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   BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07   

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BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07 (https://dejure.org/2008,2436)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2008 - 10 AZR 617/07 (https://dejure.org/2008,2436)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 (https://dejure.org/2008,2436)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    HGB §§ 74 ff.; ; ZPO § 278 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB §§ 74 ff.; ZPO § 278 Abs. 6
    Auslegung von Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen bzw. in gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleichsklausel ?über alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis? kann auch nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung umfassen ? Keine Vergleichbarkeit mit Rechtsprechung zum Verzicht auf Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung eines nachvertragliches Wettbewerbsverbots durch gerichtlichen Vergleich

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Vorsicht bei allgemeinen Ausgleichsklauseln in arbeitsrechtlichen Vergleichen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen und Vergleichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 618
  • NZA 2009, 139
  • DB 2009, 182
  • AP HGB § 74 Nr. 82
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07
    Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist jederzeit aufhebbar (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48 = EzA HGB § 74 Nr. 64; 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - BAGE 102, 103).

    Ein deklaratorisches positives oder negatives Schuldanerkenntnis ist dann gegeben, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - BAGE 102, 103).

    In den Entscheidungen vom 31. Juli 2002 (- 10 AZR 513/01 - BAGE 102, 103 und - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48 = EzA HGB § 74 Nr. 64) wurden zwar die nunmehr vom Kläger vermissten weitergehenden Formulierungen verwendet, in denen auch die Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angesprochen waren, dennoch hat der Senat sein Auslegungsergebnis darauf gestützt, dass nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigungen ihre Grundlage im Arbeitsvertrag haben und die daraus resultierenden Pflichten mit und nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden.

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07
    Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist jederzeit aufhebbar (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48 = EzA HGB § 74 Nr. 64; 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - BAGE 102, 103).

    In den Entscheidungen vom 31. Juli 2002 (- 10 AZR 513/01 - BAGE 102, 103 und - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48 = EzA HGB § 74 Nr. 64) wurden zwar die nunmehr vom Kläger vermissten weitergehenden Formulierungen verwendet, in denen auch die Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angesprochen waren, dennoch hat der Senat sein Auslegungsergebnis darauf gestützt, dass nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigungen ihre Grundlage im Arbeitsvertrag haben und die daraus resultierenden Pflichten mit und nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden.

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99

    Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07
    (2) Der Auslegung der Ausgleichsklausel des Vergleichs steht auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Verzicht auf Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung nicht entgegen, wonach allgemeine Ausgleichsklauseln im Zweifel diese Ansprüche nicht erfassen (17. Oktober 2000 - 3 AZR 69/99 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 56 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 71 mwN).
  • BAG, 20.10.1981 - 3 AZR 1013/78

    Ausgleichsquittung - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Verzicht -

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07
    (1) Der Kläger beruft sich zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Oktober 1981 (- 3 AZR 1013/78 - AP HGB § 74 Nr. 39 = EzA HGB § 74 Nr. 39).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 349/05

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07
    aa) Der Senat hat im Urteil vom 8. März 2006 (- 10 AZR 349/05 - BAGE 117, 218) ausgeführt, dass Klauseln in Prozessvergleichen in der Regel nichttypische Erklärungen seien, deren Auslegung gemäß den §§ 133, 157 BGB revisionsrechtlich nur daraufhin zu überprüfen sei, ob gegen anerkannte Auslegungsregeln, Erfahrungssätze und Denkgesetze verstoßen worden sei, ob Verfahrensvorschriften eingehalten worden seien oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen wurden.
  • LAG Hessen, 25.04.2007 - 6 Sa 32/07

    Ausgleichsklausel - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. April 2007 - 6 Sa 32/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.04.1973 - 5 AZR 574/72

