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   BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05   

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BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 (https://dejure.org/2005,792)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 (https://dejure.org/2005,792)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 (https://dejure.org/2005,792)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine negative Gesundheitsprognose; Voraussetzungen für die Annahme der Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen durch künftig zu erwartende krankheitsbedingte Fehlzeiten des Arbeitnehmers; Beeinträchtigung der Betriebsinteressen durch entstandene ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankheitsbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

  • bag-urteil.com

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Berücksichtigung früherer Fehlzeiten bei erneuter krankheitsbedingter Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Krankheitsbedingte Kündigung: Negative Gesundheitsprognose ? Rückgriff auch auf Fehlzeiten vor Ausspruch vorheriger als unwirksam festgestellter Kündigung zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen II

  • chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kündigung auch bei häufigen Kurzerkrankungen möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen auch bei unterschiedlichen Erkrankungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2287 (Ls.)
  • NZA 2006, 655
  • DB 2006, 1504
  • AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 42
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
    a) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-) Erkrankungen entwickelt hat (vgl. insbesondere 12. Dezember 1996 - 2 AZR 7/96 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 41; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

    Ferner sind das Alter, der Familienstand und die Unterhaltspflichten sowie ggf. eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (vgl. insbesondere Senat 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - aaO mwN).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats stellen schon allein die entstandenen und zukünftig zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten, die jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen jährlich aufzuwenden sind, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen dar (29. September 1993 - 2 AZR 155/93 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 27 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 40; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255 und 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

    aa) Im Rahmen der Interessenabwägung haben die Arbeitsgerichte zu prüfen, ob die betriebliche Beeinträchtigung durch die Krankheit des Arbeitnehmers auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalles vom Arbeitgeber billigerweise noch hinzunehmen ist oder ihn überfordert (Senat 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255).

    Dabei sind im Rahmen der Interessenabwägung ua. auch die familiären Verhältnisse des Arbeitnehmers, insbesondere seine Unterhaltspflichten sowie eine mögliche Schwerbehinderteneigenschaft zu berücksichtigen (Senat 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 -aaO mwN).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Auszug aus BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
    Diese kann vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (zuletzt etwa Senat 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

    a) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-) Erkrankungen entwickelt hat (vgl. insbesondere 12. Dezember 1996 - 2 AZR 7/96 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 41; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

    Nicht ausreichend ist hingegen der Vortrag eines Arbeitnehmers, der sich erst durch die Berufung auf die behandelnden Ärzte die fehlende Kenntnis über den weiteren Verlauf seiner Erkrankung verschaffen will (vgl. Senat 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 26; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats stellen schon allein die entstandenen und zukünftig zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten, die jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen jährlich aufzuwenden sind, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen dar (29. September 1993 - 2 AZR 155/93 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 27 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 40; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255 und 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während

    Auszug aus BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt etwa 16. September 2004 - 2 AZR 511/03 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 142 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 10), dass eine Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, ohne den Betriebsrat überhaupt anzuhören, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt hat, er insbesondere seiner Unterrichtungspflicht nicht ausführlich genug nachgekommen ist.

    Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht subjektiv tragenden Kündigungsgründe mitgeteilt hat (st. Rspr. des Senats zuletzt etwa 16. September 2004 - 2 AZR 511/03 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 142 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 10).

    Eine Mitteilung von Scheingründen oder die unvollständige Mitteilung der Kündigungsgründe unter bewusster Verschweigung des wahren Kündigungssachverhalts genügt deshalb den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats nicht (Senat 16. September 2004 - 2 AZR 511/03 - aaO).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Auszug aus BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
    (1) Krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Vergangenheit sind für die Vortragslast des Arbeitgebers insoweit bedeutsam, als sie die Gefahr künftiger Erkrankungen indizieren können, wenn dem nicht die objektiven Verhältnisse bei Zugang der Kündigung entgegenstehen (Senat 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).

