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   BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08   

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BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08 (https://dejure.org/2009,6778)
BAG, Entscheidung vom 26.11.2009 - 2 AZR 658/08 (https://dejure.org/2009,6778)
BAG, Entscheidung vom 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 (https://dejure.org/2009,6778)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern - Lehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern nach dem Lehrerpersonalkonzept (LPK) Mecklenburg-Vorpommern; Berechnung des Beschäftigungsbedarfs im Rahmen des Konzepts; Fehlen eines dringenden betrieblichen Erfordernisses bei Neueinstellungen im Wege sog. ...

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern - Lehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 2
    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern nach dem Lehrerpersonalkonzept (LPK) Mecklenburg-Vorpommern; Berechnung des Beschäftigungsbedarfs im Rahmen des Konzepts; Fehlen eines dringenden betrieblichen Erfordernisses bei Neueinstellungen im Wege sog. ...

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2 ; KSchG § 2
    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern nach dem Lehrerpersonalkonzept (LPK) Mecklenburg-Vorpommern; Berechnung des Beschäftigungsbedarfs im Rahmen des Konzepts; Fehlen eines dringenden betrieblichen Erfordernisses bei Neueinstellungen im Wege sog. ...

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilzeitbeschäftigung - Umwandlung eines Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP KSchG 1969 § 2 Nr. 144
  • NZA-RR 2010, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08
    Dringende betriebliche Erfordernisse zur Änderung der Arbeitsbedingungen iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG liegen vor, wenn das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (Senat 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 188).

    Solche Organisationsentscheidungen unterliegen im Kündigungsschutzprozess nur einer eingeschränkten Missbrauchskontrolle darauf hin, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf sind (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - Rn. 17, aaO; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - zu B I 3 der Gründe, aaO).

    Dabei kann er weitgehend frei die Entscheidung treffen, ob das noch verbleibende Arbeitsvolumen durch weniger Vollzeitkräfte oder durch alle beschäftigten Arbeitnehmer in Teilzeit erledigt werden soll (Senat 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 188; 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 2 e bb der Gründe, BAGE 73, 151).

    Damit erweisen sich die Änderungskündigungen gegenüber dem Kläger als unzulässige Austauschkündigungen (vgl. dazu Senat 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 188; 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 96, 294).

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08
    Im Rahmen des § 1 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 2 KSchG ist vor allem zu prüfen, ob ein Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und dem Arbeitnehmer bei Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die am wenigsten beeinträchtigende Änderung angeboten wurde (st. Rspr. des Senats, zuletzt 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 17 mwN; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 13 f., AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141).

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (Senat 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14 mwN, aaO).

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08
    Dringende betriebliche Erfordernisse zur Änderung der Arbeitsbedingungen iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG liegen vor, wenn das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (Senat 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 188).

    Eine Reduzierung des bisherigen Beschäftigungsbedarfs kann sich insbesondere aus innerbetrieblichen Umständen als Folge einer Organisationsentscheidung ergeben (Senat 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - Rn. 21, aaO; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - Rn. 16, BAGE 115, 149).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08
    Eine Reduzierung des bisherigen Beschäftigungsbedarfs kann sich insbesondere aus innerbetrieblichen Umständen als Folge einer Organisationsentscheidung ergeben (Senat 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - Rn. 21, aaO; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - Rn. 16, BAGE 115, 149).

    Solche Organisationsentscheidungen unterliegen im Kündigungsschutzprozess nur einer eingeschränkten Missbrauchskontrolle darauf hin, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf sind (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - Rn. 17, aaO; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - zu B I 3 der Gründe, aaO).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08
    Eine Organisationsentscheidung kann ein dringendes betriebliches Erfordernis iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG begründen, wenn sie sich konkret auf die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers auswirkt (Senat 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 27, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 130).
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99

    Halbierung der Arbeitszeit einer Gleichstellungsbeauftragten im Wege der

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08
    Damit erweisen sich die Änderungskündigungen gegenüber dem Kläger als unzulässige Austauschkündigungen (vgl. dazu Senat 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 188; 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 96, 294).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 Sa 528/05

    Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Juli 2008 - 1 Sa 528/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08
    Dabei kann er weitgehend frei die Entscheidung treffen, ob das noch verbleibende Arbeitsvolumen durch weniger Vollzeitkräfte oder durch alle beschäftigten Arbeitnehmer in Teilzeit erledigt werden soll (Senat 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 188; 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 2 e bb der Gründe, BAGE 73, 151).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung -

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08
    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar werden, dass er auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, die notwendig gewordene Anpassung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (Senat 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 51 ff. mwN, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 57).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 685/08

    Lehrerpersonalkonzept - nachträgliche Teilnahme

    Auszug aus BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08
    Dies steht auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. September 2009 (- 9 AZR 685/08 -).
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (Senat 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16, EzA KSchG § 2 Nr. 76; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14 mwN, aaO) .
  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des

    Es läge vielmehr eine unzulässige sog. Austauschkündigung vor (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 41, BAGE 149, 18; 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 25) .
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12

    Änderungskündigung

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder - wie im Streitfall - unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - aaO; 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16) .
  • LAG Hamm, 20.05.2011 - 10 Sa 2234/10

    Betriebsbedingte Änderungskündigung bei Zusammenlegung der Exportverwaltung an

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob es durch dringende betriebliche Erfordernisse i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich der Arbeitgeber darauf beschränkt hat, solche Änderungen anzubieten, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (zuletzt: BAG 29.11.2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136, Rn 20; BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 142, Rn 24; BAG 26.11.2009 - 2 AZR 658/08 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 144, Rn 16).

