Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.12.1985

Rechtsprechung
   BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,114
BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93 (https://dejure.org/1993,114)
BAG, Entscheidung vom 20.07.1993 - 3 AZR 52/93 (https://dejure.org/1993,114)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 (https://dejure.org/1993,114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente eines Außendienstmitarbeiters - Wirksamkeit eines Ausschlusses der Angestellten des Verkaufsaußendienstes von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung - Vereinbarkeit eines Ausschlusses mit dem arbeitsrechtlichen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1
    Gleichbehandlung von Außendienstmitarbeitern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 (Gleichbehandlung), § 1 Abs. 1 Satz 4
    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 4
    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung in Versorgungsordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gleichbehandlungsgrundsatz, betriebliche Altersversorgung, Ausschluss von Reisenden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 343
  • MDR 1994, 808
  • NZA 1994, 125
  • FamRZ 1994, 308 (Ls.)
  • VersR 1994, 457
  • BB 1993, 2456
  • DB 1994, 102
  • JR 1994, 220
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85

    Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
    Damit gilt das Verbot der unterschiedlichen Behandlung auch für Normen einer Betriebsvereinbarung (vgl. BAGE 53, 309, 314 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu 2 a der Gründe).

    Eine unterschiedliche Behandlung kann auch zulässig sein, um eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern durch Versorgungsleistungen näher an das Unternehmen zu binden, also Betriebstreue in besonderer Weise zu honorieren (vgl. Beschluß des Senats vom 11. November 1986 - 3 ABR 74/85 - BAGE 53, 309 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).

    Zwar hat der Senat im Beschluß vom 11. November 1986 (- 3 ABR 74/85 - BAGE 53, 309 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung) entschieden, daß es nicht willkürlich ist, wenn in einer Betriebsvereinbarung die betriebliche Altersversorgung nur für einen bestimmten Personenkreis vorgesehen wird, den der Arbeitgeber wegen seiner Bedeutung für das Unternehmen besonders gut entlohnen und an das Unternehmen binden will.

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
    Die Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei freiwilligen Leistungen ist nur dann mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 Gleichbehandlung).

    Ist der Grund einer Ungleichbehandlung nicht ohne weiteres erkennbar, muß der Arbeitgeber ihn spätestens dann offenlegen, wenn ein von der Vergünstigung ausgeschlossener Arbeitnehmer Gleichbehandlung verlangt (vgl. BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 Gleichbehandlung).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
    Freiwillig sind die Leistungen, zu denen der Arbeitgeber nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag verpflichtet ist (vgl. BAG Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, BAGE 53, 42, 55 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C II 1 a der Gründe).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
    Eine Differenzierung ist dann sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
    Der Zweck einer betrieblichen Altersversorgung besteht darin, zur Versorgung der Arbeitnehmer im Alter beizutragen; in der Regel soll die Betriebstreue gefördert und belohnt werden (vgl. BAGE 24, 177, 183 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A II 2 a der Gründe; BAGE 32, 139, 146 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 1 b der Gründe; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 81 I 2, m.w.N.).
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
    Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung führt dazu, daß der Arbeitgeber dem benachteiligten Arbeitnehmer das Ruhegeld zahlen muß, das er einem vergleichbaren begünstigten Arbeitnehmer schuldet (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78

    Widerruf - Versorgungszusage - Zusage - Treuepflichtverletzung - Verletzung der

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
    Der Zweck einer betrieblichen Altersversorgung besteht darin, zur Versorgung der Arbeitnehmer im Alter beizutragen; in der Regel soll die Betriebstreue gefördert und belohnt werden (vgl. BAGE 24, 177, 183 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A II 2 a der Gründe; BAGE 32, 139, 146 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 1 b der Gründe; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 81 I 2, m.w.N.).
  • BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83

    Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
    Die Prüfung des sachlichen Grundes für eine Ausnahme von allgemein begünstigenden Leistungen muß sich an deren Zweck orientieren (BAG Urteil vom 11. September 1985 - 7 AZR 371/83 - BAGE 49, 346 = AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, mit zustimmender Anmerkung von Hromadka).
  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 308/87

    Betriebliche Altersversorgung: Verbot des Ausschlusses bei nachrangigem

    Auszug aus BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
    Die mit der betrieblichen Altersversorgung verfolgten Zwecke rechtfertigen daher in der Regel eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf einen unterschiedlichen Versorgungsbedarf (vgl. BAG Urteil vom 10. Januar 1989 - 3 AZR 308/87 - BAGE 60, 350, 353 f. [BAG 10.01.1989 - 3 AZR 308/87] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04