    Allgemeine Ausgleichsklausel - Prozeßvergleich - Ausschluß von Ansprüchen auf

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07
    Der beurkundete Vergleichswille wäre wertlos, wenn die Vergleichsverhandlungen sogleich Quelle neuer, über den beurkundeten Inhalt hinausgehender Ansprüche und damit neuen Parteistreits sein könnten (BAG 5. April 1973 - 5 AZR 574/72 - AP ZPO § 794 Nr. 22 = EzA ZPO § 794 Nr. 1).
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Die Parteien wollen, wenn in einem gerichtlichen Vergleich eine umfassende, sich auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erstreckende Ausgleichsklausel aufgenommen und nicht nur der Rechtsstreit erledigt wird, in der Regel das Arbeitsverhältnis abschließend umfassend bereinigen und alle Ansprüche erledigen (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 21, BAGE 151, 382; 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30; 5. April 1973 - 5 AZR 574/72 -) .
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    In welchem Umfang die Auslegung des Vergleichs durch das Landesarbeitsgericht der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, ist umstritten (vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 20 ff.) .
  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

    Eine Aufhebung ist auch möglich durch eine Ausgleichsklausel in einem Aufhebungsvertrag oder in einem gerichtlichen Vergleich, ohne dass sie gesondert getroffen worden sein muss (BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, juris; BAG v. 08.03.2006 - 10 AZR 349/05, juris; BAG v. 31.07.2002 - 10 AZR 558/01, juris; BAG v. 31.07.2002 - 10 AZR 513/01, juris).

    Ein deklaratorisches positives oder negatives Schuldanerkenntnis ist dann gegeben, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, juris; BAG v. 08.03.2006 - 10 AZR 349/05, juris; BAG v. 31.07.2002 - 10 AZR 558/01, juris; BAG v. 31.07.2002 - 10 AZR 513/01, juris BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, juris).

    Ausgangspunkt für die Bestimmung der "zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen" iSd. § 74 Abs. 2 HGB ist alles, was der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung erhalten hat (vgl. nur BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, juris; BAG v. 09.01.1990 - 3 AZR 110/88, juris; BAG v. 16.11.1973 - 3 AZR 61/73, juris; ErfK/Oetker § 74 HGB Rn. 15).

    Wenn ein Arbeitnehmer seine fachlichen Möglichkeiten nicht mehr voll wahrnehmen kann und seine Erwerbsmöglichkeiten beschränkt sind, soll ihm das erhalten bleiben, was er bisher unter Verwertung seiner fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verdient hat (vgl. nur BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, juris; BAG v. 09.01.1990 - 3 AZR 110/88, juris).

    Auch Jahresvergütungen, Gratifikationen, zusätzliche Urlaubsgelder, Tantiemen und ähnliche Sonderzuwendungen zählen hierzu, selbst wenn sie der Arbeitgeber unter Ausschluss eines Rechtsanspruchs als freiwillige Leistung gewährt (vgl. nur BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, juris).

    Zu den wechselnden Bezügen zählen Provisionen, Tantiemen und sonstige von äußeren Umständen abhängige Leistungen (vgl. nur BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, juris).

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

    Die Vereinbarung derartiger Klauseln in Aufhebungsverträgen entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (vgl. nur HWK/Gotthardt 6. Aufl. § 305c BGB Rn. 5; Hoefs in Clemens/Kreft/Krause § 305c BGB Rn. 32) und trägt dem Bedürfnis der Parteien Rechnung, mit dem Aufhebungsvertrag - ähnlich wie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichen (zu letzteren BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 21) - ihre Rechtsbeziehungen abschließend zu regeln und umfassend zu bereinigen (vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30) .
  • OLG München, 23.12.2015 - 15 U 2063/14

    Steuerberaterhaftung bei unzureichender Beratung eines italienischen

    Schließt ein Profifußballspieler zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses bei einem Profifußballverein mit diesem einen Beendigungs- oder Abfindungsvertrag, der eine Ausgleichsklausel enthält, nach der die im Beendigungsvertrag vereinbarten Zahlungen die einzigen verbleibenden Verpflichtungen darstellen, dann sind von der umfassenden Abgeltung in der Regel auch Ansprüche des Arbeitnehmers auf noch nicht geleistete Vergütung erfasst, einschließlich des Anspruchs auf Entrichtung der Kirchenlohnsteuer, der auf einer Nettolohnvereinbarung im Arbeitsvertrag beruht (im Anschluss an BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, NJW 2009, 618).

