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   BAG, 26.01.1956 - 2 AZR 98/54   

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BAG, 26.01.1956 - 2 AZR 98/54 (https://dejure.org/1956,373)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1956 - 2 AZR 98/54 (https://dejure.org/1956,373)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1956 - 2 AZR 98/54 (https://dejure.org/1956,373)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarung einer Gesamtvergütung - Pauschalvergütung - Gesetzliche Arbeitszeit - Mehrarbeit

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 277
  • NJW 1956, 607
  • AP AZO § 15 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 3 Sa 245/04

    Rettungsassistent, Nachtarbeitszuschlag, Formularvertrag, Ausschlussfrist,

    Das BAG hat schon nach altem Schuldrecht Pauschalierungsabreden über § 138 BGB Grenzen gesetzt, sofern ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung festgestellt werden konnte (BAG vom 26.1.1956 - 2 AZR 98/54 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO).
  • BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68

    Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag -

    Vo Der Mohrarboitszuschlag für die mehr als gelegentliche Mehrarbeit ergibt sich aus § 15 AZOo Io § 15 AZO enthält zwingendes Gosotzcsrechto Der Anspruch auf den Mohrarboitszuschlag ist dom Grunde nach unabdingbare Das ergibt sich aus Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift und ist allgemein anerkannt (vgl0 BAG 2, 277 [278] = AP Nr» 1 zu § 15 AZO [zu II] und ständig; Frey, DB 1966, Beilage Nr0 2 zu Heft 4 unter D I 8; Huock- . Nippcrdcy, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7 a Aufl", Bd" I, § 40 III 4 ff, So 279; Nikisch, aaO r § 29 V 5, S» 346; Zmarzlik, aaO, § 15 Annu 35)° Es kommt deshalb darauf an, ob § 15 AZO bei der Abgeltung der Mehrarbeit des Klägers beachtet worden ist» Da die Beklagte meint, mit der Zahlung der tariflichen Überstundenvergütung habe sie ihre Pflichten erfüllt, bleibt die Frage, ob die Tarifbestimmungen mit § 15 AZO in Einklang stehen».

    2o Sollte sich ergeben, daß die Tarifvertragsparteien in die Sätze der tjberstundenvergütung auch noch einen Mehrarbeitszuschlag hineingerechnet haben, dann bedarf es der sehr genauen 'Überprüfung, ob die Regelung der tjberstundenvergütung nicht deshalb ungültig ist, weil sie für einen nicht unerheblichen Teil der Angestellten einen zu geringen Hehrarbeitszuschlag vorsieht und deshalb gegen § 15 AZO verstößt, der einen Anspruch auf "angemessene Vergütung über den Lohn für die regelmäßige Arbeitszeit hinaus" gewährt (vgl« dazu die Entscheidungen des BAG zur Pauschalabgeltung der Mehrarbeitsvergütung, insbesondere BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu g 15 AZO und AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung).

  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71

    (Stillschweigende) Vereinbarung eines vorzeitig einsetzenden Kündigungsschutzes

    Diese Regelung hat nicht ohne weiteres ihre Rechtsgrundlage durch die spätere unter Nr» 1 behandelte Vertragsänderung verloren; denn nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts hat sich die Höhe der GesamtZuwendungen an den Kläger danach jedenfalls nicht gemindert» Die vorliegende Pauschalvereinbarung ist auch arbeitszeitrechtlich nicht zu beanstanden» Sie trifft zwar keine rechnerische Unterscheidung zwischen dem auf die gesetzliche Arbeitszeit einer- und dem auf die Mehrarbeitszoit andererseits entfallenden Entgelt; es ist daher nicht möglich nachzuprüfen, ob ein angemessener Mehrarbeitszuschlag (§ 15 AZO) vereinbart worden ist» Das Bundesarbeitsgericht hat gleich wohl in ständiger Rechtsprechung Pauschalvereinbarungen der vorliegenden Art als rechtswirksam angesehen (BAG 2, 277 ff» = AP Nr» 1 zu § 15 AZO; BAG 17, 41 ffo = AP Nr» 1 zu § 1 AZO; vgl» auch BAG AP Nr» 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung)» Der Senat hält jedenfalls für den vorliegenden Fall, in dem das Arbeitsverhältnis bisher nur während einer sehr geringen Zeit tatsächlich in Funktion gesetzt war, trotz der in der Literatur teilweise geäußerten Bedenken (insbesondere Herschel in der Anmerkung zu AP Nr» 1 zu § 15 AZO und Kerger in Recht der Arbeit 1971, 275 ff<=) an dem bisherigen Standpunkt des Bundesarbeitsgerichts fest».
  • BAG, 16.11.1961 - 5 AZR 483/60