    Der Arbeitgeber darf sich in solchen Fällen zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (Senat 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96 mwN).

    Nicht ausreichend ist hingegen der Vortrag eines Arbeitnehmers, der sich erst durch die Berufung auf die behandelnden Ärzte die fehlende Kenntnis über den weiteren Verlauf seiner Erkrankung verschaffen will (vgl. Senat 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 26; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
    Eine Verpflichtung, dem Betriebsrat vorhandene schriftliche Unterlagen auszuhändigen, besteht im Allgemeinen nicht (vgl. BAG 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 96; KR-Etzel § 102 BetrVG Rn. 68 mwN).
  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 7/96

    Kündigung: Kündigung wegen häufiger Krankheitszeiten - Abwarten des Heilverlaufs

    Auszug aus BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
    a) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-) Erkrankungen entwickelt hat (vgl. insbesondere 12. Dezember 1996 - 2 AZR 7/96 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 41; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten;

    Auszug aus BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats stellen schon allein die entstandenen und zukünftig zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten, die jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen jährlich aufzuwenden sind, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen dar (29. September 1993 - 2 AZR 155/93 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 27 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 40; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255 und 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
    Nicht ausreichend ist hingegen der Vortrag eines Arbeitnehmers, der sich erst durch die Berufung auf die behandelnden Ärzte die fehlende Kenntnis über den weiteren Verlauf seiner Erkrankung verschaffen will (vgl. Senat 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 26; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).
  • LAG Düsseldorf, 19.11.2004 - 7 (11) Sa 1292/04

    Negative Indizwirkung krankheitsbedingter Fehlzeiten bei zeitweise unerheblichen

    Auszug aus BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. November 2004 - 7 (11) Sa 1292/04 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Die verschiedenen Erkrankungen können den Schluss auf eine dauerhafte Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers zulassen und damit eine negative Prognose begründen (BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 24 f.) .
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Treten während der letzten Jahre jährlich mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt (BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 17, BAGE 121, 335; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 20) .

    Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 24; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zu II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 92, 96) .

    Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - aaO mwN) .

    Es konnte auch davor liegende Zeitspannen einbeziehen (vgl. BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 24) .

    Selbst wenn die Krankheitsursachen verschieden sind, können sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch andauert (BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 26) .

    Sie lassen eine Prognose für die zukünftige Entwicklung ebenso wenig zu wie Erkrankungen, gegen die erfolgreich besondere Therapiemaßnahmen (zB eine Operation) ergriffen wurden (vgl. BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - aaO) .

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des Kündigungsschutzgesetzes Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. Rspr. des Senats, zuletzt etwa 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 42; 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 -).
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    a) Soweit der Kläger geltend macht, es sei nicht ersichtlich, welche Unterlagen die Beklagte dem Personalrat zur Verfügung gestellt habe, und sie habe ihm möglicherweise nicht seine Dienstpläne vorgelegt, die ihr zum Zeitpunkt der Anhörung zur Verfügung gestanden hätten, übersieht er, dass grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, dem Personalrat vorhandene schriftliche Unterlagen auszuhändigen (vgl. BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - Rn. 46, BAGE 123, 191; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 40) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14

    Kündigung, krankheitsbedingt, Kurzerkrankungen, häufige, BEM,

    Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - ).

    Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - ).

    Selbst wenn die Krankheitsursachen verschieden sind, können sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch andauert (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -).

  • LAG Köln, 18.05.2007 - 11 Sa 632/06

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Unterschiedliche Erkrankungen können den Schluss auf eine gewisse Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers zulassen und damit eine negative Prognose begründen (wie BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Ferner sind das Alter, der Familienstand und die Unterhaltspflichten sowie ggf. eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 20.01.2000 - 2 AZR 378/99, AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 148/01, AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung sind dabei grundsätzlich die objektiven Verhältnisse zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (BAG, Urteil vom 29.04.1999 - 2 AZR 431/98, AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 639/98, AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Der Arbeitgeber darf sich insoweit zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B. I. 2.b) aa) (2) der Gründe m.w. Nachw.).

