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   BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95   

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https://dejure.org/1996,712
BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95 (https://dejure.org/1996,712)
BAG, Entscheidung vom 02.04.1996 - 1 ABR 50/95 (https://dejure.org/1996,712)
BAG, Entscheidung vom 02. April 1996 - 1 ABR 50/95 (https://dejure.org/1996,712)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99
    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99
    Eingruppierung: Gewährung einer tariflichen Tätigkeitszulage als mitbestimmungspflichtiger Vorgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 1105
  • BB 1996, 1724
  • DB 1996, 2392
  • AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95
    Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Beurteilungsakt eine Eingruppierung zum Gegenstand hat oder eine Umgruppierung (BAGE 74, 10, 16 = AP Nr. 110 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).

    Gegenstand der Ein- oder Umgruppierung ist die Einordnung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema (vgl. BAGE 74, 10, 15 f. = AP Nr. 110 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84

    Betriebsrat: Begriff der mitbestimmungspflichtigen Eingruppierung i. S. von § 99

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95
    Die Feststellung, daß ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine solche Zulage hat, ist nichts anderes als eine Eingruppierung (Senatsbeschluß vom 24. Juni 1986, BAGE 52, 218, 221 ff. = AP Nr. 37 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II der Gründe).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95
    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen, damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis (BAGE 72, 187, 191 f. = AP Nr. 103 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe; Senatsbeschluß vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B II 1a der Gründe).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 51/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95
    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen, damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis (BAGE 72, 187, 191 f. = AP Nr. 103 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe; Senatsbeschluß vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B II 1a der Gründe).
  • BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 20/89

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95
    Anlaß für diese Feststellung kann eine Änderung der Tätigkeit sein, eine Änderung des Entgeltschemas oder aber eine veränderte Einschätzung der Rechtslage durch den Arbeitgeber (BAGE 64, 254, 258 = AP Nr. 79 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2b der Gründe).
  • LAG Hamm, 04.07.1995 - 13 TaBV 175/94

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Umgruppierung; Tarifliche Zulage; Zulage;

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95
    Auf die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Juli 1995 - 13 TaBV 175/94 - aufgehoben.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Beurteilungsakt eine Eingruppierung zum Gegenstand hat oder eine Umgruppierung (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - zu B II 1 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 138).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in vergleichbaren Fällen und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis (z. B. Senatsbeschluß vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung- anwendbare

    (2) Sollte die Arbeitgeberin außerhalb des tariflichen Vergütungssystems des LTV/GTV kollektiv über- oder außertarifliche Zulagen gewähren, ohne dass damit etwas über die Stellung des Arbeitnehmers im tariflichen Vergütungssystem des LTV/GTV ausgesagt wird, begründete dies keine Eingruppierungsverpflichtung iSd. § 99 BetrVG (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - Rn. 22; 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - zu B II 1 der Gründe) .

    (3) Sollte die Arbeitgeberin durch über- bzw. außertarifliche Zulagen ein in das Vergütungsgruppensystem eingebundenes Eingruppierungssystem anwenden, in dem die Zulage die Funktion einer Zwischengruppe erfüllt, könnte insoweit zwar eine Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG vorliegen (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - Rn. 22; 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - zu B II 1 der Gründe) .

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