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   BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88   

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BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88 (https://dejure.org/1989,289)
BAG, Entscheidung vom 28.11.1989 - 1 ABR 97/88 (https://dejure.org/1989,289)
BAG, Entscheidung vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 (https://dejure.org/1989,289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Initiativrecht des Betriebsrats - Kündigung einer Betriebsvereinbarung durch den Betriebsrat - Betriebsvereinbarung über eine maschinelle Arbeitszeiterfassung - Technische Kontrolleinrichtung - Abschaffung - Einführung - Mitbestimmung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76; BetrVG § 80; BetrVG § 87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 1 und 10, § 76 Abs. 5, § 80 Abs. 2
    Kein Mitbestimmungs- und Initiativrecht des Betriebsrats bei der Abschaffung einer technischen Kontrolleinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 283
  • MDR 1990, 575
  • NZA 1990, 406
  • VersR 1990, 547
  • BB 1989, 2398
  • BB 1990, 1062
  • BB 1990, 563
  • DB 1989, 2542
  • DB 1990, 743
  • AP BetrVG 1972 § 87 Initiativrecht Nr. 4
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88
    Das aber reicht aus, um die maschinelle Arbeitszeiterfassung als technische Einrichtung anzusehen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer bestimmt ist (Beschluß des Senats vom 14. September 1984, BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Sinn des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, ist es, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung anonymer technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (Beschluß des Senats vom 14. September 1984, BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens

    Auszug aus BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88
    Deren Mitbestimmungspflichtigkeit ist in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG abschließend geregelt (Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1980 - 1 ABR 1/78 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83

    Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm

    Auszug aus BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88
    Der Betriebsrat kann nicht verlangen, daß der Arbeitgeber nur für ihn Unterlagen erstellt und zu deren Erstellung erforderliche Einrichtungen anschafft (Beschluß des Sechsten Senats vom 7. August 1986, BAGE 52, 316 = AP Nr. 25 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73

    Initiativrecht als Teil des Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88
    Mitbestimmung beinhaltet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, daß sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen können (Beschluß des Senats vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. August 1982, BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 1/78

    Zeitungsverlag - Mitbestimmungsrecht - Redakteur - Überstunden - Formular

    Auszug aus BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88
    Deren Mitbestimmungspflichtigkeit ist in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG abschließend geregelt (Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1980 - 1 ABR 1/78 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88
    Mitbestimmung beinhaltet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, daß sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen können (Beschluß des Senats vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. August 1982, BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84

    Mitbestimmung bei Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88
    Das damit grundsätzlich zu bejahende Initiativrecht des Betriebsrats wird jedoch durch den Inhalt seines jeweiligen Mitbestimmungsrechts und dessen Sinn und Zweck begrenzt (Beschluß des Senats vom 4. März 1986, BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).
  • LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20

    Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen

    Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu (Abweichung BAG, Beschluss vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88).

    Im Rahmen einer Sitzung der Einigungsstelle vom 16.01.2020 rügten die Arbeitgeberinnen die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter Hinweis darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88) bei Einführung einer technischen Einrichtung i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Initiativrecht des Betriebsrates nicht bestehe.

    Dem folgend hat das Bundesarbeitsgericht zutreffend im Beschluss vom 27.01.2004, 1 ABR 7/03 unter Rn. 28 ausdrücklich festgehalten, dass die Mitbestimmung bei der Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung ausdrücklich auch das "ob" der Anschaffung umfasst, ohne allerdings auf den Beschluss vom 18.11.1989 aaO zurückzugreifen.

    a) Die Beschwerdekammer verkennt nicht, dass das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 18.11.1989, 1 ABR 97/88, ein Initiativrecht des Betriebsrates bei der Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung abgelehnt und zur Begründung unter Rn. 22 ausgeführt hat, dass ein Eingriff in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung anonymer technischer Kontrolleinrichtungen nur unter Wahrung der Mitbestimmung des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zulässig sei.

    b) Abgesehen davon, dass die Entscheidung des BAG v. 18.11.1989 aaO Kritik erfahren hat (vgl. Wall, AiB 2021, 47 ff; Byers, RdA 2014, 37-41; Wiese/Gutzeit, GK/BetrVG 11. Aufl., § 87 Rdnr. 142, LAG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22.01.2015, 10 TaBV 1812/14 und 10 TaBV 2124/14), erfordert der Rückgriff auf den Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechtes zur Eingrenzung des oben unter B. II. 1. beschriebenen Wortlautes die Auslegung mittels teleologischer Interpretation als Ermittlung des Gesetzeszweckes (hierzu MünchKomm BGB/Säcker, 8. Auflage, Einleitung BGB Rn. 143); die teleologische Reduktion ist richterliche Rechtsfortbildung.

