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   BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07   

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BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07 (https://dejure.org/2008,3361)
BAG, Entscheidung vom 26.08.2008 - 1 AZR 353/07 (https://dejure.org/2008,3361)
BAG, Entscheidung vom 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 (https://dejure.org/2008,3361)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

  • openjur.de

    "Überflüssige" Änderungskündigung; Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung; keine Regelungssperre nach § 77 Abs 3 BetrVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung zur Umstellung der Vergütung von Akkordlohn auf Zeitlohn; Zulässigkeit des Wechsels der Lohnart durch Betriebsvereinbarung; Notwendigkeit der Beachtung der Mindestlaufzeiten einer vorangehenden Vereinbarung bei einvernehmlicher ...

  • bag-urteil.com

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung - keine Regelungssperre nach § 77 Abs 3 BetrVG

  • Betriebs-Berater

    Überflüssige Änderungskündigung

  • hensche.de

    Änderungskündigung, Betriebsvereinbarung

  • Judicialis

    KSchG § 2 S. 1; ; KSchG § 4 S. 2; ; BetrVG § 75; ; BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 77 Abs. 4; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; LGRTV § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geänderte Arbeitsbedingungen als Streitgegenstand einer Änderungsschutzklage, Wechsel aus der einen in die andere Lohnart, Rechtswirkungen einer "überflüssigen" Änderungskündigung

  • rechtsportal.de

    Geänderte Arbeitsbedingungen als Streitgegenstand einer Änderungsschutzklage, Wechsel aus der einen in die andere Lohnart, Rechtswirkungen einer "überflüssigen" Änderungskündigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung ? Keine Regelungssperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG bei gleichberechtigter Nennung von Lohnarten in Tarifvertrag ? Streitgegenstand der Änderungsschutzklage ? ?Überflüssige? Änderungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 461
  • AP KSchG 1969 § 2 Nr. 139
  • NZA-RR 2009, 300
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

    Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07
    Die Änderungsschutzklage des Arbeitnehmers zielt auf die Feststellung, dass für das Arbeitsverhältnis nicht die Bedingungen gelten, die in dem mit der Kündigung verbundenen Änderungsangebot des Arbeitgebers enthalten sind (BAG 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - BAGE 111, 361, zu B I der Gründe; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - aaO.).

    Dieser Umstand ist im Rahmen der Begründetheit der Klage zu berücksichtigen (BAG 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - BAGE 111, 361, zu A II der Gründe).

    Ist dagegen zu diesem Zeitpunkt die entsprechende Änderung der Arbeitsbedingungen auf anderem Wege bereits eingetreten - etwa aufgrund wirksamer Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber oder normativer Wirkung einer Betriebsvereinbarung -, kann die Änderungsschutzklage keinen Erfolg haben (BAG 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - BAGE 111, 361, zu B I der Gründe).

    Zwar kann sich die Änderungskündigung in einem solchen Fall selbst bei Annahme der geänderten Bedingungen unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG als "überflüssig" und damit wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als unwirksam erweisen (so BAG 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - aaO. mwN; offenlassend 6. Dezember 2007 - 2 AZR 368/06 - Rn. 19, 20, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 135 = EzA KSchG § 2 Nr. 68).

    Es wäre Sache der Tarifvertragsparteien gewesen, weitergehende Besitzstandsregelungen zu vereinbaren, wenn sie die vergütungsrechtlichen Konsequenzen aus einem Wechsel der Lohnform hätten ausschließen oder in bestimmter Weise abmildern wollen (BAG 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - BAGE 111, 361, zu B II 5 der Gründe mwN).

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07
    Wegen der aufschiebend bedingten Annahme der angebotenen Vertragsänderung geht es dagegen nicht um den Bestand des Arbeitsverhältnisses als Ganzes und die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung als solcher (vgl. BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159, zu B II 3 der Gründe).

    Die Änderungsschutzklage des Arbeitnehmers zielt auf die Feststellung, dass für das Arbeitsverhältnis nicht die Bedingungen gelten, die in dem mit der Kündigung verbundenen Änderungsangebot des Arbeitgebers enthalten sind (BAG 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - BAGE 111, 361, zu B I der Gründe; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - aaO.).

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07
    Die jüngere Norm geht der älteren vor und löst diese ab (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1a Nr. 4 = EzA KSchG § 1a Nr. 2).
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07
    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen neuen Arbeitsbedingungen nicht gelten, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch aus anderen Gründen bereits nach den fraglichen Arbeitsbedingungen richtet (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7a Nr. 23, zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06

    Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebotes - Direktionsrecht

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07
    Zwar kann sich die Änderungskündigung in einem solchen Fall selbst bei Annahme der geänderten Bedingungen unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG als "überflüssig" und damit wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als unwirksam erweisen (so BAG 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - aaO. mwN; offenlassend 6. Dezember 2007 - 2 AZR 368/06 - Rn. 19, 20, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 135 = EzA KSchG § 2 Nr. 68).
  • LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06

    Änderung der Entlohnungsform durch Betriebsvereinbarung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Januar 2007 - 10 Sa 914/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Streitgegenstand der Änderungsschutzklage ist allein der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Vertragsbedingungen (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 20; 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 13, BAGE 140, 328; 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17) .
  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Streitgegenstand der Änderungsschutzklage ist nicht die Wirksamkeit der Kündigung, sondern der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Vertragsbedingungen (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 139 = EzA KSchG § 2 Nr. 72) .
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Die Begründetheit einer Änderungsschutzklage iSv. § 4 Satz 2 KSchG setzt allerdings voraus, dass in dem Zeitpunkt, zu welchem die Änderungskündigung wirksam wird, das Arbeitsverhältnis nicht ohnehin zu den Bedingungen besteht, die dem Arbeitnehmer mit der Kündigung angetragen wurden (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 139 = EzA KSchG § 2 Nr. 72; 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - zu B I der Gründe, BAGE 111, 361) .

    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen neuen Arbeitsbedingungen nicht gelten, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch aus anderen Gründen bereits nach den fraglichen Arbeitsbedingungen richtet (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17, aaO; 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - zu B I der Gründe, aaO) .

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