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   BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76   

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BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 (https://dejure.org/1978,342)
BAG, Entscheidung vom 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 (https://dejure.org/1978,342)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 598/76 (https://dejure.org/1978,342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kaufmännischer Angestellter - Wettbewerbsverbot - Freistellung von Arbeitsleistung - Suspendierung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Vorbereitung des Handelsgewerbes - Abschluß eines Franchise-Vertrags - Franchise-Gebühr - Franchise-Geber - Unterstützung eines ...

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot, Abschluss eines FV, Abgrenzung Vorbereitungshandlung / Wettbewerbsverstoß, Zahlung einer Franchisegebühr, Förderung fremden Wettbewerbs, nachvertragliche Konkurrenztätigkeit, Wettbewerbstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 60

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 335
  • BB 1979, 325
  • DB 1978, 2177
  • AP HGB § 60 Nr. 9
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 10.07.1973 - 4 U 1111/73

    FV, Karenzentschädigung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Sittenwidrigkeit,

    Auszug aus BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76
    In seiner verkehrstypischen Ausgestaltung wird durch den Abschluß eines Franchise- Vertrages ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Franchise-Nehmer und dem Franchise-Geber begründet, durch das der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer gegen Entgelt das Recht ein räumt, bestimmte Waren und / oder Dienstleistungen unter Verwendung von Name, Marke, Ausstattung usw. sowie der gewerblichen und technischen Erfahrungen des Franchise-Gebers und unter Beachtung des von diesem entwickelten Organisations- und Werbungssystems zu vertreiben, wobei der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer Beistand, Rat und Schulung in technischer und verkaufstechnischer Hinsicht gewährt und eine Kontrolle über die Geschäftstätigkeit des Franchise-Nehmers ausübt (vgl. KG MDR 1974, 144-; Management-Enzyklopädie, Verlag moderne Industrie, 197° und 1972, Bd. 2, S. 1066 ff., Bd. 6 , S. 246; Skaupy, BB 1969, 113 ff.)« Ähnlich ist auch der von der Beklagten überreichte Formularvorvertrag gestaltet (B1.1o2 f. der Akte 11 Sa 855/75)- Dabei ist vorausgesetzt, daß der Franchise-Nehmer ähnlich wie der Vertragshändler oder Eigenhändler in eigenem Namen und für eigene Rechnung selbständig sein Geschäft betreibt.
  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62

    Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung

    Auszug aus BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76
    Mit dieser Rechtsprechung steht das Urteil des Senats vom 3o. Januar 1963 (AP Nr. 3 zu § 6o HGB) nicht in Widerspruch, auch wenn es im Leitsatz jener Entscheidung heißt, daß Vorbereitungshandlungen für das eigene Handelsgewerbe den Tat bestand des "Geschäftemachens" im Handelszweig des Prinzipals erfüllen können (BAG 14, 72 [77 ff.] = AP Nr. 3 zu § 6o HGB [zu I b bb der Gründe]).
  • BAG, 09.05.1975 - 3 AZR 352/74

    Handlungsgehilfe: Umfang des Auflösungsschadens nach fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76
    § 6o Abs. 1 HGB verbietet ihm lediglich die Aufnahme der werbenden Tätigkeit, insbesondere also das Vorbereiten der Vermittlung und des Abschlusses von Konkurrenzgeschäften (vgl. M G 14, 72 [75 ff-] = AP Nr. 5 zu § 6o HGB [zu I b der Gründe]; AP Nr. 5 und 6 zu § 6o HGB [zu I 1 bzw. zu A I 2 b der Gründe]; AP Nr. 8 zu § 628 BGB [zu I 1 a der Gründe]).
  • BAG, 16.01.1975 - 3 AZR 72/74

    Treuepflicht - Vertragsverletzung - Übertritt zu einem Konkurrenzunternehmen -

    Auszug aus BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76
    Insoweit kann auch nicht von einer sog. Aufbauhilfe zugunsten eines Konkurrenzunternehmens ausgegangen werden (vgl. dazu BAG AP Nr. 8 zu § 60 HGB), denn die Kläger sind nach den Feststellungen des Lahdesarbeitsge richts vor Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses gegenüber Dritten für die Firma I nicht tätig geworden.
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    aa) Das Wettbewerbsverbot des § 60 Abs. 1 HGB gilt während der gesamten rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses (BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 227 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 30) und damit nach einer Kündigung auch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 598/76 - zu II 1 der Gründe, AP HGB § 60 Nr. 9 = EzA HGB § 60 Nr. 11) .

