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   BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 29/84   

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https://dejure.org/1985,1220
BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 29/84 (https://dejure.org/1985,1220)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1985 - 1 ABR 29/84 (https://dejure.org/1985,1220)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 1 ABR 29/84 (https://dejure.org/1985,1220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Durchführung personeller Einzelmaßnahmen - Auslegung des Klageantrags - Rechtsschutzinteresse - Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) - Betriebsvertretung für Nebenbetriebe - Zuordnung zum Hauptbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 251
  • MDR 1986, 523
  • NZA 1986, 334
  • BB 1986, 1576
  • BB 1986, 1675
  • DB 1986, 1076
  • AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 28
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75

    Begriff der räumlich weiten Entfernung vom Hauptbetrieb

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 29/84
    Sie unterscheiden sich vom Hauptbetrieb nur dadurch, daß ihr arbeitstechnischer Zweck dem arbeitstechnischen Zweck des Hauptbetriebes zu dienen bestimmt ist (BAG Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABN 4/84
    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 29/84
    Mit der durch Beschluß des Senats vom 10. April 1984 - 1 ABN 4/84 - zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt die Stiftung ihren Abweisungsantrag weiter, während der Betriebsrat um Zurückweisung der Rechtsbeschwerde bittet.
  • BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 43/83

    Tarifgerechte Eingruppierung von Filialleiterinnen

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 29/84
    Dem entspricht es, daß eine Verkennung des Betriebsbegriffes die Wahl des Betriebsrats lediglich anfechtbar macht (Beschluß vom 13. September 1984, BAG 46, 363 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972), der gewählte Betriebsrat somit seine gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen hat, wenn - wie hier - die Wahl nicht angefochten worden ist.
  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 2 bei der Umsetzung von

    Der Antrag des Betriebsrats kann jedoch im Hinblick auf den Anlaß des Streits der Beteiligten und auf das zu seiner Begründung Vorgetragene ausgelegt werden (BAGE 49, 180, 184 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 50, 251, 253 = AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 51, 151, 155 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Nach § 4 Satz 2 BetrVG aF konnten daher nur solche Betriebe einem Hauptbetrieb zugeordnet werden, deren Aufgabenstellung in einer Hilfsfunktion für den Hauptbetrieb bestand oder die denselben arbeitstechnischen Zweck verfolgten wie dieser (vgl. hierzu BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 29/84 - BAGE 50, 251 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 4, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit

    Dies ergibt sich in Bezug auf die Interessenwahrnehmung durch einen Betriebsrat bereits aus dem in § 4 Abs. 1 BetrVG zum Ausdruck kommenden Anliegen, eine ortsnahe Interessenvertretung zu ermöglichen (vgl. BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 29/84 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 50, 251) .
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Er ist jedoch im Hinblick auf seine Begründung und den Anlaß des Streites der Beteiligten auszulegen (Beschlüsse des Senats vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - und vom 3. Dezember 1985 - 1 ABR 29/84 - BAGE 49, 180 und BAGE 50, 251).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Dieser Antrag war jedoch im Hinblick auf seine Begründung und den Anlaß des Streites der Beteiligten auszulegen (Beschlüsse des Senats vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 -, vom 3. Dezember 1985 - 1 ABR 29/84 - und vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 49, 180, 50, 251, und 51, 151).
  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 31/86

    Mitbestimmung bei Sozialeinrichtung

    Der Antrag des Betriebsrats kann jedoch im Hinblick auf den Anlaß des Streits der Beteiligten und auf das zu seiner Begründung Vorgetragene ausgelegt werden (Senatsbeschlüsse vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; vom 3. Dezember 1985 - 1 ABR 29/84 - AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972; und vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • LAG München, 28.04.2004 - 5 Sa 1375/03

    Betriebsteil i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 1 BetrVG

    Vielmehr hätte der in R gewählte Betriebsrat trotzdem vor der Kündigung der M Arbeitnehmer gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG gehört werden müssen, wenn die M Betriebsstätte schon zurzeit der Betriebsratswahl gar nicht betriebsratfähig gewesen wäre (vgl. BAG 03.12.1985 AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 28, insbes. zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 15/92

    Zuordnung von nicht betriebsratsfähigen "Repräsentanzen" eines

    Zu Unrecht beruft sich der Betriebsrat zur Begründung seiner Auffassung, daß Hauptbetrieb nur ein Betrieb sein könne, der betriebsratsfähig ist, auf die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 1985 (BAGE 50, 251 = AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG München, 28.04.2004 - 5 Sa 1380/03

    Betriebsratsfähigkeit

    Vielmehr hätte der in R. gewählte Betriebsrat trotzdem vor der Kündigung der M. Arbeitnehmer gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG gehört werden müssen, wenn die M. Betriebsstätte schon zurzeit der Betriebsratswahl gar nicht betriebsratfähig gewesen wäre (vgl. BAG 03.12.1985 AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 28, insbes. zu B II 2 der Gründe).
  • LAG Köln, 14.07.1995 - 13 TaBV 27/95

    Betriebsrat: Zuständigkeit bei noch nicht betriebsratsfähiger Bildungsstätte

    Dass die Bildungsstätte Kottenheide überhaupt einem anderen Betrieb mit Betriebsrat zuzuordnen ist, solange er selber noch nicht betriebsratsfähig ist, bedarf keiner besonderen Begründung, da sich die Beteiligten in diesem Punkte einig sind und dies auch der ihnen bekannten Rechtsprechung entspricht (BAG, Beschluss vom 03.12.1985 - 1 ABR 29/84 -, in AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972 = DB 1986, 1076).
  • LAG Köln, 29.03.1993 - 13 Sa 912/92

    Kündigung wegen betrieblicher Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung

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