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   BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 54/76 (A)   

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BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 54/76 (A) (https://dejure.org/1978,610)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1978 - 1 AZR 54/76 (A) (https://dejure.org/1978,610)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1978 - 1 AZR 54/76 (A) (https://dejure.org/1978,610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsratsmitglieder - Mitglieder des Wahlvorstandes - Wahlbewerber - Teilnahme an rechtswidrigen Arbeitsniederlegungen - Außerordentliche Kündigungen - Kampfkündigung - Zustimmung des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 43
  • NJW 1978, 2054
  • BB 1978, 913
  • DB 1978, 1231
  • AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 57
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71

    Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 54/76
    Dem Arbeitgeber steht es frei, gegen rechtswidrige Arbeitsniederlegungen auch auf individualrechtlichem Wege vorzugehen (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 21. April 1971, BAG 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf unter Teil III D 2 b der Gründe; so auch BVerfGE 38, 386 [3953) Dann muß er aber die für außerordentliche Kündigungen geltenden Rechtsvorschriften beachten, insbesondere auch die Bestimmung des § 1o3 BetrVG bei Kampfkün digungen gegenüber Arbeitnehmern mit betriebsverfassungsrechtlichen Punktionen.
  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 54/76
    Dem Arbeitgeber steht es frei, gegen rechtswidrige Arbeitsniederlegungen auch auf individualrechtlichem Wege vorzugehen (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 21. April 1971, BAG 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf unter Teil III D 2 b der Gründe; so auch BVerfGE 38, 386 [3953) Dann muß er aber die für außerordentliche Kündigungen geltenden Rechtsvorschriften beachten, insbesondere auch die Bestimmung des § 1o3 BetrVG bei Kampfkün digungen gegenüber Arbeitnehmern mit betriebsverfassungsrechtlichen Punktionen.
  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

    bb) Nach der Senatsrechtsprechung ist der Betriebsrat daran gehindert, einzelne Mitbestimmungsrechte, die durch das Streikgeschehen bedingt sind, auszuüben, wenn hierdurch die Arbeitskampffreiheit des Arbeitgebers ernsthaft beeinträchtigt wird (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 7/02 - zu B III 3 b aa der Gründe, BAGE 104, 175; 14. Februar 1978 - 1 AZR 54/76 - zu 3 der Gründe, BAGE 30, 43) .
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Der Fortbestand des Betriebsratsamts und die Fortexistenz eines betrieblichen Regelungspartners liegen dabei auch im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebers, etwa bei der Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung oder der Vereinbarung eines Notdienstes bei fehlender Regelung durch die Kampfparteien selbst (BAG 21. April 1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292, 313, zu III C 5 der Gründe; 26. Oktober 1971 - 1 AZR 113/68 - BAGE 23, 484; 14. Februar 1978 - 1 AZR 54/76 - BAGE 30, 43, 48, zu 3 der Gründe; 14. Februar 1978 - 1 AZR 76/76 - BAGE 30, 50, 62, zu 7 der Gründe; 25. Oktober 1988 - 1 AZR 368/87 - BAGE 60, 71, 75, zu III 2 der Gründe).

    Die Tarifautonomie und der aus ihr abzuleitende Grundsatz der Kampfmittelparität verlangen in diesen Fällen eine arbeitskampfkonforme Auslegung und damit eine Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats (BAG 14. Februar 1978 - 1 AZR 54/76 - BAGE 30, 43, zu 3 der Gründe).

    Dies folgt aus Gründen der Kampfparität und in Kündigungsfällen daraus, daß dem Betriebsrat Entscheidungen nach § 102 und § 103 BetrVG unter diesen Umständen nicht zuzumuten sind; er wäre vom Neutralitätsgebot überfordert (BAG 14. Februar 1978 - 1 AZR 54/76 - BAGE 30, 43 und - 1 AZR 76/76 - BAGE 30, 50, 62, zu 7 der Gründe).