    Die Freistellung des Arbeitnehmers hebt das Wettbewerbsverbot nicht auf (BAG 20. März 1984 - 3 AZR 32/82 - zu I 2 b der Gründe; 30. Mai 1978 - 2 AZR 598/76 - zu II 1 der Gründe, AP HGB § 60 Nr. 9 = EzA HGB § 60 Nr. 11) .

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Allerdings darf ein Arbeitnehmer, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 74 HGB nicht vereinbart worden ist, schon vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach seinem Ausscheiden die Gründung eines eigenen Unternehmens vorbereiten (Senat 30. Januar 1963 - 2 AZR 319/62 - aaO; 30. Mai 1978 - 2 AZR 598/76 - AP HGB § 60 Nr. 9 = EzA HGB § 60 Nr. 11; BAG II. November 1980 - 6 AZR 292/78 -).

    Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 HGB hingegen nicht (Senat 30. Januar 1963 - 2 AZR 319/62 - aaO; 30. Mai 1978 - 2 AZR 598/76 - aaO).

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Insofern gilt vielmehr für die vorliegende Vertragskonstellation ähnliches, wie es das Bundesarbeitsgericht auch im Falle von Franchiseunternehmern festgestellt hat, nämlich daß diese regelmäßig im eigenen Namen und für eigene Rechnung selbständig (und nicht in abhängiger Arbeit) ein Geschäft betreiben (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 598/76 - AP Nr. 9 zu § 60 HGB, zu II 3 b der Gründe und vom 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 2 a der Grün de).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2002 - 6 Sa 83/01

    Auskunftsansprüche bei Wettbewerbsverstößen während des bestehenden

    Wer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein eigenes Handelsgewerbe gründen und dadurch seinem jetzigen Arbeitgeber Konkurrenz machen will, darf - sofern er nicht durch ein vertragliches Wettbewerbsverbot gebunden ist - schon während des bestehenden Arbeitsverhältnisses gewisse Vorbereitungen treffen; er darf z.B. Räume mieten, sich die erforderliche Ausstattung beschaffen oder sich um Mitarbeiter bemühen, sofern er damit nicht durch Abwerbung von Arbeitnehmern seines jetzigen Arbeitgebers dessen Interessen unmittelbar gefährdet (BAG vom 12.05.1972, AP Nr. 6 zu § 60 HGB, BAG vom 30.05.1978, AP Nr. 9 zu § 60 HGB).

    Zulässig sind demnach solche Vorbereitungsmaßnahmen, die auf die Schaffung der formalen und organisatorischen Voraussetzungen für das geplante eigene Handelsunternehmen gerichtet sind; sie sind zulässig, wenn sich die Tätigkeit in den Vorbereitungshandlungen erschöpft und nicht aus sonstigen, besonderen Gründen die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers noch während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses unmittelbar gefährdet werden, insbesondere durch Kontaktaufnahme mit Kunden oder anderen Vertragspartnern des Arbeitgebers (BAG vom 30.05.1978 a.a.O.).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist im vorliegenden Fall festzustellen, dass die Beklagte bei den Gesprächen mit der Mitarbeiterin der Klägerin Frau A. im Oktober und November 2000 die Grenze zwischen zulässigen Vorbereitungshandlungen in Bezug auf ein neu zu gründendes Handelsgewerbe und einer vertrags- und wettbewerbswidrigen Abwerbung überschritten hat, wobei es auf die Suspendierung der Beklagten ab August 2000 nicht ankommt, da die rechtlichen Bindungen bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterbestehen (BAG vom 30.05.1978, AP Nr. 9 zu § 60 HGB).

    Da nach der geschilderten Rechtsprechung (BAG vom 30.01.1963, AP Nr. 3 zu § 60 HGB, BAG vom 30.05.1978, AP Nr. 9 zu § 60 HGB und BAG vom 12.05.1972, AP Nr. 6 zu § 60 HGB), Abwerbungsversuche gegenüber Arbeitnehmern des Arbeitgebers, die die Interessen des Arbeitgebers gefährden, gegen die Treuepflicht des Arbeitnehmers, unabhängig von ihrem Erfolg, verstoßen, reicht der Vortrag der Klägerin bezüglich der Auskunftsverpflichtung der Beklagten nach Antrag Ziffer 1 aus.

