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   BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 609/84   

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BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 609/84 (https://dejure.org/1987,2977)
BAG, Entscheidung vom 11.08.1987 - 8 AZR 609/84 (https://dejure.org/1987,2977)
BAG, Entscheidung vom 11. August 1987 - 8 AZR 609/84 (https://dejure.org/1987,2977)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 200
  • AP BGB § 611 Nr. 90
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69

    Filialleiter - Auflösungsschaden - Vorteilsausgleichung

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 609/84
    Unter diesem ist eine, wenn auch nur spekulative, auf Gewinn gerichtete Teilnahme am Geschäftsverkehr zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - AP Nr. 5 zu § 60 HGB; Schlegelberger/Schröder, HGB, 5. Aufl., § 60 Anm. 8 b).
  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 609/84
    Diese kann entweder dadurch erfolgen, daß der Kläger Teilbeträge der einzelnen Ansprüche bezeichnet, die zusammen den Betrag des Klageantrags ausmachen, oder daß er die einzelnen Ansprüche unter Bezifferung eines jeden derart in ein Abhängigkeitsverhältnis zueinander bringt, daß der eine Anspruch als Hauptanspruch und die übrigen in genau anzugebender Reihenfolge als Hilfsansprüche geltend gemacht werden (vgl. BGH MDR 1953, 164; BGHZ 11, 192; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 253 Rz 67, 68).
  • BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 609/84
    Diese kann entweder dadurch erfolgen, daß der Kläger Teilbeträge der einzelnen Ansprüche bezeichnet, die zusammen den Betrag des Klageantrags ausmachen, oder daß er die einzelnen Ansprüche unter Bezifferung eines jeden derart in ein Abhängigkeitsverhältnis zueinander bringt, daß der eine Anspruch als Hauptanspruch und die übrigen in genau anzugebender Reihenfolge als Hilfsansprüche geltend gemacht werden (vgl. BGH MDR 1953, 164; BGHZ 11, 192; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 253 Rz 67, 68).
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    aa) "Geschäfte machen" iSd. Norm ist eine, wenn auch nur spekulative, auf Gewinn gerichtete Teilnahme am Geschäftsverkehr (BAG 11. August 1987 - 8 AZR 609/84 - zu II 3 c der Gründe, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 90 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 43; 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - zu I 1 b der Gründe, AP HGB § 60 Nr. 5 = EzA HGB § 60 Nr. 3) .

    Der Arbeitnehmer muss als Wettbewerber seines Arbeitgebers am Markt auftreten, also zu seinem Vorteil die gleichen Marktchancen nutzen (BAG 11. August 1987 - 8 AZR 609/84 - aaO) .

  • BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung -

    Ebenso wenig ging es nur darum, die Widerklägerin zu schädigen (vgl. zu einer solchen Konstellation BAG 11. August 1987 - 8 AZR 609/84 - zu II 3 c der Gründe) .

    Ausgenommen sind hingegen Ansprüche, deren Entstehung nicht auf dem Wettbewerbsverstoß beruht, wie beispielsweise pflichtwidrige Vermögensverfügungen oder andere Handlungen zu Lasten des Arbeitgebers ohne Wettbewerbsbezug (BAG 11. August 1987 - 8 AZR 609/84 - zu II 3 c der Gründe) .

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Da jeweils die Umstände des Einzelfalles entscheidend sind, lassen sich Fallgruppen kaum bilden (vgl. die ständige Rechtsprechung des BAG zum Arbeitnehmerbegriff zuletzt etwa BAG Urteil vom 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - AP Nr. 94 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Freier Mitarbeiter - alle m.w.N.).
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