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   BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93   

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BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 (https://dejure.org/1993,1338)
BAG, Entscheidung vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 (https://dejure.org/1993,1338)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 (https://dejure.org/1993,1338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Freie Mitarbeiter - Ausschreibung auf Verlangen des Betriebsrats - Mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 99, 93
    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung - Ausschreibung von Arbeitsplätzen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 99, 93
    Beschäftigung freier Mitarbeiter als Einstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 92
  • BB 1993, 2233
  • DB 1994, 332
  • JR 1994, 176
  • AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 3
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89

    Mitbestimmung bei Einstellung in Tendenzbetrieb

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93
    Unerheblich ist hingegen, ob und ggf. von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit gegeben werden (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. zuletztBeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Die Tätigkeit von Frau F gehört zu diesen zur Verwirklichung des Betriebszwecks vom Arbeitgeber zu organisierenden Arbeiten (vgl. für einen ähnlichen SachverhaltSenatsbeschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972;Senatsbeschluß vom 23. April 1991 - 1 ABR 47/90 -, n.v.).

  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 47/90

    Beschäftigung eines Fremdtrainers in einem Trainingszentrum bedarf der Zustimmung

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93
    Die Tätigkeit von Frau F gehört zu diesen zur Verwirklichung des Betriebszwecks vom Arbeitgeber zu organisierenden Arbeiten (vgl. für einen ähnlichen SachverhaltSenatsbeschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972;Senatsbeschluß vom 23. April 1991 - 1 ABR 47/90 -, n.v.).
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93
    Unerheblich ist hingegen, ob und ggf. von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit gegeben werden (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. zuletztBeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88

    Begriff der "sonstigen Nachteile" für im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer als

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93
    Nachteil im Sinne der Nr. 3 des § 99 Abs. 2 BetrVG ist die Versagung der beruflichen Entwicklung eines Arbeitnehmers, wenn hierauf ein Rechtsanspruch oder mindestens eine rechtserhebliche Anwartschaft besteht, nicht nur eine Chance (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwaBeschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 11/88 - AP Nr. 66 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90

    Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93
    Die Rechtsbeschwerde beruft sich zu Unrecht demgegenüber auf die Senatsrechtsprechung zur Vergabe von Arbeiten aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages an Drittunternehmen (vgl. dazu etwaBeschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP Nr. 94 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 59/92

    Training von Bewerbern in Unterrichtsmethode als Einstellung

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93
    Unerheblich ist hingegen, ob und ggf. von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit gegeben werden (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. zuletztBeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90

    Zum Begriff der Einstellung

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93
    Die Rechtsbeschwerde beruft sich zu Unrecht demgegenüber auf die Senatsrechtsprechung zur Vergabe von Arbeiten aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages an Drittunternehmen (vgl. dazu etwaBeschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP Nr. 94 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 28.02.1989 - 4 TaBV 106/88
    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93
    Mit dieser Einschränkung ist nach allem davon auszugehen, daß der Betriebsrat gem. § 93 BetrVG die Ausschreibung auch solcher Arbeitsplätze verlangen kann, die der Arbeitgeber mit einem freien Mitarbeiter besetzen will (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt am Main Beschluß vom 28. Februar 1989 - 4 TaBV 106/88 - CR 1990, 342; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, aaO, § 99 Rz 197; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 93 Rz 3).
  • BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88

    Einstellung: Begriff

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93
    Unerheblich ist hingegen, ob und ggf. von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit gegeben werden (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. zuletztBeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93
    Unerheblich ist hingegen, ob und ggf. von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit gegeben werden (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. zuletztBeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Daneben soll einer Verärgerung der Belegschaft über die Hereinnahme Außenstehender trotz im Betrieb vorhandener Beschäftigungsmöglichkeiten entgegengewirkt werden (BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - zu B II 1 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 115) .
  • LAG München, 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13

    Mitbestimmung, Krankenrückkehrgespräche, händisch geführte An-/Abwesenheitslisten