    Mehrarbeit - Pauschalvereinbarung - Vergütung

    überdurchschnittlichen Entgelts für eine bestimmte Zeitspanne (Stunde, 'Woche, Monat) mit dem ausdrücklichen oder aus den Umstanden deutlich erkennbaren Hinweis, daß durch diese Zahlung auch etwa anfallende Mehrarbeit abgegolten sein soll, wird von lehre und Rechtsprechung überwiegend anerkannt (Hueck-Nipperdey, Lehrb. d. Arbeitsr., 6. Aufl , § 4o III 4 b dd; Nikisch, .Arbeitsr., 3. Aufl., § 29 V 5; Staudinger- Nipperdey-Mohnen, Komm. z.BGB, § 612 Bern. 16; Denecke, AZO, 5 Aufl., § 15 Arm. 13; BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO).

    Streit herrscht über die Präge, ob für die Anerkennung der Rechtswirksamkeit einer solchen Pauschalierung zu fordern ist, daß im Hinblick auf den Zweck der gesetzlichen Regelung (§ 15 AZO) von vornherein deutlich sichtbar gemacht werden muß, welcher Teil einer die A.bgeltung von Mehrarbeitsstuhüen mitenthaltenden Entgeltabrede als Vergütung für anfallende Mehrarbeit angesehen werden soll (so insbesondere Herschel in der Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 15 AZO; Meissinger, Der Betrieb 1956, S. 443; IAG München AP 52 Nr, Io; LAG H-amm in WA 1953 Nr. 7o).

  • BAG, 16.01.1965 - 5 AZR 154/64

    Angestellter in leitender Stellung - Mehrarbeit - Angestellte ohne regelmäßige

    Bei einem Angestellten ohne regelmäßige Arbeitszeit ist die Vereinbarung einer Gesamtvergütung zulässig, ohne daß diese quotenmäßig in das eigentliche Gehalt und die Vergütung für anfallende Mehrarbeit aufgegliedert werden müßte (im Anschluß an BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO und BAG AP Nr. 5 zu S 611 BGB Mehrarbeitsvergütung)" .

    Die Vereinbarung einer GesamtVergütung, in der auch die Vergütung für Mehrarbeit und Mehrarbeitszuschläge enthalten ist, ist auch rechtlich zulässige Nach § 15 AZO ist es nicht erforderlich, daß ein bestimmter Teil des Gehalts ausdrücklich als Mehrarbeitszuschlag ausgewiesen wird (BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO; BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mchrarbeitsvergütung; Denccke, AZO, 5» Aufl», § 15 Ann. 13; Hucck-Nippcrdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7» Aufl., L Band, § 40 III 4 b dd Fußnote 78, S. 278).

  • BAG, 29.04.1982 - 5 AZR 53/80
    Demgegenüber liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitsbereitschaft dann vor, wenn von dem Arbeitnehmer "eine wache Achtsamkeit, wenn auch im Zustande der Entspannung" verlangt wird (BAG 8, 25, 27 f. = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAG Urteil vom 8. Juli 1959 - A AZR 27A/58 - AP Nr. 1 zu § 15 AZO).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 26. Januar 1956 - 2 AZR 98/54 - AP Nr. 1 zu § 15 AZO; BAG Urteil vom 16. Januar 1965 - 5 AZR 154/64 - AP Nr. 1 zu § 1 AZO).

  • BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 74/73

    Kraftfahrer - Tarifvertrag - Gültigkeit - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz

    Dieses Erfordernis ist erfüllt, weil in dem Kraftfahrer-TV die Vergütung nach der durchschnittlichen Arbeitszeit eines voran gegangenen Zeitraumes festgelegt wird und außerdem jeweils bestimmte Zuschlagspauschalen festgelegt werden, die insgesamt gesehen etwa 1/5 bis 1/4 des im übrigen festgesetzten Stundenlohnes ausmachen, je nachdem wieviele Stunden Arbeit geleistet worden ist (vgl. BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO; AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; Denecke-Monjau-Neumann, AZO, 8. Aufl., § 15, Anm. 13).
  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 577/87