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

    (bb) Selbst wenn entgegen den durch den Beklagten selbst vorgebrachten indiziellen Umständen eine konkludente einvernehmliche Suspendierung angenommen würde, wäre das gesetzliche Wettbewerbsverbot durch sie nicht aufgehoben worden (BAG 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 - AP HGB § 60 Nr. 9, zu II 1 der Gründe mit Anm. Schröder; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene 2. Auflage § 60 Rn. 16 und 19) .

    In diesem Fall hätte das Verhalten des Beklagten § 60 Abs. 1 Alt. 1 HGB verletzt, der es dem Handlungsgehilfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses untersagt, Kunden oder Mandanten des Arbeitgebers für eigene Zwecke abzuwerben (BAG 24.04.1970 - 3 AZR 324/69 - AP HGB § 60 Nr. 5, zu I 1 a der Gründe; die Entscheidung behandelt die zweite Alternative des § 60 Abs. 1 HGB gewissermaßen als Auffangtatbestand gegenüber der ersten Alternative und lässt deswegen im Einzelfall konsequenterweise offen, ob der Arbeitnehmer selbst ein Handelsgewerbe betrieb; verallgemeinernd zu beiden Tatbeständen des § 60 Abs. 1 HGB BAG 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 - AP HGB § 60 Nr. 9, zu II 2 der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2002 - 20 Sa 75/01

    Abwerbung von Arbeitskollegen während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses als

    Dieses bleibt auch bei einer Suspendierung oder Freistellung des Arbeitnehmers bestehen (BAG, Urteil vom 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 - AP Nr. 9 zu § 60 HGB).

    Allerdings darf ein Arbeitnehmer, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 74 HGB nicht vereinbart worden ist, schon vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach seinem Ausscheiden die Gründung eines eigenen Unternehmens vorbereiten (BAG, Urteil vom 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 - AP Nr. 9 zu § 60 HGB).

    Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 HGB hingegen nicht (BAG Urteil vom 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 - a.a.O.).

    Zulässig sind demnach solche Vorbereitungshandlungen, die auf die Schaffung der formalen und organisatorischen Voraussetzungen für das geplante eigene Handelsunternehmen gerichtet sind; sie sind zulässig, wenn sich die Tätigkeit in den Vorbereitungshandlungen erschöpft und nicht aus sonstigen, besonderen Gründen die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers noch während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses unmittelbar gefährdet werden, insbesondere durch Kontaktaufnahme mit Kunden oder anderen Vertragspartnern des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 30.05.1978 - 2 AZR 598/76; a.a.O.).

  • LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95

    Wettbewerbsverbot: Vorbereitungen zum künftigen Wettbewerb bei fehlendem

    Haben die Parteien kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, so hindert den Arbeitnehmer § 60 HGB nicht daran, mit den Vorbereitungen für diesen Wettbewerb schon während des Arbeitsverhältnisses zu beginnen (wie BAG v. 30.05.1978 - 2 AZR 598/76).

    Dann aber hindert ihn § 60 HGB nicht daran, mit den Vorbereitungen für diesen Wettbewerb schon während des Arbeitsverhältnisses zu beginnen (BAG, Urteil vom 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 in AP Nr. 9 zu § 60 HGB).

    Hingegen sind solche Vorbereitungsmaßnahmen zulässig, die auf die Schaffung der formalen und organisatorischen Voraussetzungen für das geplante eigene Unternehmen gerichtet sind - solange sich die Tätigkeit in den Vorbereitungshandlungen erschöpft und nicht aus sonstigen, besonderen Gründen die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers noch während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses unmittelbar gefährdet werden, insbesondere - durch Kontaktaufnahme mit Kunden oder anderen Vertragspartnern des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 in AP Nr. 9 zu § 60 HGB).