    Solche verschiedenen Erkrankungen können den Schluss auf eine gewisse Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers zulassen und damit eine negative Prognose begründen (BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B. I. 2.b) aa) (2) der Gründe).

    Liegt beim Arbeitnehmer - wie hier sonach bei der Klägerin - eine besondere Krankheitsanfälligkeit vor, ergibt sich bereits daraus eine Wiederholungsgefahr für weitere Ausfallzeiten (BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B. I. 2. b) aa) (3) der Gründe).

    Anders verhält es sich zwar mit solchen Fehlzeiten, die auf einem einmaligen Ereignis beruhen und keine Prognose für die künftige Entwicklung zulassen (BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, a.a.O.).

    Darin muss allerdings die Darlegung liegen, die Ärzte hätten seine gesundheitliche Entwicklung ihm gegenüber positiv beurteilt (BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 19/89, AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, Leitsatz 3 und zu B. II. 1. b) der Gründe; BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B. I. 2. b) bb) der Gründe; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.11.2005 - 3 Sa 320/05, NZA-RR 2006, 129, 130).

    Nicht ausreichend ist hingegen der Vortrag des Arbeitnehmers, der sich erst durch die Berufung auf die behandelnden Ärzte die fehlende Kenntnis über den weiteren Verlauf seiner Erkrankung verschaffen will (BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B. I. 2. b) bb) der Gründe m.w. Nachw.).

    Soweit es schließlich in der als Anlage zum Schriftsatz der Klägerseite vom 20.12.2006 beigefügten ärztlichen Stellungnahme vom 20.07.2005 am Ende heißt, bei der Klägerin sei "in weiterer Zukunft, keine negative Gesundheitsprognose gegeben", ist weder dieser noch den dort vorangegangenen Angaben konkret zu entnehmen, weshalb diese Prognose auch bereits zum Zugang der streitbefangenen Kündigung am 02.03.2005, auf den es für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung entscheidend ankommt (vgl. BAG, Urteil vom 29.04.1999 - 2 AZR 431/98, AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 639/98, AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) gerechtfertigt gewesen sein soll.

    (bb) Auf der zweiten Prüfungsstufe stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Berufungskammer anschließt, schon allein die entstandenen und künftig zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten, die jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen jährlich aufzuwenden sind, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen dar, wobei dies auch dann gilt, wenn der Arbeitgeber Betriebsablaufstörungen nicht darlegt und eine Personalreserve nicht vorhält (BAG, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 155/93, AP Nr. 27 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 20.01.2000 - 2 AZR 378/99, AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit m.w. Nachw.).

    Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam, wobei es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht, dass eine Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, ohne den Betriebsrat überhaupt anzuhören, sondern auch dann, wenn er ihn nicht ordnungsgemäß beteiligt hat, insbesondere seiner Unterrichtungspflicht nicht ausführlich genug nachgekommen ist (BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B. II. 1. der Gründe m.w. Nachw.).

    Dementsprechend muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitteilen (§ 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG), d.h. er muss ihn über alle Gesichtspunkte informieren, die ihn zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst haben (BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, a.a.O., zu B. II. 1. der Gründe; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Kommentar zum BetrVG, 23. Aufl. 2006, § 102 Rdnr. 41 m.w. Nachw.).

    Dies bedeutet, dass der Betriebsrat bereits dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht subjektiv tragenden Kündigungsgründe in der Weise mitteilt, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen betreiben zu müssen, in der Lage ist, die Stichhaltigkeit dieser Kündigungsgründe überprüfen zu können (BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 599/01, AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969, zu B. I. 1. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, a.a.O., zu B. II. 1. der Gründe; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, a.a.O., § 102 Rdnr. 41 m.w. Nachw.).

