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   BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 175/76   

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BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 175/76 (https://dejure.org/1977,712)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1977 - 5 AZR 175/76 (https://dejure.org/1977,712)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1977 - 5 AZR 175/76 (https://dejure.org/1977,712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Besonderer Kündigungsschutz - Nachwirkender Kündigungsschutz - Verhinderungsfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 909
  • BB 1978, 359
  • DB 1978, 495
  • AP KSchG 1969 § 15 Nr. 3
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 163/75

    Arbeitsverhältnis: Ordentliche Kündigung aller Betriebsratsmitglieder,

    Auszug aus BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 175/76
    Es handelte sich vielmehr um die Beratung und Beschlußfassung über eine allgemeine Stellungnahme des Betriebsrats gegenüber der Belegschaft zu bereits getroffenen Maßnahmen der Beklagten (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 163/75 - [demnächst] AP Kr. 6 zu § 103 BetrVG 1972 [zu 2 d der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    Dies gilt insbesondere dann, wenn außer dem nachgerückten kein weiteres Ersatzmitglied zur Verfügung steht (ähnlich BAG 9. November 1977 - 5 AZR 175/76 - zu 1 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 3 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 13) .

    Dass sich die Kündigungsbeschränkung in solchen Fällen, zumal wenn es nicht zur Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben durch das Ersatzmitglied gekommen ist, selten auswirken mag, steht dem nicht entgegen (BAG 9. November 1977 - 5 AZR 175/76 - zu 1 d der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 3 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 13; Brill BlStSozArbR 1983, 177, 178; Uhmann NZA 2000, 576, 578) .

  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85

    Ersatzpersonalratsmitglied - Besonderer Kündigungsschutz - Personalratsmitglied -

    Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt für den Fall der Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds entschieden (Urteile vom 9. November 1977 - 5 AZR 175/76-, vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - und vom 6. September 1979 - 2 AZR 548/77 - AP Nr. 3, 5, 7 zu § 15 KSchG 1969).

    Die Dienststelle hätte sich hierüber durch entsprechende telefonische Anfrage bei der Beschäftigungsdienststelle der Klägerin unschwer Kenntnis verschaffen können (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 175/76 - AP Nr. 3 zu § 15 KSchG 1969, zu 1 e der Gründe).

  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 207/85

    Betriebsverfassungsrecht: Nachwirkender Schutz des vorübergehend nachgerückten

    Wenn der Fünfte Senat in seinem Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 175/76 - (AP Nr. 3 zu § 15 KSchG 1969) verlangt, daß sich ein Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung eines Ersatzmitglieds des Betriebsrats und vor Einleitung des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG erkundigt, ob ein Vertretungsfall vorgelegen hat, kann von einem Arbeitgeber bei der Personaldisposition wegen der Übernahme von Auszubildenden erwartet werden, beizeiten nachzufragen, wer im letzten Jahr in der Jugendvertretung vertreten hat, um sich so rechtzeitig auf Zahl und Personen einzurichten, die er bei entsprechendem Verlangen übernehmen muß.
  • LAG Düsseldorf, 09.11.2011 - 12 Sa 956/11

    Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrats bei

    a)Der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG i.V.m. § 103 Abs. 1 BetrVG gilt für Ersatzmitglieder, sobald und solange sie nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ein zeitweilig verhindertes Betriebsratsmitglied im Betriebsrat vertreten; denn während der Dauer des Vertretungsfalles sind sie vollwertige Mitglieder des Betriebsrats mit den gleichen Rechten und Pflichten wie ein ordentliches Betriebsratsmitglied (BAG 09.11.1977 - 5 AZR 175/76, NJW 1978, 909 Rn. 11; BAG 17.01.1979 - 5 AZR 891/77, DB 1979, 888 Rn. 13; Fitting a.a.O. § 103 Rn. 9; BAG 05.09.1986 a.a.O., Rn. 22; Uhmann, NZA 2000, 576).
  • LAG Hamm, 25.06.2004 - 10 TaBV 61/04