    Weihnachtsgeld - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    Selbst wenn trotz revisionsrechtlicher Bedenken die Beklagte mit diesem Vortrag noch gehört werden könnte, obwohl sie diesen für den Kläger nicht erkennbaren Differenzierungsgrund entgegen der Rechtsprechung des Dritten und des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 28; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343, 350; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 62) nicht spätestens im Januar 2003 offen gelegt hat, als der Kläger an sie herantrat und ein Weihnachtsgeld in Höhe seines monatlichen Bruttogrundlohns für das Jahr 2002 beanspruchte, fehlten sachliche Kriterien für die Besserstellung der ca. 70 Angestellten der Beklagten.
  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 611/97

    Pfändbarkeit einer Versicherungsprämie nach Gehaltsumwandlung

    Die von der Versicherung im Versicherungsfall zu zahlenden Leistungen dienen dem Versorgungsbedarf des Klägers, der entweder durch seinen Tod oder durch Erreichen eines Rentenalters ausgelöst wird (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 - BAGE 65, 215, 220 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I 2 a aa der Gründe).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 420/94

    Insolvenzschutz nach Beleihung einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

    Die Voraussetzungen eines Versicherungsmißbrauchs sind in § 7 Abs. 5 BetrAVG geregelt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. BAGE 65, 215, 223 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu II 2 der Gründe).

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn dem Arbeitnehmer zwar wirtschaftliche Schwierigkeiten seines Arbeitgebers bekannt sind, er aber angenommen hat und auch annehmen durfte, daß die vorgesehene Sanierung erfolgreich sein werde und die Insolvenzsicherung nicht in Anspruch genommen werden müsse (Fortführung von BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III 1 der Gründe).

    Die Mißbrauchsvermutungen des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 BetrAVG sind auf Beleihungen der Ansprüche aus Direktversicherungen nicht anwendbar (Bestätigung von BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III der Gründe).

    § 7 Abs. 2 und 5 BetrAVG hat aber bewußt davon abgesehen, bei jeder Gefahrerhöhung oder bei jeder nachträglichen Zustimmung zu einer Beleihung den Insolvenzschutz auszuschließen (Urteil vom 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 - BAGE 65, 215, 223 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu II 2 der Gründe).

    aa) Da § 7 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG Mißbrauchstatbestände umschreibt und die Sanktion (Fehlen des Versicherungsschutzes) den Arbeitnehmer trifft, muß dieser nach dem Normzweck des § 7 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG an einer mißbräuchlichen Maßnahme, hier also an einer mißbräuchlichen Beleihung, beteiligt gewesen sein (BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III 1 der Gründe; Höfer, BetrAVG, Bd. I, 4. Aufl., § 7 Rz 2953 und 2954; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 7 Rz 284).

    bb) Der Beklagte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Umstände, die die Einwendung nach § 7 Abs. 5 BetrAVG begründen sollen (BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III 2 der Gründe).

    c) Die Mißbrauchsvermutungen des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 BetrAVG sind nicht anwendbar (BAGE 65, 215, 224 ff. = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III der Gründe; zustimmend u.a. Höfer, BetrAVG, Bd. I, 4. Aufl., § 7 Rz 2956, 2960; Steinmeyer, BB 1992, 1553, 1558 f.; a.A. u.a. Walther, BetrAV 1992, 254, 259 f. = SAE 1992, 268, 274 f.; differenzierend Otto, EWiR 1991, 1163 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,951
BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83 (https://dejure.org/1985,951)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1985 - IVa ZR 251/83 (https://dejure.org/1985,951)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83 (https://dejure.org/1985,951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit einer Vorschrift bezüglich des Ruhens der Rente - Anspruch auf die Gewährung einer Witwenversorgungsrente - Zusammentreffen von Versorgungsansprüchen mit Einkommen aus der Verwendung im öffentlichen Dienst

  • VersR (via Owlit)

    Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) § 65; GG Art. 3

  • rechtsportal.de

    Gültigkeit von Ruhensvorschriften der VBLS

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 654
  • VersR 1986, 259
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.06.1955 - 2 AZR 97/54

    Anwendungsbereich des Regelungsgesetzes zu Art. 131 GG

    Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83
    Das Bundesarbeitsgericht hatte hierzu zwar in der vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung (AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Zusatzversorgung) die gegenteilige Ansicht vertreten.