    Wegen der Abweichung der Beschwerdekammer vom Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88, war die Rechtsbeschwerde gemäß §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 72 Abs. 2 Ziffer 2 zuzulassen.

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Der Betriebsrat kann nicht verlangen, daß der Arbeitgeber nicht vorhandene Unterlagen für ihn erst herstellt (BAG 7. August 1986 - 6 ABR 77/83 - BAGE 52, 316, 321, zu IV 3 der Gründe; 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283, 291, zu B II 3 c der Gründe; so auch Kraft GK-BetrVG 7. Aufl. § 80 Rn. 83 mwN).
  • ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13

    Initiativrecht - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - Belange betroffener Arbeitnehmer

    Dem Betriebsrat steht das sogenannte Initiativrecht auf dem Gebiet der erzwingbaren Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 BetrVG auch für den Sachbereich in Nr. 6 a.a.O. und damit der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen zu, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (entgegen BAG 28.11.1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283 = AP § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht Nr. 4).

    - "Juris"-Rn. 53]; 28.11.1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283 = AP § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht Nr. 4 = EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 18 = NZA 1990, 406 [B.II.2 a. - "Juris"-Rn. 21]: "Mitbestimmung beinhaltet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen können".

    - "Juris"-Rn. 53]; 28.11.1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283 = AP § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht Nr. 4 = EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 18 = NZA 1990, 406 [B.II.2 a. - "Juris"-Rn. 21]: "Mitbestimmung beinhaltet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen können".

    Angesichts der aktuellen Weiterentwicklung und Verbreitung computergestützter Datenverarbeitung stehen jedoch Betriebsräte bei einer klassischen 'Gefahrenabwehr' durch Verweigerung auf verlorenem Posten: reaktive Schutzstrategien reichen nicht aus, allein frühzeitige und aktive Gestaltungsvorschläge [mit Hinweis auf Albert Gnade/Karl Kehrmann u.a., BetrVG-Basiskommentar, 4. Auflage, 1990, § 87 Rn. 24] sichern einen gewissen Einfluss - und umgekehrt entwickelt Arbeitgeber ihrerseits Beteiligungskonzepte"; ders. AiB 1990, 475, 476. S. hierzu etwa schon Jürgen Schlömp-Röder , Initiativrecht des Betriebsrates bei der Einführung technischer Kontrolleinrichtungen, CR 1990, 477, 479 [IV.]: "Die Mitbestimmung bei technischer Überwachung konnte vielleicht noch 1972 ausschließlich auf den Normzweck einer 'Abwehrfunktion' beschränkt werden.

    Angesichts der aktuellen Weiterentwicklung und Verbreitung computergestützter Datenverarbeitung stehen jedoch Betriebsräte bei einer klassischen 'Gefahrenabwehr' durch Verweigerung auf verlorenem Posten: reaktive Schutzstrategien reichen nicht aus, allein frühzeitige und aktive Gestaltungsvorschläge [mit Hinweis auf Albert Gnade/Karl Kehrmann u.a., BetrVG-Basiskommentar, 4. Auflage, 1990, § 87 Rn. 24] sichern einen gewissen Einfluss - und umgekehrt entwickelt Arbeitgeber ihrerseits Beteiligungskonzepte"; ders. AiB 1990, 475, 476. insbesondere den in § 75 Abs. 2 BetrVG 45 S. Text: " § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen.

    - "Juris"-Rn. 53]; 28.11.1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283 = AP § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht Nr. 4 = EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 18 = NZA 1990, 406 [B.II.2 a. - "Juris"-Rn. 21]: "Mitbestimmung beinhaltet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen können".

    Angesichts der aktuellen Weiterentwicklung und Verbreitung computergestützter Datenverarbeitung stehen jedoch Betriebsräte bei einer klassischen 'Gefahrenabwehr' durch Verweigerung auf verlorenem Posten: reaktive Schutzstrategien reichen nicht aus, allein frühzeitige und aktive Gestaltungsvorschläge [mit Hinweis auf Albert Gnade/Karl Kehrmann u.a., BetrVG-Basiskommentar, 4. Auflage, 1990, § 87 Rn. 24] sichern einen gewissen Einfluss - und umgekehrt entwickelt Arbeitgeber ihrerseits Beteiligungskonzepte"; ders. AiB 1990, 475, 476.

  • BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04

    Initiativrecht des Personalrats; Einführung eines elektronischen

    Das automatische Zeiterfassungssystem, dessen Einführung durch den Beteiligten der Antragsteller begehrt, ist eine technische Kontrolleinrichtung im Sinne des vorbezeichneten Mitbestimmungstatbestandes (vgl. Beschluss vom 13. August 1992, a.a.O. S. 89 f.; BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283, 287; Fischer/Goeres, in: GKÖD Band V K § 75 Rn. 113; Rehak, in: Lorenzen/Etzel/ Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 75 Rn. 195; Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 5. Aufl. 2004, § 75 Rn. 79 b; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, Betriebsverfassungsgesetz, 21. Aufl. 2002, § 87 Rn. 244).

    Das Initiativrecht des Personalrats wird durch den Inhalt seines jeweiligen Mitbestimmungsrechts und dessen Sinn und Zweck begrenzt (vgl. Beschluss vom 6. Oktober 1992 - BVerwGE 6 P 25.90 - Buchholz 251.2 § 79 BlnPersVG Nr. 4 S. 6 f.; ebenso zum Initiativrecht des Betriebsrats: BAG, Beschluss vom 28. November 1989, a.a.O. S. 288 f.).

    Denn ein Beschäftigter, der befürchten muss, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter einen Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert, ihn insbesondere unter Anpassungsdruck setzt und ihn in eine erhöhte Abhängigkeit bringt (vgl. Beschluss vom 29. August 2001 - BVerwG 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 18 m.w.N.; BAG, Beschluss vom 28. November 1989, a.a.O. S. 289; Altvater u.a., a.a.O. Rn. 82; Fischer/Goeres, a.a.O.; Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 10. Aufl. 2004, § 75 Rn. 196, 196 a und 199 a; Rehak, a.a.O. Rn. 195 a; Fitting u.a. a.a.O. Rn. 215 f.).

    Der Personalrat verfolgt damit andere Ziele, die nicht in § 74 Abs. 1 Nr. 17 HePersVG angelegt sind (ebenso zum Initiativrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: BAG, Beschluss vom 28. November 1989, a.a.O. S. 289 f.).

    Es ist daher nicht zu prüfen, ob sich das Begehren des Antragstellers auf die Mitbestimmungstatbestände nach § 74 Abs. 1 Nrn. 7 und 13 stützen lässt (verneinend für § 87 Abs. 1 Nrn. 1 und 10 BetrVG: BAG, Beschluss vom 28. November 1989, a.a.O. S. 290 f.) oder ob seine Initiative als Maßnahme des Gesundheitsschutzes nach § 74 Abs. 1 Nr. 6 HePersVG gewertet werden könnte (vgl. zur Anwendung des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG auf den Nachtarbeitszuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG: BAG, Beschluss vom 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, 258 ff.).

    Der Personalrat kann nicht verlangen, dass der Dienststellenleiter nur für ihn Unterlagen erstellt und zu deren Erstellung erforderliche Einrichtungen anschafft (vgl. BAG, Beschluss vom 28. November 1989, a.a.O. S. 291; Lorenzen, in: Lorenzen u.a., a.a.O. § 68 Rn. 44 a).

  • ArbG Minden, 15.09.2020 - 2 BV 8/20
    § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG berechtigt den Betriebsrat nicht, die Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung zu verlangen und gegebenenfalls über den Spruch einer Einigungsstelle zu erzwingen (BAG, Beschluss vom 28.11.1989 - 1 ABR 97/88; Richardi BetrVG/Richardi/Maschmann, § 87 Rn. 530; Fitting § 87 Rn. 251; HWK/Clemenz § 87 BetrVG Rn. 33 und 126).

    Im Gegenteil wird das damit grundsätzlich zu bejahende Initiativrecht des Betriebsrats durch den Inhalt seines jeweiligen Mitbestimmungsrechts und dessen Sinn und Zweck begrenzt (BAG, Beschluss vom 28.11.1989 - 1 ABR 97/88).

    Das gilt unabhängig davon, ob durch eine technische Kontrolleinrichtung tatsächlich Interessen der Arbeitnehmer berührt werden, ob der Betriebsrat eine solche Interessenbeeinträchtigung sieht oder ob er diese durch die nähere Ausgestaltung der mitbestimmten Regelung über die Anwendung der technischen Kontrolleinrichtung auszuschließen erstrebt (BAG, Beschluss vom 28.11.1989 - 1 ABR 97/88; so auch: Richardi BetrVG/Richardi/Maschmann, § 87 Rn. 530; Fitting § 87 Rn. 251; HWK/Clemenz § 87 BetrVG Rn. 33 und 126).

  • LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21

    Zuständigkeit der Einigungsstelle für Betriebsvereinbarung hinsichtlich mobilen

    (1) Grundsätzlich begründen erzwingbare Mitbestimmungsrechte Initiativrechte des Betriebsrats, so dass er von sich aus die Regelung einer Angelegenheit anstreben und ggf. die Einigungsstelle anrufen kann, soweit das Mitbestimmungsrecht nicht nur eine abwehrende Funktion hat (BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 -, BAGE 63, 283-292, Rn. 21 - 23).

    Mitbestimmung bedeutet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen kann, soweit das Mitbestimmungsrecht nicht nur eine abwehrende Funktion hat (BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 -, BAGE 63, 283-292, Rn. 21; BAG, Beschluss vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 -, BAGE 40, 107-126, Rn. 53; BAG, Beschluss vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 -, Rn. 9, juris).

  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

    In den in § 87 BetrVG aufgeführten Angelegenheiten hat er ein Initiativrecht und kann von sich aus eine Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten vorschlagen (BAG 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283) .
  • BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 28/97

    Unterrichtung des Betriebsrats über Mitarbeiterbefragung

    Das Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten schließt grundsätzlich ein Initiativrecht des Betriebsrats ein (ständige Rechtsprechung, z.B. BAGE 63, 283, 288 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 75/09

    Einigungsstellenspruch zur Arbeitszeit

    Wird die tägliche Arbeitszeit durch eine technische Kontrolleinrichtung aufgezeichnet, ist das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG einschlägig, wenn die maschinelle Arbeitszeiterfassung dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (BAG 21. August 1990 - 1 AZR 567/89 - zu II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 16; 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 63, 283).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14

    Initiativrecht - technische Einrichtung

    Im Rahmen weiteren Schriftverkehrs lehnte die Arbeitgeberin unter dem 1. November 2013 unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 und dem dort postulierten fehlenden Initiativrecht des Betriebsrates bei der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG weitere Gespräche und Verhandlungen ab.

    Dennoch hatte das Bundesarbeitsgericht mit einer vereinzelten Entscheidung vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - entschieden, dass § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG den Betriebsrat nicht berechtige, die Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung zu verlangen und gegebenenfalls über den Spruch einer Einigungsstelle zu erzwingen.

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 3 TaBV 29/21

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen

  • LAG Hamm, 15.12.2020 - 7 TaBV 85/20

    Bestellung eines Vorsitzenden für die Einigungsstelle 'Einführung einer

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03

    Personalrat; Initiativantrag; automatische Zeiterfassung

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 58/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 103/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2013 - 1 TaBV 53/13

    Einigungsstelle zur Festlegung der Arbeitszeiten von Redakteuren im Rahmen der

  • LAG Hessen, 30.08.2001 - 5 TaBV 169/00

    Festlegung des Personenkreises, der einer technischen Überwachungseinrichtung

  • LAG München, 10.08.2021 - 3 TaBV 31/21

    Einigungsstelle, offensichtliche Unzuständigkeit, Mitbestimmung, Zeiterfassung

  • BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 25.90

    Initiativrecht des Personalrats - Mitbestimmung bei Anordnung von Mehrarbeit und

  • LAG Hessen, 17.11.2015 - 4 TaBV 185/15

    Umfang der Zuständigkeiten des Gesamtbetriebsrats

  • LAG Hamm, 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18

    Technische Einrichtung; Betriebsrat; Mitbestimmung; Initiativrecht;

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 54/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 92/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • LAG Hamm, 06.08.2004 - 10 TaBV 33/04

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats Mitbestimmung bei Inanspruchnahme einer

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 74/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Produktionszetteln

  • OVG Berlin, 14.06.1990 - PV Bln 2.90

    Recht zur Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Anordnung von Mehrarbeit

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 105/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • VGH Hessen, 19.02.2004 - 22 TL 1768/03

    Personalrat; Zeiterfassungssystem; Mitbestimmung; unzulässiger Initiativantrag

  • LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (5) TaBV 41/01

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung; Wirksamkeit

  • LAG Hamm, 01.08.2003 - 10 TaBV 2/03

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung des Mitarbeiters

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 7 TaBV 2744/10

    Internationale Zuständigkeit im Beschlussverfahren

  • LAG Hamm, 13.02.2009 - 10 TaBV 131/08

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats; Einsatz von Mitarbeitern von Fremdfirmen;

  • BVerwG, 22.10.2013 - 6 PB 22.13

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • LAG Berlin, 28.09.1992 - 9 TaBV 2/92

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  • ArbG Offenbach, 14.09.2015 - 2 BV 13/15

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  • LAG Niedersachsen, 30.11.1995 - 1 TaBV 56/95

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  • ArbG Essen, 01.07.2021 - 1 BV 27/21
  • ArbG Mönchengladbach, 05.04.2000 - 5 BV 8/00

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