    Dagegen kommt der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht nach, wenn er aus seiner Sicht dem Betriebsrat bewusst unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsdarstellungen unterbreitet (BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 599/01, a.a.O., zu B. I. 1. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, a.a.O., zu B. II. 1. der Gründe).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-) Erkrankungen entwickelt hat (zuletzt etwa 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 42 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52).

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellen Entgeltfortzahlungskosten, die jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen jährlich aufzuwenden sind, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen dar (10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 42 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2017 - 3 Sa 153/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - unterbliebenes betriebliches

    Nach der Rechtsprechung des BAG (10.11.2005 - 2 AZR 44/05. NZA 2006.655: 8.11.2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 54; 20.11.2014 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 60 = NZA 2015.931) ist die krankheitsbedingte Kündigung wie auch die personenbedingte Kündigung im Übrigen nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich im Einzelfall nach Maßgabe einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls aufgrund der prognostizierten Belastung eine unzumutbare betriebliche oder wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers ergibt, so dass die prognostizierten betrieblichen Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht (mehr) hinzunehmen sind (s. Betz-Rehm/Schiepel/Kanne ZTR 2016.239 ff.).

    Das gilt allerdings nicht, wenn die Krankheiten ausgeheilt sind (BAG 7, 11.2002 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 50) Entgegen LAG Hamm (4.12.1996 LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 26) gilt diese Indizwirkung nicht nur dann, wenn sich der Beobachtungszeitraum auf drei Jahre oder mindestens zwei Jahre erstreckt (BAG 10.11 2005 - 2 AZR 44/05 NZA 2006.655: s. Rdn. 2218).

    Ausreichend kann sowohl ein kürzerer Zeitraum als auch bei einzelnen Fehlzeiten erst ein längerer Zeitraum sein, um eine negative Prognose zu rechtfertigen (BAG 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 NZA 2006, 655).

    Anders verhält es sich mit solchen Fehlzeiten die auf einem einmaligen Ereignis beruhen und keine Prognose für die zukünftige Entwicklung zulassen (BAG 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - NZ A 2006.655) Auch wenn die einzelnen Erkrankungen tatsächlich ausgeheilt sind, kann sich aus der Häufigkeit der Erkältungs- oder Entzündungserkrankungen .schließen lassen, dass der Arbeitnehmer zu bestimmten Erkrankungen "neigt" und deshalb eine besondere Krankheitsanfälligkeit vorliegt.

    dass der Arbeitnehmer auf Grund der entsprechenden Erkrankungen wieder ausfallen wird (BAG 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - NZA 2006, 655; s.LAG MV 7.3.2017 2 Sa 158/16 LAGE § 1I KSchG Krankheit Nr. 50 = BeckRS 2017.

    Das BAG (6.9.1989 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 26; 7.11.2002 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 50; 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - NZA 2006, 655) geht davon aus.

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen entwickelt hat (vgl. insbesondere 12. Dezember 1996 - 2 AZR 7/96 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 41; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 41 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52; zuletzt 8. November 2007 - 2 AZR 292/06 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 54).
  • LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12

    Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung - Anspruch auf

    Dabei ist die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 zur Krankheit zur Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen und BAG Urteil vom 12. Juli 2007, Az: 2 AZR 716/06, AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung zur Langzeiterkrankung) in drei Stufen zu prüfen:.

    Alsdann ist es Sache des Arbeitgebers, den Beweis für das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG Urteil vom 08. November 2007, Az: 2 AZR 292/06, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Ferner sind das Alter, der Familienstand und die Unterhaltspflichten sowie ggf. eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 08. November 2007, Az: 2 AZR 292/06, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969).