    Im Anschluß an die Kritik im Schrifttum (Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes § 65 Anm. 10a; Clemens AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Zusatzversorgung) und unter Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. Oktober 1982 (5 U 141/81), das der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27.3.1985 - IVa ZR 192/82 - VersR 1985, 759 - insoweit nicht beanstandet hat, vertritt das Bundesarbeitsgericht nunmehr die Meinung, die unterschiedlichen Fallgestaltungen der Kumulation von Versorgungsbezügen und eigenem Einkommen zwängen nicht zu einer Unterscheidung dahin, daß die Witwe stets, nämlich auch dann bevorzugt werden müsse, wenn ihr von der Zusatzversorgungsrente des verstorbenen Ehemannes der verfassungsmäßig gebotene Rest verbleibt.

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 28/83

    Gleichheitssatz - Grundsatz der Gleichbehandlung - Witwenrente - Ruhegeld -

    Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83
    Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht zwischenzeitlich jedoch aufgegeben (BAG Urteil vom 23. April 1985 - 3 AZR 28/83 -).

    Dies hat bereits das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23. April 1985 (3 AZR 28/83) für die inhaltsgleiche Bestimmung des § 55 Abs. 4 der Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Zusatzversorgungskassen ausgesprochen.

  • BGH, 27.03.1985 - IVa ZR 192/82

    Ruhen einer Versorgungsrente

    Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83
    Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob Verstöße gegen § 242 BGB und das Gleichheitsgebot des Artikels 3 Abs. 1 GG (Senat Urteil vom 27. März 1985 - IVa ZR 192/82 - VersR 1985, 759 unter 2) in Betracht kommen.

    Im Anschluß an die Kritik im Schrifttum (Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes § 65 Anm. 10a; Clemens AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Zusatzversorgung) und unter Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. Oktober 1982 (5 U 141/81), das der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27.3.1985 - IVa ZR 192/82 - VersR 1985, 759 - insoweit nicht beanstandet hat, vertritt das Bundesarbeitsgericht nunmehr die Meinung, die unterschiedlichen Fallgestaltungen der Kumulation von Versorgungsbezügen und eigenem Einkommen zwängen nicht zu einer Unterscheidung dahin, daß die Witwe stets, nämlich auch dann bevorzugt werden müsse, wenn ihr von der Zusatzversorgungsrente des verstorbenen Ehemannes der verfassungsmäßig gebotene Rest verbleibt.

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83
    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 (BVerfGE 46, 97 [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76]) kann anderes nicht entnommen werden.
  • BGH, 30.01.1956 - III ZR 162/54

    Ruhegehalt und Nebeneinkommen

    Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83
    Die Satzung folgt damit dem Herkunftsprinzip (BGHZ 20, 15, 18 ff.; BVerwGE 12, 102).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83
    Die Satzung folgt damit dem Herkunftsprinzip (BGHZ 20, 15, 18 ff.; BVerwGE 12, 102).
  • BGH, 25.05.1977 - IV ZR 13/76

    VBL-Versorgungsrente und Ruhegeld

    Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83
    Im Hinblick auf die Zielsetzung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes kann es nicht beanstandet werden, daß die Satzung für vergleichbare Fälle ebenfalls eine Minderung der Bezüge vorsieht (BGHZ 69, 171, 178) [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76].
  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 9/83

    Anspruch eines Ehegatten auf Geschiedenen-Witwen-Rente bei Scheidung aus

    Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83
    Im Vordergrund steht hier das Ziel der Zusatzversorgung, die Versorgungsbezüge der pflichtversicherten Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes und deren Hinterbliebenen an die der Beamten anzugleichen (BGHZ 93, 17, 22) [BGH 20.11.1984 - IVa ZR 9/83].
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 154/83

    Anrechnung der gesetzlichen Altersrente auf eine Zusatzversorgung

    Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83
    Da die Beklagte eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, erfolgt diese Kontrolle auch unter dem Gesichtspunkt des Grundgesetzes (vgl. Senat Urteil vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 154/83 unter III. m.w.N.).
  • BAG, 16.02.1978 - 3 AZR 624/76