    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar werden, dass er auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, die notwendig gewordene Anpassung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (BAG 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141, Rn 15; BAG 08.10.2009 - 2 AZR 235/08 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 143; BAG 26.11.2009 - 2 AZR 658/08 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 144, Rn 16; BAG 12.08.2010 - 2 AZR 945/08 - NZA 2011, 460, Rn 29 m.w.N.).

    Eine Reduzierung des bisherigen Beschäftigungsbedarfs kann sich insbesondere aus innerbetrieblichen Umständen als Folge einer Organisationsentscheidung ergeben (BAG 29.11.2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136, Rn 21; BAG 26.11.2009 - 2 AZR 658/08 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 144, Rn 18 m.w.N.).

    Eine Organisationsentscheidung kann ein dringendes betriebliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG begründen, wenn sie sich konkret auf die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers auswirkt (BAG 21.09.2006 - 2 AZR 607/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 130, Rn 27; BAG 26.11.2009 - 2 AZR 658/08 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 144, Rn 18; BAG 12.08.2010 - 2 AZR 945/08 - NZA 2011, 460, Rn 31).

    Solche Organisationsentscheidungen unterliegen im Kündigungsschutzprozess nur einer eingeschränkten Missbrauchskontrolle daraufhin, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf sind (BAG 26.11.2009 - 2 AZR 658/08 - AP KSchG 1969 § 2 KSchG Nr. 144, Rn 18; BAG 12.08.2010 - 2 AZR 945/08 - NZA 2011, 460, Rn 31 m.w.N.).

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 144 = EzA KSchG § 2 Nr. 76; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141) .
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 11; 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 144 = EzA KSchG § 2 Nr. 76) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.04.2015 - 6 Sa 364/14

    Änderungskündigung, Wirksamkeit, Arbeitszeitreduzierung

    Im Rahmen des § 1 Abs. 2 S. 1 iVm. § 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob ein Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und diesem bei Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die am wenigsten beeinträchtigende Änderung angeboten wurde (BAG 26.11.2009 - 2 AZR 658/08 - 08.10.2009 - 2 AZR 235/08 -).

    Eine Änderung des Beschäftigungsbedarfs kann sich insbesondere aus innerbetrieblichen Umständen als Folge einer Organisationsentscheidung ergeben (BAG 29.11.2007 - 2 AZR 388/06 - BAG 26.11.2009 - 2 AZR 658/08 -).

    In diesem Fall kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in Wirklichkeit mit der bisher vereinbarten oder doch mit einer höheren als der angebotenen Arbeitszeit beschäftigen (BAG 26.11.2009 - 2 AZR 658/08 -).

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 7 Sa 398/15

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung zum Zwecke der Reduzierung der

    Solche Organisationsentscheidungen unterliegen im Kündigungsschutzprozess nur einer eingeschränkten Missbrauchskontrolle darauf hin, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf sind (vgl. BAG, Urteil vom 26.11.2009, 2 AZR 658/08, zitiert nach juris).

    Es unterliegt seiner - vom Gericht nur beschränkt überprüfbaren - Gestaltungsfreiheit, wie er auf einen Rückgang des Beschäftigungsbedarfs reagiert (vgl. BAG, Urteil vom 26.11.2009, 2 AZR 658/08, m.w.N., zitiert nach juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2009 - 5 Sa 236/08

    Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept

    Parallelsache und Folgerechtsstreit wegen einer Folgekündigung zu dem Rechtsstreit 1 Sa 528/05 (Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 15. Juli 2008 ; derzeit BAG 2 AZR 658/08).

    Der Rechtsstreit ist beim Bundesarbeitsgericht zum Aktenzeichen 2 AZR 658/08 anhängig; nach derzeitigem Erkenntnistand soll die mündliche Verhandlung über die Revision am 26. November 2009 durchgeführt werden.

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2015 - 4 Sa 301/15

    Wirksamkeit der dauerhaften Reduzierung der Arbeitszeit im Wege der

    Solche Organisationsentscheidungen unterliegen im Kündigungsschutzprozess nur einer eingeschränkten Missbrauchskontrolle darauf hin, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf sind (vgl. BAG, Urteil vom 26.11.2009, 2 AZR 658/08, zitiert nach juris).

    Es unterliegt seiner - vom Gericht nur beschränkt überprüfbaren - Gestaltungsfreiheit, wie er auf einen Rückgang des Beschäftigungsbedarfs reagiert (vgl. BAG, Urteil vom 26.11.2009, 2 AZR 658/08, m.w.N., zitiert nach juris).

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11

    Änderungskündigung

  • LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15

    Zulässigkeit einer Wiederholungskündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 84/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 76/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 87/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12

    Änderungskündigung zur vollumfänglichen Flexibilisierung zunächst

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 79/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 81/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 80/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 85/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 86/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 4 B 63.09

    Versetzung zum Stellenpool; Zuordnung zum Personalüberhang; Stellenstreichung;

  • LAG Düsseldorf, 05.02.2013 - 17 Sa 1492/12

    Voraussetzungen einer ordentlichen Änderungskündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1672/10

    Grundsätze bei Betriebs- und Betriebsteilstilllegungen -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2014 - 5 Sa 110/13

    Lehrerpersonalkonzept - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • ArbG Stuttgart, 15.12.2010 - 14 Ca 1366/10

    Anforderungen an die zweistufige Prüfung i.R.d. Wirksamkeit einer

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