    Einstweilige Verfügung auf Zutritt eines Betriebsrats-, Ersatzmitglieds zum

    Ersatzmitglieder des Betriebsrates genießen den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 KSchG nur, solange sie stellvertretend für ein verhindertes ordentliches Betriebsratsmitglied dem Betriebsrat angehören (BAG, Urt. v. 09.11.1977 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 3; KR/Etzel, 6. Aufl., § 103 BetrVG Rz. 15, 44 f.; APS/Böck, 2. Aufl., § 15 KSchG Rz. 109 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 30.03.2006 - 4 TaBV 209/05

    Besonderer Kündigungsschutz - Ersatzmitglied des Betriebsrates -

    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 9. Nov. 1977 - 5 AZR 175/76 - AP § 15 KSchG 1969, ebenso GK-BetrVG/Raab, 8. Aufl., § 103 Rz. 15; ErfK/Ascheid, 6. Aufl., § 15 KSchG Rz. 14; KR-Etzel, 7. Aufl., § 103 BetrVG Rz. 49; Uhmann, NZA 2000, 582) hat jedoch angenommen, dass es, wenn bei einem zunächst zur Amtsausübung berufenen Ersatzmitglied nachträglich ebenfalls ein Verhinderungsfall eintrete, darauf ankomme, aus welchem Anlass und für welche Zeitspanne das zu vertretende ordentliche Betriebsratsmitglied verhindert sei und ob im Vergleich dazu die zeitliche Dauer der Verhinderung des eingetretenen Ersatzmitglieds als unerheblich anzusehen sei.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 101/03

    Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 bzw. § 103 BetrVG; Beleidigungen als

    Dieses Vorbringen als richtig unterstellt, hätte zur Folge, dass für die Kündigung die positive Zustimmung des Betriebsrats erforderlich war, denn Ersatzmitglieder des Betriebsrats genießen den besonderen Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG für die gesamte Dauer der Vertretung eines verhinderten ordentlichen Betriebsratsmitglieds (vgl. BAG, Urteil vom 09. November 1977 - 5 AZR 175/76, AP Nr. 3 zu § 15 KSchG 1969; Urteil vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77, AP Nr. 5 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 193/85

    Kündigungsschutz - Personalratsmitglied - Personalrat - Dienstordnung -

    Daraus muß geschlossen werden, daß der Gesetzgeber die durch das Beamtenrecht bereits gegebene Absicherung der Rechtsstellung des Beamten und damit auch des Probebeamten als ausreichend ansah, dem mit § 15 Abs. 2 KSchG verfolgten Zweck zu genügen, nämlich zu gewährleisten, daß die Mitglieder der Personalvertretung unabhängig und ohne Sorge um ihren Arbeitsplatz ihr Amt wahrnehmen und die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Dienststellenleiter ohne Furcht vor Repressalien vertreten können (vgl. BAG Ur teil vom 9. November 1977 - 5 AZR 175/76 - AP Nr. 3 zu § 15 KSchG 1969, zu 1 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.2005 - 4 Sa 51/04

    Kündigung Betriebsratsmitglied - § 125 Abs 1 Nr 1 InsO

    a) Nach einhelliger Auffassung besteht der Zweck des besonderen Kündigungsschutzes des § 15 KSchG darin, den dort geschützten Personen die erforderliche Unabhängigkeit bei der Ausübung ihres Amtes zu gewähren und die Stetigkeit der Arbeit der jeweiligen Arbeitnehmervertretung zu sichern (KR-Etzel, 7. Auflage, § 15 KSchG Rz. 9; APS-Linck, 2. Auflage, § 15 KSchG Rz. 1; BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 175/76 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 3; BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 230).
  • ArbG Wuppertal, 24.11.2009 - 7 Ca 1658/09

    Fristlose Kündigung BR-Mitglied

    Dies ist vom Bundesarbeitsgericht sowohl für den Fall des Betriebsratsmitgliedes (vgl. BAG v. 09.11.1977, 5 AZR 175/76, BAG v. 17.01.1979, 5 AZR 591/77, BAG v. 06.09.1979, 2 AZR 548/77, AP Nr. 3, 5, 7 zu § 15 KSchG 1969) als auch für den Fall des Personalratsmitgliedes (vgl. BAG v. 05.09.1986, 7 AZR 175/85, DB 1987, 1641) entschieden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 9 Sa 1866/06

    Zum Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines

  • ArbG Wetzlar, 09.01.1985 - 2 BV 13/84

    Anspruch auf Auflösung eines befristeten Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit des

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