    Höchstgrenze - Versorgungsbezüge - Einkommen - Verwendung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83
    Gleiches gilt, soweit die Leistungsminderung auf die Bezieher solcher Einkünfte beschränkt wird, die - in weiterem Sinn - aus öffentlichen Mitteln herrühren (BAG AP § 242 BGB Ruhegehalt Nr. 178).
  • OLG Hamburg, 22.09.1982 - 5 U 141/81
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Denn ihr liegt eine maßgebende, im Tarifvertrag vom 1. März 2002 getroffene Grundentscheidung der beteiligten Sozialpartner (Tarifvertragsparteien) zugrunde, deren Konsens es vorbehalten bleibt, in welchem Maße die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes und deren Hinterbliebenen an die Versorgung der Beamten angeglichen werden soll (BGHZ 103, 370, 384 f.; 155, 132, 138; BGH, Urteile vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83 - VersR 1986, 259 unter II; vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 252/83 - VersR 1986, 360 unter II; vom 10. Dezember 2003 aaO unter II 2 b aa).

    Denn in jedem Fall lässt sich bei einem Vergleich der genannten Bestimmungen der Satzung und des Tarifvertrages feststellen, dass die Übergangsregelung für rentenferne Versicherte auf einer maßgeblichen Grundentscheidung der Tarifpartner beruht, die deshalb der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle entzogen ist (vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83 - aaO; vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 252/83 - aaO; BGHZ aaO).

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    aa) In seiner älteren Rechtsprechung zum Gesamtversorgungsprinzip hat der Senat ganz allgemein als Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien angesehen, in welchem Maß die Versorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes an die Versorgung der Beamten angeglichen werden soll (Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83, DöD 1986, 116).
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Es kommt nicht darauf an, ob die inhaltliche Übereinstimmung der zu überprüfenden Bestimmungen des EZVKS mit einer Tarifvorschrift oder - so die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - erst die Ausführung einer maßgeblichen Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien durch die EZVKS-Bestimmung entscheidend ist (vgl. ua. 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 11, zu II der Gründe; 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453, zu I 2 a der Gründe; 20. September 2006 - IV ZR 304/04 - BGHZ 169, 122, zu II 1 b der Gründe).
  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    b) Ob § 307 Abs. 3 Satz 1 i.V. mit § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB der Inhaltskontrolle hier Schranken setzt, weil § 41 Abs. 5 VBLS mit § 12 Abs. 6 des Tarifvertrages Altersversorgung - ATV - vom 1. März 2002 wörtlich übereinstimmt, oder eine AGB-rechtliche Inhaltskontrolle deswegen ausscheidet, weil der Ruhensregelung möglicherweise eine maßgebende Grundentscheidung der beteiligten Sozialpartner zugrunde liegt, die von einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle ausgenommen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83 - VersR 1986, 259 unter II; vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 252/83 - VersR 1986, 360 unter II und ständig), kann hier dahinstehen.

    b) Das Bundesarbeitsgericht (BAG AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung; VersR 1979, 1158, 1159; VersR 1979, 968, 969 f.) und der Bundesgerichtshof (BGH, Urteile vom 27. März 1985 - IVa ZR 192/82 - VersR 1985, 759 unter 1 und 2; vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83 - aaO unter III; vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 252/83 - aaO unter III; vom 22. Mai 1980 - IV ZR 63/78 - VersR 1980, 856 unter 2, 3 und 5) haben sich dieser Rechtsprechung angeschlossen.

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

    Der Alimentationsverpflichtung werde genügt, wenn die Alimentierung aus irgendeiner Kasse der öffentlichen Hand komme und sei es als Vergütung für die Leistung des Berechtigten (vgl. BGH 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83 - zu III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 11) .
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 12/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    aa) In seiner älteren Rechtsprechung zum Gesamtversorgungsprinzip hat der Senat ganz allgemein als Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien angesehen, in welchem Maß die Versorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes an die Versorgung der Beamten angeglichen werden soll (Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83, DöD 1986, 116).
  • BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02

    Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs

    Dabei können die grundsätzlichen Unterschiede zur Beamtenversorgung nicht unberücksichtigt bleiben, die ihrer Natur nach eine Vollversorgung darstellt, während den Leistungen der Zusatzversorgung nur ergänzender Charakter zukommt; die schlichte Übernahme von Regelungen des Beamtenrechts kann sich deshalb im Einzelfall sogar als systemwidrig darstellen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83 - VersR 1986, 259 unter II).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Für solche Grundentscheidungen vertritt der Senat (vgl. Urteile vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83 - VersR 1986, 259, 260 zu II und - IVa ZR 252/83 - VersR 1986, 360, 361 zu II) die Auffassung, daß es dem Konsens der Sozialpartner vorbehalten bleibt, in welchem Maße die Versorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes und deren Hinterbliebenen an die Versorgung der Beamten angeglichen werden soll.
  • OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87

    Wirksamkeit der Änderung der Satzung einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse;

    Diese hat, da die Beklagte eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, auch unter dem Gesichtspunkt des Grundgesetzes zu erfolgen (BGH VersR 1986, 142, 143; 1986, 259, 260); dabei ist insbesondere zu prüfen, ob Verstöße gegen § 242 BGB und das Gleichheitsgebot des Art. 3 GG in Betracht kommen.

    Im Vordergrund steht hier das Ziel der Zusatzversorgung, die Versorgungsbezüge der versicherten Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes an die der Beamten anzugleichen (BGH VersR 1985, 235, 236; 1986, 259, 260).

    Diese Entscheidung haben die Gerichte grundsätzlich hinzunehmen (BGH VersR 1986, 259, 260).

  • LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 O 113/08

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Betriebsrente für Hinterbliebene;

    bb) Ob eine AGB-rechtliche Inhaltskontrolle deswegen ausscheidet, weil der Ruhensregelung möglicherweise eine maßgebende Grundentscheidung der beteiligten Sozialpartner zugrunde liegt, die von einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle ausgenommen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83 - VersR 1986, 259 unter II; vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 252/83 - VersR 1986, 360 unter II und ständige Rechtsprechung), kann hier dahinstehen.

    Das Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung; VersR 1979, 1158, 1159; VersR 1979, 968, 969 f.) und der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urteile vom 27. März 1985 - IVa ZR 192/82 - VersR 1985, 759 unter 1 und 2; vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83 - a.a.O. unter III; vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 252/83 - a.a.O. unter III; vom 22. Mai 1980 - IV ZR 63/78 - VersR 1980, 856 unter 2, 3 und 5) haben sich dieser Rechtsprechung angeschlossen.

  • LG Karlsruhe, 27.06.2008 - 6 S 70/07

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Anspruch auf ungekürzte

  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 65/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksambleiben der Halbanrechnung von

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03

    Versorgungsausgleich: Ersetzung des Anpassungsmaßstabes für Besitzstandsrenten

  • BGH, 02.05.1990 - IV ZR 211/89

    Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Witwen- und Witwerrente

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 142/87

    Wirksamkeit einer Satzungsänderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

  • BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94

    Verfassungsmäßigkeit der gerichtlich bestätigten Kürzung einer von der VBL

  • OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99

    Schlechterstellung früherer DDR-Bürger durch VBLS ist unwirksam

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 7/87

    Wirksamkeit der Satzungsänderung einer Zusatzversorgungskasse - Rechtmäßigkeit

  • LG Karlsruhe, 18.01.2008 - 6 S 18/07
  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZR 201/87

    Wirksamkeit der Änderung einer kirchlichen Satzung - Änderungen einer kirchlichen

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZR 213/87

    Verstoß gegen das Gleicheitsgebot - Wirksamkeit einer Satzungsänderung -

  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 133/87

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Zustimmung zur Satzungsänderung -

  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 141/87

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Verstoß gegen das Gleichheitsgebot

  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 148/87

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Wirksamkeit der Satzungsänderung -

  • LG Karlsruhe, 25.10.2019 - 6 O 5/19

    Beitragserstattung in gesetzlichen Rentenversicherung und Betriebsrente

  • LG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 O 446/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Bestandgeschützte Abfindung für

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZR 68/88

    Zulässigkeit von Satzungen als Allgemeine Versicherungsbedingungen - Getrennte

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 56/02

    Gewährung zusätzlicher Leistungen zu einer Versorgungsrente aufgrund voller

  • OLG Karlsruhe, 17.06.1999 - 12 U 308/98

    Maßstab zur Bestimmung einer gesamtversorgungsfähigen Rente;

  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.1996 - 19 Sa 32/96

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Witwenrente; Wirksamkeit eines

  • OLG Karlsruhe, 02.04.1987 - 12 U 73/86
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht