermitteln (BAGE 29, 40, 45).

  • BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03

    Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem

    In einem weiteren, bereits nach In-Kraft-Treten des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 ergangenen Beschluss hat das Bundesarbeitsgericht nochmals festgestellt, dass der verbindliche Spruch einer Einigungsstelle die Einigung und ggf. den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt; die Vorschrift des § 77 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG hat dabei keine Erwähnung gefunden (vgl. Beschluss vom 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - BAGE 29, 40, 47; vgl. dazu ferner von Roetteken, PersR 1995, 151, 154).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Hinzu kommt, daß das Betriebsverfassungsgesetz der Einigungsstelle keine Begründung ihres Spruches zur Pflicht macht (BAG 29, 40, 48 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).
  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer

    Im Zusammenhang mit den Mitbestimmungstatbeständen des § 87 Abs. 1 BetrVG kommt eine Annexkompetenz des Betriebsrats nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Betracht, wenn die zu regelnde mitbestimmte Angelegenheit ohne die ergänzende Regelung nicht sinnvoll ausgestaltet werden kann (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 18/06 - Rn. 17 mwN, BAGE 121, 147; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - zu C VII 2 der Gründe ["die eine Regelung kann nicht ohne die andere getroffen werden"], BAGE 44, 285; 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - zu II 2 der Gründe, BAGE 29, 40; vgl. auch 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - zu B II 4 a der Gründe, BAGE 82, 349) .
  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93

    Einigungsstellenspruch über Lohnkontostunde - Unwirksamkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. BAGE 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung und BAGE 60, 323 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung) gehört zur Regelung über die bargeldlose Auszahlung des Arbeitsentgelts als notwendiger Annex auch eine solche über die Zahlung von Kontoführungsgebühren oder die Einführung einer Kontostunde (vgl. auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 17. Aufl., § 87 Rz 56; Galperin/Löwisch, BetrVG , 6. Aufl., § 87 Rz 123; Bleistein, Betriebsverfassung in der Praxis, 3. Aufl., Rz 394; a.A.: Wiese, GK- BetrVG , § 87 Rz 302 ff. mit zahlreichen Hinweisen für die vom Senat vertretene Auffassung).

    Hinzu kommt, daß das BetrVG der Einigungsstelle keine Begründung ihres Spruchs zur Pflicht macht (BAGE 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).

  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 41/90

    Mitbestimmung bei Art der Lohnzahlung im Baugewerbe

    Sollen Löhne oder Gehälter auf Bankkonten der Arbeitnehmer überwiesen werden, erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach ständiger Rechtsprechung des Senats als Annexregelung auch darauf, ob und in welchem Umfang die hierfür entstehenden Kosten vom Arbeitgeber zu erstatten sind (BAGE 29, 40 und 39, 351 = AP Nr. 1 und 2 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).

    Sie ist auch nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich der festgesetzte Pauschbetrag innerhalb gegebener Erfahrungswerte hält (vgl. Beschluß vom 8. März 1977, BAGE 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).

    Im Beschluß vom 8. März 1977 (BAGE 29, 40) hat der Senat angenommen, eine Pauschalierung in Höhe von bis zu 2, 50 DM liege im Rahmen billigen Ermessens.

  • BAG, 19.09.1995 - 1 AZR 208/95

    Nachträgliche Heilung einer mitbestimmungswidrigen Anrechnung von Tariferhöhungen

    Auch der Senat hat mehrfach, ohne allerdings zwischen Regelungen zugunsten und solchen zu Lasten der Arbeitnehmer zu unterscheiden, die rückwirkende Inkraftsetzung von Betriebsvereinbarungen anerkannt (BAGE 29, 40, 47 f. = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung, zu II 4 a der Gründe; BAGE 60, 48, 56 = AP Nr. 10 zu § 81 ArbGG 1979, zu B III 2 der Gründe; Beschluß vom 25. April 1989 - 1 ABR 82/87 - n.v., zu B I 2 der Gründe; zuletzt Beschluß vom 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I der Gründe).
  • LAG Hessen, 14.10.2008 - 4 TaBV 68/08

    Ermessensfehlerfreie Sozialplandotierung durch Einigungsstelle -

  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 521/85

    Vergütung einer sog. Kontostunde für das Abheben bargeldlos gezahlter Vergütung -

  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 25/86

    Mitbestimmung bei Zahlung des Lohns - Kontokosten

  • LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (5) TaBV 41/01

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung; Wirksamkeit

  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht über die Auszahlung des Arbeitsentgelts

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 10 TaBV 1058/10

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Antragsauslegung hinsichtlich des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08

    Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 12 (13) Sa 1262/05

    Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich, Stundung des Monatslohns

  • ArbG Stuttgart, 28.06.2007 - 9 BV 2/07

    Betriebsrat: Erweiterung der Mitbestimmungsrechte durch Tarifvertrag für

  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 12.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 8/81

    Bargeldloser Zahlunsgverkehr - Lohnabrechnung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über den Fälligkeitstermin des

  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 21/78
  • ArbG Essen, 30.11.2011 - 4 BV 62/11

    Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle im Rahmen einer

  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 20/81
  • LAG Berlin, 20.04.1990 - 5 TaBV 3/90

    Einigungsstelle; Bargeldlose Lohnzahlung; Kostenerstattung; Zuständigkeit ;

  • ArbG Köln, 26.10.2016 - 4 BV 5/16

    Durchführungsanspruch des Gesamtbetriebsrates aus einer

  • LAG Hessen, 22.10.1985 - 4 TaBV 47/85

    Regelung der Kostentragung für Kontogebühren im Zusammenhang mit der bargeldlosen

  • BAG, 17.05.1982 - 6 ABN 1/82
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