    Gerichtsverfassung: Deutsch als Gerichtssprache, Auslegung eines Erlasses der

    Das gilt auch, soweit diese eine Pauschalierung der Entschädigung vorsehen, mit der während der Manöverzeiten geleistete Mehrarbeit abgegolten werden soll (vgl. BAGE 25, 426, 427 [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II; BAGE 2, 277, 278 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO, das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. November 1961 - 5 AZR 483/60 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung sowie Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 15 Rz 22 und 23, S. 180, mit weiteren Nachweisen), wobei der Senat davon ausgeht, daß auch insoweit für die zivilen Arbeitnehmer in den Diensten der Stationierungsstreitkräfte inländisches Arbeitsrecht gilt (vgl. Denecke/Neumann, aaO, § 1 Rz 1, S. 35).
  • BAG, 22.10.1973 - 3 AZR 83/73

    Pauschalisierung der Feiertagsvergütung - Zuschlag zum laufenden Stundenlohn

    Das Bundesarbeitsgericht hat wieder holt für zulässig angesehen, gesetzliche oder tarifliche Ansprüche verschiedener Art dadurch zu erfüllen, daß zu der vereinbarten oder tariflichen Vergütung ein pauschalierter Zuschlag gezahlt wird (vgl. z. B. für die Mehrarbeitsvergütung: BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO; AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; BAG 17 41 [45] = AP Nr. 1 zu § 1 AZO [zu 3 der Gründe]; für die Vergütung der Reisezeit, die zugleich Mehrarbeit ist: AP Nr. 5 zu § 611 BGB Wegezeit [zu II } b der Gründe]; für die Zuschläge zum Heimarbeitsentgelt: BAG 14, 1J2 = AP Nr. 1 zu § 20 HAG; BP Nr. 1 zu § 1 HAG [zu 5 der Gründe]; für die Vergütung der an einem Feiertag ausgefallenen und auf einen sonst arbeitsfreien Tag verlegten Arbeitszeit: AP Nr. 19 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG [zu 2 c der Gründe]).
  • BAG, 25.03.1966 - 3 AZR 358/65

    Verdienstausfall - Feiertagslohnzahlung - Feiertagsvergütung

    Feiertage) hinausgeht und neben diesen zu erfüllen into c) Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß die Arbeitsvertragsparteien in V/ege der Pauschalrcgelung eine Gesantvergütung vereinbaren, durch die bestimmte zusätzliche, in laufe des lohn- oder Gehaltszchlungszcitrauns entstehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers erfaßt und abgegolten wordene Pas ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in einer Reihe von Fällen anerkannt worden (vglo z, Bo für die llehrarbeitsvergütung: BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZ.Oj AP Kro 5 'zu § 611 EGB Mchrarbeitsvergütung; AP Hr. 1 zu 5 1 AZO; insbesondere bei Schiffsoffizieren AE Nr, 1 zu § 58 SeenG für die Vergütung der.Reisezeit, die zugleich Mehrarbeitszeit isti AP Kr» 3 zu § 611 BGB Wegezeit, Abschn, II 3 b der Gründe für die Zuschläge zun Heimarbeitsentgelts BAG 14, 132 = AP Nr. 1 zu § 20 HAG; AP Kr, 1 zu § 1 HAG; im gleichen Sinne für die l'eiertagsvcrgütungs LAG Baden-Württemberg AP Nr, 3 zu § 611 BGB Kellner), Soweit der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteil von 3° November 1965 - 5 AZR 157/65 /"der.nächst r AP Nr, 1 zu § 11 BUrlG - eine wirksame Zahlung des Urlaubcentgcltcs nur anerkannt hat, wenn sie in bestimmter ven sonstigen Arbeitsentgelt abgegrenzter und unterscheidbarer Höhe erfolgt, beruht dies auf den Besonderheiten des Urlaubsrechts, vor allen auf der Zweckbestimmung des Urlaubs und des Urlaubsentgeltcso.
  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 47/58

    Berechnung des für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

  • BSG, 28.02.1974 - 5 RKn 24/72

    Wirtschaftliche Gleichwertigkeit - Bisheriger Beruf - Arbeitseinkommen -

  • BAG, 26.10.1961 - 5 AZR 370/60

    Auslegung des Parteiwillens - Gesetzeskonforme Weise - Nachprüfbarer Verstoß in

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