    Im Interesse klarer Verhältnisse seien Klauseln dieser Art nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 22.10.2008, Az. 10 AZR 617/07, NZA 2009, 139 [142]) grundsätzlich weit auszulegen.

    Die Vereinbarung einer Generalquittung in einem Vertrag zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt kein gänzlich ungewöhnliches Eingreifen in den Geschehensablauf durch eine völlig unangemessene Entschließung dar, sondern ist ein im Arbeitsrecht nicht unübliches Vorgehen (vgl. etwa BAG, Urt. v. 22.10.2008, Az. 10 AZR 617/07, NJW 2009, 618 = NZA 2009, 139).

    Der beurkundete Vergleichswille wäre wertlos, wenn die Vergleichsverhandlungen sogleich Quelle neuer, über den beurkundeten Inhalt hinausgehender Ansprüche und damit neuen Parteistreits sein könnten (BAG, Urt. v. 22.10.2008, Az. 10 AZR 617/07, NJW 2009, 618 = NZA 2009, 139, Rn. 30 bei Juris, m. w. Nachw.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12

    Veröffentlichung eines Belegschaftsfotos im Internet - Einwilligung - Widerruf

    Mit Ansprüchen "aus der Beendigung" werden solche Verbindlichkeiten benannt, die aus einem Streit über den Beendigungstatbestand herrühren oder erst durch die Beendigung selbst entstehen - wie zum Beispiel Urlaubsabgeltungen (BAG 20.10.2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 26, NZA 2009, 139) oder vorliegend etwa nachfolgende Deliktsfragen.

    Weil die Parteien in einem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis aber in der Regel abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen wollen, gleichgültig ob sie daran im Einzelnen denken oder nicht - jede andere Auslegung würde den angestrebten Vergleichsfrieden infrage stellen und den beurkundeten Vergleichswillen wieder wertlos machen (BAG 20.10.2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz 15.4.2010 - 10 Sa 755/09 - zu II 3 der Gründe, juris) - hat weder die vom Kläger eingewendete Unbedachtheit noch der etwaige Grundrechtsbezug für die Wirksamkeit der Erledigungsklausel ausschlaggebende Bewandtnis.

  • BAG, 24.06.2009 - 10 AZR 707/08

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    Vereinbarungen von Arbeitsvertragsparteien in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich sind in der Regel nichttypische Erklärungen (BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - AP HGB § 74 Nr. 82 = EzA HGB § 74 Nr. 70; 8. März 2006 - 10 AZR 349/05 - BAGE 117, 218).

    Bei dieser ist allerdings auch zu beachten, dass Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen sind (BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - AP HGB § 74 Nr. 82 = EzA HGB § 74 Nr. 70; 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 - AP BGB § 305 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 35; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - AP EntgeltFG § 5 Nr. 9; 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - mwN, AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2).

    Da das nachvertragliche Wettbewerbsverbot und die vom Arbeitgeber zu zahlende Karenzentschädigung ihren Grund in der arbeitsvertraglichen Beziehung haben, sind die Ansprüche auf Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots und auf Zahlung der Karenzentschädigung Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und müssen deshalb in einer Ausgleichsklausel, die sich auf die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erstreckt, nicht ausdrücklich erwähnt werden (BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - AP HGB § 74 Nr. 82 = EzA HGB § 74 Nr. 70).

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 873/08

    Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel

    Dies hat das Landesarbeitsgericht zu Recht angenommen (vgl. zur revisionsrechtlichen Überprüfung der Auslegung von Ausgleichsklauseln: Senat 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 23, AP HGB § 74 Nr. 81; 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 21, AP HGB § 74 Nr. 82 = EzA HGB § 74 Nr. 70; 8. März 2006 - 10 AZR 349/05 - Rn. 32, BAGE 117, 218; 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - zu II 2 a der Gründe, AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2) .

    Hat ein Anspruch seinen Grund in der arbeitsvertraglichen Beziehung der Parteien, ist er ein "Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" (BAG 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - Rn. 25, aaO; Senat 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 26, aaO; 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 24, AP HGB § 74 Nr. 82 = EzA HGB § 74 Nr. 70) .