    Treten - wie im vorliegenden Fall - während der letzten Jahre jährlich mehrere Kurzerkrankungen auf, sprechen diese nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes für ein entsprechendes Erscheinungsbild auch in der Zukunft (BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Vielmehr kann das vermehrte Auftreten verschiedener Kurzerkrankungen den Schluss auf eine gewisse Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers zulassen und damit eine negative Prognose begründen (BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes stellen bereits die hier vorliegenden, entstandenen und zukünftig zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten, die jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen jährlich aufzuwenden sind, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen dar (vgl. BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 17.05.2022 - 14 Sa 825/21

    Personenbedingte Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen; Referenzzeitraum;

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 2 Sa 158/16

    Krankheitsbedingte Kündigung - Wirksamkeit - häufige Kurzerkrankungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2014 - 7 Sa 142/14

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - Indizwirkung der negativen

  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 96/07

    Wartezeitkündigung - Präventionsverfahren - Personalratsanhörung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2020 - 26 Sa 1200/19

    Darlegungslast bei krankheitsbedingter Kündigung - negative Gesundheitsprognose

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung

  • LAG Köln, 12.03.2021 - 10 Sa 804/20

    Wirksame Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Kündigung wegen

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13

    Entscheidung nach Lage der Akten - Beweisvereitelung

  • LAG Köln, 20.11.2013 - 11 Sa 462/13

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21

    Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen

  • ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22

    Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2015 - 7 Sa 525/14

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.04.2018 - 6 Sa 361/17

    Kündigung, krankheitsbedingt, Kurzerkrankungen, häufige, BEM,

  • LAG Köln, 01.09.2022 - 8 Sa 393/21

    Dreistufiges Prüfungsschema bei der krankheitsbedingten Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - 8 Sa 170/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - Negative Prognose

  • ArbG Dortmund, 22.01.2019 - 2 Ca 2841/17

    Personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses - häufige Kurzerkrankungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 11 Sa 5/08

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit - fehlende

  • ArbG Bocholt, 19.12.2017 - 2 Ca 689/16

    Einzelfallentscheidung zu einer Kündigung wegen häufiger Kurz- erkrankungen und

  • LAG Köln, 28.03.2023 - 4 Sa 659/22

    Dreistufiges Prüfungsschema bei der krankheitsbedingten Kündigung; Häufige

  • ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16

    Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 557/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung -

  • LAG Hessen, 09.02.2018 - 10 Sa 1063/17

    1. In dem Einladungsschreiben zu einem bEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein

  • ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20
  • LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19

    Ordentliche Kündigung - personenbedingte Kündigung - Krankheit -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 26 Sa 1437/10

    Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Schwerbehinderung

  • ArbG Aachen, 13.02.2020 - 3 Ca 2694/19

    Betriebliches Eingliederungsmanagement, Krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Hessen, 13.11.2013 - 12 Sa 223/13

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 10 Sa 601/07

    Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen

  • LAG Hamm, 16.01.2008 - 18 Sa 779/07

    Kündigung wegen langandauernder Erkrankung; Ungewissheit der Wiederherstellung

  • LAG Köln, 08.11.2022 - 4 Sa 297/21

    Krankheitsbedingte Kündigung; negative Prognose

  • LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - wirtschaftliche Beeinträchtigungen

  • LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12

    Aufstockungsanspruch; Fehlzeiten; Schadensersatz; betriebliche Gründe

  • LAG Hessen, 13.12.2011 - 12 Sa 170/11

    Krankheitsbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

  • ArbG Lingen, 28.01.2014 - 4 Ca 61/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • LAG München, 29.11.2007 - 3 Sa 676/06

    Gesundheitsprognose, negative

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - Ärztin -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2006 - 8 Sa 371/06

    Krankheitsbedingte Kündigung: Abstellen auf starren Zeitraum bei hinreichend

  • ArbG Fulda, 11.03.2020 - 4 Ca 249/19

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 1037/12

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2021 - 7 Sa 248/20

    Ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2009 - 9 Sa 676/08

    Personenbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2021 - 3 Sa 363/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankung - dauerhafte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 3 Sa 127/19

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - ordnungsgemäße

  • LAG Hamburg, 20.11.2019 - 2 Sa 30/18

    Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit - negative Zukunftsprognose - bEM