    3 TaBV 84/13 -9über besteht kein Mitbestimmungsrecht, wenn das Arbeitsverhalten eines Arbeitnehmers durch Anordnungen, mit denen seine Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird - die also bestimmen, welche Arbeiten in welcher Weise ausführen sind -, betroffen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1 ABR 22/94 -, NZA 1995, 857; Beschl. v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 -, BAGE 101, 216; Beschl. v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/93 -, BAGE 109, 235; Beschl. v. 28.07.2008 - 1 ABR 40/07 -, BAGE 127, 146; Beschl. v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 -, NZA 2012, 685).
  • LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09

    Unbegründeter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur befristeten Einstellung im

    Das Bundesarbeitsgericht habe zwar in seinem Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 (AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972) die Auffassung vertreten, dass auch eine Stelle für einen freien Mitarbeiter auf Verlangen des Betriebsrats innerbetrieblich ausgeschrieben werden müsse, um den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf solche Stelle bei ihrem Arbeitgeber zu bewerben, da ein Arbeitnehmer ohne Weiteres ein Interesse daran haben könne, neben seinem Hauptarbeitsverhältnis auch ein Rechtsverhältnis als freier Mitarbeiter mit demselben Arbeitgeber zu haben.

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen vertritt unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - aaO. die Auffassung, dass im Falle der Leiharbeit zu berücksichtigen sei, dass es sich um Arbeitsplätze bei einem anderen Arbeitgeber handeln würde und daher die zu besetzenden Stellen im Ergebnis den innerbetrieblichen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würden.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 27.07.1993 1 ABR 7/93 - aaO. angenommen, dass der Betriebsrat auch die Ausschreibung von Stellen freier Mitarbeiter verlangen könne.

    Außerdem sollten Irritationen der Belegschaft über die Hereinnahme Außenstehender trotz eines möglicherweise im Betrieb vorhandenen qualifizierten Angebots entgegen gewirkt werden (vgl. BAG Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - aaO. mit Hinweis auf die Begründung Regierungsentwurf BT-Drucks. VI/1786, 50).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - aaO. auch auf das mögliche Interesse von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern im Betrieb hingewiesen, das darin bestehen könnte, neben ihrem (Teilzeit-) Arbeitsverhältnis eine weitere Tätigkeit in Form der freien Mitarbeit zum selben Arbeitgeber auszuüben.

  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines

    Handelt es sich also bei dem Datenschutzbeauftragten etwa um einen leitenden Angestellten oder um einen externen Beauftragten, so daß die Beschäftigung keine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG erfordert, so scheidet ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus (einmal abgesehen davon, daß auch die Beschäftigung eines freien Mitarbeiters unter gewissen Voraussetzungen eine nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung sein kann, vgl. generell dazu Senatsbeschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972; zum Datenschutzbeauftragten LAG Frankfurt Beschluß vom 28. Februar 1989 - 4 TaBV 106/88 -, RDV 1990, 151; kritisch dazu Ehmann, CR 1993, 778).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - 21 TaBV 843/13

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - widersprüchliches Verhalten -

    Außerdem sollen Verärgerung und Beunruhigungen der Belegschaft über die Hereinnahme Außenstehender trotz eines möglicherweise im Betrieb vorhandenen qualifizierten Angebots vermieden werden (LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09 -, juris unter Verweis auf BAG vom 23.02.1988 - 1 ABR 82/86 -, AP Nr. 2 zu § 93 BetrVG 1972 und vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 -, AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).
  • LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur befristeten Einstellung einer

    Das Bundesarbeitsgericht habe zwar in seinem Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 (AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972) die Auffassung vertreten, dass auch eine Stelle für einen freien Mitarbeiter auf Verlangen des Betriebsrats innerbetrieblich ausgeschrieben werden müsse, um den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf solche Stelle bei ihrem Arbeitgeber zu bewerben, da ein Arbeitnehmer ohne Weiteres ein Interesse daran haben könne, neben seinem Hauptarbeitsverhältnis auch ein Rechtsverhältnis als freier Mitarbeiter mit demselben Arbeitgeber zu haben.

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen vertritt unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - aaO. die Auffassung, dass im Falle der Leiharbeit zu berücksichtigen sei, dass es sich um Arbeitsplätze bei einem anderen Arbeitgeber handeln würde und daher die zu besetzenden Stellen im Ergebnis den innerbetrieblichen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würden.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 27.07.1993 1 ABR 7/93 - aaO. angenommen, dass der Betriebsrat auch die Ausschreibung von Stellen freier Mitarbeiter verlangen könne.