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14

    Equal pay - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel

    Der beurkundete Vergleichswille wäre wertlos, wenn über den beurkundeten Inhalt hinausgehende Ansprüche Quelle eines neuen Rechtsstreits sein könnten (BAG 5. April 1973 - 5 AZR 574/72 -; 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30) .
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    Der beurkundete Vergleichswille wäre wertlos, wenn über den beurkundeten Inhalt hinausgehende Ansprüche Quelle eines neuen Rechtsstreits sein könnten (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - aaO; 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30) .
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11

    Fleischkontrolleure - Arbeitszeit

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07

    Arbeitgeberdarlehen - Mitarbeiterbeteiligung - Ausgleichsklausel in

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2021 - 3 Sa 82/21

    Kündigung, Prozessvergleich, Ausgleichsquittung, Auslegung, Urlaubsabgeltung,

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19

    Schadensersatz - Betriebsübergang - Rückabtretung - Verjährungshemmung durch

  • LG Bonn, 02.05.2016 - 17 O 412/15

    Darlehensvertrag, Widerrufsbelehrung, Vertragsaufhebung, Verzicht,

  • ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18

    Untreue des Arbeitnehmers - Schadensersatz - Betriebsübergang - Rückabtretung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2020 - 5 Sa 197/19

    Auslegung einer Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich - Urlaubsabgeltung

  • LAG Köln, 13.09.2022 - 4 Sa 416/21

    Anspruch auf Karenzentschädigung; Keine Anrechnung anderweitigen Erwerbs bei

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 178/08

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • LAG Hamm, 08.01.2015 - 8 Sa 1110/14

    Auslegung einer Tantiemeregelung

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 598/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 600/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • LAG Hamm, 03.02.2010 - 10 Ta 537/09

    Unbegründeter Ordnungsgeldantrag des Betriebsrats zur Vollstreckung einer

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 582/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.04.2022 - 5 Sa 100/21

    Auslegung einer Ausgleichsklausel in einem Aufhebungsvertrag - Aufrechnung wegen

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 599/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • LAG Sachsen, 23.03.2015 - 4 Ta 290/14

    Auslegung einer Ausgleichsklausel zur vergleichsweisen Beendigung des

  • LAG Nürnberg, 16.10.2013 - 4 Sa 288/13

    Equal-Pay - Abgeltungsklausel - Gerichtlicher Vergleich - Inhaltskontrolle

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 2 U 6/08

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmererfinders

  • OLG Nürnberg, 24.01.2022 - 8 U 3108/21

    Ausschluss von Ansprüchen aus Betriebsschließungsversicherung durch negatives

  • LAG Hamm, 06.02.2013 - 3 Sa 1026/12

    Erlöschen von Differenzlohnansprüchen einer Leiharbeitnehmerin durch

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11

    CGZP, Leiharbeitnehmer, Equal-Pay-Grundsatz, Equal-Pay-Anspruch,

  • LAG München, 13.10.2015 - 7 Sa 257/15

    Sozialplanansprüche; Verzicht; negatives Schuldanerkenntnis

  • OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09

    Geschäftsführeranstellungsvertrag: Anspruch auf Rückerstattung von

  • LAG Hamburg, 23.09.2014 - 2 TaBV 6/14

    Nicht nur vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern - befristete

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 464/10

    Auslegung einer Ausgleichsklausel in einem gerichtlichen Vergleich - Anspruch auf

  • LAG Köln, 30.07.2010 - 11 Sa 909/09

    Auslegung einer Ausgleichsklausel bei Rückforderung überzahlter

  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 5 Sa 35/09

    Auslegung eines Vergleichs über die Abänderung einer Pensionszusage

  • ArbG München, 19.05.2022 - 36 Ca 7892/21

    Kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung aufgrund Vergleich mit Erledigungserklausel im

  • VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.01655

    Vollstreckungsabwehrklage

  • LAG Hessen, 11.11.2009 - 2 Sa 569/09

    Annahmeverzugslohnanspruch - selbstständiger Schuldgrund - deklaratorische Art

  • ArbG Hamburg, 20.04.2012 - 13 Ca 183/11

    Auslegung von Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen - Anspruch auf

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