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 97/87

    Schadensersatz wegen Verstoßes eines Dienstverpflichteten gegen ein

    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß nämlich der Dienstverpflichtete bis zur rechtswirksamen Beendigung des Dienstverhältnisses grundsätzlich jeden Wettbewerb unterlassen muß, wenn er eine vom Geschäftsherrn ausgesprochene Kündigung für ungerechtfertigt hält und deshalb auch weiterhin die sich aus dem Vertrage für ihn ergebenen Rechte in Anspruch nimmt (vgl. Sen. Urt. v. 30.6.1954 - II ZR 26/53, LM HGB § 89 a Nr. 1; BAG, Urt. v. 30.5.1978 - 2 AZR 598/76, NJW 1979, 335).
  • ArbG Düsseldorf, 09.06.2008 - 3 (8) Ca 336/06

    Keine Schadensersatzpflicht wegen Abwerbeaktionen gegen einen Konkurrenten bei

    Allerdings sind - insbesondere organisatorische - Vorbereitungshandlungen für eine nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstehende Beschäftigung bei einem konkurrierenden Arbeitgeber zulässig, soweit dem besondere Vereinbarungen der Parteien oder überwiegende Geschäftsinteressen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen (vgl. BAG v. 30.5.1978 - 2 AZR 598/76; MüKo/Henssler, 4. Aufl., § 626 BGB Rz. 172; KR/Fischermeier, 8. Aufl., § 626 BGB Rz. 561).
  • LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer

    Hierin liegt aber keine Pflichtverletzung der Klägerin, die mit einer Kündigung, erst recht nicht mit einer außerordentlichen Kündigung, geahndet werden kann (vgl. BAG 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 - AP Nr. 9 zu § 60 HGB; BAG 22.02.1980 - 7 AZR 236/78 - n. v.; LAG Köln 19.01.1996 - 11 Sa 907/95 - LAGE § 626 BGB Nr. 93).
  • LAG Hessen, 21.06.1990 - 9 Sa 1437/89

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78

    Wichtiger Grund, Vorbereitung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit, Abgrenzung

  • LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11

    Auskunftsanspruch gegen den ein Konkurrenzverhältnis während des

  • ArbG Essen, 27.09.2013 - 2 Ca 3550/12

    Fristlose Kündigung wegen Beleidigung von Geschäftsführer und ; Arbeitskollegen

  • LAG Hamburg, 08.08.1995 - 2 Sa 119/94

    Vertragliches Wettbewerbsverbot; Abwerben von Kunden; Verletzung eines

  • LAG Köln, 24.01.2023 - 4 SaGa 16/22

    Vertragsimmanentes Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses; "Wichtiger

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 97/89

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit des

  • LAG Düsseldorf, 02.07.1999 - 14 Sa 487/99

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs bei einem anderen Arbeitgeber

  • LAG Berlin, 30.07.1997 - 18 Sa 20/97

    Kraftfahrer; Status; Arbeitnehmer; Selbstständige; Franchise

  • BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 32/82
  • LAG Köln, 22.06.2001 - 11 Sa 28/01

    Kündigung; fristlos; Wettbewerb; Konkurrenzunternehmen; Vorbereitungshandlung;

  • LAG Köln, 08.12.1995 - 13 Sa 1153/95

    Wettbewerbsverbot: Reichweite einer Unterlassungsverfügung - Voraussetzungen

  • OLG Schleswig, 27.08.1986 - 4 U 27/85

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für Streitigkeiten zwischen Franchise-Gebern

  • LAG Hamm, 10.05.2001 - 16 Sa 1523/00

    Streit um die Auszahlung einer vertraglich vereinbarten Abfindung;

  • LAG Hamm, 19.03.2001 - 16 Sa 322/01

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassen von Wettbewerb im bestehenden

  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 236/78
  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2000 - 12 Sa 51/99

    Zur außerordentlichen hilfsweise ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Köln, 28.02.1997 - 11 Sa 749/96

    Wirksamkeit einer Verdachtskündigung

  • LAG Köln, 17.01.2002 - 5 Sa 1141/01

    Konkurrenzverbot; Auskunft

  • LAG Köln, 24.01.1997 - 11 Sa 1219/96

    Außerordentliche Kündigung mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer außerhalb

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.06.2011 - 6 Sa 545/10

    Berufung (unzulässig), Berufungsbegründung, Anforderungen, Zulässigkeit, Urteil,

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