    Außerdem sollten Irritationen der Belegschaft über die Hereinnahme Außenstehender trotz eines möglicherweise im Betrieb vorhandenen qualifizierten Angebots entgegen gewirkt werden (vgl. BAG Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - aaO. mit Hinweis auf die Begründung Regierungsentwurf BT-Drucks. VI/1786, 50).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - aaO. auch auf das mögliche Interesse von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern im Betrieb hingewiesen, das darin bestehen könnte, neben ihrem (Teilzeit-) Arbeitsverhältnis eine weitere Tätigkeit in Form der freien Mitarbeit zum selben Arbeitgeber auszuüben.

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 TaBV 37/11

    Beschlussverfahren, Zustimmungsersetzung, Stellenausschreibung, Einstellung,

    Andererseits soll Verärgerungen der Belegschaft über die Einstellung Außenstehender trotz im Betrieb vorhandenen qualifizierten Angebots entgegengewirkt werden (BAG Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 115).

    Hieraus folgt, dass sich aus der Ausschreibung ergeben muss, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt und welche Anforderungen ein Bewerber erfüllen muss (BAG Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 115).

  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 33/14

    Inhaltliche Gestaltung innerbetrieblicher Ausschreibungen von Arbeitsplätzen bei

    Außerdem soll möglichen Bedenken innerhalb der Belegschaft über die Anstellung bisher betriebsfremder Personen trotz im Betrieb vorhandener qualifizierter Arbeitnehmer entgegengewirkt werden (vgl. BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - zu B II 1 c der Gründe) .
  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94

    Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige

    Maßgebend ist vielmehr die Eingliederung, die Frage also, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 67, 290 = AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).

    Soweit der Senat in den Entscheidungen vom 3. Juli 1990 (- 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972) und vom 27. Juli 1993 (- 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972) die Beschäftigung von Lehrkräften unabhängig von ihrem Status als Einstellung angesehen hat, handelte es sich ebenfalls um ungewöhnliche Sachverhalte.

  • LAG Hamburg, 20.10.1995 - 3 TaBV 8/94

    Überprüfung einer Wahlaufhebung zur Betriebsratswahl wegen Teilnahme von freien

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09

    Uneingeschränkte Verpflichtung zur internen Stellenausschreibung nach

  • LAG München, 04.04.2019 - 3 TaBV 7/19

    Ausschreibung von Arbeitsplätzen, Stellenbesetzungsverfahren,

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 TaBV 43/11

    Beschlussverfahren, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Leiharbeitnehmer,

  • LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05

    Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern und über ihre

  • ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06

    Zustimmungsersetzung zu Versetzung und Umgruppierung

  • LAG Hamm, 31.10.2000 - 13 TaBV 47/00

    Zustimmung des Betriebsrats zur Übernahme von befristet beschäftigten

  • BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern

  • LAG Niedersachsen, 19.11.2008 - 15 TaBV 159/07
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 5 TaBV 23/10

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zur Einstellung von Arbeitnehmern -

  • LAG München, 20.03.2014 - 3 TaBV 5/14

    Wiedereinsetzung, Beschwerdefrist, Beschwerdebegründungsfrist, fehlerhafte

  • ArbG Braunschweig, 22.06.2005 - 3 BV 34/05
  • LAG Hamburg, 04.08.1995 - 3 TaBV 9/94

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beim Einsatz von sog. Auftragnehmern durch

  • ArbG Berlin, 18.08.2011 - 33 BV 5005/11

    Sechsmonatiger Einsatz von Leiharbeitnehmern - innerbetriebliche Ausschreibung

  • ArbG Frankfurt/Main, 28.05.2008 - 7 BV 1446/07

    Leiharbeitnehmer können nicht so einfach eingestellt werden!

  • Schiedsstelle des Diakonischen Werkes der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers e. V, 01.06.1994 - 3 VR MVO 57/92

    Mitarbeitervertretungen

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.01.2017 - KGH.EKD I-0124/K3
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.01.2017 - 0124/49
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 15.04.2013 - KGH.EKD I-0124/U27
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 15.04.2013 - KGH.EKD I-0124/U29
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