  • ArbG Hamburg, 17.01.2019 - 4 Ca 144/18
  • ArbG Heilbronn, 21.03.2023 - 8 Ca 328/22

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen bei langjährigem Arbeitsverhältnis -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 548/10

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Leistungsminderung - Darlegungslast

  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2022 - 3 Ca 3411/21
  • ArbG Hagen, 15.05.2018 - 5 Ca 2109/17

    Unverhältnismäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung wegen nicht

  • ArbG Aachen, 08.10.2015 - 2 Ca 788/14

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • ArbG Essen, 29.08.2007 - 6 Ca 969/07

    Wirksamkeit einer außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - positive

  • LAG Hamm, 13.06.2007 - 18 Sa 85/07

    Personenbedingte Kündigung, Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter

  • ArbG Hamburg, 19.04.2018 - 4 Ca 195/17

    Wirksamkeit einer Kündigung ohne Durchführung eines betrieblichen

  • LAG Hamburg, 01.04.2009 - 4 Sa 90/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - Wirksamkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2023 - 3 Sa 196/22

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2017 - 6 Sa 43/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - Beeinträchtigung betrieblicher Interessen -

  • VG Frankfurt/Main, 28.07.2014 - 23 K 1639/14

    Unterrichtung des Personalrats bei Kündigungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2010 - 3 Sa 2323/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Sozialauswahl -

  • LAG Baden-Württemberg, 02.10.2009 - 20 Sa 19/09

    Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2009 - 9 Sa 685/07

    Außerordentliche personenbedingte Kündigung eines tariflich unkündbaren

  • LAG Hamm, 08.08.2007 - 18 Sa 396/07

    Krankheitsbedingte Kündigung, häufige Fehlzeiten, negative Prognose,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2008 - 10 Sa 443/07

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Köln, 23.11.2018 - 11 Sa 989/14

    Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erkrankung eines

  • LAG Hamm, 30.10.2006 - 8 (11) Sa 432/05

    Anforderungen an das substantiierte Bestreiten der negativen Gesundheitsprognose

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2009 - 9 Sa 668/08

    Zur sozialen Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung - erhebliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12

    Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholsucht

  • LAG Köln, 04.05.2016 - 11 Sa 1072/15

    Krankheitsbedingte Kündigung; Einzelfall

  • LAG Hessen, 22.01.2014 - 12 Sa 513/13

    Ordentliche Kündigung wegen Unmöglichkeit der Arbeitsleistung aufgrund

  • LAG Hessen, 17.05.2010 - 16 Sa 1430/08

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2010 - 9 Sa 115/10

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Darlegungslast

  • LAG Köln, 18.01.2011 - 12 Sa 646/10

    Tarifliches Anschlussarbeitsverhältnis für Auszubildende; unbegründete Klage auf

  • ArbG Köln, 09.12.2021 - 11 Ca 7094/20
  • ArbG Köln, 07.04.2010 - 9 Ca 8914/08

    Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis i.R.e.

  • VG Düsseldorf, 04.05.2012 - 13 K 6422/11

    Zustimmung Kündigung Arbeitsverhältnis Schwerbehinderung Schwerbehinderter

  • ArbG Braunschweig, 29.11.2022 - 2 Ca 173/22

    Personenbedingte Kündigung - unzureichende Einladung zum BEM

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2009 - 12 A 163/09

    Rechtmäßigkeit der Verwendung einer Stellungnahme eines Psychosozialen

  • ArbG Dortmund, 17.01.2008 - 4 Ca 34/07
  • ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • ArbG Essen, 04.03.2011 - 5 Ca 3695/10

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung im Falle einer mehr als drei

  • LAG Nürnberg, 24.04.2015 - 8 Sa 399/14

    Kündigung - Verdachtskündigung - graphologisches Gutachten - Personalratsanhörung

  • ArbG Köln, 22.07.2015 - 20 Ca 805/15
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