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85

    Vergütung - Betriebsversammlung

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß das Betriebsverfassungsrecht während eines Arbeitskampfes anzuwenden ist, und daß mögliche Einschränkungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats einer besonderen arbeitskampfrechtlichen Begründung bedürfen (vgl. BAGE 23, 484 = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 30, 43 und 30, 50 = AP Nr. 57 und 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 31, 372 = AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und BAGE 34, 355 = AP Nr. 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 263/08

    Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur Kündigung

    Daran fehlt es für einzelvertragliche Erweiterungen des dem Betriebsrat vor Ausspruch von Kündigungen zustehenden Beteiligungsrechts (LAG Hamm 27. Oktober 1975 - 5 Sa 755/75 - ARST 1978, 127; KR/Etzel 8. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 243a; Rieble AuR 1993, 39, 40; offengelassen von BAG 14. Februar 1978 - 1 AZR 76/76 - BAGE 30, 50, 57 sowie Konzen Gemeinsame Anmerkung zu BAG AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 57 - 59 zu I; vgl. allgemein zur rechtsgeschäftlichen Begründung eines Zustimmungserfordernisses für Kündigungen auch BAG 10. November 1994 - 2 AZR 207/94 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 24 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 43).
  • LAG Köln, 13.08.2009 - 7 TaBV 116/08

    Mitbestimmungsrechte im Arbeitskampf

    Die Tarifautonomie und der aus ihr abzuleitende Grundsatz der Kampfmittelparität können in solchen Fällen eine arbeitskampfkonforme Auslegung und damit eine Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats erfordern (BAG vom 14.02.1978, BAGE 30, 43 ff.; BAG NZA 2004, 223 ff.).

    Das Bundesarbeitsgericht rechtfertigt die Einschränkung von Mitbestimmungsrechten dabei insbesondere damit, dass der Betriebsrat in solchen Fällen " vom Neutralitätsgebot überfordert wäre " (BAG vom 14.02.1978, BAGE 30, 43; BAG NZA 2004, 223 ff.).

  • BAG, 24.04.1979 - 1 ABR 43/77

    Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Arbeitszeitverlängerung aus

    Wie der Senat schon wiederholt ausgesprochen hat, ist der Betriebsrat während eines Arbeitskampfes gehindert, einzelne Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen des Arbeitgebers, die durch das Kampf geschehen bedingt sind, auszuüben, weil sonst die legitime Chancengleichheit zwischen den Arbeitskampf parteien beeinträchtigt und der Betriebsrat auch über fordert wäre, wenn er bei Maßnahmen mitwirken sollte, mit denen der Arbeitgeber dem Streik der Belegschaft oder dessen Auswirkungen auf den Betrieb begegnen will (BAG 23, 484 [504] = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeit skampf [zu A III 1 der Gründe]; ebenso die zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Bundesarbeitsgerichts bestimmten Senatsurteile vom 14. Februar 1978 - 1 AZR 54/76 -, [demnächst] AP Nr. 57 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu 3 der Gründe] und 1 AZR 76/76, [dem nächst] AP Nr. 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu 7 der Gründe]).
  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 39/86

    Betriebliche Bildungsmaßnahme - Auswahl der Teilnehmer

    Es trifft zu, daß der Senat mehrfach ausgesprochen hat, daß Beteiligungsrechte des Betriebsrats während eines Arbeitskampfes Einschränkungen erfahren müßten (vgl. BAGE 23, 484 = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 30, 43, 50 = AP Nr. 57 und 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 31, 372 = AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86

    Betriebsrat - Aufkunftsanspruch

    Nach der Rechtsprechung des Senats können Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Arbeitskampf eine Einschränkung erfahren, wenn und soweit die Ausübung von Beteiligungsrechten die Karapfparität und damit den Arbeitskampf beeinträchtigen würde (BAGE 23, 484; 30, 43; 30, 50; 31, 372; 34, 355 = AP Nr. 44, 57, 58, 63 und 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und zuletzt Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 368/87

    Suspendierende Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern

    Das ist heute die ganz herrschende Meinung (BAGE GS 23, 292, 313; BAGE 30, 43; 30, 58 [BAG 14.02.1978 - 1 AZR 76/76]und 30, 86 = AP Nr. 57, 58 und 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 34, 331 [BAG 22.12.1980 - 1 ABR 2/79] und 34, 355 = AP Nr. 70 und 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Brox/Rüthers, aaO, Rz 436; Dietz/Richardi, aaO, § 74 Rz 21; GK-Wiese, aaO, § 24 Rz 28; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 74 Rz 6, alle m.w.N.).
  • LAG Berlin, 08.02.2001 - 7 TaBV 2307/00

    Voraussetzungen für Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur

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  • LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03

    Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer eintägigen

  • LAG Berlin, 08.02.2001 - 7 TaBV 2225/00

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ; Eintritt der

  • ArbG Köln, 01.07.2015 - 20 BVGa 14/15

    Rückgriff auf "Reservetage" als Streikmittel bei der Deutschen Lufthansa AG

  • LAG Köln, 22.06.1992 - 14 TaBV 17/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung beim Einsatz von Streikbrechern

  • BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 367/87

    Anspruch auf Lohnzahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs -

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